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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 06:51:43 *
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Autor Thema: unterhalt + kredite aus der ehe  (Gelesen 1732 mal)
Marc70
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11


« am: 17. April 2010, 13:10:15 »

Hallo zusammen.

Kurze Beschreibung meiner derzeitigen situation:

Meine Frau und ich leben in Tennung seid einem halben Jahr,die Scheidung steht bevor.
Derzeit zahle ich für meine 8 Jahre alte Tochter 150,- Unterhalt ,das Jugendamt hat mich allerdings mit 272,- betitelt.
Meine Frau fordert nun den Rest ein und will klagen.

Mein monatliches Nettoeinkommen beträgt 1250,- bis 1300,- (ich weiss es ist nicht viel aber dennoch hart erarbeitetes Geld).

Folgende Abgaben muss ich derzeit tilgen :

220,- Autokredit noch 6 Jahre Laufzeit (in der Ehe aufgenommen und nur ich hab den kredit unterschrieben )
130,- alter Autokredeit noch 2 Jahre L aufzeit(in der Ehe aufgenommen und nur ich hab den kredit unterschrieben)
380,- Miete
96  ,- Wohnungsanteile
50  ,- Telefon/fernsehen/Internet
150 ,- Unterhaltsgeld (freiwillige Zahlung im Moment)
45  ,- Versicherungen

den Rest lass ich mal weg ,jeder weiss Spritkosten ,Autosteuern , GEZ usw das läppert sich ziemlich heftig zusammen.

Mir bleibt immo kaum noch Geld zum leben ,was kann ich tun und mit welcher richterlichen Entscheidung muss ich rechnen?
Mein RA sagt zu 90% wird es passieren das der Richter mich zu dem gesetzlichen Unterhalt von 272,- verdonnert und das geld dann gleich vom Lohn gepfändet wird. Mit dieser Entscheidung wäre ich eigentlich finanziell ruiniert.

Gruss Marc
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Malachit
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #1 am: 17. April 2010, 13:40:19 »

Hallo Marc,

Derzeit zahle ich für meine 8 Jahre alte Tochter 150,- Unterhalt ,das Jugendamt hat mich allerdings mit 272,- betitelt.

Moment, nur zum Verständnis: Heißt das, dass das Jugendamt 272 Euro ausgerechnet hat, oder heißt das, dass du beim Jugendamt bereits einen Titel über diese 272 Euro unterschrieben hast? In letzterem Fall laufen bei dir nämlich bereits Unterhaltsschulden auf, und deine Frau kann sich die Klage eigentlich schenken, sondern mit diesem Titel jetzt gleich den Gerichtsvollzieher zum Pfänden deines Lohnes losschicken ...

Mein RA sagt zu 90% wird es passieren das der Richter mich zu dem gesetzlichen Unterhalt von 272,- verdonnert

Das könnte allerdings passieren. In deinem Fall steht und fällt es damit, ob bzw. in welchem Maße dir die Kredite angerechnet werden, immerhin waren die ja schon während der Ehe vorhanden. Wenn es zur Klage kommt, erst mal alles geltend machen, was geht, d.h. die Kredite sowie alles, was dir an berufsbedingten Ausgaben einfällt. Wenn es auf weniger als 272 Euro Unterhalt hinauslaufen soll, dann geht das nur über eine Mangelfallberechnung, d.h. pauschale Abzüge von berufsbedingten Kosten kannst du dir eigentlich gleich abschminken, du musst Kosten belegen und am besten gleich begründen, warum diese Kosten unvermeidlich sind (z.B. bei Fahrtkosten zur Arbeit, warum du auf das Auto angewiesen bist und nicht auf Bus und Bahn ausweichen kannst).

Kannst du noch mit deiner Demnächst-Ex reden? Die finanzielle Situation müsste ihr ja auch bekannt sein, vielleicht könnt ihr euch auf dem kleinen Dienstweg auf eine Zahl einigen, die zwischen den jetzigen 150 Euro und den drohenden 272 Euro liegt.

