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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 04:31:51 *
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Autor Thema: Was kommt heute auf uns zu ?  (Gelesen 952 mal)
concanus67
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 27


« am: 09. Februar 2010, 08:10:11 »

Was kommt heute auf uns zu ,wenn in Karlsruhe über den Mindestbedarf für Kinder verhandelt wird ? Steht uns da die nächste Erhöhung im KU bevor ?
Gespeichert
Agent_Zero
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.702



« Antwort #1 am: 09. Februar 2010, 08:15:38 »

Moin,

nachdem leider keiner hier eine Glaskugel besitzt, kann man das nicht voraussagen. 

Zitat
Im Jahr 2002 wurde mit meiner Ex ein Vertrag gemacht in dem steht,das meine Tochter 121% des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle bekommt.
Was heißt das für mich,mit der DT von 2010 ?

Hier der Auszug aus deinem anderen Beitrag. Wurde der Vertrag beim Notar oder JA gemacht? Du besitzt ein ziemlich gutes
Netto.

Inwieweit der Wohnvorteil usw. eine Rolle spielt kann ich dir nicht sagen.

Die DDT ist nur ein Richtwert und die Tabelle hat keine Gesetzeskraft. Wenn du einen dynamischen Titel hast, passt sich dieser
in der DDT 2010 automatisch an. Dadurch erhöht sich dann auch der KU.

Gruss
Agent
Gespeichert

Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
concanus67
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 27


« Antwort #2 am: 09. Februar 2010, 08:50:23 »

Moin Agent Zero,

es soll hier nicht um mich gehen,sondern das Thema soll ganz allgemein betrachtet werden.

Gruß
Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.626



« Antwort #3 am: 09. Februar 2010, 08:55:07 »

Hallo Concanus,

die derzeit noch geltenden Sätze betragen:

Zitat
Kinder bis einschl. 5 Jahre = 60% = 215 EUR
 Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre = 70% = 251 EUR
Kinder  ab 14 Jahren = 80% = 287 EUR
Das Kindergeld wird damit verrechnet.
Für Schüler gibt es allerdings noch 100 EUR jährlich extra

Wenn man diesen die reinen Zahlbeträge des Mindestsatzes der DT  ggü. stellt:

Kinder  -6:  225 €
Kinder -12 :272 €
Kinder -18: 334 €

dürfte man ohne weiteres 2 Dinge feststellen: Mit dem Mindestunterhalt ist der Hartz-IV-Satz bereits überdeckt.

Und bei Unterhaltszahlern kosten Kinder ab 12 bereits mehr, während für den Staat Kinder erst ab 14 einen höheren Bedarf haben.

Tina
   

« Letzte Änderung: 09. Februar 2010, 08:58:49 von midnightwish » Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.594


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 09. Februar 2010, 09:11:52 »

Auf jeden Fall wird der Umbau vom Leistungsprinzip zum Bedarfsprinzip weiter entwickelt.

Der Staat (die Justiz) legt fest, was ein Mensch zum Leben braucht.
Wer darunter liegt, bekommt staatliche Fürsorge.
Alles was darüber liegt wird einkassiert.
Egal was jemand tut oder nicht tut.

Die Staatsquote wird weiter erhöht und damit die Verfügungsgewalt des Staates über alle Belange des Lebens.

Erst wenn die Staatsquote bei 100% liegt, ist sichergestellt, dass die Bürger keinen Unsinn mehr machen können!
« Letzte Änderung: 09. Februar 2010, 09:16:02 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
oldie
Administrator
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Beiträge: 4.370


Bonnie 2


« Antwort #5 am: 09. Februar 2010, 09:22:09 »

Hi

Allgemein lässt sich sagen, dass zw. den Hartz4-Sätzen, dem tatsächlichen Existenzminimum und dem sächlichen KFB nicht der geringste Zusammenhang der Höhe nach besteht. Der Staat definiert, so wie er es gerade braucht, verschiedene Beträge. Beim KU z.B. wird ja auch - ohne weitere Begründung - der doppelte sächl. KFB herangezogen. Ebenso sollen ja laut BGB Bar- und Betreuungsbedarf gleichwertig sein, im §32 Abs.6 EStG wird allerdings eine erhebliche Unterscheidung gemacht. Und der Hartz4-Satz für ein Kind wird von dem eines Erwachsenen abgeleitet - keine Rede vom sächl. KFB oder Existenzminimum.
Zu guter Letzt einmal ein Blick auf die historische Entwicklung des KFB: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag
Und auch mal die Tabelle am rechten Rand anklicken, dort sind die Werte für das Existenzminimum lt. BVerG zum Vergleich angegeben.

Die Beliebigkeit, was ein Kind zum Leben braucht, ist mannigfaltig. Und vielleicht werden wir Zeuge einer weiteren kreativen Schöpfung des Staates. Aber eins lässt sich feststellen: Der vom UH-Pflichtigen zu leistende Barunterhalt stellt die Leistungen des Staates - egal von welcher Stelle bewertet/geleistet - in den Schatten. Was natürlich nicht heissen soll, dass hier nicht noch mehr herauszupressen ist. M.E. ist das gesamte Gefüge auseinander gebrochen, selbst die Gerichte haben mittlerweile erhebliche Probleme, hier nach eigenem Maßstab noch angemessene Entscheidungen zu fällen (von Hamm und Konsorten mal abgesehen - aber es gibt überall schwarze Schafe und Durchpeitscher).

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9.780



« Antwort #6 am: 09. Februar 2010, 19:54:06 »

Moin,

in Ergänzung zu dieser Diskussion sollte einmal eine weitere Merkwürdigkeit des deutschen Sozial- und Familienrechts herausgestellt werden: Immer wieder bekommt man die auch o. a. angeführte Bemerkung zu hören, dass Bar- und Betreuungsunterhalt als "gleichwertig" zu betrachten wären. Egal, ob man nun die staatliche Grundsicherung oder väterlichen Barunterhalt heranzieht: Warum wundert sich irgendwer, dass Erziehungs- und Betreuungsarbeit allgemein so gering geschätzt wird, wenn sie selbst nach Ansicht des Gesetzgebers nur wenige hundert Euros pro Monat wert sein soll?

Just my 2 cents
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
midnightwish
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.626



« Antwort #7 am: 09. Februar 2010, 20:24:57 »

Ich habe da noch eine weiter "komische" Sache gelesen.

Die Hartz-IV-Sätze können für 2 Erwachsene, die zusammenleben um 10 % pro Person herabgesetzt werden, wegen der Haushaltsersparnis.

Warum darf bei der Unterhaltsberechnung auf Seiten des Unterhaltspflichtigen (Vaters) eine Haushaltsersparnis von bis 25 % für ihn alleine ausgegangen werden?
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
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