Folgender Fall:
Vater verdiente netto schwankend zwischen ca. 800,-- und 1.050,-- € netto (laut eingereichter Verdienstbescheinigungen von Juni bis Dezember 03). Seit Oktober diesen Jahres beläuft sich das Einkommen auf 750,-- € mit der Aussicht auf Steigerung (Provisionsbasis, neuer Job).
Vorher war er selbstständig (im ehelichen Betrieb) und hat deswegen eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Kostenpunkt: 125,-- € im Monat. Ohne diese Zusatzversicherung hätte er bei gleichbleibendem Status mit 65 Jahren einen gesetzlichen Rentenanspruch von ca. 350,-- €.
Zitat aus dem Schreiben des gegnerischen Anwalts:
Verstehe ich Sie recht, dass ihr Mandant neben den von seinem Einkommen gezogenen Rentenversicherungsbeiträgen keine zusätzliche Rentenversicherung unterhält? Verneinendenfalls bitte ich Sie um die Überlassung eines Belegs
Davon abgesehen, dass diese Bescheinigung über die private Rentenversicherung bereits mit den Verdienstübersichten eingereicht wurde, kann man diese nun in Abzug bringen oder nicht?
Und wie sieht es mit der Steuerrückzahlung aus?
Berücksichtigen werde ich ferner seinen Steuerrückerstattungsbetrag in Höhe von .... €, das sind immerhin ....€ im Monat
Der Betrag ist gigantisch und deckt ca. ein siebtel der monatlichen online-Kosten des Sohnemannes ab (aber das nur am Rand bemerkt)
Und dann noch dieses:
Schlussendlich gestatte ich mir den Hinweis, dass sich der Selbstbehalt grundsätzlich nur auch € 840,-- beläuft, dieser ggf. noch eine weitere Reduzierung erfahren kann.
Wie? Wann? Unter welchen Bedingungen?
So, und zuletzt noch, warum mich das ganze SO aufregt. Wir haben es nach drei Jahren beiderseitiger Arbeitslosigkeit mit einem immer noch zahlungsunwillen KV von meiner Seite endlich geschafft uns so auf die Füße zu stellen, dass wir nicht mehr jeden Cent umdrehen müssen. Und nun kommt diese Trulla (sorry für den Ausdruck) daher und möchte plötzlich, wirklich plötzlich Kindesunterhalt. Diese Geschichte hat ein Vorleben. Der Sohnemann ist in der Schule gescheitert, sie hat weder Zeit, noch Kraft für ihn. Wir haben vor zwei Jahren schon Überlegungen angestellt, ihn zu uns zu nehmen. Er selbst war damit einverstanden. Für sie wäre es eine grosse Erleichterung gewesen, aber leider wohnen wir im "falschen" Bundesland. Inzwischen besucht der Sohn ein Internat (ohne das Einverständnis des Vaters, allerdings hat er es stillschweigend geduldet), dass sie schlicht nicht finanzieren kann. Hintergrund für diese blöde Unterhaltsklage sind ihre Eltern, Eigentümer des Betriebes, in dem sie als Geschäftsführerin für lächerliche 1.000,-- € angestellt ist. Millionenschwer sind sie, die Großeltern. Sie könnten das Internat KAUFEN!
Gibt es irgendein Schlupfloch, irgendeine Möglichkeit, oder greift auch hier ganz einfach das Gesetz, dass ein Vater, aus welcher Situation heraus auch immer zahlungspflichtig ist?
Bitte nicht falsch verstehen - SIE hat ihn rausgeworfen, SIE hat ihm seine Existenz, seine Altersversorgung genommen. Er liebt seinen Sohn, er liebt aber auch meine Kinder. Und meine Kinder leben nun mal auch nur vom UVG, ihr Vater befindet sich für ungewisse Zeit in psychiatrischer Behandlung. Ohnehin alles nicht so einfach...
Fakt ist einfach, selbst wenn er nun 50,-- € oder was weiss ich wie viel zahlen müsste, für SIE ist das ein Klacks, für uns bedeutet das schon fast für eine Woche Lebensmittel.
Sorry für das Durcheinander, aber das bin ich gerade.
Gruß AJA