Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 06:02:40 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1] 2 3   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Gutachten fertig, katastrophale Herangehensweise  (Gelesen 11096 mal)
vater1972
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 114


« am: 21. Februar 2010, 19:05:00 »

Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich hatte ja über den Fortschritt der "Gutachterei" im Sonderfall-Forum berichtet. Jetzt ist das Gutachten da.
"Nur" 26 Seiten mit einer meiner Ansicht nach völlig unzureichenden und vor allem falschen Darstellung der Situation.

Wie geht man hier im Forum mit diesem Gutachten vor? Ich würde es gern zur Verfügung stellen (habs nur als PDF) und mal einen von Euch drübergucken lassen, ob ihr die Vorgehensweise der Exploration und Darstellung der Ergebnisse als schlüssig und logisch empfindet. Allerdings möchte ich, dass es zuvor anonymisiert wird. Wer übernimmt das, soll ich das machen? Ich tendiere dazu, einen Berliner Spezialisten (P.T.) mit einer Expertise (nicht gleich einem Gegengutachten) zu beauftragen.

Bis bald,
vater1972

Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #1 am: 21. Februar 2010, 19:07:47 »

Hi Vater. Schreib DeepThought ne PN.

du kannst es einscannen oder per guter alter Briefpost als Kopie schicken.

Gruß Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
vater1972
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 114


« Antwort #2 am: 21. Februar 2010, 19:48:47 »

Erledigt,
bin gespannt, was ihr davon haltet. Ich habe das Gefühl, eine von den unprofessionellen Gutachterinnen erwischt zu haben...

Vielen Dank
vater1972
Gespeichert
vater1972
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 114


« Antwort #3 am: 27. Februar 2010, 12:16:55 »

Hmmm, ich habe leider keine Rückinfo wg. des Gutachtens bekommen...

Egal, es geht weiter:
Gestern war Gerichtstermin. Wir wollten eine gütliche Einigung bzgl. Sohn treffen. Ich habe akzeptiert, dass die KM Sohn niemals bei mir wohnen lassen würde. Also ging es mir darum, möglichst viel Umgang zu haben.
KM war dagegen, Sohn einen halben Tag pro Woche länger bei mir zu lassen, obwohl es ihre Umgangszeiten nichtmal beschneiden würde, denn Sohn wäre einfach weniger in der Kita.
Gutachterin voll auf KM's Seite und beide argumentierten: Es würde sonst an Kontinuität im Kindergarten fehlen, wenn Sohn nur drei Tage die Woche in die KITA geht (denn Do+Fr wäre er in meiner Betreuung).
Für die Richterin war das natürlich völlig logisch.
Ergebnis: Keine Einigung, Richterin spricht Urteil. Wie das aussehen wird, ist irgendwie schon klar (wenn man das Gutachten gelesen hat).
Richterin hat mich nur nochmal gefragt, wie ich mir die Situation denn vorstelle, wenn Sohn bei mir den Lebensmittelpunkt hätte. Habe mitgeteilt, ich würde ihn selber betreuen und beruflich erstmal auf null runterfahren. Im Alter von drei Jahren würde ich Sohn auch in die Kita geben. Aber eben nicht von 8-19.00Uhr (so wie es derzeit der Fall ist an zwei Tagen die Woche). Und dass ich der KM großzügigen Umgang jede Woche von Fr.-So. gewähren würde. Wenn sie sich beruflich freimachen könnte, dann auch gern bis Mo.

Ein wenig Hoffnung hatte ich noch, nachdem die Richterin mich das fragte. Aber bei längerem Nachdenken ist davon nix geblieben.
Jetzt noch eine nette Anekdote: Hintergrund: Im Rahmen einer Mediation habe ich der KM gesagt, sie solle doch bitte weniger Koks nehmen (was ich nur gesagt habe, um mich wg. der Alkoholvorwürfe zu "rächen"). KM antwortete daraufhin, kein Problem, sie hört damit auf.

Mein Anwalt hat sich von der Gutachterin nach der Verhandlung im Auto mitnehmen lassen und rief mich danach an.
Er sagte: "Herr B., sie glauben nicht, was die GA mir gesagt hat! Sie findet es kein Problem, wenn die KM ab und an mal eine Line Kokain zieht. Ist ja kein Wunder bei Berufstätigkeit und Kind zu hause, dass man da ein wenig mehr Stress hat". Ich glaub, ich fall vom Glauben ab...

Kann hier jemand mal das Gutachten einsehen und seine Meinung posten???

