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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 13:47:00 *
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Autor Thema: Grundsteuer fuer gemeinsames Haus  (Gelesen 1232 mal)
PapaAlex
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« am: 09. März 2010, 03:44:40 »

Hallo,
nachdem ich ein bisschen im Forum gestoebert habe, aber keine Antwort zu meiner Frage gefunden habe, stell ich die jetzt halt mal hier.

Fakten:
Geschieden; sie lebt mit den 2 Kids im gemeinsamen Haus; ich bekomme pro Monat 600 Euro ueber die Unterhaltsberechnung angerechnet;

Frage:
Muss ich die Haelfte der Grundsteuer, Wohngebaeudeversicherung und sonstige Reparaturen / Instandsetzungen für das gemeinsame Haus bezahlen?

Ich wohn zur Miete und ich weiss, dass die anteilige Grundsteuer der Wohnung im Mietpreis enthalten ist. Zusaetzlich zahl ich noch eine Wohngebaeudeversicherung. Ich loehn also doppelt.

Ich waer sehr dankbar, wenn jemand eine Antwort haette.

Gruss Alex
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staengler
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.783


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #1 am: 09. März 2010, 07:37:10 »

Guten Morgen,

ich denke mal, Du bist zu 50% Eigentümer des gemeinsamen Hauses?
Somit bist Du auch entsprechend an den Kosten beteiligt.

Ein auszug allein wird Dich nicht davon befreien. Die frage ist wohl, ob Deine Ex mit den Kindern weiterhin in diesem Haus leben soll, oder ob ein Verkauf ansteht. Bleibt sie drinn, sollte schnell nach einer tragfähigen Lösung gesucht werden, die für die zukunft klare Regeln schafft.
Verkauf ihr Deine Hälfte, dann hast Du Ruhe!
Was spricht dagegen?

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.014



WWW
« Antwort #2 am: 09. März 2010, 08:07:40 »

Moin,

sofern auch du im Grundbuch stehst, wovon ich ausgehe, haftet ihr gesamtschuldnerisch. Der Ausgleich findet dann im Innenverhältnis statt.

Die Frage ist, wie diese 600 € Anrechnung definiert sind. Ist das pauschal oder unter Nennung von Einzelsachverhalten erfolgt? Vielleicht tippst du die Passage einfach mal ab.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
82Marco
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.668



« Antwort #3 am: 09. März 2010, 09:09:46 »

Servus Alex!
Wenn ich Dich richtig verstehe, wohnst Du nicht im Haus; daher zahlst Du zwar doppelt, aber auch für zwei verschiedene Objekte:
einmal als Mieter der Miet-Immobilie im Rahmen der Nebenkostenabrechung und zum anderen als hälftiger Hauseigentümer.
Insofern müsstest Du den hälftigen Anteil der Steuern und Versicherungen für das gemeinsam erworbene Haus tragen. Inwieweit dies mit den monatl. 600 Oyro abgedeckt ist, kannst derzeit nur Du beurteilen. Mir erscheit dieser Betrag als monatl. Vergütung der von Dir angesprochenen Kosten sehr großzügig...

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.595


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 09. März 2010, 09:16:52 »

Moin,
Mir erscheit dieser Betrag als monatl. Vergütung der von Dir angesprochenen Kosten sehr großzügig...
Das kommt auch darauf an, ob dieser Betrag vom Unterhaltsbetrag abgezogen wird oder vom Unterhaltspflichtigen Einkommen!

Letzteres wäre nur großzügig, wenn mit den 600,-€ die gesamten Kosten des Hauses gedeckt wären und nicht bloß die Hälfte.


Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
PapaAlex
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #5 am: 10. März 2010, 03:24:14 »

Hallo zusammen,

vielen Dank fuer die ganzen Posts.  thumbup
Das beantwortet meine Frage zu 100%.
Fuer euch zur Info:
- Ja, ich habe eine eigene Wohnung.
- Das Haus ist eine freistehende 200qm Bude, also sind die 600 Oecken als Miete gerechtfertigt.
- Die 600 Euronen werden Ihr als Einkommen angerechnet.

....aber, ich hab mir jetzt aufgrund eurer Fragen unsere Abrechnung nochmals genauer angesehen.
Dabei hab ich festgestellt, dass wenn es Ihr als Einkommen zugerechnet wird, es am Ende im gemeinsamen Topf landet. Dort wird dann durch zwei geteilt. Was bedeutet, ich bekomm am Ende nur 300 Euronen.

Tja, das gibt wieder einen Aufstand, wenn Ihr die neue Abrechnung praesentiere.
Fuer weitere Kommentare bin ich dankbar.

Gruss Alex
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Inselreif
_Inselreif
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 302


« Antwort #6 am: 10. März 2010, 09:03:03 »

Hallo Alex,

dass Du nur die Hälfte bekommst ist doch korrekt. Dir gehört ja auch nur die Hälfte vom Haus und Du zahlst hoffentlich auch nur die Hälfte davon.
Bezüglich der Nebenkosten würde ich eine explizite Vereinbarung treffen. Man könnte die 600 ja auch als "warm" verstehen.

Gruss von der Insel
Gespeichert
PapaAlex
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #7 am: 12. März 2010, 03:17:38 »

Die Haelfte ist korrekt!  thumbup
Und jeder wuerde ein freistehendes 200qm Haus mit 5.1a Platz gerne fuer 600Euronen mieten.

Aber keiner wuerde das um diesen Betrag vermieten!    schild_sonicht

Deshalb sind 600Euro als Mietausgleich (nur fuer mich) gerechtfertigt!!  ve_ham01
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