Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 06:03:49 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1] 2   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht  (Gelesen 1936 mal)
seervio
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 100


« am: 22. Februar 2010, 20:56:41 »

Hallo zusammen,
ich habe da mal eine wichtige Frage und möchte deswegen nicht gleich zum Anwalt rennen und meine restlichen Kröten verprassen.
Ich möchte das gemeinsame Sorgerechte für meinen Sohn beantragen.
Wir waren nicht verheiratet und Sie hat das alleinige Sorgerecht!

Meine Frage währe jetzt:
*wo stelle ich den Antrag?
*was muss ich berücksichtigen?
*was sollte ich auf gar keinen Fall machen?
*hat die Entscheidung vom 02.12.2009 von Straßburg schon Früchte getragen für den Rest der Welt?
*wie sehen meine Chancen aus das geteillte Sorgerecht zu bekommen?

Ich werde auf jeden Fall einen Antrag stellen, nur möchte ich wissen, auf was ich mich einstellen muss.

Der Grund warum ich es beantragen möchte ist, dass ich in der Erziehung meines Sohnes meinen Teil als Vater
mit beitragen muss!!!!!!

Ich danke für eure Tipps und Ratschläge
Gruß Seervio
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #1 am: 22. Februar 2010, 21:18:10 »

Hallo Seervio,

Meine Frage währe jetzt:
*wo stelle ich den Antrag?
*was muss ich berücksichtigen?
*was sollte ich auf gar keinen Fall machen?
*hat die Entscheidung vom 02.12.2009 von Straßburg schon Früchte getragen für den Rest der Welt?
*wie sehen meine Chancen aus das geteillte Sorgerecht zu bekommen?

1. Du müsstest klagen
2. dass Du keine Klagegrundlage hast, weil der § 1626a BGB nicht geändert ist
3.
4. keine, weil sie nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.
5. nicht vorhanden.

Das ist meine Einschätzung.

Der Grund warum ich es beantragen möchte ist, dass ich in der Erziehung meines Sohnes meinen Teil als Vater
mit beitragen muss!!!!!!

Welchen Vorteil siehst Du da beim GSR? Wenn Dich die KM jetzt nicht Deinen Teil beitragen lässt, wird das auch mit einem GSR nicht besser. Viele GSR-Väter sind auch mit GSR außen vor.

Ich habe Deine Geschichte nicht parat, aber wie läuft denn im Allgemeinen der Kontakt / die Zusammenarbeit mit der KM?

LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #2 am: 22. Februar 2010, 23:32:53 »

Hallo seervio,

um die einzige Frage zu beantworten, die LBM nur indirekt beantwortet hat:

*was sollte ich auf gar keinen Fall machen?

Du solltest dir auf gar keinen Fall irgendwelche großartigen Hoffnungen machen.

Bis Deutschland sich in dieser Frage an elementare Menschenrechte hält, wird noch sehr viel Wasser den Rhein hinunter fließen. Unsere Bundesjustiz-Schnarre hat ja schon angekündigt, dass das alles erst mal gaaanz gründlich untersucht werden muss, bevor da auch nur ein Buchstabe am teutschen Gesetz geändert wird.

Daher: Trete ruhig Jugendämtern, Politikern usw. auf die Zehen, aber mache die Sache nicht zu deinem alleinigen Lebensinhalt; denn das wäre ein Kampf gegen Windmühlen. Bestenfalls wirst du einer von den vielen unverheirateten Vätern sein, die sich hier reinhängen, und die nach und nach eine Veränderung in diesem Land bewirken können - hoffentlich. Ob diese Veränderungen so rechtzeitig kommen, dass du und dein Kind etwas davon haben? Ich bin da eher skeptisch ...

