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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 06:20:13 *
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Autor Thema: Krankenversicherung nach Scheidung?  (Gelesen 820 mal)
anfree72
_anfree72
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 299


Don't worry be Happy


« am: 08. März 2010, 19:36:43 »

Hallo,

wie ist das für Exe mit der Krankenversicherung nach der Scheidung ? Nächste Woche ist Scheidungstermin, noch ist Exe mit Familienversichert. Nach der Scheidung muß sie sich so viel ich weiß selbst versichern. Wie lange nach der Scheidung kann sie noch mit versichert bleiben . Muß mein LG sie von der Familienversicherung abmelden? Die Kinder bleiben ja soviel ich weiß weiter versichert. Er hat vor die Versicherung zu wechseln.

LG
Andrea
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 08. März 2010, 19:54:39 »

Moin,

mit Rechtskraft der Scheidung muss sie sich selbst krankenversichern.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
anfree72
_anfree72
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 299


Don't worry be Happy


« Antwort #2 am: 08. März 2010, 19:59:23 »

Danke,

da sie nicht arbeitet muß sie sich dann wohl über die Arge versichern.
Gespeichert
Karlo
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 131


« Antwort #3 am: 10. März 2010, 19:58:26 »

Hallo,

wenn Exe nachehelichen Unterhalt bekommt, muss ich auch die KK weiter bezahlen, sagte mir mein Anwalt.
Gespeichert

Gruss Karlo
Charlie1967
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 81


« Antwort #4 am: 14. März 2010, 17:41:57 »

Hallo,
kann da jemand noch was zu sagen, zur Aussage von Karlo?

Bei mir steht das nämlich auch eventuell vor der Tür, daher stellt sich mir die Frage ob Ex dann nicht von Ihrem EU zahlen müsste (falls welcher anfällt).

Sicherlich hatte schon mal jemand so einen Fall.

Gruss
Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #5 am: 14. März 2010, 18:04:54 »

wenn Exe nachehelichen Unterhalt bekommt, muss ich auch die KK weiter bezahlen, sagte mir mein Anwalt.

Hallo,

nur wenn Krankenvorsorgeunterhalt geltend gemacht wird. Der muss aber ausdrücklich eingeklagt werden. Das geht oft unter... Sofern die Ex in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert ist, ist frühestens ab Rechtskraft der Scheidung dieser krankenvorsorgeunterhalt geltend zu machen. Er reduziert aber wiederum den Elementarunterhalt, da er vor der Hälftelung bzw dem 3/7 Aufteilen vom Netto abgezogen wird. Dasselbe gilt auch für etwaigen Altersvorsorgeunterhalt.

/elwu
Gespeichert
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