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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 05:42:51 *
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Autor Thema: KU Absicherung  (Gelesen 1681 mal)
Ritzelmeister
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« am: 07. Februar 2010, 20:52:05 »

Abend,

Meine Vorgeschichte: Bin Mitte de letzten Jahres geschieden worden für mich unerwartet mit der Begründung dass keine liebe mehr da ist. Aus der Ehe sind 2 Kinder entstanden und ein von alt auf neu Renoviertes Haus was nächstes Jahr umgeschrieben wird auf die Ex für den Bestimmten Betrag, damit die Kinder in der gewohnten Umgebung aufwachsen. Bin in Moment Froh das mit den Kinder gut klappt weil zwischen durch die Kinder als Druckmittel benutzt wurden.
Das eigentliche Problem: Im Trennung Jahr hab ich ein Mädchen Kennengelernt. Weil meine Versuche die Familie zu erhalten waren vergebens. Bei der Freundin wollte ich mich nicht fest legen weil der Schmerz der Scheidung und die Unsicherheit noch nicht verschwunden sind. Naja dann im September trotz Verhütungsmittel ist die Freundin Schwanger geworden was mit dem OP geendet hat weil der Embryo sich Eierstock eingenistet hat, soweit so gut aber vor 2 Wochen wieder noch eine Schwangerschaft will die Pille vergessen wurde und nur mit einem Eierstock!
Nach dem 2 ten. Vorfall möchte ich die Beziehung nicht weiter fuhren. Da ich gedacht habe dass sie gelernt hat aus den Fehlern und der Vertrauen ist Weg.
Die möchte aber das Kind mit der Sicherheit austragen und Erziehen trotz meiner Meinung keine Kinder in Moment zuhaben.
So wie es aussieht kann ich da nichts ausrichten übrigens sie hat ein Kind von 11 Jahren und ich 2 mit 4 und 10 Jahren die bei der Ex Wohnen.
Meine Frage: Wie Kann ich mich Absichern damit später keine unerwartete Unterhaltsansprüche ins Haus fallen?
Die jetzige Angabe der Freundin: die möchte keine Unterstützung von mir.

LG Ritzelmeister
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« Antwort #1 am: 07. Februar 2010, 21:29:36 »

Hallo,

das Kind Deiner bisherigen Freundin hat Anspruch auf Kindesunterhalt, bis dieses Kind 3 Jahre alt wird, hat auch die Kindesmutteranspruch auf Unterhalt von Dir. Wie hoch der ist richtet sich danach, was sie vor der Geburt gemacht hat, mindestens aber 770 Euro.
Auf diesen Unterhalt darf sie nicht zu Lasten Dritter verzichten. Kommt also die ARGE ins Spiel, würde berechnet werden, wieviel Unterhalt nach Zahlung des KU für alle Deine Kinder Du ihr noch zu zahlen hast. Das ist dann abhängig von Deiner Leistungsfähigkeit.

Auch wenn ich es bescheuert finde, wenn sie Dich gelinkt hat, hättest Du nach dem ersten "Vorfall" ebenfalls die Verhütungsverantwortung übernehmen können. Also schieb nicht die Schuld auf sie alleine. Du warst gewarnt.

Gruß, LBM
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(Ernst Ferstl)
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« Antwort #2 am: 07. Februar 2010, 21:34:48 »

Moin,

Nach dem 2 ten. Vorfall möchte ich die Beziehung nicht weiter fuhren. Da ich gedacht habe dass sie gelernt hat aus den Fehlern und der Vertrauen ist Weg.
Danke, du hast meinen Tag gerettet.  rofl2

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Malachit
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« Antwort #3 am: 07. Februar 2010, 21:36:53 »

Hallo Ritzelmeister,

irgendwas ist hier durcheinander geraten - eigentlich sollte dieser Beitrag hierhin: http://www.vatersein.de/Forum-topic-18280-topicseen.html

aber vor 2 Wochen wieder noch eine Schwangerschaft will die Pille vergessen wurde (...)
Nach dem 2 ten. Vorfall möchte ich die Beziehung nicht weiter fuhren. Da ich gedacht habe dass sie gelernt hat aus den Fehlern und der Vertrauen ist Weg.

Was die Themen "Fehler", "Vertrauen" und im übrigen auch "Verantwortung" betrifft: Mach dich bitte schleunigst mit dem Gebrauch von Kondomen vertraut, oder lass' dir alternativ dazu die Drähte kappen.

Das nützt dir allerdings im vorliegenden Fall jetzt auch nichts mehr.

Meine Frage: Wie Kann ich mich Absichern damit später keine unerwartete Unterhaltsansprüche ins Haus fallen?

Keine Chance.

Die jetzige Angabe der Freundin: die möchte keine Unterstützung von mir.

Meines Wissens kann sie zwar rechtswirksam für sich selbst auf den Betreuungsunterhalt verzichten (jedenfalls so lange, wie sie deswegen nicht irgendeiner Staatskasse zur Last fällt, indem sie z.B. Hartz IV beantragt); aber wenn sie auf den Kindesunterhalt verzichtet, dann ist das, glaube ich, in den allermeisten Fällen rechtlich unwirksam. Kenne mich da aber auch nicht besonders gut aus. Allerdings gilt natürlich auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Allerdings kann deine Ex-Freundin es sich jederzeit wieder anders überlegen. Da ich in einem anderen Thread aber gerade deine Einkommenssituation gesehen habe: Bei drei Kindern wird es kaum für den Mindestunterhalt für alle drei reichen, wahrscheinlich läuft es sogar auf eine Mangelfallrechnung hinaus; deine Ex-Freundin wird daher zwar theoretisch einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben, in der Praxis aber trotzdem für sich selbst leer ausgehen, weil der Unterhalt für die drei Kinder den Vorrang hat vor dem Betreuungsunterhalt für die neugebackene Mutter.