Schau z.B. mal in diesen Thread: http://www.vatersein.de/Forum-topic-17263.html

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
seervio
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 100


« Antwort #3 am: 23. Februar 2010, 06:46:25 »

Guten Morgen,
danke für eure Antworten. Ich verstehe, dass das es nicht leicht sein wird und ich kann es mir auch nicht zu Lebensaufgabe machen
das gerade zu biegen, was unser Staat nicht auf die Reihe bekommt. Anscheinend passiert da erst was wenn die Ihre Taschen voll haben
und aus lander Weille dann mal anfangen sich um Ihre Bürger und vor allem die kleinen zu kümmern.

Ein Grund warum ich das beantragen möchte ist, dass ich einen Beschluss vom Gericht habe bezüglich des Besuchsrecht und
sie sich an diesen mehrfachen nicht gehalten hat und Besuchszeiten einen Tag vorher Grundlos einfach absagt. Abreden bezüglich unseres Sohnes zwischen mir und ihr werden einfach missachtet und dann extra anders gemacht. Ihre Entscheidungen sind meiner Sicht nach nicht unbedigt von Vorteil für unser Kind und jedes mal darf ich mir anhören Zitat: "Ich habe das alleinige Sorgerecht und du kannst da garnichts machen, ich entscheide alleine und was ich sage wird gemacht" Diese Aussage kann ich schon auswendig so oft mir das an den Kopf geworfen wurde.

Nein ich möchte hier auf keine Fall den Eindruck erwecken auf einen Rosenkrieg oder Rache oder oder oder.
Mir geht es nur um meinen Sohn um sonst keinen. Ich kann von mir mit stolz sagen ich bin ein guter Vater was mir schon einige bestätigen konnten,
warum soll ich dann mein können nicht auf meinen Sohn übertragen dürfen um sein Heranwachsen zu fördern und ihn zu einem anständigen Menschen machen???

Ich bin auf alle Unterstützung angewiesen die ich bekommen kann, jedoch nicht für mich, sondern für meinen Sohn und die Kinder die danach kommen werden.

Darum bitte ich nochmals mir Möglichkeiten aufzuzeigen was ich dafür machen kann, wie ich mich verhalten soll und vor allem wie ich das Ziel erreichen kann. Auch die kleinste Chance ist eine Chance.

Gruß Seervio
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 23. Februar 2010, 08:17:40 »

Moin,

du kannst nur versuchen, deinen Umgangasbeschluss "vollstreckbar" zu machen.
Dazu musst du nochmal zum Gericht und Zwangsmittel bzw. Ordnungsmittel beantragen.
Hierfür ist erforderlich sämtliche Umgangsverstöße sauber zu dokumentieren.

Geahndet werden aber, wenn überhaupt, nur Verstöße gegen die gerichtliche Umgangsregelung.

Wenn du anrufst und sagst, "Ich hätte Lust, Morgen unser Kind zu sehen" und sie sagt "Nö" ist das kein Verstoß.

Theoretisch kannst du das ohne Anwalt, praktisch wohl eher nicht, da du dafür noch zu wenig Erfahrung hast.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #5 am: 23. Februar 2010, 09:08:01 »

Hallo seervio,

Nein ich möchte hier auf keine Fall den Eindruck erwecken auf einen Rosenkrieg oder Rache oder oder oder.

Ich hatte nicht den Eindruck, als wollest du einen Rosenkrieg vom Zaun brechen. Ich hatte nur den Eindruck, du versprichst dir viel zu viel von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte; daher die Warnung. Und wie Beppo dir schon gesagt hat: Deine eigentliche Baustelle ist derzeit nicht einmal so sehr das Sorgerecht, sondern vielmehr eine gerichtliche Regelung des Umgangsrechtes. Idealerweise eine, die der KM eine ordentliche Strafzahlung androht, wenn sie weiterhin den Umgang zwischen Vater und Kind sabotiert.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
Krishna
_krishna
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 553



« Antwort #6 am: 23. Februar 2010, 13:31:37 »

Hallo seervio,

Zitat
warum soll ich dann mein können nicht auf meinen Sohn übertragen dürfen um sein Heranwachsen zu fördern und ihn zu einem anständigen Menschen machen???

