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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 05:56:24 *
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Autor Thema: wie viele Gutachten sind möglich?  (Gelesen 1200 mal)
turbo
Gast
« am: 16. Februar 2010, 15:44:13 »

Hallo,

mit Erschrecken habe ich gelesen, dass einige von euch schon mehrere Gutachten hinter sich bringen mussten. Wie ist das möglich? Dachte, ein vom Gericht angeordnetes Gutachten kann nicht angefochten werden (mehr oder weniger) bzw. ein weiteres Gutachten wird vom Gericht nicht anerkannt???

Verwirrte Grüße

turbo
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Agent_Zero
_Agent Zero
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.702



« Antwort #1 am: 16. Februar 2010, 15:56:37 »

Moin,

also, ein gerichtlich Angeordnetes Gutachten hat zunächst Priorität. Wenn dieses fertige Gutachten dann vorliegt
und methodisch (also schon vom Aufbau her) falsch ist, bzw. wäre, kann es angefochten werden. Inwieweit ein
Gericht jedoch gegen einen von ihm bestellten GA vorgeht, ist fraglich.

Meistens stützen sich die Richter auf die Gutachten.

Ein eigenes (privates) Gutachten zu beauftragen kostet einiges an Geld und muss nicht anerkannt werden.

Es gibt die Möglichkeit über ein Gutachten über das Gutachten. Dann kann ein anderer Gutachter das vorliegende
Gutachten zerpflücken und auf Richtigkeit überprüfen.

Gruss
Agent

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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
wedi
Gast
« Antwort #2 am: 16. Februar 2010, 16:11:09 »

Hallo turbo

Ein Gutachten kann immer angefochten werden, selbst eins, das vom Gericht angeordnet wurde.(Womit wir es meistens zu tun haben)

Gutachter sind auch nur Menschen und können sich irren.

Grunsätzlich steht die Einholung eines Zweitgutachtens aber immer im Ermessen des Richters.Wenn das Erst- und das Zweit- GA inhaltlich weit von einander entfernt sind, wird ein Obergutachten eingeholt.

Gruss Wedi

irgendwie stockt mein PC, Sorry
« Letzte Änderung: 16. Februar 2010, 16:12:53 von wedi » Gespeichert
turbo
Gast
« Antwort #3 am: 17. Februar 2010, 08:03:09 »


Grunsätzlich steht die Einholung eines Zweitgutachtens aber immer im Ermessen des Richters.Wenn das Erst- und das Zweit- GA inhaltlich weit von einander entfernt sind, wird ein Obergutachten eingeholt.


Hallo,

ich habe das Gutachten "angefochten" und einen Befangenheitsantrag (natürlich mit ausführlicher Begründung) gestellt, habt ihr Erfahrungwerte wie das weitere Prozedere jetzt läuft und vor allem wie zeitintensiv das ist??

Danke!!

Gruß

Turbo
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Krishna
_krishna
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 553



« Antwort #4 am: 17. Februar 2010, 10:11:05 »

Hallo,

ein Befangenheitsantrag im Nachhinein ist immer ein deutliches Zeichen für Unzufriedenheit mit dem Ergebnis und führt meistens nicht zum Erfolg.

Anders kann es sein, wenn das Gutachten schwere Fehler enthält, die das Gutachten unbrauchbar machen. Dann kommt es entscheidend darauf an, wie gut man das dem psychologischen Laien "Richter" plausibel machen kann und der oder die dich auch mag. Ist Letzteres nicht erfüllt, kann auch der Bäcker von nebenan mit seinen Einschätzungen besser liegen als der Psycho. Das interessiert dann einfach niemanden  mehr.

Wie viel Zeit vergeht, ist immer so eine Sache. Wenn das Gericht bereits einen Termin ohne Gutachter anberaumt hat, dann Entscheidung über den Antrag auf jeden Fall vorher. Evtl. auch Erörterung des Gutachtens im Termin mit dem Gutachter und Entscheidung dann hinterher. Was hast du denn bislang vom Gericht gehört - Ladung bekommen?

Gruß

Krishna
Gespeichert

Gruß

Krishna
turbo
Gast
« Antwort #5 am: 18. Februar 2010, 14:50:45 »

Was hast du denn bislang vom Gericht gehört - Ladung bekommen?


Der Termin wurde abgesagt, das Gutachten wird in Anwesenheit des Gutachters bei der Verhandlung erörtert werden, der neue Termin ist allerdings noch nicht bekannt gegeben.

Gruß

Turbo
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #6 am: 18. Februar 2010, 18:35:12 »

Moin,

du solltest das GA von einer unbefangenen und kompetenten dritten Person zumindest lesen lassen. Nur so kannst du erkennen, ob sich fachliche Mängel im GA zeigen. Der Gutachter wäre dann im Termin zu zerpflücken und ggf. mit einem Gegengutachten zu konfrontieren.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
turbo
Gast
« Antwort #7 am: 19. Februar 2010, 15:35:03 »

ggf. mit einem Gegengutachten zu konfrontieren.

Hallo,

wie kann ich denn ein Gegengutachten erstellen lassen? Da müsste Exchen doch mitarbeiten? Oder stehe ich gerade auf der Leitung?  mad3


Gruß
Turbo
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.391



« Antwort #8 am: 19. Februar 2010, 15:49:19 »

Moin,

wie kann ich denn ein Gegengutachten erstellen lassen? Da müsste Exchen doch mitarbeiten?
nein, muss sie nicht. Ein Gegengutachter begutachtet und zerpflückt schliesslich nicht die Ex, sondern das Gutachten.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
turbo
Gast
« Antwort #9 am: 22. Februar 2010, 13:32:54 »

Moin,
nein, muss sie nicht. Ein Gegengutachter begutachtet und zerpflückt schliesslich nicht die Ex, sondern das Gutachten.


Hallo!

Danke, JETZT habe auch ich das begriffen, ich hatte das bisher so verstanden, dass die persönlichen Termine für ein Gegengutachten nochmals für alle Beteiligten wahrgenommen werden müssen!!!

Danke nochmal!!

VLG
Turbo
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