Schönes WE wünscht
vater1972
Gespeichert
vater1972
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 114


« Antwort #4 am: 12. März 2010, 12:03:22 »

Schade, dass es mit dem Gutachten-Sichten nicht so geklappt hat. Mittlerweile führe ich ja doch eher einen Monolog hier...

Die Richterin hat KM nunmehr das alleinige ABR zugesprochen (Begründung wird erst nächste Woche an meinen Anwalt geschickt).
Das Gutachten halte ich nach wie vor für eine Katastrophe, bin gespannt, ob die Richterin in ihrer Entscheidung darauf Bezug genommen hat. Wenn ja, wird es auf jedenfall zerpflückt.
Und ich spiele mit dem Gedanken, die GA auf Schadenersatz zu verklagen, weil ich ihr Vorgehen für grob fahrlässig halte.

Liebe Grüße,
vielleicht guckt ja doch mal jemand ins Gutachten, Deepthought habe ich es schon vor einigen Wochen per Mail zugesandt.

vater1972
Gespeichert
Krishna
_krishna
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 553



« Antwort #5 am: 12. März 2010, 12:29:45 »

Hallo Vater1972,

du kannst mir das GA gerne per PN oder Email schicken. Schaue dann heute noch drüber und melde mich.

Gruß

Krishna
Gespeichert

Gruß

Krishna
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #6 am: 12. März 2010, 22:46:14 »

Hallo Vater 1972,

über das Gutachten an sich kann ich nicht viel sagen. Aber in diesem Punkt hier:

Gutachterin voll auf KM's Seite und beide argumentierten: Es würde sonst an Kontinuität im Kindergarten fehlen, wenn Sohn nur drei Tage die Woche in die KITA geht (denn Do+Fr wäre er in meiner Betreuung).
Für die Richterin war das natürlich völlig logisch.

schließe ich mich der GA, KM und Richterin an. Ich halte es auch nicht für gut, wenn ein Kind "mal nur ein bißchen" in die Kita geht. Es verlangt ja keiner, dass das Kind an Deinen Tagen von 8-19 Uhr in der Betreuung bleiben soll. Aber um Teil der Gruppe zu sein, für das gesamte soziale Gefüge des Kindes finde ich es auch nicht gut, wenn das Kind nur an ein paar Tagen in der Woche hingeht. Ich hätte da an Deiner Stelle vielleicht insoweit Entgegenkommen signalisiert, dass euer Kind auch an "Deinen" Tagen in die Kita geht. Aber dann eben nur in der Kernzeit von 4 oder 6 Stunden, je nachdem, wie das bei euch üblich ist.

Ich kenne das von meinem Sohn auch, dass Unterbrechungen ihn oft durcheinander gebracht haben. Gerade wenn Kita nicht ausschließlich für die soziale Entwicklung des Kindes gedacht ist, sondern weil auch die berufsbedingte Betreuung benötigt wird, ist es wichtig, dass das verlässlich ist und funktioniert.

Also wäre es doch für das Kind unterm Strich besser, wenn er täglich für ein paar Stunden geht und Du Deine freie Zeit so einteilst, dass Du das Kind eben früher von der Kita holst, damit die tägliche Fremdbetreuung nicht so lang wird.

Die Variante, wie Du sie Dir vorstellst, würde ich jedenfalls auch nicht gut finden.

LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
vater1972
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 114


« Antwort #7 am: 13. März 2010, 16:20:38 »

Hallo LBM,
wir haben dabei ja mehrere Probleme:
Problem 1: die Kita ist nicht notwendig. Es geht hier nicht darum, wo Sohn in die Kita geht und wie lange, sondern um die Frage, ob es nicht besser wäre, Sohn erst ab drei in die Kita zu schicken und dort womöglich nur 4-6Stunden.
Problem 2: durch die jetzige Lösung habe ich als KV keine Chance, mit Sohn an Donnerstagen oder Freitagen in regelmäßigen Rhythmen an irgendwelchen Förderungsmöglichkeiten (Turnen, Kindergruppe, Musik, Schwimmen etc) teilzunehmen, weil ich nur jede zweite Woche mit ihm dort aufschlagen könnte. Ich finde es krank, wenn also die Kita für Sohn Veranstaltungen organisieren darf/soll, ich mich als KV aber nicht darum kümmern darf.

Jetzt soll Sohn also von 8-19Uhr in die Kita gehen, obwohl ich in dieser Zeit zur Verfügung stehe?Huch?? LBM, glaubst Du wirklich, dass das für ein zweijähriges Kind notwendig ist, um einen sozialen Kontext kennenzulernen?


@Krishna: Hab Dir das Gutachten zugesandt.

