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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 04:30:06 *
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Autor Thema: Haus verkaufen während der Trennungszeit  (Gelesen 1737 mal)
MichaelBolten
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Beiträge: 159


« am: 24. Februar 2010, 08:28:29 »

Hallo,

nachdem sich die persönliche Situation mit meiner Noch Ehefrau immer mehr zuspitzt und wir anfangs eine einvernehmliche Trennung wollten und jetzt um jeden Löffel gestritten wird, möchte ich nach Möglichkeit einige Sachen ändern und ihr damit keine Angriffsflächen mehr bieten.

Ich bin alleiniger Eigentümer eines MHF, was passiert, wenn ich das Haus während der Trennungszeit und noch vor Scheidungsantrag verkaufe. Das Haus ist vollfinanziert d.h. abzüglich der Schulden bleibt nichts übrig.

lg Michael

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Beppo
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Beiträge: 10.594


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 24. Februar 2010, 13:08:26 »

Moin,

Wenn das Haus heute, nach Abzug der Zinsen und Kosten unterhaltspflichtigen Gewinn abwirft, wird man dir vermutlich vorwerfen, dein Einkommen schuldhaft verringert zu haben.

Was ist denn das Ziel des Verkaufs?
Was wirft es ab?
Wie ist die Tilgungsrate?
Ist die auch gedeckt?

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
82Marco
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« Antwort #2 am: 24. Februar 2010, 13:19:44 »

Servus Michael!
Ergänzend zu Beppo: wurde das Haus VOR oder NACH der Ehe gekauft?

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
brille007
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« Antwort #3 am: 24. Februar 2010, 13:22:12 »

Moin Michael,

wenn Du Alleineigentümer dieses MFH bist, sehe ich keinen vernünftigen Grund, es zu verkaufen; es fällt ja nicht in den Zugewinn. Ausgleichspflichtig wäre nur seine Wertsteigerung während der Ehe - und die erkenne ich aufgrund Deiner Schilderung nicht.

Andererseits bringst Du Dich mit einem Verkauf um eine beim Unterhalt anrechenbare Altersvorsorge. Insofern wäre ein Verkauf eher eine schlechte als eine gute Idee. Zumal derzeit sowieso nicht die Zeit für Immobilienverkäufe ist.

Sollte das Haus nach Abzug der monatlichen Verbindlichkeiten und anderer laufender Kosten immer noch Gewinn abwerfen, wäre es eher sinnvoll, die Tilgungsrate so zu erhöhen, dass netto nichts mehr überbleibt. Zumindest so lange, bis die Scheidung durch ist.

Grüssles
Martin
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MichaelBolten
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Beiträge: 159


« Antwort #4 am: 24. Februar 2010, 14:08:01 »

Hi,

@beppo. Das Haus trägt sich selbst wirft aber keinen Gewinn ab. Dient lediglich als Altersvorsorge. Zahl momentan in einen Bausparer ein, der dann in ein paar Jahren das Bankdarlehen ablöst. d.h. auch, daß ich momentan mehr Zinsen als Tilgung bezahle. Mein Ziel ist es, daß meine Ex so wenig wie möglich bekommt. Da ich momentan in einer Wohnung in dem MFH wohne wird natürlich auch noch ein Wohnvorteil sein, oder ?


@Marco. Das Haus habe ich während der Ehe gekauft. Wir haben lt. Ehe Vertrag eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, wobei meine Frau bei der Unterzeichnung des Ehe Vertrages schwanger war und sie deshalb wahrscheinlich den Ehevertrag anfechten wird.


@Martin. Ich denke auch, daß eine Wertsteigerung in den letzten 3-4 JAhre eher nicht der Fall ist. Ich werde aber wahrscheinlich wieder Gutachter für Gutachter bezahlen müssen und zusätzlich noch einen Wohnvorteil angerechnet bekommen. Dies möchte ich vermeiden.

Vielen Dank

lg Michael


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brille007
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« Antwort #5 am: 24. Februar 2010, 14:19:50 »

Moin,

Ich werde aber wahrscheinlich wieder Gutachter für Gutachter bezahlen müssen und zusätzlich noch einen Wohnvorteil angerechnet bekommen. Dies möchte ich vermeiden.
Gutachter bezahlt der, der sie beauftragt. Und Du brauchst keine...

Ob Du einen Wohnvorteil angerechnet bekommst oder irgendwo Miete bezahlst, spielt unterm Strich keine Rolle: Die Kohle ist weg.

