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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 06:09:15 *
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Autor Thema: Bin ich nun Inverzug gesetzt KU ? Morgen RA Termin ..  (Gelesen 6400 mal)
habnefrage
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« Antwort #50 am: 20. Mai 2010, 18:00:00 »

Hallo Elwu,

Danke für Deine Antwort. Ja es ist der Antrag auf Prozesskostenhilfe - oder wie es genau heisst :Verfahrenskostenhilfe .
Noch keine Klage.

Schönen Gruß
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habnefrage
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« Antwort #51 am: 02. August 2010, 19:12:42 »

Hallo Zusammen,

mal kurz ein Zwischenstand. Status : über die PKH die von meiner Ex beantragt wurde ist noch nicht entschieden, allerdings hat die Richterin die Berechnung des gegnerischen RA verworfen und eine Korrektur verlangt und bekommen..
Nichts Neues also..

Schönen Gruß
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habnefrage
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Beiträge: 53


« Antwort #52 am: 14. August 2010, 10:02:53 »

Guten Morgen,

der VKH meiner Ex ist in Gänze gescheitert  .
Die VKH zur "Nachforderung" wurde mit folgender Begründung vom AG abgelehnt :
"Eine Einigung der gesetzlichen Vertreterin der Antragsteller mit dem Antragsgegner über die Höhe des zu zahlenden KU ist konkludent dadurch zustande gekommen
das über zwei Jahre die gezahlten Beträge monatlich akzeptiert worden sind" :-)

Und für die "Freunde" merkwürdiger RA : Zitat: "Die Anwaltskosten sind auch hinsichtlich ihrer Höhe für das Gericht nicht nachvollziehbar. "

Eine  sofortige Beschwerde (1 Monat Frist nach Zustellung) wurde auch noch erwähnt.

Warten wir es einfach ab - ich glaube nicht das meine Ex da noch was anleiern wird .. Aber man(n) weiss es ja nicht !

Schönen Gruß

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DeepThought
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« Antwort #53 am: 14. August 2010, 12:58:36 »

Moin,

ich würde den Beschluss bei Rechtskraft gern veröffentlichen. Falls möglich bitte in anonymisierter Form als pdf mailen. Danke.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
habnefrage
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« Antwort #54 am: 14. August 2010, 13:05:02 »

Hallo Deep,

gerne werde ich Dir das Ganze anonymisert zur Verfügung stellen nach Ablauf der Beschwerdefrist ! 

Schönen Gruß
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habnefrage
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Beiträge: 53


« Antwort #55 am: 17. August 2010, 18:48:17 »

Hallo zusammen !

Meine Ex resp. Ihr Anwalt hat nun sofortige Beschwerde beim gleichen AG eingereicht.
Begründung ist die Gleiche wie bei der Beantragung der VKH - nur über die RA Kosten (läßt sich für das Gericht auch in der Höhe nicht nachvollziehen) wird nichts erwähnt.

Ich laß mich überraschen !

Frage am Schluß : Ich denke mal ein anderer Richter(in) wird den Bescheid der Kollegin nun überprüfen . Liege ich da richtig ?

Schönen Gruß
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habnefrage
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« Antwort #56 am: 24. September 2010, 17:52:03 »

Hallo Zusammen,

das AG konnte der sofortigen Beschwerde nicht abhelfen. Dadurch wurde dann automatisch die Akte an das OLG weitergegeben.
Seit Mitte August warten wir nun auf die Entscheidung des OLG Ddf bezueglich der PKH.

Schönen Gruß
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wedi-
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« Antwort #57 am: 24. September 2010, 19:25:56 »

Hi habnefrage

Seit Mitte August warten wir nun auf die Entscheidung des OLG Ddf bezueglich der PKH.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam.

Gruss Wedi
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habnefrage
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« Antwort #58 am: 29. September 2010, 19:50:24 »

Guten Abend,

kaum redet man(n) davon schwirrt das Urteil des OLG zur VKH herein.
In teilweiser Abänderung des AG Urteils wird VKH für umgerecht 45 % des ursprünglichen Sachverhalts gewährt - ohne die auch in Anrechnung gebrachten  gegnerischen RA Kosten .
Ausschließlich die strittigen Beträge für Februar 09 bis Dezember 09 finden für die VKH Berücksichtigung.
Morgen mal mit meinem RA Rücksprache halten.
01 2008 bis 01 2009 wurde wegen "es ist von einjähriger Untätigkeit auszugehen" nicht berücksichtigt. Für die RAex Kosten wurde keine Äbänderung verfügt d.h. dafür gibt es keinerlei VKH wie auch schon vom AG geurteilt.

Bin mal gespannt was mein RA dazu meint - ich habe da nun auch einige Fragen - könnte mir denken das mein RA in Richtung Vergleich gehen möchte ..

Und nun ne Frage : Hat solch ein Urteil des OLG zur VKH für eine eventuelle Klage (die nun ja erst kommen muss)  beim AG ich nenne es mal "Leitwirkung " ? Irgendwelche Erfahrungen in dieser Richtung ?

Schönen Gruß
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wedi-
_wedi
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« Antwort #59 am: 30. September 2010, 08:37:14 »

Hi
Und nun ne Frage : Hat solch ein Urteil des OLG zur VKH für eine eventuelle Klage (die nun ja erst kommen muss)  beim AG ich nenne es mal "Leitwirkung " ? Irgendwelche Erfahrungen in dieser Richtung ?

Die Bewilligung oder Ablehnung von VKH hat schon etwas mit den Erfolgsaussichten des angestrebten Prozesses zu tun.
Ob es sich dann letztenendes durchsetzen lässt, liegt ja wieder an dem Prozessverlauf.
Eine ''Leitwirkung'' hat es m.E. nicht, denn es geht in der Bewilligung, für die jeweiligen Punkte, ja nur um die Aussicht auf Erfolg.

Gruss Wedi, der sich gerne berichtigen lässt.

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habnefrage
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« Antwort #60 am: 14. Oktober 2010, 16:56:49 »

Hallo Zusammen,

mein RA ist nun der Meinung das kein AG dem OLG widersprechen wird. Der EXra wird wohl erstmal Weiterbildung treiben müssen - ist ja beim AG und OLG abgewascht worden bzgl. seiner Rechnungsstellung.
Deshalb haben wir die restliche Summe einfach überwiesen (damit entfällt der eigentliche Grund für eine Klage weg) . Das sind dann mal (ohne die unsinnigen Rechnung  des EXra ) mal gerade ein gutes Drittel der ursprünglichen Forderung geworden.

Gelernt daraus : 1) Den Ausführungen des gegnerischen RA skeptisch gegenüber sein, 2) hier im Forum Rat holen ist Gold wert und
3) Das OLG führte aus das in den meisten Fällen eine Forderung nur maximal für das letzte Jahr Aussicht auf Erfolg hätte.
Wehren lohnt sich also.
Diese Baustelle ist geschlossen - nun geht es schon hurtig mit meinem nun 18 Jahre alt werdenden Sohn weiter :-( .

Schönen Gruß und Danke an Alle !
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