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Autor Thema: Wer kann mir helfen?  (Gelesen 743 mal)
tamina00
Frischling

Beiträge: 4


« am: 30. Oktober 2004, 08:27:43 »

Hallo könnt ihr mir sagen,was ihr an meiner stelle machen würdet? Ich bin
Geschieden und habe aus der Ehe eine 11 Jährige Tochter . Für meine Tochter
wird vom Jugendamt gezahlt, und mir steht auch noch Geld zu (unterhaltsgeld)
meine anwältin hat nun eine lohnpfädung eingeleitet und mein Exmann will nun
Heiraten (aber erst seitdem er weis das er zahlen muß)Bevor es zu der
Pfänung kam hatte er 2 monate zeit gehabt den ganzen betrag auf monatliche
raten von je 50 E. zu zahlen was er auch nicht getan hat.Seine neue Freundin
(bald Frau) bekommt ein Baby was nicht von ihm ist, und er gibt sich überall
als Vater aus.Kann er mit der Ehetäuschung und dem Kind was nicht seins ist
, glück haben das er mir nichts mehr zahlen brauch, oder muß er mir es
Trotdem zahlen?ich meine es ist Gerichtlich festgelegt worden das er mir
zahlen muß.Oder kann ich dann seine Elter Pfänden das sie mir das Geld geben
was er zahlen muß. Es wer so super wenn ich eine Antwort bekommen würde
Gespeichert

Hallo könnt ihr mir sagen,was ihr an meiner stelle machen würdet? Ich bin
Geschieden und habe aus der Ehe eine 11 Jährige Tochter . Für meine Tochter
wird vom Jugendamt gezahlt, und mir steht auch noch Geld zu (unterhaltsgeld)
meine anwältin hat nun ei
herbert-geitz
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #1 am: 30. Oktober 2004, 09:03:19 »

hallo tamina,
er muß auf jeden fall zahlen falls er geld hat.
ob er jetzt eine neue hat oder noch ein kind das ist egal.
grüße herbert
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tamina00
Frischling

Beiträge: 4


« Antwort #2 am: 30. Oktober 2004, 09:18:06 »

Danke Herbert.

Ich habe mal gelesen das die Schwiegerelter auch pfändbar sein würden.
Ich weis das sie beide Berufstätig und somit auch Kreditwürdig sind.
Nur kann ich sie auch Pfänden lassen,da es sich hier um mein Geld handelt
und nicht um das Unterhaltsgeld meiner Tochter.
Liebe Grüße Tamina00
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Hallo könnt ihr mir sagen,was ihr an meiner stelle machen würdet? Ich bin
Geschieden und habe aus der Ehe eine 11 Jährige Tochter . Für meine Tochter
wird vom Jugendamt gezahlt, und mir steht auch noch Geld zu (unterhaltsgeld)
meine anwältin hat nun ei
Butzemann
Rege dabei
***
Beiträge: 110


« Antwort #3 am: 30. Oktober 2004, 10:33:10 »

Hallo,
ich habe dies gerade letzte Woche in einer Zeitung gelesen! Großeltern sind Ihren Engeln zu Unterhalt verpflichtet sofern sie zahlen können. (wenn der Vater es nicht tut od. kann)
Dies geschieht aber nicht automatisch und man muss das einklagen.

Spreche deinen RA darauf an! Er muß das doch am besten wissen.
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RomyH
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.006


« Antwort #4 am: 30. Oktober 2004, 11:39:24 »

Hallo,
die Frage ist ja, ob er denn genug verdient? Was nützt eine Pfändung wenn nichts da ist?
Bist Du Dir sicher, dass er zahlungsfähig ist?
Mal abgesehen davon stört mich ein bisschen die Reihenfolge: Der Kindesunterhalt geht immer vor. D.h. wenn das JA an seiner Stelle den Unterhalt zahlt, dann heißt das entweder, dass er nichts hat oder dass er sich weigert, das Geld rauszurücken. Wie auch immer, normalerweise muss sein Gehalt erstmal in Bezug auf den Kindesunterhalt gepfändet werden, und danach komt erst der Ehegattenunterhalt.

Woher willst Du denn wissen, dass er die Ehe, die er nun eingehen will, vortäuschen will?
Er würde sich doch gewissermaßen selbst ein Bein stellen, da sein Selbstbehalt verringert wird. Und ob er nun der Vater des zu erwartenden Kindes seiner zukünftigen Frau ist oder nicht ist insofern uninteressant, als dass das JA und die Gerichte nur interessiert, ob er die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt.
Selbst wenn ein späterer Vaterschaftstest beweisen würde, dass es nicht sein Kind ist,
ist er diesem Kind trotzdem zu Unterhalt verpflichtet.

