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vatersein.de - Forum 09. Februar 2012, 17:27:27 *
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Autor Thema: Aufenthaltsbestimmungsrecht nach der Scheidung  (Gelesen 736 mal)
Tweety72
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 10


« am: 10. März 2010, 11:17:10 »

Ende Mai ist mein Trennungsjahr rum und ich gehe fest davon aus,das kurz danach auch die Scheidung durch ist.Hatten Ehevertrag,wo ich auf meinen Unterhalt verzichtet habe und der Hausrat ist auch problemlos aufgeteilt worden.

Nun mache ich mir aber Sorgen,wie es mit den Kindern vor Gericht abläuft.Im Moment hat mein Nochmann von mir das Einverständniss bekommen mit den Kids zu seinen Eltern zu ziehen.Die Kinder fühlen sich da auch pudelwohl und sind zur Ruhe gekommen nach dem ganzen hin und her.Haben sich gut eingelebt in Schule und Kiga und viele Freunde gefunden.Nun meine Frage.Werden die Kinder vor Gericht oder Jugendamt angehört oder bleibt es für die Beiden so wie es jetzt ist?

LD Tweety72
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9.772



« Antwort #1 am: 10. März 2010, 11:37:02 »

Moin tweety,

vor Gericht wird nur verhandelt, was auch beantragt wurde (Ausnahme: Versorgungsausgleich). Wenn also niemand von Euch beantragt hat, über den Lebensmittelpunkt der Kinder oder das ABR zu entscheiden, haben sie mit dem Verfahren auch nichts zu tun; dann flutscht die Scheidung einfach durch.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
ulliberne
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 873



« Antwort #2 am: 10. März 2010, 11:44:00 »

moin, tweety,

schön, dass ihr anscheinend auf die kinder bezogen an einem strang und in dieselbe richtung zieht! ich wünsche euch allen (besonders den kids), dass es so bleibt!

das ABR wird normalerweise im scheidungsverfahren nicht behandelt/angefasst, sofern nicht (mind.) eine seite einen entspr. antrag stellt. 'ABR' ist ja kein kennzeichen des-/derjenigen, der/die mit den kindern zusammen lebt, sondern es bedeutet 'nur' das recht, den ständigen aufenthalt/lebensmittelpunkt der kinder (mit-)zu bestimmen, egal wo das sein mag.

da ihr beiden euch ja einig seid über den lebensmittelpunkt eurer kinder, behaltet ihr beide einfach das gemeinsame ABR als teil des GSR, und da wird auch kein gericht daran 'rumfummeln'.
evtl. werdet ihr gefragt, ob ihr euch wg. der kinder einig seid, dann nickt ihr beide und gut ist  . dasselbe gilt auch für die nachfrage des JA (das üblicherweise bei scheidungen mit kindern vom gericht angeschrieben wird und euch dann zu einem gespräch einlädt).

euch allen alles gute!
ulli

edit: martin war schneller (bei uns spinnt 1und1 mal wieder  mad)
« Letzte Änderung: 10. März 2010, 11:46:41 von ulliberne » Gespeichert

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Agent_Zero
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.702



« Antwort #3 am: 10. März 2010, 11:45:11 »

Moin tweety,

wenn du das ABR geklärt haben wollen würdest, bzw. in Erwägung ziehst die Kinder zu dir zu holen, dann
wäre das ein neues Verfahren.

Das ABR "hätte" durchaus mit geklärt werden können, im Sinne von "Scheidung mit Folgesachen".

Gruss
Agent
Gespeichert

Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Tweety72
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 10


« Antwort #4 am: 10. März 2010, 18:25:25 »

Danke Euch für die Antworten.

So lange es den Kids gut geht,und das ist im Moment der Fall,werde ich mich hüten die Kids in irgendwas reinzuziehen.

Das mit dem gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht wußte ich noch gar nicht.Aber gut zu wissen.

LG Tweety72
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