LG
vater1972
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #8 am: 13. März 2010, 17:06:44 »

Moin,

ich meinte, eine Antwort auf deine GA.Zusendung abgeschickt zu haben. Nunja, ist wohl im Cyberspace versackt. Da ich GAs grds. nach eine gewissen Zeit vernichte, versuche ich aus dem Gedächtnis meine ehemalige Antwort zu rekonstruieren.

1. Du bist in einige Fallen getappt und hast dich dabei in ein schlechtes Licht gerückt.
2. Egal ob du Recht hast oder nicht: Mit deiner Formel KiTa, wenn Kind älter als drei Jahr ist, rennst du gegen die anerkannten und etablierten Studien zur Sozialisierung von Kindern. Ferner hast du deine Gedanken in einer Härte vorgetragen, dass ein Abrücken deinerseits als absolut unmöglich anzusehen ist, womit das Kindeswohl zwar nicht gefährdet aber schlechter gestellt ist, als bliebe das Kind bei der KM.

Es sind mir noch andere Dinge in Erinnerung, bei denen du dich nicht vorteilhaft gegeben hast.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
vater1972
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 114


« Antwort #9 am: 13. März 2010, 18:08:00 »

Hallo Deepthought,
vielen Dank für Dein Feedback.
Ich seh zwischen "unvorteilhaft dargestellt" und "unvorteilhaft gegeben" noch einen Unterschied, den ich hier gern besprochen hätte. Insbesondere bzgl. der selektiven Auswahl von Umständen durch die GA, verstehe aber, dass das hier den Rahmen sprengt.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.

MfG
vater1972
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #10 am: 13. März 2010, 18:36:50 »

"unvorteilhaft dargestellt" und "unvorteilhaft gegeben"
Definiere, was du unter dem jeweiligen Begriff verstehst und ich sage dir, welchen davon ich meine.
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
vater1972
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 114


« Antwort #11 am: 13. März 2010, 18:46:46 »

Naja, ich habe das Gutachten eigentlich bereitgestellt, um erst einmal über die gutachterliche Tätigkeit zu sprechen. Ich finde den Schritt, den Du machst, ein wenig zu voreilig, weil Du Dir gar keine Gedanken über die Erstellung des Gutachtens zu machen scheinst, zumal ich im Vorfeld ja schon Bedenken über die Herangehensweise geäußert habe.

Mit "dargestellt" meine ich die Sicht der GA, mein "gegeben" meine ich meine tatsächliche Meinung, die ich auch nicht verbergen möchte. Und im Moment nutzt Du die dargestellte Meinung zur eigenen Meinungsbildung.

Ich habe das Gefühl, Du hast an der "fachpsychologischen" Herangehensweise der Gutachtenerstellung keine Zweifel...
Gern schreibe ich, - in Bezug auf die Nachrichten, die ich hier zeitnah gepostet habe -, wie es tatsächlich war.

Mir geht es nun in erster Linie darum, die Art und Weise der Begutachtung in Frage zu stellen, weil es - natürlich aus meiner Sicht - arge Zweifel an der Wahrung der Neutralität gibt.

Vielleicht können wir darüber sprechen? Aber wenn das Gutachten schon gar nicht mehr vorliegt, ist das natürlich schwer...

Liebe Grüße
vater1972
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #12 am: 13. März 2010, 18:50:14 »

Aber wenn das Gutachten schon gar nicht mehr vorliegt, ist das natürlich schwer...
Jep. Du kannst es mir aber gern nochmals mailen und wenn du deine Tel.-Nr. beifügst, dann reden wir drüber.
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
vater1972
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 114


« Antwort #13 am: 13. März 2010, 20:46:13 »

habs nochmal gemailt.
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #14 am: 13. März 2010, 20:56:07 »

Da Du mir darauf noch mal geantwortet hast, hier noch mal ein Statement dazu:

Problem 1: die Kita ist nicht notwendig. (...) ob es nicht besser wäre, Sohn erst ab drei in die Kita zu schicken und dort womöglich nur 4-6Stunden.


Und eben da würde ich erheblich widersprechen. Ich bin ein Befürworter früher Fremdbetreuung, weil ich der Meinung bin, dass Kinder nicht früh genug soziales Lernen in der Gruppe beginnen können, weil es einfach Dinge gibt, die Eltern in diesem Kontext nicht geben können. Zumal in Deinem Fall die Diskussion eigentlich schon zu spät ist, weil Dein Kind jetzt in der Kita IST und es einfach nicht gut wäre, ihn aus dem Gefüge wieder rauszureißen. Im Gegenteil, er sollte von beiden Eltern darin unterstützt werden, so gut wie möglich davon zu profitieren.

