Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 05:56:02 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Wäre nett wenn ihr mir helfen könnt  (Gelesen 731 mal)
rommi
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« am: 26. Oktober 2004, 03:43:58 »

Hallo,

kurz zu meiner Person, ich bin 45 Jahre alt, verheiratet, wir haben 3 Kinder im Alter von 7, 12 und 15 Jahren. Ich will mich von meiner Frau trennen, möchte jetzt aber nichts zu den Gründen sagen. Vor etwa eineinhalb Jahren habe ich in Bayern eine Frau kennengelernt die ebenfalls noch verheiratet ist, wo eine Trennung aber auch bevorsteht. Wir verstehen uns super, sie ist aber NICHT der Grund warum ich mich von meiner Frau trennen will, um das klarzustellen.

Problem ist, ich bin seit einiger Zeit arbeitslos, die finanzielle Situation ist angespannt. Wie sieht es aus wenn ich aus der gemeinsamen Wohnung ausziehe und nach Bayern umziehe, muß ich während des Trennungsjahres weiterhin Miete für die jetzige Wohnung zahlen? Zwei Mieten kann ich unmöglich aufbringen. Die finanzielle Situation soll jedoch kein Hinderungsgrund für eine Scheidung sein, ich will sie unbedingt.

Ich weiß das die Situation für eine Scheidung alles andere als optimal ist, trotzdem führt kein Weg daran vorbei, ich habe auch keine Lust wegen der momentanen Situation evtl noch abzuwarten. Wäre nett wenn ihr mir einen Rat geben könntet wie ich die Sache trotz aller Probleme am besten anpacken könnte.

Vielen Dank!
Gruß
rommi
Gespeichert

Läve un läve losse
Papa
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 222


« Antwort #1 am: 26. Oktober 2004, 09:17:09 »

Hallo,

in deinem posting steht nicht viel, außer was mit der miete ist, denke da brauchen wir mehr info um dir ein paar tips zu geben.
fakt ist daß du und warscheinlich auch deine frau im mietvertrag stehen, von daher bist du auf jedenfall mit verpflichtet für die miete auszukommen, denn wenn deine frau nicht zahlen kann wird der vermieter bei dir anklopfen,
arbeitet deine frau? bleiben die kinder bei ihr hier sind noch so viele fragen offen, an deiner stelle würde ich mal hier auf der seite unter erste hilfe mal nachschauen denke da kannst du dir einigees rauslesen.

gruß papa
Gespeichert
Anny
Gast
« Antwort #2 am: 26. Oktober 2004, 13:58:25 »

Hallo rommi,
3 Kinder, arbeitslos und dann noch doppelte Miete hm, dass wird wohl nicht gehen.
Habt ihr denn schon eine Trennungszeit oder ist das Trennungsjahr schon abgelaufen?

Hat deine Frau Einkommen question  Wärest du in der Lage Kindesunterhalt zu zahlen question
Es zahlt der, der Leistungsfähig ist.
So ein Schritt muss man sich gut überlegen, wenn du ausziehst u. deine Frau die Miete nicht aufbringen kann........ wie stellst du dir das genau vor question

Die Kinder bleiben bei der Mutter question  Was habt ihr denn bisher schon alles geklärt question

Du bist deinen Kinder Unterhaltsverpflichtet und bist angehalten alles dafür zu unternehmen z. B Bewerbungen vorlegen bis zu 15- 25 im Monat, dass ist überall anders gefordert.

Wenn z. B. die Miete nicht bezahlt werden kann wäre es denkbar, dass deine Frau Hilfe vom Sozialamt bekommt. Aber dazu hast du nun wenig geschrieben.

Könntest du noch mal darauf reagieren question
Bis dahin. Schaue dich hier mal im Forum um auch die schon erwähnten Texte von Papa sind interessant.
Gespeichert
rommi
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #3 am: 26. Oktober 2004, 14:41:19 »

Hallo @Papa, @Anny,

vielen Dank für eure Antworten. Tja, ich weiß selber das die Voraussetzungen für eine Scheidung alles andere als ideal sind aber ein weiteres Zusammenleben (nur aus finanziellen Gründen) kann und will ich gar nicht in Erwägung ziehen.

@Papa: Ja, wir haben den Mietvertrag beide unterschrieben. Meine Frau hat kein Einkommen, die Kinder bleiben bei einer Scheidung bei ihr.

@Anny: Da arbeitslos bin ich momentan nicht in der Lage Kindesunterhalt zu zahlen, da muß wohl das Jugendamt erst mal einspringen und ich werde es später (wenn ich einen Job habe) wieder abstottern müssen, das ist mir klar. Das ich alles unternehmen muß um an einen Job zu kommen ist mir auch klar, das ist auch jetzt nicht anders, auch jetzt schon muß ich dem Arbeitsamt meine Bewerbungsbemühungen nachweisen.

Besprochen habe ich mit meiner Frau bisher gar nichts, ich habe ihr lediglich meine Trennungsabsicht bekannt gegeben. Hab momentan selber keine genauen Vorstellung wie das genau ablaufen soll, das war ja der Grund warum ich mich an dieses Forum gewendet habe. Sicherlich kann man in den Texten unter "Erste Hilfe" einiges wissenswerte herauslesen, trotzdem ist jede Scheidung höchst individuell und komplex, ganz besonders in meiner Situation.

