Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 06:08:47 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Gerichtsvollzieher war bei mir  (Gelesen 1872 mal)
Thomas
Rege dabei
***
Beiträge: 166


« am: 27. Oktober 2004, 19:12:25 »

 yltype  

Nabend, ich bins mal wieder  exclamation

Ich habe heute post bekommen von einem Gerichtsvollzieher.
Er hätte mich in meiner Wohnung nicht angetroffen. (naja, ich denke das ict das normale Blablabla).

Jetzt habe ich eben dort noch angerufen. Ich wusste nicht einmal das meine Ex einen eingeschaltet hat.

Es geht nach der erhaltenden auskunft darum, dass meine Ex eine vollstreckung meines bewegliches Vermögen "wörtlich zetiert" eingereicht hat.

Der grund ist nach der auskunft de Kanzlei ein ausbleiben des KU vom Okt. 2004.
Ich muss aber gestehen, ich habe den KU 14 Tage zu früher überwiesen als mit Ihr abgesprochen ist.

Also gehe ich davon aus, das sie es nur übersehen hat.
(Absprache mit Ihr mitte des monats und überwiesen am 29.09.2004)

Allerdings geht dieser Brief dennoch auf die nieren.
Zudem war es schon das zweite mal das sie mir bereitsgezahlte Gelder des KU in frage stellte. Durch den Titel hat sie auch das recht ausstehende KU beträge pfänden zu lassen.

Aber warum fragt sie mich vorher nicht?
Dann hätte sie sich viel Stress sparen können.

Was mich aber jetzt interessiert, (vieleicht habt ihr ja Tips oder erfahrungen)
Soll ich Ihr schreiben? damit sie es rückgängig macht?
Soll ich das meinem Anwalt weiter geben?
Oder soll ich das mit dem Gerichtsvollzieher klären?


Grüße und schönen abend noch

Thomas
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2004, 19:18:41 »

Hallo Thomas,

das Ding würde ich voll gegen die Wand fahren, dann überlegt die Ex das nächste Mal vielleicht einmal. DU könntest auch wegen ungerechtfertigter Pfändung und Verstoß gegen die Wohlverhaltensklausel belangen. Damit wärest du sie evtl. komplett los wegen EU.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Anny
Gast
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2004, 14:40:27 »


  Hallo Thomas,
klar würde ich das dem Anwalt mitteilen der sollte über alles in Kenntnis gesetzt werden.
Schicke ihm einfach eine Kopie mit dem Vermerk, er möchte das bitte zu den Akten nehmen.
Warum sie das nicht mit dir klärt kann ich nicht sagen, seit ihr denn soweit friedlich miteinander?

Gespeichert
DieMystiks
_DieMystiks
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2004, 15:04:14 »

Hi Thomas,

ich würde das nicht auf mir sitzen lassen. Wenn sie nicht in der Lage ist ihr Konto zu überprüfen, ist das ihr Problem und nicht deins.
Du hast gezahlt, also ist der Vorgang völlig unnötig. Lass sie mal auflaufen, dann hört das auf.

Viel Glück

Tina
Gespeichert

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Thomas
Rege dabei
***
Beiträge: 166


« Antwort #4 am: 28. Oktober 2004, 18:03:51 »

  Nabend, ich bin jetzt erst nach hause gekommen.
Ich habe heute morgen um 8 Uhr bei meinem Anwalt versucht an zu rufen.
Er war leider nicht da
Seine Tipse hat es aber notiert und er würde zurückrufen.
ISt bis jetzt leider nicht passiert.
Ja, ich möchte sie auflaufen lassen.
Schon alleine damit sie beim nächstenmal zweimal nachschaut was los ist
und vieleicht auch erstmal fragt.
Oder macht das meine Ex um meinen Nerven zu schaden?
Aber nebenbei noch eine frage,
wie sieht es in dieserangelegenheit eigentlich mit der SHUFA aus?
Wurde das dort jetzt aufgeführt?
wenn ja, wer löscht es?
Bis gestern war meine schufa auf alle fälle sauber :-D
Grüße

Thomas
Gespeichert
DieMystiks
_DieMystiks
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #5 am: 28. Oktober 2004, 19:56:54 »

Hi Thomas,

so schnell geht das mit der Schufa nicht, zumal du ja gezahlt hast und das noch geklärt wird.

