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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 05:50:49 *
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Autor Thema: Ist Trennungsunterhalt bzw. nachehelicher Unterhalt pfändbar?  (Gelesen 610 mal)
pluto1024
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 79


« am: 11. Februar 2010, 18:54:15 »

Hallo,

das  KU nicht pfändbar ist, ist klar ... aber ist TU oder nachehelicher Unterhalt pfändbar?

LG
Pluto1024
Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #1 am: 11. Februar 2010, 19:05:01 »

Auf welcher Seite nicht pfändbar?

Auf Seiten des Unterhaltschuldners ist sowohl KU als auch TU/EU pfändbar.

Auf Seiten des Empfängers ist der TU/EU ihm Rahmen des den Pfändungsfreibetrag übersteigenden Betrags durchaus auch pfändbar.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
pluto1024
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 79


« Antwort #2 am: 11. Februar 2010, 19:20:47 »

Ich meinte die Pfändbarkeit auf seiten der Unterhaltsempfängerin ... danke für Deine Information.

LG
Pluto1024
Gespeichert
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