Nun ja, ich finde das alles ein bisschen verworren. Du schreibst auch nicht, wieviel er lt. Beschluss zahlen müsste an Dein Kind und Dich, wieviel er verdient usw.
Wie lange seid ihr geschieden? Lebst Du in einer neuen Beziehung, wenn ja wie lange?
Seit wann bestehst Du auf deinem Unterhaltsanspruch?

Ein paar mehr Info's könnten evtl. helfen.

Liebe Grüße von Romy
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tamina00
Frischling

Beiträge: 4


« Antwort #5 am: 30. Oktober 2004, 13:18:53 »

Also ich bin seit 2 Jahren geschieden, mein Exmann hat ein
Gehalt von 2500 Euro netto .Er weigert sich das Geld zu zahlen
was aber nicht von ihm kommt sondern von seiner neuen Freundin(bald Frau)
Sie war mal eine Nachbarin aus meinen Haus indem ich wohne.Ich kenne sie
und habe mitbekommen wie sie in ihre Ehe war.(Waren befreundet)
Die neue Freundin ist auf das finaziele aus und würde alles tun um das ich nichts
sehe von dem Geld was meine Tochter und mir zusteht. Deshalb war ich beim Jugendamt
und lasse mir von da das Geld für meine Tochter geben.Und das es nur eine Scheinehe ost
weis ich ,da meine Tochter noch kontakt zu ihren Vater hat,und er ihr sagte das er eigendlich nicht Heiraten möchte.Er tut es weil es seine Mutter und die Freundin es so wollen.
Von meinen Exmann die Mutter weis ja auch nicht das das Baby nicht von ihren Sohn ist.
Es wird ihr aber verschwiegen,da die Mutter ihnen vieles finanzieren tut gerade weil sie denkt das das ungeborene ihr eigenes Enkelkind sei.
Es ist total verwirrend die ganze Sache.Auf jedenfall geht das alles halt von der neuen Freundin aus, und mein Exmann ist ihr gehörig.Bin aber auf keinen fall Eifersüchtig da ich seit kurzem eine neue Beziehung habe und sehr glücklich bin.
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Hallo könnt ihr mir sagen,was ihr an meiner stelle machen würdet? Ich bin
Geschieden und habe aus der Ehe eine 11 Jährige Tochter . Für meine Tochter
wird vom Jugendamt gezahlt, und mir steht auch noch Geld zu (unterhaltsgeld)
meine anwältin hat nun ei
tamina00
Frischling

Beiträge: 4


« Antwort #6 am: 30. Oktober 2004, 13:22:44 »

achja und laut Jugendamt stehen meiner Tochter 214 Euro zu
bekomme aber nur 164 Euro von der Vorschusskasse. Ich selbst bekomme
noch laut Anwältin ca.7000Euro .
Gespeichert

Hallo könnt ihr mir sagen,was ihr an meiner stelle machen würdet? Ich bin
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wird vom Jugendamt gezahlt, und mir steht auch noch Geld zu (unterhaltsgeld)
meine anwältin hat nun ei
RomyH
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.006


« Antwort #7 am: 30. Oktober 2004, 13:36:09 »

Hmmm...
wenn ich das richtig interpretiere bestehen die 7000 Euro also aus allen Forderungen zusammen, über die zwei Jahre verteilt, ja?
Du hast also von Anfang an Deine Ansprüche geltend gemacht.

Aber 214 Euro? Laut Düsseldorfer Tabelle, mit dem Einkommen, das Du angibst und dem Alter Deines Kindes, stehen Deiner Tochter 343 Euro zu.

Sehr komisch.

Wie auch immer, ob seine Neue das nun will oder nicht, er MUSS! Lohnpfändung ist tatsächlich der letzte Weg, den Du gehen kannst, da alles andere nichts genutzt hat. Lass Deine RA den Weg zu Ende gehen.
Ich denke Ihr werdet Erfolg haben.

Viel Glück.

Liebe Grüße von Romy
Gespeichert
RomyH
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.006


« Antwort #8 am: 30. Oktober 2004, 13:41:17 »

P.S. Sorry aber, Dein Ex ist ganz schön blöde wenn er sich auf solche Spielchen mit seiner Neuen einlässt...aber gut...
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