Nach unseren Infos ist man sauber bei der Schufa, 1 Jahr nach Tilgung.
Die Info gab uns zumindest letztes Jahr bei einem Gespräch mal die Bank.

Gruß
Tina

Gespeichert

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Leny1974
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 64


« Antwort #6 am: 03. November 2004, 12:32:01 »

Hallo Thomas,

kläre das bitte mit dem Gerichtsvollzieher. Du musst ihm anhand der Kontoauszüge nachweisen, dass Du gezahlt hast. Er war bereits bei Dir, das ganze noch 2 mal und Du wirst evtl. zur EV vorgeladen, wenn die Ex das mit beantragt hat. Ausserdem, wenn Du es ihm nicht nachweist,  würstest Du sonst auch die Kosten für den Gerichtsvollzieher bezahlen müssen. So darf die Ex die Kosten zahlen. Diese macht der Gerichtsvollzieher direkt bei ihr geltend.  Dann wird sie sich sicherlich auch desweiteren sehr genacu überlegen, ob sie Dir den GVZ nochmal schickt.

Grüsse Andrea (deren Chef Gerichtsvollzieher ist)
Gespeichert
eskima
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.752



« Antwort #7 am: 03. November 2004, 12:54:40 »

Hallo Thomas,

bzgl. Schufa kann ich dich beruhigen.

Zumindest bei meinem Mann ist die unberechtigte Pfändung nicht in der Schufa aufgetaucht.

Im Zweifel kannst du dir auch via Internet eine Selbstauskunft bei der Schufa anfordern und das Geld dafür überweisen  ;)

Gruß

eskima
Gespeichert

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
Thomas
Rege dabei
***
Beiträge: 166


« Antwort #8 am: 03. November 2004, 15:25:46 »

 Lächelnd  

Hallo Nochmal,
ich bin gestern beim Gerichtsvollzieher gewesen.
Und habe Ihn einen amtlichen ausdruck von der Bank gegeben.
Er hat sich das angesehen und sagte
dass ich raus bin aus der geschichte ich habe gezahlt und für mich ist es ausgestanden.
Die kosten hat meine Ex zu tragen.
Und das mit der schufa werde ich abwarten. Ich will mir vieleicht nächstes Jahr mal ein anderes Auto kaufen und das geht ja nur mit sauberer Schufa.

Aber was mir jetzt passiert ist. ich habe mich vom Arbeitgeber beurlauben lassen wegen dem Gerichtsvollzieher. Jetzt habe ich doch tatsächlich meine Kündigung bekommen.
Wenn ich die wahrheit sagen soll, sehe ich die schuld da bei meiner Ex.
Aber Kann ja nix machen.
1. war ich in der Probezeit
2. würde das kein arbeitgeber als Kündigungsgrund angeben.

also, jetzt bin ich wieder arbeitslos.
Jetzt ist nur die frage, wann der Gerichtsvollzieher wieder hier vor der Tür steht.

Grüße

Thomas
Gespeichert
roberts
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #9 am: 25. Dezember 2004, 17:17:41 »

wieder arbeitslos

ARBEITSLOS? dann wirst Du sicherlich ab sofort UNTER der Pfaendungsgrenze von ca. 930 Euro verdienen. Damit must Du Deiner Frau NICHTS mehr zahlen. Ist jetzt vorbei.
Gespeichert
sandgren
Gast
« Antwort #10 am: 25. Dezember 2004, 17:59:26 »

hy roberts,
das stimmt nicht ganz!
nur weil er arbeitslos und dadurch nicht leistungsfähig ist,erlischt die unterhaltspflicht nicht!

der normale weg der ex wird sein beim JA unterhaltsvorschuss zu beantragen den sie sicher auch bekommt.
das JA wird versuchen sich bei Thomas schadlos zu halten, durch pfändungen und wenn dadurch nichts ereicht wird ,bis zu eidesstattlichen versicherung gehen.

gruss sandgren :cool:
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #11 am: 25. Dezember 2004, 19:52:10 »

@roberts:

Kannst du meine Ausführungen begründen? Mit besonderm Blick auf die Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem minderjährigen Kind.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Sternpunktstern
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 12


« Antwort #12 am: 26. Dezember 2004, 01:54:35 »

