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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 06:01:02 *
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Autor Thema: Neuberechnung vom Unterhalt  (Gelesen 2286 mal)
Alabama
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Beiträge: 21


« am: 21. Februar 2010, 10:41:39 »

Hallo,
ich bin neu hier, und ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin seit 6 Jahren geschieden und habe mit meiner Ex-Frau zwei gemeinsame Kinder im Alter von 10 und 14 Jahren. Mittlerweile bin ich wieder neu Verheiratet und habe mit meiner neuen Frau ein gemeinsames Kind im Alter von 4 Jahren.
Bis jetzt habe ich an meine beiden Kinder immer Unterhalt bezahlt. Jetzt rief meine Ex-Frau an und erzählte mir, dass Sie Post von der Arge (anscheinend bekommt Sie Geld von denen oder Wohngeld oder so) bekommen habe und den Unterhalt für die beiden Kinder neu berechnen lassen solle. Darauf hin war Sie beim Jugendamt und die wollen nun von mir die letzten 12 Lohnzettel. Aber ich habe bis jetzt nichts von denen gehört. Ist es nicht normal, dass ich Post vom Amt bekomme und aufgefordert werde die Lohnzettel vorbei zu bringen? Bis jetzt habe ich alles nur von meiner Ex-Frau gehört. Soll ich warten bis ich per Post aufgefordert werde?
Und kann es sein, dass ich Unterhalt nachzahlen muss, wenn ich zu wenig gezahlt haben sollte?
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midnightwish
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« Antwort #1 am: 21. Februar 2010, 11:02:39 »

Hallo Alabama,

sobald du die Aufforderung von der ARGE oder dem JA bekommst mußt du Auskunft über dein Einkommen erteilen.
Dabei werden die letzten 12 Monate betrachtet. Eine Auskunft über Vermögenswerte mußt du aber nicht geben. Nur über Einkommen aus Zinsen Vermietung etc.
Angeben mußt du auch unbedingt das gemeinsame Kind mit deiner jetztigen Frau und als Unterhaltsberechtigt deine Ehefrau, wenn sie nicht (voll) arbeitet.

Du mußt erst ab einem Zeitpunkt Unterhalt bezahlen, ab dem du zu einer Auskunft aufgefordert wurdest.

Ich weiß ja nicht was du derzeit bezahlst, aber ich glaube kaum d,as du bei 4 Unterhaltsberechtigten mehr als den Mindestunterhalt zahlen wirst müssen.

Zum einen geht die DT von 2 Berechtigten aus und bei 4 wird um bis zu 2 Stufen runtergestuft. Du kannst ja mal in Stufe 3 schauen, wieviel du dafür verdienen müßtest ;-)

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Malachit
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #2 am: 21. Februar 2010, 11:07:57 »

Hallo Alabama,

erst mal, willkommen hier.

Und kann es sein, dass ich Unterhalt nachzahlen muss, wenn ich zu wenig gezahlt haben sollte?

Normalerweise erst ab dem Moment, wo du in Verzug gesetzt wirst, d.h. ab dem Moment, wo tatsächlich ein Schreiben von Jugendamt, Arge, Anwalt o.ä. bei dir aufschlägt. Die mündliche Aussage deiner Ex im Sinne von "die Arge hat aber gesagt, dass da demnächst irgendwas passiert" ist für eine In-Verzug-Setzung m.E. viel zu schwammig. Für dich heißt das: Wenn morgen bei dir ein Schreiben vom Jugendamt bei dir eintrudelt mit der Aufforderung, wegen einer Neuberechnung des Unterhalts deine Einkommensnachweise abzuliefern, dann tickt ab dem Moment die Uhr - auch wenn sich das Jugendamt anschließend noch drei Monate Zeit lässt mit der Neuberechnung, musst du ggf. ab Februar 2010 nachzahlen; nicht aber für die Zeit davor. Wenn das Schreiben allerdings erst Anfang März bei dir aufschlägt, bist du auch erst ab März 2010 in Verzug gesetzt.

Ich bin seit 6 Jahren geschieden und habe mit meiner Ex-Frau zwei gemeinsame Kinder im Alter von 10 und 14 Jahren. Mittlerweile bin ich wieder neu Verheiratet und habe mit meiner neuen Frau ein gemeinsames Kind im Alter von 4 Jahren.

