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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 06:15:02 *
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Autor Thema: Unterhalt für 3 Kinder  (Gelesen 1166 mal)
Alex2k9
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1


« am: 04. März 2010, 09:36:06 »

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem. Ich bin Mutter von 3 Kindern aus einer Früheren Beziehung, der vater hatte nach mir noch 2 Beziehung wo er auch Kinder mit hat einmal 2 Kinder und einmal 1 Kind. Ich war mit ihm nicht verheiratet gewesen. Ich habe danach einmal geheiratet ohne weiter Kinder aus der Beziehung und Geschieden. Und nun habe ich mein Glückgefunden und bin seit letztes Jahr neu Verheiratet aber keine weiteren Kinder nur die 3 aus der früheren Beziheung. Der vater der Kinder lebt leider von Harz4. Für die 3 Kinder habe ich schon damals unterhltsvorschuß bekommen. Der vater hat bisher nicht einmal selber unterhalt gezahlt. Kann mann für die Kinder noch irgendwo unterhalt beantragen? oder springt ein Amt ein? weil zur zeit bekomme ich für die Kinder außer das Kindergeld keinen weiteren Cent. Gibt es da irgendeine möglichkeit? Er sieht die kinder nicht und er meldet sich und er kümmert ich auch nicht um die kinder.
Danke im vorraus

mit lieben grüßen Alex
Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #1 am: 04. März 2010, 09:42:47 »

Hallo Alex,

nein, wenn der Vater nicht leistungsfähig ist, wirst du von ihm wohl keinen Unterhalt bekommen. Unterhaltsvorschuß ist ebenso ausgeschlossen.
Sofern ihr nicht unter ALG-"Grenzen" lebt wird wohl von keiner Seite her Geld fließen.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
elwu
Gast
« Antwort #2 am: 04. März 2010, 09:45:03 »

Kann mann für die Kinder noch irgendwo unterhalt beantragen? oder springt ein Amt ein? weil zur zeit bekomme ich für die Kinder außer das Kindergeld keinen weiteren Cent.

Hallo,

nein. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil von Sozialhilfe aka ALG II lebt und auch noch der Unterhaltsvorschuss ausgeschöpft ist, bekommt man als betreuender Elterteil das staatliche Kindergeld, sonst nichts. Je nach familiärer/finanzieller Gesamtsituation kann man allerdings Wohngeld usw. beantragen.

/elwu,

hat noch nie und wird auch nie Unterhaltsvorschuß oder Unterhalt erhalte..
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.391



« Antwort #3 am: 04. März 2010, 11:53:08 »

Moin,

in Ergänzung: Nach meiner Kenntnis des Sozialrechts erledigt sich der UHV schon allein durch die neuerliche Heirat; ganz egal, ob er zuvor bereits "ausgeschöpft" wurde.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #4 am: 04. März 2010, 12:00:37 »

Jepp Martin,

ich hatte das nur nicht mehr explizit geschrieben. Der Grund ist ja eigentlich auch egal

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Papavonfuenfen
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 59


« Antwort #5 am: 04. März 2010, 12:40:25 »

Hallo Alex2k9,

was oftmals vergessen wird ist der Kinderzuschlag. Schau mal beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Kinder (kurz BMFSFJ --> wir Männer sind da nicht mit drin 8-)) rein. Dort gibt es einen Kinderzuschlagrechner (nimm zur Not den Gockel). Vielleicht gibt es da etwas für euch.

Da der KU als Einkommen der Kinder von den maximal möglichen 140,- € abgezogen wird, ist schon bei Zahlung des Mindestunterhalts diese staatliche Geldquelle versiegt.

Papa von fünfen
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