Hallo Thomas,

Unterhaltsansprüche können über die übliche Pfändungsfreigrenze hinaus bis zum Selbstbehalt (meines Wissens 840 Euro) gepfändet werden, unabhängig von Arbeitslosigkeit. Die Kosten für die zu Unrecht erfolgte ZV gehen wohl zu Lasten deiner Ex, da sie den Auftrag erteilt hat, obwohl zu dem Zeitpunkt die Zahlung schon lange erfolgt war. *kopfschüttel*.. sowas sollte einem auf dem Konto eigentlich auffallen.
Wegen der Schufa brauchst du dir den Kopf nicht zu zerbrechen, die Schufa speichert und verabeitet Daten, die ihnen von ihren Mitgliedern- und das sind i.d.r. Unternehmen, die *Kredit* gewähren- zur Verfügung gestellt werden und auch da nur unbestrittene Daten, sowie Daten aus öffentlichen Verzeichnisssen. So würde z.b. vermerkt werden, wenn du eine EV abgelegt hast, aber nicht , wenn deine EX einen GV mit der Beitreibung einer Unterhaltsforderung beauftragt hat.
Hast du denn auf der Überweisung vermerkt, wozu die Zahlung verwendet werden soll ?
Wenn nicht, gewöhn dir das an, wenn du vor Termin zahlst, damit lassen sich Unstimmigkeiten von vornherein vermeiden.
good luck

*.*
Gespeichert

Das Urteil über eine Sache charakterisiert nicht immer die Sache, aber es charakterisiert immer den Urteilenden (G. Branstner)
Leny1974
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 64


« Antwort #13 am: 26. Dezember 2004, 11:51:23 »

Hallo Sternpunktstern,

bei rückständigem Unterhalt und daraus erfolgter Pfändung kann sogar noch weiter runter als bis 840 € gepfändet werden.

Hier ist nicht  Selbstbehalt und  Pfändungsfreigrenze zu verwechseln!

Gepfändet werden kann bis auf den doppelten Ecksatz der Sozialhilfe.

D.h. wenn in dem jeweiligen Bundesland für den Haushaltsvorstand zum beispiel hier in Sachen
282 € gelten, dann kann also sogar bis auf  564 € gepfändet werden. Ist aber recht unüblich, da dann der Unterahltsverpflichtete in die Schuldenfalle tappen würde und u. U. keine Miete mehr zahlen könnte.

Grüsse und noch ein schönes Fest
Leny
Gespeichert
Sternpunktstern
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 12


« Antwort #14 am: 27. Dezember 2004, 00:39:01 »

Hello Leny,

nö, ich verwechsele die Pfändungsfreigrenze, die normalerweise bei Alleinstehenden tatsächlich bei rd. 930 Euro  liegt, nicht mit dem Selbstbehalt.
Woher du deine Informationen beziehst ,weiss ich nicht, ich habe  u.a. hier  
http://mein-recht.de/selbstbehalt.html  nachgelesen. Demnach gibt es zwar Umstände ,die die Selbstbehaltsgrenze reduzieren, aber deine Rechnung kann ich nicht nachvollziehen.  Vielleicht kannst du mal darlegen, worauf die sich stützt ?
Viele Grüße
*.*
Gespeichert

Das Urteil über eine Sache charakterisiert nicht immer die Sache, aber es charakterisiert immer den Urteilenden (G. Branstner)
Leny1974
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 64


« Antwort #15 am: 02. Januar 2005, 20:14:30 »

Hallo Sternpunktsternpunkt,

Selbstbehalt ist nicht gleich Pfändungsfreigrenze. Der Selbstbehalt wird zum Beispiel bei der Unterhaltsberechnung herangezogen.

Die Pfändungsfreigrenzen liegen bei einer "normalen" Geldpfändung, wegen zum Beispiel Schulden bei einem Versandhaus deutlich höher als bei einer Pfändung wegen Unterhaltsrückständen.
   

Dem Schuldner muss aber zumindest der eigene notwenidige Unterhalt bleiben (üblich: der doppelte Ecksatz nach § 22 BSHG (hat sich jetzt durch ALG II erhöht) das Existenzminimum)
Dazu OLG Köln veröffentlicht in  "Neue juristische Woche RR 1993, Seite 1156

Dazu kommt noch der laufende Unterhaltsbetrag, das er ja seinen Verpflichtungen zur Unterhaltszahlung weiter nachkommen muss.

Grüsse Leny
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Zwangsvollstreckung / Forderungsbeitreibung (Moderator: oldie)  |  Thema: Gerichtsvollzieher war bei mir
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team