Weil dafür in diesem Land die Mütter da sind. Die, und nur die können das.  c

Solange also die tolle Mutter nicht dafür sorgt, dass das Kind fast tot über´m Zaun hängt, halte den Ball flach, lächele und genieß die wenige Zeit mit deinem Kind.

Ich überlege selbst, einen solchen Antrag einzureichen. Aber solange ich noch keine professionellen Aussagen zur Erfolgsaussicht habe, werde ich es sein lassen, denn solch ein verfrühter Antrag (also vor dem neuen Gesetz) kann dich hinterher, wenn es tatsächlich nur den Einzelfall-Überprüfanspruch gibt, den recht unwahrscheinlichen Erfolg kosten, da du dann ja als nassforscher Typ giltst. Und vermutlich werden die Anträge eh nur in die Warteschleife geschoben, bis das neue Gesetz da ist.

Gruß

Krishna
Gespeichert

Gruß

Krishna
seervio
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 100


« Antwort #7 am: 24. Februar 2010, 07:20:54 »

Hallo,
Zitat
Weil dafür in diesem Land die Mütter da sind. Die, und nur die können das. 

Solange also die tolle Mutter nicht dafür sorgt, dass das Kind fast tot über´m Zaun hängt, halte den Ball flach, lächele und genieß die wenige Zeit mit deinem Kind.

Diese Aussage habe ich schon des öffteren gehört! Ich kann da nicht zustimmen, denn es giebt dieses Gestzt mit den Bedenken dass man beim JA stellt und dann müssen die JA handeln und dieses auch protokolieren. Ich verstehe das nicht, es ist doch vor Gericht in Straßburg abgesegnet worden, dass das Gesetzt Verfassungswiedrig ist. Jetzt ist der Staat in der Sorge und muss dieses prüfen. Für diese Prüfung habe die auch nicht ewig Zeit.

Wenn sich das Gesetzt in der Zukunft für die Väter entscheidet, ist es ratsamer jetzt den Antrag zu stellen und in der Warteschlange zu warten oder abwarten bis das Gestz beschlossen ist und umgewandelt ist (Dass wird aber dauern).
Gespeichert
Krishna
_krishna
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 553



« Antwort #8 am: 24. Februar 2010, 09:06:01 »

Hallo seervio,
 
es gibt noch kein neues Gesetz und 1626a ist auch nicht durch das Urteil aus Straßburg automatisch verfassungswidrig und daher unanwendbar.

Aber all das kannst du in den Beiträgen unter Politik, Gesellschaft etc. nachlesen. Danach bist du schlauer und ich muss mir nicht die Finger wund schreiben. 

Wenn du danach etwas Neues beizutragen hast, dann gerne dort.

Gruß

Krishna
Gespeichert

Gruß

Krishna
seervio
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 100


« Antwort #9 am: 26. Februar 2010, 06:23:44 »

Hallo,
es hat sich was getan in meiner Geschichte.

Neuer Stand, die Ex hat den Termin bei JA abgesagt, die vom JA versucht einen neuen mit ihr aus zu machen. Dieser Schritt war mir klar, dass hat sie auch bei Ihrer großen Tocher (anderer Vater) gemacht. Das ging so lange (drei Anschreiben vom JA), bis das JA damals einen Drohbrief geschrieben hat und meine Ex dann doch aufgetaucht ist, aber das Gespräch wurde damals von ihr nach kürzester Zeit abgebrochen. Der Vater von der großen, ist mit dem JA vor Gericht gezogen und hat den Zuspruch bekommen. Da ging es um Unterhalt und Besuchsrecht wenn ich mich noch richtig errinern kann.
Mal sehen wie lange sie das Spiel mit dem Termin verschieben spielen wird.