Witzig irgendwie. Sonst sind es immer die Mütter, die die Betreuung für ihre Kinder unzumutbar finden und da so drauf glucken.

Aber gut, jetzt geht es ja mehr um das Gutachten.

LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Milan
_Milan
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #15 am: 13. März 2010, 22:56:50 »

Moin!

@LBM:
Zitat
Aber gut, jetzt geht es ja mehr um das Gutachten.
Eben! Und bei Euch beiden sieht man gut, dass gerade dieses Thema eine reine Einstellungssache ist. Da kann man eigentlich gar nicht drüber diskutieren. Die einen finden Fremdbetreuung gut, die anderen nicht. Diskussionen bringen irgendwie nie etwas, weil jeder auch ein paar Argumente vorweisen kann. Die GAin scheint ne andere Einstellung zu haben als Vater. Und dagegen braucht er gar nicht anzudiskutieren. Da beisst er auf Granit.

Und somit -mal wieder- hängt alles am Schwarzkittelchen und seiner Einstellung.

Herzlichen Glückwunsch liebes Land,
Milan
Gespeichert

zahltag
_zahltag
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 387

aka ickeapp


« Antwort #16 am: 14. März 2010, 00:41:32 »

hallo zusammen,

schuldigung, dass ich mich da einmische, aber 11 stunden kiga für einen zweijährigeb? wir dürfen auf der arbeit 10 stunden + 30 min mittagspause anwesend sein, glaub nicht, dass ein zweijähriger mehr darf...nur so als gedanke/idee von mir.

gruss zahltag
Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #17 am: 14. März 2010, 10:29:13 »

Hallo Zahltag,

aber 11 stunden kiga für einen zweijährigeb? wir dürfen auf der arbeit 10 stunden + 30 min mittagspause anwesend sein, glaub nicht, dass ein zweijähriger mehr darf...nur so als gedanke/idee von mir.

Ich verstehe zwar deinen Gedankengang, aber mit dem Arbeitsrecht kannst du bei Krippenkindern nun wirklich nicht argumentieren ...

Zum Inhaltlichen: Ich kenne das so, dass zumindest die kleineren Kinder während ihres "Kinderkrippen-Arbeitstages" auch ein Mittagsschläfchen machen dürfen. Na ja, aus Sicht der Kinder ist es meistens eher "müssen" als "dürfen" ;-)

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
vater1972
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 114


« Antwort #18 am: 16. März 2010, 20:12:08 »

So, die Diskussion ist hier ja ein wenig abgewichen von meinem ursprünglichen Wunsch nach Meinungen zum Gutachten.
Das Gutachten habe ich nun an zwei User versandt, leider von keinem ein Feedback erhalten.

Mittlerweile ist auch der Gerichtsbeschluss eingeflattert, der (wie zu erwarten) Bezug auf dieses Gutachten nimmt.
Ich hab jetzt mit dem allseits bekannten PT erneuten Kontakt aufgenommen und ihn gebeten, zu diesem Gutachten Stellung zu nehmen.

Es wird mich einigen Aufwand kosten, ihm die tatsächlichen Gegebenheiten mit Mails und Schriftsätzen nachzuweisen, die weder von der Gutachterin noch von der Richterin berücksichtigt wurden, aber das ist wohl das kleinste Übel.

Das schlimmste ist, dass nun der Umgang mit Sohni wieder boykottiert wird und die vermeintliche "EInigung" bei der Gutachterin keine Bedeutung für die KM hat. Mein Hinweis auf die getroffene Vereinbarung wurde von KM geschickt erstickt mit nur einer Gegenfrage: "Definiere Vereinbarung?". Da hat man doch keine Lust mehr...

Schade, dass es hier im Forum nicht geklappt hat mit Tips zum weiteren Vorgehen. Bin ein bisschen traurig, weil ich eigentlich regelmäßig über den Fortgang berichtet habe, was aber tw. eher zu einem persönlichen Tagebuch mutierte ohne irgendein Feedback.

Trotzdem Dank an alle, die versucht haben, mich zu unterstützen.

LG
vater1972


 
« Letzte Änderung: 16. März 2010, 20:20:00 von vater1972 » Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #19 am: 16. März 2010, 20:26:21 »

Moin,

ich gestehe, etwas verstimmt zu sein.

Ja, du hattest mir das GA gemailt.
Ja, es war für mich ohne Bezug zum Forum.
Ich musste erst nachfragen, hatte dann aber immer noch keinen Hinweis, für wen hier es ist.
Ja, ich habe es gelesen.
Ja, ich habe darauf geantwortet.

