moin, tweety,
schön, dass ihr anscheinend auf die kinder bezogen an einem strang und in dieselbe richtung zieht! ich wünsche euch allen (besonders den kids), dass es so bleibt!
das ABR wird normalerweise im scheidungsverfahren nicht behandelt/angefasst, sofern nicht (mind.) eine seite einen entspr. antrag stellt. 'ABR' ist ja kein kennzeichen des-/derjenigen, der/die mit den kindern zusammen lebt, sondern es bedeutet 'nur' das recht, den ständigen aufenthalt/lebensmittelpunkt der kinder (mit-)zu bestimmen, egal wo das sein mag.
da ihr beiden euch ja einig seid über den lebensmittelpunkt eurer kinder, behaltet ihr beide einfach das gemeinsame ABR als teil des GSR, und da wird auch kein gericht daran 'rumfummeln'.
evtl. werdet ihr gefragt, ob ihr euch wg. der kinder einig seid, dann nickt ihr beide und gut ist

. dasselbe gilt auch für die nachfrage des JA (das üblicherweise bei scheidungen mit kindern vom gericht angeschrieben wird und euch dann zu einem gespräch einlädt).
euch allen alles gute!
ulli
edit: martin war schneller (bei uns spinnt 1und1 mal wieder

)