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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 06:03:03 *
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Autor Thema: Gutachten fertig, katastrophale Herangehensweise  (Gelesen 11096 mal)
vater1972
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 114


« Antwort #50 am: 13. Juli 2011, 22:00:38 »

Hallo an alle Forums-Mitglieder,

nachdem es in den letzten Wochen ruhig war, anbei ein Update:
Es ist ein neuer Gutachter bestellt worden. Ein Dr. Dr. ..., er hat meines Erachtens nach eine sehr solide Art der Exploration vorgenommen:
3 Stunden Interview mit vorher definierten Fragen, direkt in den Computer eingetippt. Dann zwei Stunden Exploration mit mir und unserem Sohn, hat eigentlich nur so dabeigesessen. Dann nochmal drei Stunden Interview und Tests. Insgesamt waren es also drei Termine.
Ich habe zwar keine Ahnung, wie er auf Basis der erhobenen Daten ein Profil erstellen will, aber was solls...
Zu den aktuellen Auseinandersetzungen jedenfalls hatte er keine Fragen.

Parallel lief noch ein Umgangsprozess. Ich wollte Urlaub mit Sohni haben, KM verweigerte. Zum Gerichtstermin gab es dann eine "Einigung". Nunja, sie wurde uns mehr von der Richterin aufgedrückt, als dass wir uns geeinigt haben...

Das Gutachten soll im September fertig sein (Exploration ist zwar bereits abgeschlossen, aber GA macht ja auch Urlaub ;-))
Der GA hat mir gesagt, er hätte die Gerichtsakten zum Zeitpunkt der Explorationen noch nicht gelesen, um "unbefangen" heranzugehen. Er hat dem OLG auch mitgeteilt, dass er den zu untersuchenden Personen keinerlei Informationen über den Untersuchungsverlauf oder -methoden geben wird, um einer Verfälschung der Exploration vorzubeugen.

Und letzter interessanter Punkt: Lt. neuem FamFG werden Gutachter auch beauftragt, den Eltern Hinweise zu geben und zu einer gütlichen Einigung beizutragen. So ungefähr lautete auch der Auftrag des OLG an den Gutachter. Dieser hat mitgeteilt, dass er dies für kontraproduktiv hält. Er könne nicht die Erziehungs- und Förderungsfähigkeit begutachten und gleichzeitig als Mediator auftreten. Das wurde vom OLG so auch akzeptiert (ohne dass eine Veränderung des Beschluss stattdand).


Nun ja,
morgen sehe ich meinen Sohn.

Liebe Grüße und schönen Abend
vater1972
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Beppo
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Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #51 am: 13. Juli 2011, 22:05:50 »

Und letzter interessanter Punkt: Lt. neuem FamFG werden Gutachter auch beauftragt, den Eltern Hinweise zu geben und zu einer gütlichen Einigung beizutragen. So ungefähr lautete auch der Auftrag des OLG an den Gutachter. Dieser hat mitgeteilt, dass er dies für kontraproduktiv hält. Er könne nicht die Erziehungs- und Förderungsfähigkeit begutachten und gleichzeitig als Mediator auftreten.
Ich finde, damit hat er Recht.

Nachdem er sein Gutachten abgegeben hat, kann er immer noch Tipps geben.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
vater1972
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 114


« Antwort #52 am: 13. Juli 2011, 22:12:23 »

Ja, so sehe ich das auch.
Merkwürdig, dass sich der Gesetzgeber da nicht was Geschickteres ausgedacht hat. Wenn ein Gutachter Hinweise für eine Beilegung des Konflikts geben soll, wird er sich ja in jedem Fall den Vorwurf der Befangenheit gefallen lassen müssen.

Der Dr.Dr. macht's schon richtig...
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diskurso
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Beiträge: 627


« Antwort #53 am: 13. Juli 2011, 23:27:13 »

Lt. neuem FamFG werden Gutachter auch beauftragt, den Eltern Hinweise zu geben und zu einer gütlichen Einigung beizutragen.
Hast Du dafür auch eine Quelle ?
Sollte das tatsächlich zutreffen, wäre das in der Tat ein Interessenkonflikt und somit ganz automatisch ein befangener Sachverständiger.
Der Gutachter würde zwangsweise von seiner Unabhängigkeit abweichen, wenn er Empfehlungen zur Konfliktlösung geben würde.
Das Gutachten wäre damit wertlos.

Dieser hat mitgeteilt, dass er dies für kontraproduktiv hält. Er könne nicht die Erziehungs- und Förderungsfähigkeit begutachten und gleichzeitig als Mediator auftreten.

Das klingt m.M. nach durchaus seriös und unabhängig.
Bleibt die Frage nach der Quelle des neuen FamFG.
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vater1972
Rege dabei
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Beiträge: 114


« Antwort #54 am: 14. Juli 2011, 17:46:25 »

http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata\komm\SaeKoZPO_4\FamFG\cont\SaeKoZPO.FamFG.p163.htm

Meine Richterin vom Amtsgericht hat das in ähnlicher Form auch im Auftrag für den Gutachter formuliert.

LG
vater1972
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diskurso
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 627


« Antwort #55 am: 14. Juli 2011, 18:54:12 »

Tatsächlich:

Zitat
§ 163 Fristsetzung bei schriftlicher Begutachtung; Inhalt des Gutachtenauftrags; Vernehmung des Kindes

(2) Das Gericht kann in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, anordnen, dass der Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtenauftrags auch auf die Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten hinwirken soll.

Verstehe das wer will, ich jedenfalls nicht.
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