Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 06:46:13 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Ab wann ist es Verletzung der Aufsichtspflicht?  (Gelesen 823 mal)
shica
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 123


WWW
« am: 08. November 2004, 11:29:17 »

Ein dickes Hallo an alle!

Hab mal ein neues Topic aufgemacht, da ich selbst im Internet nichts wirklich richtiges zum Thema "Verletzung der Aufsichtspflicht" finden konnte:

Sachverhalt ist folgender:
Der Junge meines LG rief heute morgen 7.35 h bei mir an (KM gerade, aber so gerade aus dem Haus!) und wir redeten, redeten, redeten. Er hat ein Gerstenkorn am Auge und ist deshalb nicht zur Schule, seine Mutter ist zur Arbeit gefahren (wird gegen 12.15 h zurückerwartet.

Er soll Zuhause bleiben, darf aber nicht fernsehen (wegen des Auges - hi?!) und hat natürlich totale Langeweile. Er hat mich insgesamt 4 x im Laufe des Vormittags angerufen, einmal hab ich ihm die Tel.-Nr. vom Vati gegeben (der ist fast vom Stuhl gefallen!), dann die von Oma und Opa, ob die eine Idee haben, dann erzählte er u.a. daß er seine Mutter angerufen hat, weil er nicht weiß, wie der CD-Spieler funktioniert mit der Antwort: Wenn er nochmal anruft, gibt es richtig Ärger (ich konnte leider keine Ferndiagnose durchführen) und so hab ich ihm geraten, Radio zu hören, sich ein Buch zu nehmen, daß er noch nicht kennt oder lang nicht mehr gelesen hat, was zu trinken und vielleicht nen Apfel, sich dann faul irgendwo hinzulegen und es sich gemütlich zu machen. Vielleicht sogar schon mal Teller auf den Tisch, wenn Mama kommt freut sie sich und muß dies nicht mehr machen, usw. usw.)

Dieser Junge soll angeblich suizid-gefährdet sein, also was ist mit der Verletzung der Aufsichtspflicht? Wenn wir ihn dort weggeholt hätten, geht der Schuß doch wieder nach hinten los, weil es dann heißt, man kann einen 9-jährigen sehr wohl schon so lange Zeit allein lassen - oder wie?

Mal abgesehen davon, daß ich als Mutter keine ruhige Minute hätte, warum kann sie nicht irgend jemanden bitten, ihn vormittags zu beaufsichtigen? Ist er nur ein Gegenstand, der stundenlang "geparkt" wird - oder was?

Was meint Ihr dazu?

LG Shica
Gespeichert

Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)
Butzemann
Rege dabei
***
Beiträge: 110


« Antwort #1 am: 08. November 2004, 11:39:02 »

Hallo

die Mutter "glaubt" bestimmt, dass der Junge dies sehr wohl schon alleine kann! Sie erwartet es einfach und mutet ihm zuviel zu!

Unsere Mutter macht auch solche Klöbse: Sie beauftragt den 7jährigen den 4jährigen in den Kiga und wieder abzuholen. ich finde das auch hier viel zu viel von dem Kind erwartert wird, gerade im Straßenverkehr!!!

Des weiteren geht sie schon mal Joggen und läßt die beiden Jungs alleine zu Hause. Sie scheut auch nicht uns dies zu erzählen, die Kinder wüßten ja das sie das Handy mit hat wenn was wäre. .................

Na da kann ich nur hoffen das wirklich nie was passiert!
Gespeichert
mel
Gast
« Antwort #2 am: 08. November 2004, 16:10:49 »

ich persönlich sehe in diesenm fall keine verletzung der aufsichtspflicht.

aber: die begründet dass das kind selbstmordgefärdet ist. ihr hättet umgehend das JA informieren müssen.
habt ihr schon eine ABR entscheidung?
wann ist eure verhandlung?
mel
Gespeichert
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #3 am: 08. November 2004, 16:44:07 »

Hallo shica,

das kann man sicher nicht pauschal beurteilen. Meine beiden "Großen" sind in den Ferien auch ca. zwei Stunden allein, aber ich traue ihnen das zu und sie geniessen das auch. Auch ich habe immer mein Handy dabei und es sind IMMER mindestens zwei Nachbarn von den sechsen zu Hause, bei denen sie auch jederzeit klingeln könnten. Und mein Arbeitsweg beträgt im Schlendergang fünf Minuten. Allerdings käme es nicht in Frage sie allein zu lassen, wenn sie krank sind, wobei es auch da auf die Schwere der Krankheit ankäme.
Aber ein selbstmordgefährdetes Kind  question würde ich wohl keine drei Sekunden aus den Augen lassen !!!

Gruß AJA
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Ab wann ist es Verletzung der Aufsichtspflicht?
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team