Hallo liebe Forumcommunity,
ich versuche (vergeblich) im Internet die Gerichtsentscheidungen zu finden, die nach dem 01.01.2008 getroffen worden sind.
Hat sich was in dem Unterhaltsrecht in der Tat geändert oder sind das bloß Texte im BGB?
Folgende Situation:
Die Ehe dauerte 11 Jahre. Das Kind wird im April 12 Jahre alt. Die Ex hat nie gearbeitet. Sie ist 37 und gesund. Sie hatt eine 2-jährige Ausbildung als Mediengestalterin hiner sich. Vor 4-5 Jahren hat sie das IHK-Zertifikat bekommen, aber nie was für die Jobsuche unternommen.
Laut Gesetsgebung wäre der Fall
eigentlich klar: sie hätte keinen Anspruch mehr auf den Unterhalt. Immer wieder lese ich aber die verzweifelten Postings in Foren, dass die Männer doch immer noch zum Unterhalt verdonnert werden
In solchen Fällen würde sich das AA einmischen, das quasi zum Unterhaltsberechtigten wird. Dabei wird auf §§ des SGB verwiesen, die im gewissen Sinne den §§ des BGB

wiedersprechen
Könnt Ihr mich aufklären? Wo kann man zu diesem Thema nachschlagen? Ich kann bald die §§ aus dem BGB auswendig zitieren, aber ich finde keine Gerichtsurteile