Ansonsten bleibt dir nur, deine monatlichen Kosten zu senken: Was hat es mit diesen "Wohnungsanteilen" auf sich? Und bei den Versicherungen, brauchst du wirklich mehr als eine Privathaftpflicht, bzw. wofür ist der Rest dieser 45 Euro?

Sorry, aber bessere Nachrichten hab' ich nicht für dich.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
Marc70
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11


« Antwort #2 am: 17. April 2010, 13:57:28 »

Danke für deine Antwort .
Habe eben nochmal nachgeschaut ,einen Titel habe ich nicht unterschrieben das JA hat den Wert von 272,- lt. Tabelle errechnet.
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wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #3 am: 17. April 2010, 15:45:06 »

Hi

Was hat es mit diesen "Wohnungsanteilen" auf sich?

Würde mich auch intressieren

Gruss Wedi
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Marc70
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11


« Antwort #4 am: 17. April 2010, 17:11:03 »

Um in die neue Wohnung ziehen zu können muss ich bei der Wohnungsgenossenschaft 1 Jahr lang sogenannte Anteile bezahlen ,welche dann im November auslaufen. Bei späteren Auszug bekommt man das Geld zurück ,dafür bedurfte es keiner Mietkaution oder ahnlichem..
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Malachit
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #5 am: 17. April 2010, 21:00:42 »

Hallo Marc,

Um in die neue Wohnung ziehen zu können muss ich bei der Wohnungsgenossenschaft 1 Jahr lang sogenannte Anteile bezahlen ,welche dann im November auslaufen.

OK, Genossenschaftsanteil. Hab' ich verstanden. Die gute Nachricht ist also, dass damit im November Schluss ist und sich deine finanzielle Situation damit wenigstens etwas entspannt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Marc70
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11


« Antwort #6 am: 17. April 2010, 22:54:30 »

Hallo Marc,

Moment, nur zum Verständnis: Heißt das, dass das Jugendamt 272 Euro ausgerechnet hat, oder heißt das, dass du beim Jugendamt bereits einen Titel über diese 272 Euro unterschrieben hast?


Was genau macht da den Unterschied?

Vielen Gruss Marc
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Malachit
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #7 am: 17. April 2010, 23:37:24 »

Hallo Marc,

Was genau macht da den Unterschied?

Ganz einfach. Wenn das Jugendamt dir einen netten Brief schreibt, dass du 272 Euro Unterhalt zu zahlen hättest, dann werden die zwar einen mehr oder weniger guten Grund haben, wie sie auf diese Zahl gekommen sind, aber rechtlich ist das zunächst ungefähr genau so bindend, als hätte dein Friseur dir diesen Brief geschrieben: Das Jugendamt darf nämlich keinen Unterhaltsbetrag festsetzen, das darf nur das Familiengericht. Wenn du mit der Berechnung des Jugendamtes einverstanden bist, dann ist ja alles in Butter; aber wenn dir der Betrag nicht passt, muss das Jugendamt oder die KM vor Gericht klagen, um von dir dieses Geld zu sehen.

Wenn du allerdings mehr oder weniger freiwillig einen Titel (auch Jugendamts-Urkunde genannt) unterschrieben hast, wo sinngemäß drinsteht "hiermit verpflichte ich mich, als Kindesunterhalt 100% vom Mindestbedarf, derzeit 272 Euro monatlich zu zahlen, Unterschrift, Marc" - dann ist das rechtlich bindend. Jugendamt bzw. KM können mit diesem Schrieb jederzeit den Gerichtsvollzieher zu dir schicken, wenn du weniger oder gar nicht zahlst, und da wird dann auch nicht geprüft, ob diese 272 Euro immer noch korrekt sind, es gilt der Betrag laut Titel. Wenn du nicht (bzw. nicht mehr) damit einverstanden bist, musst du auf Abänderung des Titels klagen, sofern die Gegenseite sich nicht auf eine freiwillige Änderung einlässt.