Gruß Seervio
Gespeichert
seervio
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 100


« Antwort #10 am: 05. März 2010, 06:36:20 »

Guten Morgen,
wieder ein Schlag ins Gesicht, das JA hat mir gestern mitgeteilt, dass der Termin wieder verschoben wurde von meiner Ex! Auch teilte sie mir mit, dass ich meinen Sohn dieses WE auch wieder nicht bekomme, da er angeblich aggressiv ist wenn er von mir kommt! Wenn das eintrifft, hat mein Sohn seinen Papa 6 Wochen nicht gesehen und dann steht noch nichtmal fest ob es das nächste mal dann klappt!
Die Dame vom JA hat mir ans Herz gelegt meinen Sohn nicht von der Polizei abholen zu lassen am Samstag,
da ich einen Beschluss bezüglich der Umgangsregelung habe und das machen könnte.
Die vom JA sagte mir auch, dass jetzt ihre Mittel erschöpf seien und ich einen Anwalt aufsuchen sollte!

Was habe ich jetzt für Möglichkeiten?
1) Sie hält sich nicht an den richterlichen Beschluss bezüglich Umgangsregelungen
2) Sie führt einen Krieg auf den Schultern unseres Sohnes
3) Sie verweigert mir meinen Sohn grundlos und unterstellt mir wie damals schon bei der ersten Verhandlung
Sachen, die sie nicht nachweisen kann und konnte.

Ich spiele mit den Gedanken, das alleinige Sorgerecht zu klagen!

Gruß Sebastian
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #11 am: 05. März 2010, 06:44:12 »

Moin,

ich frage mich, welchen Sinn es haben soll, den Anwalt (für teures Geld) zu konsultieren), wenn die Urteile, die er (für teures Geld) durchsetzt beim Gericht dann nicht umgesetzt werden.

ICH würde nicht auf das JA hören, sondern ich würde ein Signal setzen und die Polizei rufen. Dein Sohn sieht, dass es Dir ernst und er Dir wichtig ist. Und die Polizisten sind ja keine kinderfressenden Monster mit vier Köpfen und geifernden Sabberfäden in den Gesichtern. Vielleicht geben Sie Dir eine PolizistIN mit, wenn Du den Eindruck hast, eine Frau könnte für das Kind vertrauenerweckender sein. Und hinterher erklärst Du dem Kind, dass die Polizei nur dafür da ist aufzupassen, dass Mama sich an das hält, was der Richter bestimmt hat. Sie hat seine Regeln nicht eingehalten, daher mussten die durchgesetzt werden. Sowas wie Stubenarrest oder Fernsehverbot, wenn er keine Regeln einhält.

Das mit dem ASR ist genauso unrealistisch wie das GSR einzuklagen.

Meine Meinung.

LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
seervio
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 100


« Antwort #12 am: 05. März 2010, 07:54:20 »

Hallo Lausebackesmama,
soll ich das wirklich tun???!!! Das kann doch bestimmt gegen mich verwendet werden, wenn ich meinem Sohn so ein Trauma bereite.
Ich weis nicht, ich will meinem Sohn kein Trauma bereiten.
Giebt es keinen anderen Weg?

LG
Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #13 am: 05. März 2010, 07:57:15 »

Hallo Sebastian,

Die Dame vom JA hat mir ans Herz gelegt meinen Sohn nicht von der Polizei abholen zu lassen am Samstag,
da ich einen Beschluss bezüglich der Umgangsregelung habe und das machen könnte.
Die vom JA sagte mir auch, dass jetzt ihre Mittel erschöpf seien und ich einen Anwalt aufsuchen sollte!

