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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 06:27:14 *
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Autor Thema: Jugendamt schickt Gerichtsvollzieher!  (Gelesen 2707 mal)
Ingo
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Beiträge: 182



« am: 12. März 2010, 15:39:07 »

Mahlzeit!

alle Jahre bin ich mal wieder da weil der Schuh drückt....

Heute in der Post:

Schreiben vom örtlichen Obergerichtsvollzieher dass er mich am 23.3. beuchen möchten um eine Forderung des Jugendamt einzutreiben.

Beiliegend das Unterhaltsurteil für beide Kinder (geb. 1990+1994) vom März 2003 mit dem Anhang dass "vorstehende Teilausfertiguung dem Land Berlin vertreten durch BA ...von Berlin Abt. Jugend und Fam., Gesch.Zeichen etc. in Höhe von 2523,- € für die Zeit vom 1.1.2004 bis 30.6.2005 gem. $7 UVG als Rechtsnachfolger der Klägerin zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt"

Berlin 23.10.2007


In dieser Zeit hat Kind 1 bei mir gewohnt und es gab eine Vereinbarung (welche beide Anwälte ausgehandelt hatten) dass ich mir mit der EX gegenseitig kenen Unterhalt bezahle. Was die EX an sich akzeptierte aber das JA nicht wahr haben wollte und immer der Meinung war ich müsse zahlen (ich geh ja arbeiten, allerdings wardas immer unterhalb der Pfändungsgrenze) während die EX nicht leistuungsfähig sei, da sie ja arbeitslos ist (jnd an diesem Zustand auch von sich aus nichts ändern wollte....)

Was nun? wie bekomm ich hier die Kuh vom Eis?


Weder Anwalt noch GV sind Freitags nachmittag zu erreichen ;)

Schönes Wochenende!

der Ingo
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 12. März 2010, 18:24:03 »

Moin,

die Ex scheint dich linken zu wollen.

Hast du zuvor einen Mahnbescheid erhalten? Hast du dann evtl. keinen Widerspruch geltend gemacht?

Wie auch immer: Wenn der GV kommt, die Richtigkeit der Forderung bestreiten und schon Kopien der Vereinbarung bereit legen.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ingo
Rege dabei
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Beiträge: 182



« Antwort #2 am: 12. März 2010, 20:45:52 »

der Titel lag ja beim JA. Aber ich glaub die Ex hatte UVG in besagtem Zeitraum auch noch kassiert und wohl angegeben dass sie keinen Unterhalt bekommt.

MB gabs nur vor ca. einem Jahr vom Jobcenter, das wurde aber wg. Widerspruch meinerseits ans Familiengericht abgegeben. Hat damit nix zu tun.

Zu o.g. Fall kam mal ne Forderung vom JA weil die UVG gezahlt haben, da hatte mein RA auf die Vereinbarung und versäumte Fristen hingewiesen, seit dem kam m.W. keine Antwort mehr, müsste ich mal die Ordner durchsuchen.

Den Termin werd ich erstmal versuchen zu verlegen oder so. Zum Termin schlaf ich eh, da ich Nachtschicht habe Lächelnd  Den GV kenn ich ja noch von früheren Aufträgen des RA der EX  gun
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Ingo
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 182



« Antwort #3 am: 14. März 2010, 15:17:21 »

ich hab jetzte mal die Unterlagen durchwühlt...

Die EX hatte ab 10/02 bis 06/05 UVG für unseren Sohn bezogen.

Anfang 2007 forderte mich das JA auf für diese Zeit die Unterhaltsbeiträge zu zahlen. Mein RA erhob Einrede wg. Verjährung und verwieß auf die Vereinbarung für die gegenseitigen Ansprüche ab dem 30.6.2004.

Mittlerweile hatte das JA einen Antrag auf Umschreibung des Schuldtitels beantragt und auch bekommen. Anhörungen etc. meinerseits gabs dazu nicht.
Da gehts um den Unterhalt ab 1.1.2004.

Nun werd ich wohl das halbe Jahr nachzahlen müssen, damals hatte ich einfach keine Kohle dafür Traurig den Rest soll sich mal der RA was einfallen lassen. Schließlich hat er die Vereinbarung ausgehandelt und formuliert.
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Ingo
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 182



« Antwort #4 am: 18. März 2010, 15:31:06 »

da werd ich euch mal nicht im unklaren lassen:

da die geforderten Beträge aus 2005 und älter sind und vom JA nicht wirksam bisher vollstreckt etc. wurde, sind die Ansprüche verjährt.

Schreiben mit der Einrede der Verjährung vom RA ist raus, mal sehen was als Antwort kommt.
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Ingo
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 182



« Antwort #5 am: 22. März 2010, 12:33:09 »

Dann werd ich mal auflösen:

Das Jugendamt stimmt mit der Meinung vom RA überein, zieht die Forderung zurück und sagt den Termin mit dem GV ab!!!  luxhello
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staengler
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Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #6 am: 22. März 2010, 12:40:16 »

 thumbup

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
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