Im Klartext: Einen Titel beim Jugendamt sollte man dann und nur dann unterschreiben, wenn man sich sicher ist, dass da "nur" das drin steht, was auch bei einem Gerichtsurteil herauskommen würde. In deinem Fall denke ich, du solltest mal alles aufsammeln, was du unterhaltsmindernd geltend machen willst: Die Abzahlung der ehebedingten Schulden. Deine berufsbedingten Kosten. So vorhanden, deine zusätzliche Altersvorsorge (Riester-Rente, Lebensversicherung o.ä.). Kannst die Liste ja mal hier einstellen, damit wir mal drüberschauen - und anschließend ab damit zum Jugendamt, mit der Forderung, dass die sich das mit der Festsetzung dieser 272 Euro doch bitteschön nochmal überlegen sollen, mindestens so lange, bis in zwei Jahren dieser eine Autokredit wegfällt. Wenn du ein bisschen Glück hast, kommen die mit einem Kompromissvorschlag daher, der zwar mit ziemlicher Sicherheit oberhalb der bisherigen 150 Euro liegen wird, aber für dich vielleicht tragbar ist. Wie auch immer, welchen Vorschlag die auch immer machen, du machst in dem Moment ein grüblerisches Gesicht, erzählst denen, da musst du jetzt noch 'ne Nacht drüber schlafen, nimmst die Unterlagen mit nach Hause - und fragt hier bei uns nach, was davon zu halten ist ;-)

Klingt das nach einem machbaren Plan für dich?

Habe eben nochmal nachgeschaut ,einen Titel habe ich nicht unterschrieben das JA hat den Wert von 272,- lt. Tabelle errechnet.

Nur nochmal zur Sicherheit und für mein Verständnis: Du hast also bislang beim Jugendamt noch nichts derartiges unterschrieben - oder etwa doch?

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Marc70
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
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« Antwort #8 am: 19. April 2010, 17:13:37 »

Hiho,
nein ich habe definitiv noch nichts unterschrieben beim JA.
Werde mich in den nächsten Tagen nochmal dahin begeben mit meinen ganzen Unterlagen und versuchen ob ich noch was drehen kann ,rechne mir aber wenig Chancen aus .Ich denk mal im Endeffektwird die Sache vom Familiengericht entschieden werden ,kann ich nur auf den Richter hoffen mal schaun ..

Gruss Marc
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AnnaSophie
_AnnaSophie
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Beiträge: 1.015


« Antwort #9 am: 19. April 2010, 17:20:21 »

Hallo,

was ist mit den Autos zu den dazugehörigen Krediten? Existieren diese noch und wenn ja wer fährt die? Und wenn nein, warum wurde mit dem Erlös nicht der Kredit getilgt?

Evtl. hast du eine Chance, dass der Kredit für das Auto, dass du fährst als berufsbedingte Aufwendungen abgezogen wird, aber keinesfalls beide Kredite. Im schlechtesten Fall wird auch kein Kredit angerechnet, sondern nur die 5 %.

Sophie
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elwu
Gast
« Antwort #10 am: 20. April 2010, 08:07:12 »

Kurze Beschreibung meiner derzeitigen situation

Hallo,

Autokredite, die geschlagene 30% des Nettoeinkommens aufzehren, werden vom Gericht sicher nicht anerkannt. Das sind ja noch 19.000€ an Raten. Du solltest versuchen, hier zu konsolidieren. Am besten -mit Einverständnis der Bank, bei der sicher der Brief liegt- das viel zu teure Auto verkaufen, die Kredite damit so weit möglich tilgen (normalerweise entfallen dann die restlichen Zinsen), und in den nächsten Jahren eine billige alte Kiste fahren.

/elwu
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