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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 12:45:29 *
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Autor Thema: unterhalt über drei jahre trotz kindergarten?  (Gelesen 892 mal)
daniellee1982
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9


« am: 08. Februar 2010, 11:28:45 »

zum Fall ich zahle im mom 241 euro pro kind habe 2 kinder und dann noch 300 für die Frau fürs 2 kind das 2 kind ist 5monate alt
jetzt wird meine ex frau vom ersten kind wahrscheinlich wieder mal arbeitslos 1 jahr mc donalds dann arbeitslos 1.5jahre und jetzt hat se es immerhin nen viertel jahr geschaft zu arbeiten  men_ani ich weis jetzt schon das mich die arge anschreibt von der 1 frau ps mit der 2 war ich nicht verheiratet
und mein sohn von der ersten frau ist mittlerweile fast 6 jahre alt und geht im kindergarten
es kann doch net sein das ich jetzt wieder post von der arge dann bekomme die geld wollen
da ich ja für die 2 frau mit den kleinen kind zahle und ich da nur den selbstbehalt habe
mein anwalt hat sich da schon mit der arge geeinigt und jetzt schreibt mich dann die arge aus den anderen landkreis wieder an kann ich das abwälzen ich war nur drei jahre verheiratet und bin seit 4 jahren getrennt
gibt es gerichtsurteile die sagen die arge bekommt kein geld weil ich kann ja nix dafür das meine erste ex frau ihren  **tsts - ID 6** nicht hochbekommt und immer mal wieder arbeitslos wird weil se einfach krank macht weil se sich mit den arbeitskollegen nicht versteht dazu wohnt sie noch mit ihren freund zusammen der genauso viel verdient wie ich der aber absichtlich schulden macht damit er nicht rangenommen wird zb ein neues auto für sie auf sein namen
geschrieben ps er hat keinen führerschein
ich finde es halt echt mal kacke das ich in ein 15jahre altes auto rumfahre während meine exen die eine mit nen neuen auto rumfährt die andere ihr auto ist 4jahre alt sowas könnt ich mir net leisten

aber egal ich mein muss zahlen für die 2 mit den jungen kind und das mache ich auch ohne probleme aber die 1 das sehe ich nicht ein die kann arbeiten
gibt es gerichtsurteile wonach das stimmt das ich nicht für die frau des älteren kindes zahlen muss wenn ja linkts mir doch bitte rein das ich den amt gleich das urteil
zeigen kann und mich darauf berufe weil nen anwalt kostet halt auch nen vermögen und wenn es so weitergeht kann ich bald aufhören das arbeiten denn es lohnt sich dann nemmer

ps sorry für das chaotische deutsch^^^
mfg lee
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pappasorglos
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Beiträge: 1.873


« Antwort #1 am: 08. Februar 2010, 11:34:09 »

gibt es gerichtsurteile die sagen die arge bekommt kein geld weil ich kann ja nix dafür das meine erste ex frau ihren  **tsts - ID 6** nicht hochbekommt

Ja, dieses hier:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1812.html
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #2 am: 08. Februar 2010, 12:01:06 »

Hi daniellee1982

Ich fasse mal zusammen:

Kind 1: 5 Jahre alt, geht in KiTa; KM1 (Deine Ex) ist arbeitslos, war aber zwischendurch wieder arbeiten
Kind 2: 5 Monate alt; KM2 bekommt von Dir Betreuungsunterhalt von 300€

Zu Deiner Ex schreibst Du, dass ihr bereits 4 Jahre getrennt seid. Heisst das auch, dass ihr geschieden worden seid? Für die Ex fordert die Arge jetzt Unterhalt. Habe ich alles richtig verstanden? Und wie alt war das Kind, als sie arbeitslos wurde?

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
daniellee1982
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Beiträge: 9


« Antwort #3 am: 08. Februar 2010, 15:22:37 »

ja wir sind geschieden seit 3 jahren und getrennt lebend seit 4 jahren  korrekt na ja sie ist jetzt wieder arbeitslos das kind ist jetzt 5 jahre alt
geht im kindergarten sie bekommt jetzt dann wieder hartz 4 da sie nur ein viertel jahr arbeitete
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oldie
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Beiträge: 4.370


Bonnie 2


« Antwort #4 am: 08. Februar 2010, 15:31:15 »

Hi

Wie lange sie nach der Scheidung gearbeitet hat ist für eine grundlegende Betrachtung unerhheblich. Wichtig ist der Fakt, DASS sie gearbeitet hat. Denn daraus folgend ist höchstens aus kindbezogenen Gründen (Erkrankung etc.) ein BU-Anspruch gegeben, und selbst dieser Umstand hat schon Seltenheitswert. M.E. ist die Arge nicht berechtigt, wegen BU Auskunft zu fordern noch eine BU-Forderung selbst zu stellen. Hier handelt es sich um normale Arbeitslosigkeit, welche durch das BGB nicht mit Unterhalt abgesegnet wird.

Gruss oldie
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daniellee1982
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Beiträge: 9


« Antwort #5 am: 08. Februar 2010, 17:42:41 »

das forum gefällt mir endlich mal nen forum für männer thx für die hilfe
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