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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 06:49:19 *
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Autor Thema: Ablauf Scheidung  (Gelesen 1889 mal)
lollipop7
Rege dabei
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« am: 15. April 2010, 12:01:44 »

Hallo,

ich habe heute meinen Scheidungstermin erhalten, 10.Juni.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich komplett verstanden habe, wie es sich mit der Einigkeit bzgl. nachehelichem Unterhalt verhält.

Es besteht keine Einigkeit, der RA der Ex wird jetzt seine Berechnung ans Gericht senden, dann wird mein RA antworten und dann wird der Richter entscheiden, zumindest verstehe ich das so. Heisst das dies wird unabhängig von der Scheidung entschieden oder beim Scheidungstermin?

Versorgung ist errechnet, aber es gibt noch keinen Antrag auf Zugewinn, muss dieser bis Scheidung erfolgen?

Danke
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DeepThought
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« Antwort #1 am: 18. April 2010, 12:07:09 »

Heisst das dies wird unabhängig von der Scheidung entschieden oder beim Scheidungstermin?
Im Termin wird erörtert. ggf. fällt das Gericht ein Urteil hierzu im Scheidungsverbund.

Versorgung ist errechnet, aber es gibt noch keinen Antrag auf Zugewinn, muss dieser bis Scheidung erfolgen?
Nein. Der Zugewinn kann bis zu zwei Jahre nach der Scheidung geltend gemacht werden - allerdings muss das sehr gut begründet werden. Ansonsten kann in der Verhandlung noch ein Antrag gestellt werden. Das wird zur Folge haben, dass dieser Punkt wohl eher nicht im Termin behandelt wird und die Scheidung wegen dieser Scheidungsfolge nicht ausgesprochen wird. Es besteht auch die Möglichkeit der Abtrennung, was aber auch wieder gut begründet werden muss.

DeepThought

P.S.: Mit dem Ablauf einer Scheidung (s. Betreff) hat das eher nix zu tun. Es sind vielmehr zwei isolierte Themen. Zu jedem Thema sind Foren vorgesehen.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
lollipop7
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« Antwort #2 am: 28. April 2010, 15:18:46 »

Hallo,

so, der Termin ist jetzt schon am 1.6.

Mein RA sagte es gibt 2 Möglichkeiten, wie dies abläuft.

1. wir einigen uns vor dem Termin auf nachehelichen Unterhalt oder nähern uns zuminndest an,
dann findet der Termin statt und der Richter versucht eine Eingung zu erreichen bzw. zu vermitteln,
gelingt das, wird geschieden.

2. Sieht es im Vorfeld schon so aus, dass die Vorstellungen über nachehelichen Unterhalt so weit auseinanderliegen,
wird der Termin nicht stattfinden, der Richter wird eine Entscheidung treffen und dann wird die Scheidung automatisch
ein paar Wochen später verkündet, ohne, dass es einen Termin vor Gericht gibt

ist das richtig?

Danke
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ginnie
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« Antwort #3 am: 28. April 2010, 21:04:12 »

Hi
ist das richtig?

soweit ich weiß müssen beide Parteien wenigstens einmal persönlich zum Termin erscheinen, den Scheidungswillen verkünden, bzw. die Ehe muss für gescheitert erklärt werden. Ansonsten kann auch alles weiter schriftlich (davor oder danach) erfolgen, im Verbund (zB Unterhalt, Zugewinn, Umgang), für jedes muss aber eine Partei auch einen Antrag stellen, wenn es gewollt ist. Ohne Anträge, wenn man sich also so einigt, oder nix regeln will vor Gericht, wird (als mindestes) über Scheidung und Versorgungsausgleich entschieden. Aber hingehen muss man irgendwann mal.

ligr ginnie
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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 28. April 2010, 21:37:27 »

Moin,

2. Sieht es im Vorfeld schon so aus, dass die Vorstellungen über nachehelichen Unterhalt so weit auseinanderliegen,
wird der Termin nicht stattfinden,

Das halte ich für Quatsch. Wie kommst du darauf?
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
lollipop7
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« Antwort #5 am: 29. April 2010, 08:39:26 »

das hat mein RA gesagt

ausserdem hat er gesagt, dass die süddeutschen leitlinien angewandt werden und es keine 3/7 rechnung gibt sondern die halbteilung,
was wiederum zu einem höheren unterhalt führt

jeden tag neue, schlechte nachrichten, aber das hört wohl nie auf
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lollipop7
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« Antwort #6 am: 19. Mai 2010, 11:03:10 »

Hallo.

ich möchte nochmal grunsätzliche Fragen zum Ablauf des Scheidungstermins stellen.

wie läuft das ab?

wie lange dauert es?

was muss man selbst sagen, bzw. was wird gefragt?

Danke Euch
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staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #7 am: 19. Mai 2010, 11:26:37 »

Servus lollipop,

eigentlich hast Du Dir die Antwort schon selbst etwas weiter oben gegeben.
Das hängt davon ab, was an diesem Termin noch zu regeln ist.
Der Richter schaut, ob alle Unterlagen beieinander sind, plaudert in sein Diktiergerät "... erschienen sind... usw usw...."

Wenn alles passt, dass ist die Sache in ca. 10 Minuten rum. Außer brav dazusitzen brauchst Du dann eigentlich nichts zu machen.

