Hi
Auch in Deutschland prüft kein Melderegister ob man wirklich wohnt wo man gemeldet ist und in Griechenland schon gar nicht.
Wohl war, aber
ich habe gerade eine Klage meines ex am Hals und zwar in Luxemburg weil ich die Zahlungen auf deutsches Niveau gekürzt hatte.
Dann würde ich sagen, Gerichtstand ist Luxemburg, weil sie dich gerade als ''Vertreter deiner Kinder'' auf Ausgleich der Unterhaltszahlungen verklagt.
Warum sollte das Gericht nicht auch zuständig für ein Umgangsverfahren sein?
Gruss Wedi