Ja, du hast mir das GA nochmals gemailt.
Ja, ich habe es zwischenzeitlich auch gelesen.

Ich erwarte allerdings als ehrenamtlicher Helfer hier im Forum (wie alle übrigens) mit durchaus Bedarf für private Zeit, dass mir diese auch zugestanden wird und nicht nach drei Tagen das große Gemecker herunter prasselt. Ich kann auch keinen Hinweis für eine deadline finden.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
vater1972
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 114


« Antwort #20 am: 16. März 2010, 20:42:01 »

Hallo deepthougt,

ich wollte hier niemanden anprangern. Und will auch nicht rumjammern. Mir ist schon klar, dass das Forum hier auf Rücksichtnahme und freiwilligen Tips beruht.
Ich kann jedoch nicht erkennen, an welcher Stelle ich Dir persönlich so nahe getreten bin, dass Du so heftig reagierst?

Ist ja alles nicht schlimm, ich hab viel hier aus dem Forum für mich rausgezogen und werde, falls ich Erfahrungen beisteuern kann, dies auch tun.
Ich dachte, die Mail mit dem Hinweis auf den Tip von midnightwish und meine Mailadresse hätte geholfen, das in Zusammenhang zu bringen. Sorry dafür...

Und ne deadline zu setzen für ne freiwillige Leistung? Das wär mir selber peinlich...

Ist halt doof gelaufen und für mich jetzt kein weiteres Problem...



Gespeichert
vater1972
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 114


« Antwort #21 am: 20. April 2010, 23:14:22 »

So, nun ist die Expertise da, die der GA Befangenheit und Parteilichkeit vorwirft. Es sind auch tatsächlich harte Sachen geschehen, die ich ja bereits gepostet habe und die der GA nicht gerade zuträglich sind.

Beschwerde beim OLG ist eingereicht, Begründung folgt in den nächsten Tagen.

Wer Interesse am Stand der Dinge hat, möge sich melden, ein paar interessante Erfahrungen kann ich sicher mit Euch teilen.

Liebe Grüße
vater1972
Gespeichert
Berner
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 66



« Antwort #22 am: 14. Mai 2010, 22:52:35 »

Hallo vater, würde mich gerne über mehr Infos zu Gutachten freuen. Schicke mir bitte möglichst viele Infos, vorallem wie kommt man an eine Gutachten, nur übers Gericht?

Schönen Abend noch Berner
Gespeichert
vater1972
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 114


« Antwort #23 am: 23. August 2010, 16:41:27 »

So, nun ist es soweit, das OLG hat eine Anhörung terminiert für Mitte November (Hölle lang hin !).
Aber es zeigt zumindest, dass meine Bedenken gegen die Gutachterin nicht ganz von der Hand zu weisen waren, sonst wäre die Beschwerde ja abgewiesen worden.

Das Leben wird mir durch die KM noch immer schwer gemacht. Mittlerweile schreibt sie an das OLG, ich wäre schlimmer Stalker und wolle ihren Willen brechen wollen... hmmmmm, Willen......

Es musste ein erneuter Antrag auf Umgang bei Gericht gestellt werden, weil sich KM nicht an die Umgangstermine hält und keine Ersatztermine anbietet.

Irgendjemandem muss ja mal auffallen, dass da was nicht stimmt...

Soviel vorerst von mir, ich halte Euch auf dem Laufenden.

LG
vater1972
« Letzte Änderung: 23. August 2010, 16:46:44 von vater1972 » Gespeichert
Agent_Zero
_Agent Zero
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.702



« Antwort #24 am: 23. August 2010, 18:54:18 »

Moin,

grundsätzlich ist es schon einmal positiv, dass die Beschwerde beim OLG zugelassen - und nicht gleich abgewiesen wurde.

Ich finde diese ganze Maschinerie und diese ganze Apparatur mit ihren Höhen und Tiefen widerlich. Man(n) gerät zwischen
die Zahnräder und kommt nicht so einfach raus.

Am schlimmsten finde ich, dass es manche Erwachsene Menschen nicht schaffen, über ihren Schatten zu springen und ihre
eigenen Interessen, Rachegelüste oder sonstige Belange und Vorbehalten nicht hinten anstellen können, um sich auf das
wichtigste und das wensentliche - die Kinder zu konzentrieren.

Gruß
Agent
Gespeichert

Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Seiten: [1] 2 3   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Gerichtspsychologische Gutachten (Moderator: DeepThought)  |  Thema: Gutachten fertig, katastrophale Herangehensweise
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team