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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 19:22:20 *
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Autor Thema: Neues Unterhaltsrecht. Gerichtsurteile?  (Gelesen 1753 mal)
apropos
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 04. März 2010, 11:31:35 »

Hallo liebe Forumcommunity,
ich versuche (vergeblich) im Internet die Gerichtsentscheidungen zu finden, die nach dem 01.01.2008 getroffen worden sind.
Hat sich was in dem Unterhaltsrecht in der Tat geändert oder sind das bloß Texte im BGB?

Folgende Situation:
Die Ehe dauerte 11 Jahre. Das Kind wird im April 12 Jahre alt. Die Ex hat nie gearbeitet. Sie ist 37 und gesund. Sie hatt eine 2-jährige Ausbildung als Mediengestalterin hiner sich. Vor 4-5 Jahren hat sie das IHK-Zertifikat bekommen, aber nie was für die Jobsuche unternommen.

Laut Gesetsgebung wäre der Fall eigentlich klar: sie hätte keinen Anspruch mehr auf den Unterhalt. Immer wieder lese ich aber die verzweifelten Postings in Foren, dass die Männer doch immer noch zum Unterhalt verdonnert werden  icon13
In solchen Fällen würde sich das AA einmischen, das quasi zum Unterhaltsberechtigten wird. Dabei wird auf §§ des SGB verwiesen, die im gewissen Sinne den §§ des BGB wegbeiss wiedersprechen

Könnt Ihr mich aufklären? Wo kann man zu diesem Thema nachschlagen? Ich kann bald die §§ aus dem BGB auswendig zitieren, aber ich finde keine Gerichtsurteile  erstaunt039
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.014



WWW
« Antwort #1 am: 04. März 2010, 12:03:20 »

Moin,

aber ich finde keine Gerichtsurteile
Schon links das Hauptmenü entdeckt? Und hierin die Auswahl "Urteile". Mit nachfolgender Auswahl "Urteile Ehegattenunterhalt".

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Rebecka
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 17


« Antwort #2 am: 10. März 2010, 20:41:25 »

Also ich kenn das so von meiner Ma Ihrem jetzigen Freund. Er hatte sich damals von seiner Frau scheiden lassen und musste Unterhalt für Sie bis zum 12 Lebensjahr der beiden Kinder bezahlen. Danach war Sie verpflichtet wieder arbeiten zu gehen. Nun muss ein Mann für seine Ex-Frau Unterhalt bezahlen, bis das Kind 8 ist. Und wenn man garnicht verheiratet ist muss man nur für 3 Jahre an die Exfreundin Unterhalt bezahlen. Natürlich gibt es Ausnahmefälle, z.B. wenn die Kindesmutter ein behindertes Kind zu Hause betreut, dann muss der Vater auch länger Unterhalt bezahlen, weil die Kindesmutter wegen Betreuung des Kindes nicht arbeiten gehen kann.
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oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.370


Bonnie 2


« Antwort #3 am: 10. März 2010, 22:29:28 »

Hi

Rebecka
Dies kann nicht puaschalisiert werden. Eine Altersabhängigkeit sollte gerade durch die UH-Reform abgeschafft werden, wird aber von einigen OLG's gerne ausgehebelt. Früher galt häufig die 0/8/15-Regelung (nicht - Teilzeit - Vollzeit). Selbst diese würde - wiederum von einigen OLG's - am liebsten noch verschärft werden sollen. Die Rechtsunsicherheit ist deutlich gestiegen.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
apropos
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #4 am: 11. März 2010, 19:31:11 »

Das mit der Unsicherheit meine ich auch. Deshalb ist auch dieser Topic.
Ich bin seit einem Monat rechtskräftig geschieden. Das Kind wird am Ende April 12. Eigentlich würde die neue Gesetzgebung greifen, meinte ich. Da meine Ex nie gearbeitet hatte, wird sie sich an's Amt wenden. Und eben solche Fälle sind anscheinend in der neuen Gesetzgebung durch "nacheheliche Solidarität" (was immer das bedeuten mag) ausgehebelt.

Einem meinem Bekannten wird von seinem RA immer wieder gesagt, er soll den Unterhalt auch nach der Scheidung zahlen. Seine 7-jährige Ehe war kinderlos. Seine Ex hat 2 erwachsene Kinder aus der ersten Ehe. Sie muss ja auch zum Amt, wenn er keinen Unterhalt zahlt. Das Amt hat ihn schon angeschrieben...

Irgendwie nach der Gesetzänderung hat sich nicht wirklich was geändert.
Die Fälle, wo Männer arbeiteten und die Frauen nicht, sind ja keine Seltenheit. Die Frauen, die nicht gearbeitet haben, müßten zum Amt... Und dann scheint man(n) mit dem Unterhaltsanspruch seitens JobCenter konfrontiert zu werden...

Irgendwie fand ich bisher so gut wie nichts zu solchen Fällen, als wäre ich der einzige geschiedener Ehemann in der BRD, der die Familie ernährt hat.
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elwu
_elwu
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.228



« Antwort #5 am: 11. März 2010, 20:10:30 »

Einem meinem Bekannten wird von seinem RA immer wieder gesagt, er soll den Unterhalt auch nach der Scheidung zahlen. Seine 7-jährige Ehe war kinderlos. Seine Ex hat 2 erwachsene Kinder aus der ersten Ehe. Sie muss ja auch zum Amt, wenn er keinen Unterhalt zahlt. Das Amt hat ihn schon angeschrieben...

Hallo,

der soll seinen Anwalt rauswerfen. Da die Frau keine ehebedingten Nachteile (das ist der bundesdeutsche Familienrechtsjargon für Kinder) aus der aktuellen Ehe hat, hat sie im Trennungsjahr genug Zeit, sich um eine eigene Arbeit zu kümmern. Soll sie halt putzen gehen. Das Schreiben vom Amt soll er hier reinstellen, dann basteln wir eine Antwort.

/elwu
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"Meine Frau sagte zu mir, eines schönen Tages verlasse ich dich. Ich sagte, Schatz, heute ist ein schöner Tag."

(Harald Schmidt)
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