Ach so, eines noch:

noch eine Schwangerschaft (...) und nur mit einem Eierstock!

Wenn in deinem Wohnzimmer zwei Glühbirnen brennen, und eine davon geht kaputt - ist es dann noch hell, oder ist es stockdunkel?

Kopfschüttelnde Grüße,

Malachit.
« Letzte Änderung: 07. Februar 2010, 21:39:05 von Malachit » Gespeichert

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« Antwort #4 am: 07. Februar 2010, 22:00:14 »

ja es ist unangenehm.

Und ich bin Machtlos mad!
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« Antwort #5 am: 07. Februar 2010, 22:11:07 »

Und wenn sie nach der Geburt des Kindes meinen Namen nicht in die Geburtsurkunde einträgt?
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« Antwort #6 am: 07. Februar 2010, 23:07:24 »

Und wenn sie nach der Geburt des Kindes meinen Namen nicht in die Geburtsurkunde einträgt?

Kann sie jederzeit nachträglich immer noch einen Vaterschaftstest anleiern. Und was dabei rauskommen wird, weißt du ja bereits heute - obwohl, das gilt natürlich nur dann, wenn sie dir neben der vergessenen Pille nicht auch noch etwas anderes zu erzählen vergessen hat ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #7 am: 08. Februar 2010, 22:05:17 »

Wie ist es mit den Vaterschaft wenn man es Abtritt?

Bin ich immer noch verpflichtet KU zu bezahlen?
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« Antwort #8 am: 08. Februar 2010, 22:09:21 »

Normalerweise erlischt deine Pflicht, sobald das Kind von einem möglichen zukünftigen Mann
deiner Ex adoptiert wird.

Dann kommt er für das Kind auf.
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #9 am: 08. Februar 2010, 22:12:59 »

Wie ist es mit den Vaterschaft wenn man es Abtritt?

Gibts einen potentiellen Anwärter oder willst Du Deine "Vaterschaftsabtretung" meistbietend versteigern? Glaubst Du wirklich, da übernimmt einer freiwillig Deine Pflichten? Denn die würden immerhin bleiben, wenn die Beziehung schiefgeht, also ist das ein erhebliches Risiko.

Ich kann ja bis zu einem gewissen Punkt verstehen, dass Du keine Lust auf das Kind und die Vaterschaft hast, aber wäre es nicht langsam an der Zeit Dich mit den Fakten zu befassen, die da lauten:

1. Vaterschaftsfeststellung
2. wenn 1. positiv ist, Regelung der rechtlichen Grundlagen.

Den 6er im Lotto, auf den Du hier wartest, wird es nicht geben.

LBM

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« Antwort #10 am: 08. Februar 2010, 22:18:47 »

Zitat
Glaubst Du wirklich, da übernimmt einer freiwillig Deine Pflichten? Denn die würden immerhin bleiben, wenn die Beziehung schiefgeht, also ist das ein erhebliches Risiko.

Sicherlich übernimmt die keiner.

Ich denke auch, dass es an der Zeit wäre, die Ärmel nach hinten zu krempeln und Fakten zu schaffen.

Von alleine passiert nix.

@LBM

Zitat
2. wenn 1. positiv ist, Regelung der rechtlichen Grundlagen.

Rrrichtich. Und dazu sollte Ritzelmeister nun in die Pötte kommen und Punkt 1 abklären. Sonst wird
ihm wohlmöglich das JAirgendwann auf die Füße treten und einen Vaterschaftstest fordern. Dann stellt
sich die Frage ja oder nein nicht mehr.

Gruss
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #11 am: 09. Februar 2010, 17:37:50 »

Ich bin zu 90% sicher dass ich der Vater bin. cry_smile

LG

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« Antwort #12 am: 09. Februar 2010, 17:55:57 »

Hallo Ritzenmeister,

Ich bin zu 90% sicher dass ich der Vater bin. cry_smile

Wenn du (nur!) zu 90% sicher bist, dass du der Vater bist, dann brauchst du zu 100% einen Vaterschaftstest.

Begründung: Die Kosten für einen privaten Vaterschaftstest betragen ca. zweihundert Euro, die Kosten für 18 Jahre Unterhaltzahlungen betragen sogar bei deiner Mangelfallberechnung mindestens dreißigtausend Euro. Und ein Lotterielos, das zwar zweihundert Euro kostet, aber dafür eine zehnprozentige Gewinn-Chance auf dreißigtausend Euro bietet, klingt wie ein ziemlich gutes Geschäft ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #13 am: 29. März 2010, 18:59:49 »

Abend aller Seits,

Habe doch noch hin bekommen die Mutter bzw. Freundin zu überzeugen dass es in Moment ein schlechter Zeitpunkt ist und das ist jetzt weg.


LG

Ritzelmeister
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« Antwort #14 am: 29. März 2010, 19:59:44 »

Das?
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« Antwort #15 am: 29. März 2010, 20:17:28 »

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« Antwort #16 am: 29. März 2010, 20:21:24 »

Na dann hoffe ich, das sie auch hinter dieser Entscheidung steht und du sie nicht dazu genötigt hast. Ich hoffe weiterhin, das du ihr bei der Bewältigung der psychischen Auswirkungen beiseite stehst, ihr während der Rekonvaleszenz geholfen hast und die finanzielle Seite des Eingriffs übernommen hast.

Tina
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« Antwort #17 am: 29. März 2010, 20:59:44 »

Sicher doch. ich bin ja kein Unmensch.
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