Wann wurde denn der Unterhalt für deine älteren Kinder das letzte Mal berechnet, und konnte dein jüngstes Kind dabei schon berücksichtigt werden? Dadurch, dass du für dein jüngstes Kind rechnerisch ebenfalls unterhaltspflichtig bist (u.U. auch für deine neue Frau), wird die Unterhaltshöhe für die älteren Kinder etwas gemindert. Wenn du also Auskunft über dein Einkommen erteilst, weise bitte auch gleich auf deine neue Familiensituation hin, damit das gleich richtig berücksichtigt wird. Und was immer Jugendamt, Arge und ähnliche Sportsfreunde ausrechnen: Überprüfe es, bzw. lass es hier durch uns überprüfen. Die vergessen schon mal was (üblicherweise zu ihren eigenen Gunsten).

Wenn du magst, stell' mal ein paar weitere Daten ein: Wie viel du verdienst, welche berufsbedingten Aufwendungen und welche Zusatz-Altersvorsorge du unterhaltsmindernd geltend machen kannst, welches Oberlandesgericht am Wohnort der Kinder zuständig ist, und letzten Endes auch, ob bzw. wie viel deine neue Frau verdient (da geht's um die Frage, ob du auch für sie unterhaltspflichtig bist). Dann können wir mal rechnen, was da auf dich zu rollt ...

Soll ich warten bis ich per Post aufgefordert werde?

Meiner Meinung nach: Ja. Bis hierhin hast du nur eine unverbindliche Anfrage deiner Ex bekommen, d.h. im Moment ist es ihr Problem, nicht deines. Aber, wie gesagt: Du solltest dich schon mal schlau machen, wie teuer es wirklich wird, und was du alles geltend machen kannst, um nicht über Gebühr zur Kasse gebeten zu werden. Dies insbesondere unter dem folgenden Gesichtspunkt: Alles, was du jetzt mehr zahlst, wird nicht deinen Kindern zugute kommen, sondern "nur" die Staatskasse entlasten - was immer du mehr zahlst, wird deiner Ex vom Hartz IV abgezogen. Das ist dem Grunde nach in Ordnung, schließlich sind es deine Kinder; aber übers Ohr hauen lassen sollte man sich da von Papa Staat auch nicht ;-)

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
Alabama
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« Antwort #3 am: 21. Februar 2010, 11:33:30 »

Erst einmal vielen Dank für die super schnellen Antworten.
Das letzte mal, dass der Unterhalt berechnet wurde liet schon mindestens 6 Jahre zurück oder auch länger. Das wurde damals von Anwälten berechnet. Mitlerweile ist es so gewesen, dass ich eine von uns beiden festgelegte Summe gezahlt habe, mit der wir beide einverstanden waren. das habe ich auch schriftlich von meiner Ex-Frau.
Jetzt ist die Situation so: Ich habe etwa 1950€ netto. Das schwankt aber zur Zeit bei uns wegen der Kurzarbeit die wir ständig haben. Meine Frau hat etwa 750 € netto.
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Malachit
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« Antwort #4 am: 21. Februar 2010, 18:29:29 »

Hallo Alabama,

dann denke ich, bei dir ist die Berechnung verhältnismäßig einfach. Bei 1.950 Euro netto werden sich berufsbedingte Kosten finden, die dein bereinigtes Netto unter 1.900 Euro drücken; wenn ein OLG zuständig ist, das dafür 5% pauschal erlaubt, dann hätten wir's damit bereits (und auch sonst dürften 50 Euro Abzüge vielleicht schon mit deinen Fahrtkosten zur Arbeit nachzuweisen sein). Zusätzlich könntest du noch Zusatz-Altersvorsorge (Riester, Lebensversicherung o.ä.) geltend machen, aber das macht das Kraut hier nicht fett; ich denke, du landest so oder so erst mal in Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, d.i. die Einkommensgruppe von 1.501 Euro bis 1.900 Euro. Durch die drei Kinder wirst du bereits um eine Zeile herabgestuft und landest damit in Zeile 1. Damit sind wir beim Mindestunterhalt, und damit ist es dann für den Moment sogar egal, ob deine neue Frau nun als unterhaltsberechtigt gilt oder nicht.

