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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 06:31:48 *
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Autor Thema: Hohe Feiertage  (Gelesen 1364 mal)
sleepy
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Beiträge: 372


« am: 16. März 2010, 15:39:27 »

Hallo Ihr Lieben,

in den "Umgangsposts" lese ich in letzer Zeit immer wieder, dass die Kinder die sog. hohen Feiertage im Wechsel bei KM und KV verbringen. Ich war bislang der Ansicht, dass Trennungskinder diese Tage (einschließlich ihrer  Geburtstage) da verbringen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben. Hat sich an diesem Standard etwas geändert oder ist es einfach nur als hochgesteckte Forderung zu sehen und man ist nach wie vor auf - den meistens nicht vorhandenen - Good Will der KM angewiesen?  men_ani

lg
sleepy
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Beppo
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 16. März 2010, 15:43:10 »

Moin,

schlechte Richter entscheiden auf die eine Art, gute auf die andere.


Das liegt in deren Ermessenspielraum.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
sleepy
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 372


« Antwort #2 am: 16. März 2010, 16:13:29 »

Hallo Beppo,

da ansonsten alles - mehr oder weniger - okay läuft wird mein Mann kein großes Fass aufmachen. Wenn sich grundlegend was geändert hätte würde er es mal ansprechen, weil es ja ganz schön wäre, wenn Stöpsel auch mal unter unserem Weihnachtsbaum feiert  Ohne richtige Handhabe würde sich Madame da eh nicht drauf einlassen, sonst wäre sie ja ganz alleine an Heiligabend/Silvester  c

lg
sleepy
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Beppo
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Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 16. März 2010, 17:52:50 »

Ganz am Anfang, in meinem ersten Prozess wg. Umgang 2006 hatte ich eine sehr gute Richterin.

Meine Ex sang sofort das Lied, dass die Kinder Weihnachten bei der Mutter sein wollen und die blöde JA-Kuh stimmte sofort in den Kanon mit ein aber darauf sagte die Richterin sofort, dass die Kinder Weihnachten auch beim Vater sein wollen und drängte sie dann dazu einem Vergleich zuzustimmen.

Damals wusste ich noch nicht, dass man sich mit einem Umgangsvergleich nicht mal den Hintern abwischen kann.

RAtte wusste das aber sehr wohl, und hat ihr sofort klar gemacht, dass das keinerlei Bedeutung hat.

Seitdem waren die Kinder Weihnachten noch nie bei mir.

Gruss Beppo
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Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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