Geballte JA-Inkompetenz, in Kombination mit offen gezeigter Parteilichkeit zugunsten des weiblichen Geschlechts. Spinnen wir den Faden mal eben weiter, was passieren wird, wenn du dich strikt an den "guten" Rat des Jugendamtes hältst:

Du hast also eine gerichtliche Umgangsregelung, aber die KM hält sich nicht daran. Das JA empfiehlt, nicht die Polizei zu rufen, sondern einen Anwalt aufzusuchen. Mit Hilfe des Anwaltes gehst du vor Gericht, einige Monate später sagt der Richter der KM, dass sie sich aber an Beschlüsse auch zu halten hat, und erlässt einen Beschluss, der eine gerichtliche Umgangsregelung enthält. Allerdings hält die KM sich nicht daran. Das JA empfiehlt, nicht die Polizei zu rufen, sondern einen Anwalt aufzusuchen ...

Programmierer nennen so etwas übrigens eine "Endlosschleife"; Filmfreunde sagen dazu "Und täglich grüßt das Murmeltier" ;-)

Im Klartext: Was, bitteschön, soll ein Anwalt für dich erreichen, was du nicht ohnehin schon in der Hand hast?

Das kann doch bestimmt gegen mich verwendet werden, wenn ich meinem Sohn so ein Trauma bereite.

Es kann auch gegen dich verwendet werden, wenn du die KM einfach gewähren lässt. Dann heißt es nämlich irgendwann, der Seervio, der hat gar kein Interesse an seinem Kind.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #14 am: 05. März 2010, 09:20:35 »

Moin!

In Ergänzung dazu:

1. wenn du das ASR gerichtlich erstritten bekämst, würdest Du dann auch auf die Herausgabe verzichten? Wozu kämpfst Du um die Rechte von Dir und dem Kind, wenn Du sie dann nicht durchsetzt?

2. Dass es nicht traumatisierend wird hat KM in der Hand. Sie  braucht bloß sagen: Kein Problem Schatz, geh zu Papa und hab viel Spaß. Papa bringt Dich Sonntagabend nach Hause. und alles wäre  gut.

Nur wenn Du KM nicht dazu zwingst zu erkennen, dass  Du ernst machst, braucht sie doch ihr Handeln nicht ändern.

LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #15 am: 05. März 2010, 09:30:35 »

Hallo Sebastian,

was genau steht in deiner gerichtlichen Umgangsregelung drin? Ist das hinreichend konkret, oder eher wischi-waschi? Konkret wäre so etwas wie: In allen ungeraden Kalenderwochen des Jahres, von Freitag 18:30 Uhr bis Sonntag 17:00 Uhr; wischi-waschi wäre so etwas wie: Alle zwei Wochen nach Absprache zwischen KM und KV.

Eine Drohung mit Festsetzung eines Zwangs- oder Ordnungsgeldes gegen die KM im Falle von Umgangs-Sabotage wird vermutlich leider nicht drinstehen - oder?

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
Krishna
_krishna
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 553



« Antwort #16 am: 05. März 2010, 10:02:19 »

Hallo,

Zitat
was genau steht in deiner gerichtlichen Umgangsregelung drin?

Das würde ich auch gerne wissen. Vollstreckbar?

Gruß

Krishna
Gespeichert

Gruß

Krishna
seervio
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 100


« Antwort #17 am: 05. März 2010, 11:13:28 »

Hallo,
was genau drine steht kann ich euch im Moment nicht sagen, das werde ich machen wenn ich daheim bin. Ich weis nur das die Zeiten fest geregelt wurden mit Uhrzeit und dass es alle 14 Tage ist, das weis ich ganz sicher!

Also nach den Meinungen hier, soll ich ihn mit der Polizei abholen???!!!
Gespeichert
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #18 am: 05. März 2010, 11:17:46 »

Servus,

also wenn Du beim EWMA nichts erreichst, dann hast Du wohl gar keine andere Wahl. Wird eh spannend, ob sich die Polizei drauf einlässt.
Aber nochmal mit Anwalt unsw. kostet doch einfach nur unendlich viel Zeit und Geld. Deine Umgangsboykottöse reibt sich derweilen die Hände, weil sie Dich damit langsam aber sicher aus dem Leben Deines Kindes drängt. Genau dahin, wo sich Dich wohl am liebsten hätte > ganz weit weg.

Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
seervio
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 100


« Antwort #19 am: 05. März 2010, 16:18:47 »

Hallo,
also ich Zitiere jetzt das Protokoll vom Gericht:

"Die Parteien vereinbaren, dass der Antragsteller und Vater das gemeinsame Kind XXX, geb. XX.XX.XXXX wie folgt zu sich nehmen kann:

Grundsätzlich alle 2 Wochen von Samstag 17.00Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr"

So was sagt ihr jetzt dazu, das sind doch klare Wort!
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.391



« Antwort #20 am: 05. März 2010, 16:41:57 »

Moin,

Grundsätzlich alle 2 Wochen von Samstag 17.00Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr"

So was sagt ihr jetzt dazu, das sind doch klare Wort!
nicht ganz. Woraus soll ein Unbeteiligter Dritter entnehmen, dass "jetzt" gerade die zweite Woche ist?

Insofern empfehlen sich tatsächlich unmissverständliche Formulierungen wie "Freitag gerader Kalenderwochen" oder "jedes 1. Wochenende des Monats".

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Krishna
_krishna
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 553



« Antwort #21 am: 05. März 2010, 19:14:25 »

Tja, Eindruck mit der Polizei wirst du bei der Vereinbarung kaum machen können.

Gruß

Krishna
Gespeichert

Gruß

Krishna
Milan
_Milan
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #22 am: 05. März 2010, 20:01:50 »

Hi Servio!
Zitat
So was sagt ihr jetzt dazu, das sind doch klare Wort!
Nein, das ist Wischiwaschi. Das hilft Dir nix.
Zitat
Die Parteien vereinbaren, dass der Antragsteller und Vater das gemeinsame Kind XXX, geb. XX.XX.XXXX wie folgt zu sich nehmen kann:
Kann es sein, dass Du gar keinen Beschluss hast, sondern lediglich einen Vergleich? So klingt eigentlich keine Formulierung eines Beschlusses...

Für diesen Fall hätte das JA nämlich recht - Du müsstest mit nem Anwalt weiter machen. Die Polizei würde Dir nicht helfen, da ein Vergleich nicht vollstreckbar ist. Bitte check das ab. Das ist eklatant wichtig für Deine weitere Vorgehensweise. Wenn oben drüber nicht "Beschluss" oder wenigstens "Zwischenbeschluss" steht, kannst Du Dir das Papier neben´s Klo legen...

Greetz,
Milan
« Letzte Änderung: 05. März 2010, 20:05:14 von Milan » Gespeichert

seervio
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 100


« Antwort #23 am: 07. März 2010, 10:12:42 »

Hallo,
Der Titel ist:

Protokoll
aufgenommen in der nichtöffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Würzburg am 12.Mai 2006.

So leider konnte mir die Polizei gestern auch nicht helfen, da wir eine Welle von Unfällen hatten wegen dem Schnee und die im Dauereinsatz waren.
Die haben mir geraten mich direkt an den Richter zu wenden und diesen über ihr verhalten zu informieren.

Ich gebe die Hoffnung in diesem Land langsam auf, egal an wenn man sich wendent keiner will einem helfen. Was soll das denn?
Das kann doch nicht sein, dass sie machen darf was sie will und es keinen interssiert es! Dieses Land kotzt mich nur noch an,
haupsache die machen ihre Taschen voll und der rest ist egal, auch über Ihre Beschlüsse, Urteile usw. interessieren sie sich nicht. Aber wehe die
bekommen Geld, dann wir alles veranlsst sogar Gefängniss damit die die 1,50€ bekommen.

Gespeichert
Milan
_Milan
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #24 am: 07. März 2010, 23:26:56 »

Hey Servio!

Was auch immer Du da hast - es ist scheinbar kein Beschluss.

Greetz,
Milan
Gespeichert

Seiten: [1] 2   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team