Mindestunterhalt heißt: Für das vierzehnjährige Kind ist es ein Zahlbetrag von 334 Euro (halbes Kindergeld bereits abgezogen). Für das zehnjährige Kind ist es ein Zahlbetrag von 272 Euro (ab dem 12. Geburtstag wird's dann so teuer wie beim ältesten Kind). Für das vierjährige Kind ergeben sich rechnerisch 225 Euro, damit belaufen sich deine Unterhaltsverpflichtungen auf insgesamt 831 Euro (einschließlich des Kindes, das bei dir lebt). Damit ist dein Selbstbehalt gewahrt, denn dir selbst bleiben damit mehr als 900 Euro übrig. Also wohl keine Chanche, über eine Mangelfallberechnung den Unterhalt für die älteren Kinder unter den Mindestunterhalt zu drücken. Eventuell wird in zwei Jahren ein Mangelfall daraus, weil dann gleich zwei Kinder die nächsthöhere Altersstufe erreichen (das jüngste Kind wird dann 6 Jahre, das mittlere Kind wird 12 Jahre, und das älteste Kind ist dann mit 16 Jahren noch nicht aus der Empfängerliste raus). Ich schlage vor, wir rechnen dann zu gegebener Zeit nochmal nach.

Wichtig für dich: Wenn du irgendetwas "Offizielles" unterschreibst, achte darauf, dass der Unterhalt auf den 18. Geburtstag des jeweiligen Kindes begrenzt wird, ab dort wird nämlich ganz anders gerechnet (z.B. wird auch die Frau Mama barunterhaltspflichtig gegenüber dem dann volljährigen Kind). Am besten, du nimmst dir vor der Unterschrift eine Bedenkzeit und stellst den Text zur Kontrolle anonymisiert hier ein. Wir gucken dann mal drüber, ob sich irgendwelche unzulässigen Pferdefüße drin verstecken ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Alabama
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« Antwort #5 am: 21. Februar 2010, 19:33:22 »

Das hört sich ja schon mal für den Anfang ganz gut an. Hoffe, dass die auf dem JA das auch so sehen. Naja warte jetzt erst mal die Post von denen ab.
Wie sieht es eigentlich mit der Steuererstattung der letzten Steuererklärung aus? Es ist ja nicht nur meine, sondern auch die von meiner Frau. Wir sind ja zusammen Veranlagt.
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Malachit
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« Antwort #6 am: 21. Februar 2010, 20:03:13 »

Hallo Alabama,

Hoffe, dass die auf dem JA das auch so sehen. Naja warte jetzt erst mal die Post von denen ab.

Genau. Abwarten, und beim geringsten Zweifel hier nachfragen. Das JA vertritt, nach dem offiziellen Sprachgebrauch, die Interessen der Kinder, und damit häufig die Interessen der Mutter. Deine Interessen vertreten diese Sportsfreunde normalerweise jedenfalls nicht.

Wie sieht es eigentlich mit der Steuererstattung der letzten Steuererklärung aus?

Eine Steuererstattung ist auch unterhaltsrechtliches Einkommen. Wenn du also z.B. 300 Euro Steuererstattung bekommst, dann wird ein Zwölftel davon, d.h. in diesem Falle 25 Euro, für die Unterhaltsberechnung auf dein tatsächliches Monats-Netto draufgeschlagen; analog wird es z.B. mit Zinseinkünften gehandhabt. Deswegen wird dich das JA wahrscheinlich nicht nur nach den letzten 12 Gehaltsabrechnungen fragen, sondern auch nach dem letzten Steuerbescheid. Aber auch hier: Warten wir einfach mal ab, was das Jugendamt ausrechnet. Wenn die auf mehr als den Mindestunterhalt kommen, können wir uns immer noch anschauen, ob und wie wir die JA-Berechnung auseinanderpflücken können.

Es ist ja nicht nur meine, sondern auch die von meiner Frau. Wir sind ja zusammen Veranlagt.

So viel ich weiß, muss dann ausgerechnet werden, welcher Anteil der Steuererstattung auf dich entfällt, und welcher Anteil auf deine Frau; für deine Unterhaltspflicht sollte dann nur dein eigener Anteil berücksichtigt werden. Ich muss allerdings gestehen: Damit kenne ich mich nicht wirklich aus.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #7 am: 02. März 2010, 16:24:26 »

Hallo, ich habe heute den Brief vom JA bekommen, mit der Aufforderung die letzten 12 Gehaltsnachweise abzugeben und die letzte Steuererklärung.
Dadurch, dass ich die Steuererklärung mit abgeben muss, komme ich sicherlich in die Spalte (3) 1901 - 2300 €. Durch meine 3 Kinder würde ich ja eine Zeile herabgestuft. Wie sieht es mit meiner neuen Frau aus? Da Sie nur 750 € Netto hat. Würde das mit in die Berechnung fallen?

mfg Alabama
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Bonnie 2


« Antwort #8 am: 02. März 2010, 16:42:23 »

Hi Alabama

Wie ist denn Deine Steuerklasse? Da Deine Frau weniger als 800€ verdient hat sie einen grundsätzlichen UH-Anspruch. Somit landest Du wieder beim Mindest-KU. Ausserdem sind Deine 1950€ Netto unbereinigt, siehe hierzu die Beiträge von Malachit. Woher stammt denn die Steuerrückerstattung?

