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vatersein.de - Forum 09. Februar 2012, 17:06:24 *
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Autor Thema: Zuständigkeit des Familiengerichtes bei unbekanntem Aufenthalt der Kinder  (Gelesen 1875 mal)
schaegu
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 08. April 2010, 10:44:55 »

Ich war mit einer Griechin verheiratet und wir haben 3 Kinder im Teenalter. Nach der Scheidung lebte sie in Luxemburg und ich in Deutschland. Wir sind nach luxemburgischen Recht geschieden worden. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Luxemburg kennt kein geteiltes Sorgerecht. Seit einiger Zeit verschleiert sie ihren Wohnort und behauptet manchmal in Griechenland und manchmal in Luxemburg zu leben. Ich kenne den Aufenthalt der Kinder nicht. Unterhalt bezahle ich auf ein Konto in Luxemburg.
Da ich den genauen Aufenthalt der Kinder nicht kenne, kann ich ein deutsches Gericht anrufen um z.B. Umgangsrecht etc. zu klären?
Ich wäre für einige Tipps in dieser Frage dankbar.
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.013



WWW
« Antwort #1 am: 09. April 2010, 10:51:20 »

Moin,

ich muss gestehen, ich bin überfragt. So aus dem Bauch heraus würde ich mangels Alternative bei deinem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen. Die werden schon selbst die Zuständigkeit prüfen und ggf. einen Hinweis geben.

Gibt es in Luxemburg ein Melderegister? Vielleicht kannst du hier etwas in Erfahrung bringen. Alternativ kann auch eine Vermisstenanzeige Ergebnisse bringen.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.819


« Antwort #2 am: 09. April 2010, 15:50:22 »

Hi
Unterhalt bezahle ich auf ein Konto in Luxemburg.
Wie wäre es denn, die Zahlungen einzustellen, sie müsste dann doch reagieren, und vieleicht ist so das zuständige Gericht zu ermitteln?

Gruss Wedi
Gespeichert
schaegu
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #3 am: 09. April 2010, 17:24:37 »

Hi,
ich habe gerade eine Klage meines ex am Hals und zwar in Luxemburg weil ich die Zahlungen auf deutsches Niveau gekürzt hatte. In Luxemburg sind Unterhaltsverpflichtungen etwas höher. Allerdings in Luxemburg sind die Kinder nicht wie behauptet. Melderegister sind geduldig und kaum ein effektives Mittel um zu verhindern, dass der wirkliche Aufenthalt verschleiert wird. Auch in Deutschland prüft kein Melderegister ob man wirklich wohnt wo man gemeldet ist und in Griechenland schon gar nicht.
VG
Gespeichert
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.819


« Antwort #4 am: 09. April 2010, 17:55:11 »

Hi
Auch in Deutschland prüft kein Melderegister ob man wirklich wohnt wo man gemeldet ist und in Griechenland schon gar nicht.
Wohl war, aber
ich habe gerade eine Klage meines ex am Hals und zwar in Luxemburg weil ich die Zahlungen auf deutsches Niveau gekürzt hatte.
Dann würde ich sagen, Gerichtstand ist Luxemburg, weil sie dich gerade als ''Vertreter deiner Kinder'' auf Ausgleich der Unterhaltszahlungen verklagt.
Warum sollte das Gericht nicht auch zuständig für ein Umgangsverfahren sein?

Gruss Wedi
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.588


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #5 am: 02. Mai 2010, 10:15:06 »

Moin,

ich würde am letzten gemeldeten Standort eine Klage nach HKÜ also Kindesentzug oder wie das heißt einlegen.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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