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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 06:38:05 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Frage
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Autor Thema: Frage  (Gelesen 559 mal)
Antonio
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« am: 05. November 2004, 15:41:19 »

Hallo,
lebe seit ca. 9 Monaten von meiner Frau getrennt. Meine Tochter ist bei mir privat krankenversichert. Kann meine Tochter ab Januar 2005 über meine Frau gesetzlich krankenversichert werden oder müssen wir uns erst scheiden lassen um aus der privaten ras zu kommen ?
Gespeichert
Delphin
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 625



« Antwort #1 am: 05. November 2004, 15:57:59 »

            Hallo Antonio,
aus welchem Grund willst Du Deine Tochter nicht mehr mit Dir   mit  versichern?

      Gruss Delphin
Gespeichert

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Julchen
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 54



« Antwort #2 am: 05. November 2004, 16:12:37 »

@ Delphin
Na, weil's teurer ist ...!  ;)

@ Antonio
Leider ist das nur möglich, wenn Deine Frau mehr verdient als Du. Ansonsten bleibt das Kind weiter privat versichert. Das ist meines Wissens auch nach der Scheidung so.

Julchen
Gespeichert

Mission impossible?
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #3 am: 05. November 2004, 17:40:37 »

Yep, der KK-Beirag verringert allerdings das unterhaltsrelevante durchschnittliche Monatseinkommen vor Berechnung des KU.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Delphin
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 625



« Antwort #4 am: 05. November 2004, 18:55:05 »

@Deep Thought darauf wollte ich hinaus Dank
 

 
@Julchen ach? ;)


@ Antonio also es schon so wie Deep Thought schrieb
    bei dem KV meines Kindes war es  ähnlich ER war privat versichert wollte ihn aber los werden machte keinen guten Eindruck beim Richter mit diesem Ansinnen...nun hab ich ihn bei meiner Versicherung mitversichert.Achja das alles fand vor der Scheidung statt und ich verdiente weniger als er.

         Gruss Delphin

[Editiert am 5/11/2004 von Delphin]
Gespeichert

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #5 am: 05. November 2004, 21:13:42 »

Seid ihr da wirklich so ganz sicher?

So weit ich weiß, greift die Verpflichtung der privaten Kasse nur dann, wenn der privat versicherte auch wirklich im Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, was ja bei selbstständigen zum Beispiel nicht immer der Fall sein muss. Liegt der Privatversicherte unter dieser Grenze kann das Kind selbstverständlich auch beim Pflichtversicherten Partner im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert werden.

Gruß AJA
Gespeichert
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