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Beppo
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« Antwort #9 am: 02. März 2010, 16:42:50 »

Moin,
Wie sieht es mit meiner neuen Frau aus? Da Sie nur 750 € Netto hat. Würde das mit in die Berechnung fallen?

Auf jeden Fall mit zählen!
Sie hat, trotz Arbeit weniger als 1.000,- und sogar weniger als 770,-.
Damit bist du ihr unterhaltspflichtig.

Steuererklärungen werden nicht eingereicht. Nur Steuerbescheide.
Und bei dem Bescheid muss ja auch noch auf die Teilung mit deiner Frau bedacht werden.

Man muss einfach genau hinsehen, ob du über oder unter 1.900,- bist.

Gruss Beppo
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Alabama
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« Antwort #10 am: 02. März 2010, 16:59:49 »

Die Rückerstattung stammt aus dem Jahr 2009. Wir haben 2008 geheiratet und daraufhin die Steuerklassen geändert. Vorher hatten wir 1/1 und jetzt 3/5. Sie hatte letztes Jahr bis einschließlich Dezember sogar nur 670 € Netto.
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« Antwort #11 am: 02. März 2010, 17:03:37 »

Bei Steuerklasse 3 gehört die Erstattung vermutlich alleine deiner Frau, denn du hast deine Erstattung schon im laufenden Jahr bekommen.

Ihr solltet das umgehend in 4/4 ändern, damit bei dir nicht ein zu hohes Scheineinkommen angenommen wird.
Der steuerliche Vorteil durch die Zusammenveranlagung geht euch trotzdem nicht verloren.

Gruss Beppo
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« Antwort #12 am: 02. März 2010, 17:06:39 »

Also meine Frau hate die Steuerklasse 5 und ich die 3. Sie hat ja nur 1150 Brutto.
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« Antwort #13 am: 02. März 2010, 17:12:48 »

Ist mir klar!

Entscheidend ist aber am Ende des Jahres die Gesamtsteuerlast bei Zusammenveranlagung.

Die Steuerklassenwahl bestimmt, nur wieviel "Vorschuss" man darauf erhält.
Und du als 3er hast einen besonders großen Vorschuss erhalten.
Möglicherweise sogar mehr, als dir am Ende zusteht.
Also sieht dein monatliches Einkommen größer aus, als es ist.

Und damit wäre auch der KU-Anspruch größer, als er sein müsste.
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« Antwort #14 am: 02. März 2010, 17:19:50 »

Danke für die Erklärung. Das war mir so nicht bekannt. Dann werde ich mal schnell Deinen Rat befolgen.
Jetzt noch eine kurze Frage zum Schluss. Ich arbeite bei einem großen Autohersteller. Da es da zurzeit nicht besonders gut aussieht, werden wir dieses Jahr noch viel Kurzarbeit machen. Wir als Mitarbeiter sollen nach dem Wunsch der Amerikanischen Chefs auch unseren Anteil zur Sanierung leisten. Das wird wohl auf Lohnkürzungen hinauslaufen. Wie sieht es dann, wenn das alles feststeht mit einer Neuberechnung von meiner Seite her aus?
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« Antwort #15 am: 02. März 2010, 17:27:14 »

Naja im Moment arbeiten wir ja daran, dich in Zeile 1 DT zu kriegen.
Darunter wirst du auch mit KUG nicht kommen.
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« Antwort #16 am: 02. März 2010, 17:29:44 »

Alles klar, ich warte dann erstmal die Berechnug des JA ab.
Vielen dank schon mal für Eure Hilfe.

mfg Alabama
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« Antwort #17 am: 16. März 2010, 15:15:02 »

