ich hab jetzte mal die Unterlagen durchwühlt...
Die EX hatte ab 10/02 bis 06/05 UVG für unseren Sohn bezogen.
Anfang 2007 forderte mich das JA auf für diese Zeit die Unterhaltsbeiträge zu zahlen. Mein RA erhob Einrede wg. Verjährung und verwieß auf die Vereinbarung für die gegenseitigen Ansprüche ab dem 30.6.2004.
Mittlerweile hatte das JA einen Antrag auf Umschreibung des Schuldtitels beantragt und auch bekommen. Anhörungen etc. meinerseits gabs dazu nicht.
Da gehts um den Unterhalt ab 1.1.2004.
Nun werd ich wohl das halbe Jahr nachzahlen müssen, damals hatte ich einfach keine Kohle dafür

den Rest soll sich mal der RA was einfallen lassen. Schließlich hat er die Vereinbarung ausgehandelt und formuliert.