Muss zum TU oder anderen Dingen noch Klärung geschaffen werden, dann wird es wohl eine Diskussion dazu geben. Natürlich musst Du nicht nur Deinen RA sprechen lassen, sondern kannst jederzeit selbst was dazu sagen. Meist drängt der Richter auf einen Vergleich, um die Sache "abzukürzen".

Gruß, Michael
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ginnie
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« Antwort #8 am: 22. Mai 2010, 19:00:57 »

Hi

auf jeden Fall hat der Richter für die Scheidung festzustellen, ob die Ehe gescheitert ist. Diese Frage müssen beide Parteien beantworten (war jedenfalls bei uns so). Der Rest hängt davon ab welche Anträge gestellt wurden.

ligr ginnie
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lollipop7
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« Antwort #9 am: 29. Mai 2010, 17:09:14 »

Hallo,

am Mittwoch ist jetzt die Scheidung.

Inzwischen haben beide Seiten eine Erklärung zum nachehelichen Unterhalt eingereicht, während ich mich auf Fakten gestützt habe,
hat die Gegenseite in dem Schreiben mich als den letzten Menschen hingestellt, schlechter Vater, schlechter Ehemann etc.

Dann der ungerechtfertigte Vorwurf ich hätte meine Frau betrogen, als Zeuge nennt die Gegenseite den Mann ihrer besten Freundin.

Inwieweitet ratet ihr mir selbst zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen, schliesslich sind das alles Nebenkriegsschauplätze?

Soll ich von dem Zeugen eine eidesstattliche Erklärung fordern (und dann evt. klagen?)

Wenn es keine Einigung bzgl. nachehelichen Unterhalt gibt, wird dann trotzdem die Scheidung ausgesprochen?

danke.
Lollipop
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brille007
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« Antwort #10 am: 29. Mai 2010, 18:01:14 »

Moin Lollipop,

rein juristisch hättest Du Dir (wie angeblich unser nationaler Wetterfrosch) auch einen Harem von 14 Frauen gleichzeitig halten können, ohne dass das auf die Scheidung oder deren Folgen irgendeinen Einfluss hat. Ehebruch mag moralisch verwerflich sein; verboten ist er nicht. Und mehr Unterhalt bezahlen muss man deshalb auch nicht; man kann höchstens einen eigenen Unterhaltsanspruch verwirken, wenn man zuvor durch fremde Betten geturnt ist.

Insofern würde ich mich an Deiner Stelle darüber amüsieren, wenn Deiner DEF nichts anderes einfällt (und ihr Anwalt sie noch nicht darauf hingewiesen hat, dass das Schuldprinzip 1977 abgeschafft wurde). Nichts desto trotz sollte Dein Anwalt einen oder zwei Sätze dazu schreiben und darauf hinweisen, dass es Folgen haben kann, wenn dieser Unsinn in Deinem persönlichen Umfeld oder gegenüber den Kindern (weiter) verbreitet wird; ggf. bis hin zu einer Unterlassungserklärung.

Und wenn der behauptete Ehebruch als "Argument" für irgendwelche Umgangs- oder Sorgerechtsfragen oder -beschränkungen herangezogen werden soll, würde ich meinen eigenen Anwalt natürlich ebenfalls sehr deutlich reagieren lassen.

Grüssles
Martin
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lollipop7
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« Antwort #11 am: 01. Juni 2010, 16:12:15 »

hallo,

heute war die scheidung, oh mein gott, 1,5 stunden.

da es uneinigkeit über den nachehelichen unterhalt gibt, werden wir jetzt eine mediation machen,
sollte das misslingen, dann trifft der richter eine entscheidung und dann wird man sehen,
ob beide seiten dies akzeptieren.

wer hat erfahrung mit einer mediation?

danke
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brille007
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« Antwort #12 am: 01. Juni 2010, 18:01:21 »

Moin Lollipop,

wie Du >>>hier<<< beschrieben hast, bist Du ein fetter Fisch, den zu schlachten sich lohnt. Auch Anwälte sind geil auf solche Fälle; sie versprechen fettes Honorar.

Angesichts der von Dir genannten Zahlen und Einkommensdifferenzen wird Deine Ex nicht viel Anlass haben, sich gütlich mit Dir zu einigen. Daran kann auch eine Mediation nichts ändern, denn dafür ist Einsicht viel wichtiger als "ich will!" oder "steht mir zu!" Und wenn Deine Ex noch immer der Ansicht ist, Du müsstest ihr als Gegenleistung dafür, dass sie mal mit Dir das Bett geteilt und ein Kind geboren hat, bis zum 18. Geburtstag Eures Kindes jeden Monat (mindestens) 2,5 Teuronen cash und steuerfrei über den Tisch reichen, wird sie kaum einen Grund haben, Dich hier finanziell zu entlasten.

Vermutlich ist es in einem Fall wie Deinem sinnvoller, es auf eine Unterhaltsklage ankommen zu lassen. Die monatlichen UH-Beträge sind am Anfang vielleicht nicht geringer, aber eine gerichtlich festgeschriebene, gestaffelte Befristung könnte Dir auf Dauer viel Geld sparen.

Grüssles
Martin
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