Moin Jmbo,
herzlich willkommen bei VS.
Meine Frau und ich möchten uns nach 17 Jahren Ehe (3 Kinder) "einvernehmlich scheiden" lassen. Da dies meine erste Scheidung ist *grins* hab ich da eine kurze Verfahrensfrage.
Das ist natürlich immer eine gute Absicht, die wir dir auch auf keinen Fall ausreden wollen.
Nur, wie Don3 schon sagte, fangen die Kriege erst später an, wenn sich erstmal gute Freunde und die Justiz über euch hermachen.
Deswegen ist zumindest angesagt.
Seit letztem Jahr hat sich im Bezug auf das einvernehmliche Scheiden glaube ich ja einiges getan ... wie muss ich mir das vorstellen? Stehen da beide Parteien vor dem Familiengericht und der Richter fragt einfach ab, ob im Bezug auf das Sorgerecht, Umgangsrecht, Kinderunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn und Hausrataufteilung Einigkeit besteht? Und wenn das bejaht wird, wird man geschieden? Oder geht das mehr ins Detail?
Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung weiterhin vorgeschrieben?
Im Prinzip ja.
Wenn nix beantragt wird, wird nur der Versorgungsausgleich geklärt und sonst nix.
Ne Scheidungsfolgenvereinbarung ist nicht vorgeschrieben.
In unserem Fall ist das nämlich so, dass wir auf die Zugewinnberechnung (kompliziert mit Haus und Restschuld etc.) verzichten wollen - bzw. dies so lösen, dass ich meine Kapitallebensversicherung behalte (momentaner Rückkaufwert 12.000 EUR) dafür meiner Frau das Haus überlasse ....
Muss dieser Fall dann beurkundet werden, weil man den Versorgungsausgleich "modifiziert"? Die Sache mit der gesetzlichen Rentenversicherung wird ja von Amtswegen geklärt ..... Oder kann man das stillschweigend im beiderseitigen Einvernehmen "unter den Tisch fallen" lassen?? Was meint Ihr?
Wenn euer Vertrauen grenzenlos ist, kann man das als Gentlemans agreement halten.
Wenn (auch leise) Zweifel bestehen, muss die Zugewinngemeinschaft notariell beendet werden. Sonst besteht sie weiter und jeder kann bis zu 3 Jahre noch einen Antrag auf Ausgleich hinterher schieben.
Gruss Beppo
*** Zitate formatiert - sorry ***