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Autor Thema: Auswanderung nach Australien  (Gelesen 997 mal)
konertec
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3



« am: 24. April 2010, 19:08:33 »

Moin zusammen,

auf der Suche nach Informationen bin ich hier gelandet. Meine Situation: Seit 10 Jahren geschieden, eine jetzt 13jährige Tochter die bei der KM lebt, gemeinsames Sorgerecht, seit Beginn der Trennung häufigen und regelmäßigen Umgang mit meinem Kind, keine Unterhaltsstreitigkeiten.

Die KM hat sich jetzt auf einen auf 6 Jahre befristeten Arbeitsplatz in Sydney / Australien beworben und die Stelle bekommen. Damit kann ich nicht einverstanden sein, da ich vor vollendete Tatsachen gestellt wurde und das ausserdem garnicht will. Daher verweigere ich die Einverständniserklärung für den Visumantrag des Kindes bei der australischen Botschaft, dem ich als Sorgerechtsinhaber zustimmen muss. Allerdings habe ich in Erfahrung gebracht, dass es wohl auch ohne meine Zustimmung geht, da die Mutter trotz gemeinsamen Sorgerechts das Aufenthaltsbestimmungrecht hat. Ich bin mir als juristischer Dummie nicht klar darüber, ob es so etwas überhaupt gibt und bevor ich jetzt den Advokaten alarmiere wäre ich für ein paar Infos zu ähnlich gelagerten Fällen wirklich dankbar. Mir wird wegen der verweigerten Zustimmung zusätzlich mit Schadenersatzforderungen gedroht, weil hier in Deutschland bereits Arbeitsplatz und Wohnung gekündigt wurden.

Viele Grüße

konertec
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #1 am: 24. April 2010, 19:26:22 »

Hallo Konertec,

der Trumpf der KM heißt "ABR". Zu klären wäre vor allem, wie die Tochter dazu steht. Einen Antrag auf ABR zu stellen macht m. E. keinen Sinn, wenn die Tochter die Kombination "Australien mit Mama" "Deutschland mit Papa" vorzieht.

Bevor man sich daher einen Gedanken über juristische Schritte macht, wäre die Frage: Was will das Kind? zu klären.

Wie äußert sich denn KM über die Umgänge? Da ich eher nicht die Wahrscheinlichkeit sehe, dass das Kind hier bleibt, wäre vor allem zu klären, dass KM die Kosten für Töchterchens Heimflüge, resp. Deine Hinflüge übernimmt, die Klärung der Aufenthaltsdauer während der Ferien, usw.

LBM
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konertec
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« Antwort #2 am: 24. April 2010, 19:44:50 »

Moin LBM,

es ist leider so, dass meine Tochter natürlich nach Australien möchte. Sie wurde entsprechend gebrieft. Von dieser Seite ist daher leider keine Unterstützung zu erwarten.

Viele Grüße

konertec
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #3 am: 24. April 2010, 19:54:22 »

Moin,

dann sehe ich da keine Chance. Man darf auch nicht vergessen, dass Australien ja nun nicht gerade ein Entwicklungsland ist und Deine Tochter dann extrem gut Englisch lernen wird und sich das auch auf ihre Entwicklung gut auswirken wird (und ihre beruflichen Chancen, usw.).

Ich würde daher eher klären, wie die Umgänge finanziert werden.

LBM
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(Ernst Ferstl)
konertec
Frischling

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Beiträge: 3



« Antwort #4 am: 24. April 2010, 20:16:17 »

Moin LBM,

danke für Deine Antwort. Deine Argumente für eine Auswanderung nach Australien kenne ich leider sehr gut. So kann das aber nicht funktionieren. Was für die Verwendung deiner Argumente spricht ist die Tatsache, dass man so moralischen Druck auf mich ausüben kann weil ja eine von mir betriebene Verhinderung der Auswanderung im Umkehrschluß bedeutet, das ich ihr die Zukunftschancen verschlechtere. Deutschland ist nun nicht grad eine Bildungswüste. Ich sehe ihre Zukunftschancen nicht gefährdet, wenn sie in Deutschland bleibt. Und zudem kann ich nicht über eine Finanzierung der Kosten für Flüge etc. verhandeln weil das die Geschichte auf ein rein finanzielles Problem reduzieren würde. Es geht mir aber nicht ums Geld, es geht mir darum, wie ich verhindern kann, dass ich nicht miterleben werde wie meine Tochter erwachsen wird. Und die Suche danach wie ich das erfolgreich erreichen kann ist der Grund dafür, dass ich mich hier aufdaten möchte und nach ähnliche Fällen recherchiere. Ich muss das Rad ja nicht neu erfinden. Das ist der Sinn solcher Foren.

Viele Grüße

konertec
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #5 am: 24. April 2010, 20:29:06 »

Hi Konertec,

Und die Suche danach wie ich das erfolgreich erreichen kann ist der Grund dafür, dass ich mich hier aufdaten möchte und nach ähnliche Fällen recherchiere. Ich muss das Rad ja nicht neu erfinden. Das ist der Sinn solcher Foren.

Das ist mir schon völlig klar Cool

Der Weg wäre dann, die Übertragung des ABR auf Dich zu beantragen. Dann wird der Aufenthalt der Tochter verhandelt. Nur das führt wieder dazu, was ich bereits sagte: Dann wird Tochter in Anbetracht ihres Alters befragt, sie wird antworten: Ich will mit Mama nach Australien und dann wird keiner Dir das ABR übertragen, wenn die Tochter glasklar ihren Willen pro Australien mit Mama ausdrückt.

Der Mutter kann man den Wegzug nicht untersagen. Also sieht es einfach verdammt schlecht aus.

Ich will natürlich nicht behaupten, dass hier keiner eine bessere Idee / Meinung hat, als ich. Traurig

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
DeepThought
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« Antwort #6 am: 24. April 2010, 20:31:32 »

Moin,

das Thema ist vielschichtig.

Nehmen wir an die Ex wird auf jeden Fall nach AU gehen. Euer Kind verliert so einen Elternteil für diese Zeit. Wenn du gerichtlich erstreitest, dass sie hier bleibt / hierbleiben muss, werden die Emotionen der Lütten dir gegenüber zumindest anfangs nicht arg prall sein. Es ist auch fraglich, wie die Ex sie noch impft.

Andererseits, solltest du das Hierbleiben erstreiten und die Ex geht nicht nach AU, bist du der Karrierekiller. Und die Ex wird das sicher nicht für sich behalten.

Auch vergleichbare Urteile helfen dir nicht weiter, weil du aktuell von einer gerichtlichen Klärung zu weit entfernt bist. Ferner gilt ein für dich verwertbares Urteil nicht automatisch selbige Entscheidung auch in deinem Fall.

Wie du es drehst und wendest. Es gibt Verlierer und es sieht so aus, als wären es du und die Lütte. Mit irgendwelchen Wünschen für den einen oder anderen bin ich zurückhaltend, weil ich nicht erkennen kann, welche die bessere Lösung ist.

DeepThought
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