Man muss in solchen Fällen kühl rechnen. Das eigene Denken nur daran auszurichten, dass der/die Ex möglichst wenig bekommt (was ich auch aus Deinen anderen Threads entnehme), kann sehr kurzsichtig sein; vor allem, wenn man sich damit ins eigene Fleisch schneidet. Im vorliegenden Fall fängst Du mit Deiner Altersvorsorge dann wieder bei Null an...

Grüssles
Martin
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pluto1024
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« Antwort #6 am: 24. Februar 2010, 15:44:45 »

Hallo Martin ...

wäre es bzgl. TV mal möglich, Dich persönlich zu kontaktieren ?

LG
Pluto
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MichaelBolten
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Beiträge: 159


« Antwort #7 am: 25. Februar 2010, 07:15:51 »

Hallo Brille,

hätte die Möglichkeit das Haus kurzfristig im Familienkreis zu verkaufen und dann in der gleichen Wohnung bleiben und Miete an das Familienmitglied zu zahlen.

Später dann könnte ich natürlich das Haus wieder zurückkaufen.

lg Michael
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brille007
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« Antwort #8 am: 25. Februar 2010, 15:41:10 »

Moin,

hätte die Möglichkeit das Haus kurzfristig im Familienkreis zu verkaufen und dann in der gleichen Wohnung bleiben und Miete an das Familienmitglied zu zahlen.

Später dann könnte ich natürlich das Haus wieder zurückkaufen.
diese Möglichkeit hat man immer. Ich verstehe nur den Sinn einer solchen Transaktion (in die ein Notar, das Finanzamt und einige andere kostenpflichtige Institutionen eingebunden werden müssen) nicht. Hast Du Geld übrig? Welchen Vorteil versprichst Du Dir von diesem Hausverkauf?

Ratlos
Martin
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MichaelBolten
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« Antwort #9 am: 25. Februar 2010, 20:08:48 »

Hallo Martin,

vielleicht sollte ich noch ein paar Tage drüber schlafen, bin momentan wieder etwas  c

Meine Ex macht halt alles, um mir wo es nu geht einen reinzuwürgen. Denke mal, daß als nächster Punkt der Gegenpartei das Haus sein wird, in dem ich eine Wohnung bewohne.

Dazu kommt, daß sie sich gegen die Zusammenveranlagung verweigert und und und....

lg Michael
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brille007
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« Antwort #10 am: 25. Februar 2010, 20:16:54 »

Moin Michael,

man bekommt in Scheidungsverfahren keinen Bonus für Dinge, die man aus Dummheit getan hat; auch eine Reset-Taste gibt es nicht. Ich habe jedenfalls noch immer nicht verstanden, wo der Sinn liegen soll, die Hütte zu verkaufen (und irgendwann zurückzukaufen) und für diese Transaktionen eine Menge Geld auszugeben.

Selbst wenn die Gegenseite einen Wohnwertvorteil einwendet, kannst Du die anteiligen Finanzierungskosten dagegenrechnen; bei einer Hütte, die etwa soviel wert ist wie die darauf lastenden Schulden, ist das mehr oder minder ein Nullsummenspiel.

Du musst nur endlich davon wegkommen, Deine Ex den Regisseur des Filmes in Deinem Kopf sein zu lassen. Es geht um Dein Leben; alles andere sind nur ein paar Formalien. Und "sparen, egal was es kostet" war schon immer eine schlechte Idee.

Grüssles
Martin
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MichaelBolten
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« Antwort #11 am: 27. Februar 2010, 08:18:53 »

Hallo Martin,

ja hast Recht. Hab mich schon wieder beruhigt und darüber nachgedacht.

Hab in 2 Wochen Gerichtstermin wegen TU. Mal schauen was dabei rauskommt.

Viele Grüsse und ein schönes WE

Michael
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MichaelBolten
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« Antwort #12 am: 14. März 2010, 09:01:44 »

Hoi,

so, Gerichtstermin vorbei. Kam wie es kommen musste, keine Einigung erreicht und Gutachten für meine Einkünfte der letzten 3 Jahre bestellt. Mal nebenbei, hab ca. 50K Schulden auf meine laufenden Konten und hEX will sozusagen, die Kuh, die sie jahrelang gemolken hat und jetzt nichts mehr geben kann auch noch zum Schlachter bringen.

Deshalb überlege ich, daß Haus zu verkaufen und mir somit weitere Kosten für Gutachter und Wohnvorteil zu sparen.

lg Michael
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