Meine Vorstellungen sehen (sehr grob umrissen heu ) so aus:

- ich kündige den Mietvertrag, meine Frau übernimmt ihn. Sie wird sich dann zwecks Unterstützung an das Sozialamt wenden müssen.

- ich ziehe nach Bayern und versuche dort Fuß zu fassen (Jobmäßig). Solange ich dort nichts finde bin ich auch erst mal weiterhin auf das Arbeitsamt und evtl. Sozialamt angewiesen.

Zugegeben, das ist alles ziemlich vage was ich da geschrieben habe, aber das ist eben die Unsicherheit die wohl jeden befällt der vor einer Scheidung steht. Umso dankbarer bin ich für ein solches Forum.

Habt ihr Tips wie ich das am besten anpacke? Vielen Dank!

Ciao
rommi



Gespeichert

Läve un läve losse
Julchen
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 54



« Antwort #4 am: 26. Oktober 2004, 15:25:04 »

Den Mietvertrag müsst Ihr Beide kündigen, da Ihr den auch zusammen unterschrieben habt. Jetzt kann es allerdings sein, dass Deine Frau sich weigert die Kündigung zu unterschreiben. Dann bleibst Du weiterhin für die Wohnung haftbar.

Wenn die Wohnung nicht zu groß ist und vom Sozialamt bezahlt würde, dürfte das aber keine großen Schwierigkeiten geben. Vielleicht im Voraus schon mal beim SA erkundigen?!

Erkundige Dich doch auch schon mal beim AA was Du alles im Falle eines Umzuges in ein anderes BL beachten musst. So kann man dann besser planen.

Überlege Dir aber auch, dass Du finanziell für die Kosten des Umgangs aufkommen musst. Wenn Du nach Bayern ziehst und das sehr weit weg von Deinem bisherigen Wohnorts ist, können da auch noch mal Kosten auf dich zukommen. Und Deine Kinder willst Du doch wohl weiterhin sehen, oder?

Julchen
Gespeichert

Mission impossible?
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #5 am: 26. Oktober 2004, 19:37:14 »

Hallo rommi,

Zitat
da muß wohl das Jugendamt erst mal einspringen und ich werde es später (wenn ich einen Job habe) wieder abstottern müssen, das ist mir klar.


Aber nur für das jüngste Kind und auch da für fünf Jahre, nämlich bis es 12 Jahre alt ist.

Gruß AJA
Gespeichert
rommi
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #6 am: 26. Oktober 2004, 20:19:52 »

Hallo,

erst mal vielen Dank für die vielen Hinweise und Tips. nun sehe ich schon etwas klarer.

@AJA  
Zitat
Aber nur für das jüngste Kind und auch da für fünf Jahre, nämlich bis es 12 Jahre alt ist.


Was heißt das bitte genau? Wir erhalten z.Zt. ALH und unterstützende Sozialhilfe. Ich nehme an das meine Frau nach einer Trennung auch wenigstens einen Halbtagsjob annehmen muß. Wenn es nicht reicht dann wird sie wohl vom Sozialamt eine Unterstützung erhalten solange ich keine Unterhaltszahlung leisten kann. Ihr könnt mir glauben das es mir anders herum auch lieber wäre, nämlich wenn ich einen gutbezahlten Job hätte und meinen Verpflichtungen nachkommen könnte. Es ist nicht so das es mir egal wäre.

@Julchen, danke für Deinen Beitrag. Es ist mir klar das ich für die Kosten des Umzugs nach Bayern selbst aufkommen muß. Das gestaltet sich allerdings relativ einfach da ich wirklich nur das allernötigste mitnehme.

Ups, hatte versehentlich Umzug anstatt Umgang gelesen. Ja, ist mir klar das ich auch dafür aufkommen muß.

Ich wollte nur wissen ob wir schon im Trennungsjahr getrennte Kassen machen können und wie ich aus den Antworten entnehmen kann ist es wohl so. Nochmals danke an alle. :red:

Gruß
rommi

[Editiert am 26/10/2004 von rommi]

[Editiert am 26/10/2004 von rommi]
Gespeichert

Läve un läve losse
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #7 am: 26. Oktober 2004, 20:21:49 »

Hallo rommi,

Unterhaltsvorschuss über das Jugendamt gibt es maximal 72 Monate und höchstens bis zum 12. Geburtstag des Kindes. Trifft also für deine beiden älteren nicht mehr zu.

Einen Job anzunehmen wird für deine Frau bei dem Alter der Kinder wohl nicht das Problem sein, falls sie einen bekommt. Ich weiss selbst leider aus eigener Erfahrung, dass das als AE nicht ganz so einfach ist. Die Grenzen für ergänzende Sozialhilfe, Wohngeld etc, sind allerdings verschwindend gering. So hätte ich für meine Kinder niemals Sozialhilfe beantragen können, da sie mit dem UVG in Höhe von 164,-- € pro Kind bereits über der Grenze lagen.
Dein Selbstbehalt liegt als Arbeitsloser bei 730,-- €.
Gruß AJA

[Editiert am 26/10/2004 von AJA]
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Wäre nett wenn ihr mir helfen könnt
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team