So, hatte heute den Termin auf dem JA. Habe meine Unterlagen dort vorbei gebracht und den Fragebogen ausgefüllt.
Habe aber kein gutes Gefühl bei der Sache. Da waren doch einige Dinge, die mich Nachdenklich stimmen.
1.   Als ich in die Spalte, an wen ich Unterhalt zahle, meine Tochter aus meiner neuen Ehe eintragen wollte, sagte die MA dass ich das nicht bräuchte, da dieses Kind ja im gemeinsamen Haushalt leben würde.
2.   Den Verdienst meiner Ehefrau wollten die nicht wissen. Auch als ich Ihnen sagte, dass Sie nur 667€ Netto hat. Das würde keine Rolle spielen, da die Kinder erstrangig währen und meine Frau nur zweitrangige.
3.   Dann rechnete die MA auf die schnelle mal meinen Monatsdurchschnitt aus, ohne etwas abzuziehen. Zum Beispiel nicht regelmäßige Einmalzahlungen. Dabei kam Sie auf ca.2015 € pro Monat. Also Spalte drei    der DT. Darauf hin sagte ich zu Ihr, dass ich aber drei Kinder hätte, also alles eine Spalte tiefer rutschen würde. Da schaute mich die MA erstaunt an und erwiderte nur, das dass nicht meine Aufgabe währe zu entscheiden wie der Unterhalt berechnet werden würde.

Ich bekomme die genaue Berechnung schriftlich zugestellt.
Müssen Die mich nicht eine Spalte tiefer Berechnen durch meine 3 Kinder?
Dadurch würde ich ja in Spalte 2 rutschen. Und wie sieht es nun mit meiner Ehefrau aus? Da Sie unter 850€ liegt, würde das nicht berücksichtigt?

Mfg Alabama
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« Antwort #18 am: 16. März 2010, 15:31:52 »

Hallo Alabama,

Zitat
Da schaute mich die MA erstaunt an und erwiderte nur, das dass nicht meine Aufgabe währe zu entscheiden wie der Unterhalt berechnet werden würde.

Sie entscheidet aber auch nicht, wieviel Unterhalt Du zahlst.

Ja nichts unterschreiben! Warte die Berrechnung von denen ab und stell sie hier rein. Dann werden die Experten hier schon was dazu sagen. Klingt erst mal danach, als wollen die Dich über den Tisch ziehen und schnell wieder Ruhe in der Amtsstube haben.

Gruß, Michael
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« Antwort #19 am: 16. März 2010, 15:39:46 »

Da hast du ja wieder ein feines Exemplar erwischt!

1. Mit dem JA diskutiert man nicht.
2. Man füllt beim JA keinerlei Formulare aus, sondern nimmt sie bestenfalls mit und füllt sie mit unserer Hilfe aus. Wenn überhaupt.
3. Man unterschreibt absolut nichts beim JA. Vor allem keine Titel oder sonstige Verpflichtungen.

Was hast du denn da noch alles angegeben und hoffentlich hast du nichts unterschrieben.

Hast du  eine Kopie mitgenommen?

Edit: Staengler war schneller!
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« Antwort #20 am: 16. März 2010, 15:53:39 »

Habe nur meine Daten, also Name, etc. angegeben. Wo ich arbeite und meine Krankenkasse. Wer meine Kinder sind und meine Ehefrau. Sonst habe ich nichts auf dem Formular angegeben. Dann habe ich noch meine letzten 12 Lohnzettel plus den letzten Steuerbescheid abgegeben.
Unterschrieben habe ich das Formular, welches ich mit meinen Daten ausfüllen sollte.
Eine Kopie habe ich nicht bekommen.
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« Antwort #21 am: 16. März 2010, 16:17:58 »

Hi Alabama

So wie es aussieht ist Deine Frau UH-berechtigt und es würde eine weitere Zeile nach unten gehen (wenn noch eine vorhanden ist). Deine 2015€ EK scheinen nicht bereinigt worden zu sein. Berufsbedingte Aufwendungen und priv. Altersvorsorge können berücksichtigt werden. Es sieht bei Dir nach dem Mindest-KU aus.

Und nimm die Warnung ernst, was das JA betrifft. Die MA, an die Du geraten bist, sieht genau nach "Vorsicht, sei auf der Hut" aus. Also dort nichts sofort unterschreiben, erst Rückfrage halten. Eine Korrektur kann ansonsten sehr schwer möglich sein, zudem kann es einen Haufen Geld kosten.

Gruss oldie
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« Antwort #22 am: 12. April 2010, 17:18:20 »

Hallo,
habe heute meine Berchnung vom JA bekommen.
Wie kann ich das Schreiben anonymisiert einstellen? So das Ihr nochmal drüber schaut. Soll ich die Berechnung abschreiben ohne Namen, usw.? Oder kann ich es einscannen, die Namen usw. unkenntlich machen und irgendwie hochladen?

mfg Alabama
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« Antwort #23 am: 12. April 2010, 20:24:44 »

Servus Alabama,

schreib es einfach anonymisiert ab. Lass Unwichtiges weg, dann wird es auch nicht allzuviel Arbeit für dich.

Gruß, Michael
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