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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 06:33:23 *
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Autor Thema: Ablauf Scheidung / Scheidungsfolgenvereinabrung  (Gelesen 732 mal)
jmbo
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12


« am: 19. März 2010, 16:23:15 »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich hätte da mal ein paar kurze Fragen, weil es bei mir jetzt langsam in die "heisse" Phase geht, da das Trennungsjahr verstrichen ist.

Meine Frau und ich möchten uns nach 17 Jahren Ehe (3 Kinder) "einvernehmlich scheiden" lassen. Da dies meine erste Scheidung ist *grins* hab ich da eine kurze Verfahrensfrage.

Seit letztem Jahr hat sich im Bezug auf das einvernehmliche Scheiden glaube ich ja einiges getan ... wie muss ich mir das vorstellen? Stehen da beide Parteien vor dem Familiengericht und der Richter fragt einfach ab, ob im Bezug auf das Sorgerecht, Umgangsrecht, Kinderunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn und Hausrataufteilung Einigkeit besteht? Und wenn das bejaht wird, wird man geschieden? Oder geht das mehr ins Detail?
Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung weiterhin vorgeschrieben?

In unserem Fall ist das nämlich so, dass wir auf die Zugewinnberechnung (kompliziert mit Haus und Restschuld etc.) verzichten wollen - bzw. dies so lösen, dass ich meine Kapitallebensversicherung behalte (momentaner Rückkaufwert 12.000 EUR) dafür meiner Frau das Haus überlasse ....
Muss dieser Fall dann beurkundet werden, weil man den Versorgungsausgleich "modifiziert"? Die Sache mit der gesetzlichen Rentenversicherung wird ja von Amtswegen geklärt ..... Oder kann man das stillschweigend im beiderseitigen Einvernehmen "unter den Tisch fallen" lassen??  Was meint Ihr?

Natürlich kann der Schuss nach hinten losgehen, wenn man das nicht schriftlich fixiert .. allerdings ist die Ehe ja auch schriftlich von dem Standesbeamten beurkundet worden ... und helfen tut das auchgeholfen hat das auch nix .. im Endeffekt

Liebe Grüße
Jmbo
Gespeichert
Don3
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 81


WWW
« Antwort #1 am: 19. März 2010, 16:47:36 »

Hallo Jmbo ich war 19jahre verheiratet erst Frundschaftlich dann Krieg.
Ein Tip.: http/www.trennungsfaq.de
Da sind einige gute Tipps für dich.
Ich habe über meine Geschichte ein E-book geschrieben.
Alles gute für dich und deine Kinder.
Don3
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 20. März 2010, 08:23:45 »

Moin Jmbo,
herzlich willkommen bei VS.

Meine Frau und ich möchten uns nach 17 Jahren Ehe (3 Kinder) "einvernehmlich scheiden" lassen. Da dies meine erste Scheidung ist *grins* hab ich da eine kurze Verfahrensfrage.
Das ist natürlich immer eine gute Absicht, die wir dir auch auf keinen Fall ausreden wollen.
Nur, wie Don3 schon sagte, fangen die Kriege erst später an, wenn sich erstmal gute Freunde und die Justiz über euch hermachen.
Deswegen ist zumindest angesagt.
Zitat
Seit letztem Jahr hat sich im Bezug auf das einvernehmliche Scheiden glaube ich ja einiges getan ... wie muss ich mir das vorstellen? Stehen da beide Parteien vor dem Familiengericht und der Richter fragt einfach ab, ob im Bezug auf das Sorgerecht, Umgangsrecht, Kinderunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn und Hausrataufteilung Einigkeit besteht? Und wenn das bejaht wird, wird man geschieden? Oder geht das mehr ins Detail?
Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung weiterhin vorgeschrieben?
Im Prinzip ja.
Wenn nix beantragt wird, wird nur der Versorgungsausgleich geklärt und sonst nix.
Ne Scheidungsfolgenvereinbarung ist nicht vorgeschrieben.
Zitat
In unserem Fall ist das nämlich so, dass wir auf die Zugewinnberechnung (kompliziert mit Haus und Restschuld etc.) verzichten wollen - bzw. dies so lösen, dass ich meine Kapitallebensversicherung behalte (momentaner Rückkaufwert 12.000 EUR) dafür meiner Frau das Haus überlasse ....
Muss dieser Fall dann beurkundet werden, weil man den Versorgungsausgleich "modifiziert"? Die Sache mit der gesetzlichen Rentenversicherung wird ja von Amtswegen geklärt ..... Oder kann man das stillschweigend im beiderseitigen Einvernehmen "unter den Tisch fallen" lassen??  Was meint Ihr?
Wenn euer Vertrauen grenzenlos ist, kann man das als Gentlemans agreement halten.
Wenn (auch leise) Zweifel bestehen, muss die Zugewinngemeinschaft notariell beendet werden. Sonst besteht sie weiter und jeder kann bis zu 3 Jahre noch einen Antrag auf Ausgleich hinterher schieben.

Gruss Beppo

*** Zitate formatiert - sorry ***
« Letzte Änderung: 20. März 2010, 13:16:15 von oldie » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
JoergH
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12



« Antwort #3 am: 20. März 2010, 15:06:48 »

Wenn euer Vertrauen grenzenlos ist, kann man das als Gentlemans agreement halten.
Wäre schöner für euch beide
Gespeichert

brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.391



« Antwort #4 am: 20. März 2010, 15:15:27 »

@ JoergH,

Wäre schöner für euch beide
verfolgen Deine 1-zeiligen Postings auch einen bestimmten Sinn oder gehören sie eher in die Schublade "schön, dass wir darüber gesprochen haben"?

Ratlos
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
jmbo
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12


« Antwort #5 am: 22. März 2010, 12:00:04 »

GUten Morgen liebe Forumsteilnehmer,

vielen Dank für die bisherigen Einschätzungen. Also ich fasse mal kurz zusammen:

Schriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich. Wäre aber "sicherer", falls sich die Fronten doch noch verhärten.

Zusatzfrage: Ich weiß ja, dass es den "gemeinsamen Anwalt" nicht gibt (oder gibt's den mittlerweile?) - aber es besteht doch die Möglichkeit, wenn Einigkeit über die Streitpunkte besteht, mit einem Anwalt alles zu besprechen und den Scheidungsantrag ausfertigen zu lassen, und dann lediglich für den Scheidungstermin einen zweiten Anwalt hinzuzubitten, damit alles seine "rechtliche Ordnung" hat - ist das so korrekt?

Wir möchten beide das Thema einfach abschließen - und sind da beide willens auf einige "Streitpunkte" zu verzichten, vorallem der Kinder willen.
Gespeichert
Don3
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 81


WWW
« Antwort #6 am: 22. März 2010, 13:02:09 »

Hallo Jmbo
Ich hoffe für dich und deinen Kindern das deine Ex wirklich ruhig bleibt.

Schau mal.:  www.betrogen-abgezockt.de

Ich sage dir ich leide immer noch.
Seit drei Jahren kein Kontakt zu meinen Kindern.

Also alles gute
Don
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Ablauf Scheidung / Scheidungsfolgenvereinabrung
 
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