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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 05:41:20 *
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Autor Thema: Da bin ich, ein weiterer angesch... Kucksvater.  (Gelesen 1182 mal)
Siggi_73
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« am: 05. Februar 2010, 00:12:04 »

Hallo Ihr Leidensgenossen,

ich such Rat, denn auch ich bin verzweifelt.
Bin seit kurzem ein Kuckuckspapa. Ich habe die Vaterschaft angefochten, und "gewonnen".
Die Kosten des Verfahrens hatte ich zu tragen, da ich das Gerichtsverfahren mutwillig herbei geführt habe.
Man hätte sich mit der Mutter einigen können, Sie wollte aber nicht. Soweit zu den Gerichten. Recht haben und Recht kriegen.....
Die Mutter hatte mir mutwillig die Vaterschaft verschwiegen, kannte auch den **tsts - ID 28** nicht namentlich.
Aber ICH!!!
So jetzt bin ich wieder zu Anwalt, Regressforderung gegen Ihn stellen. Er macht jetzt einen auf Insolventie.

Jetzt meine Frage: Sind meine Forderungen als Unterhaltszahlungen zu titulieren, bzw habe ich überhaut eine
Chance mein Geld wiederzubekommen.

Achso, ganz wichtig. Mein Großer ist jetzt 14. Wir sprechen von 30.000 € Unterhalt, 1800€ Vaterschaftstest, 1500
€ Anwälte (Dank Rechtsschutz nicht teurer), 700 € Gerichtskosten.

Ich finde es traurig, das manche Frauen so abgebrüht sind und das Ihren eigenen Kindern und auch den Männern anzutun. Ich bin fast schmerzfrei nach nun mehr 2 Jahren Nervenkrieg. Den Großen hab ich regelmäßig und wird
wie mein eigener behandelt. Hab ihn ja damals fast allein großgezogen, Mama hatte lieber Partys im Kopf und andere Männchen.

Danke fürs zuhöhren. Würde mich über hilfreiche Post freuen.



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DieMystiks
_DieMystiks
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #1 am: 07. Februar 2010, 12:17:26 »


Hallo Siggi_73,

mir ist zumindest 1 Fall bekannt, da hat es mit den Regressansprüchen geklappt.
Die Forderungen (Untzerhaltsforderungen von ca. 5 Jahren) mussten dann vom festgestellten,  leiblichen Vater in Raten an den Kuckuckspapa gezahlt werden.

Wie es in der Insolvenz aussieht weiss ich allerdings nicht.

Schön, dass sich dass Verhältnis zwischen dir und dem Großen nicht geändert hat.

LG
Tina
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #2 am: 07. Februar 2010, 13:46:38 »

Moin,

sollte der leibliche Vater tatsächlich in die Verbraucherinsolvenz gehen, würden die Schulden dir gegenüber in der Insolvenzmasse aufgehen. Kommt es nach Ablauf der 6 + 1 Jahre zu einer Restschuldbefreiung, bekommst du nur, was dir zur Laufzeit der Insolvenz zufließt.

Ungeachtet dessen musst du einen Titelgegen ihn erwirken, damit du 30 Jahre lang vollstrecken kannst. Wichtig auch für den Fall, wenn die Privatinsolvenz abschlägig entschieden wird.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Siggi_73
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #3 am: 07. Februar 2010, 22:40:07 »

Ich danke für die hilfreichen Antworten.

Was mir bekannt ist, der biologische Vati kann keine Privatinsolvenz angehen, da er z.Z. selbstständig ist.
Aber ist schon ein komisches Gefühl. Man steht so hilflos rum, wie vorher.
Gott sei dank hab ich eine tolle Frau an meiner Seite, die mich unterstützt, mich aufbaut und mir ab und an
mal in den Hintern tritt. Ich habe aber auch diese Community gefunden, die sehr hilfreich sein kann.

Danke.

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rent-a-fahrer
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 64


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« Antwort #4 am: 07. Februar 2010, 23:54:27 »

Meines erachtens, aber dies ist nur eine waage vermutung, kann der keine Privatinsolvenz anmelden, da er für das kind zahlen muss. Ich habe auch mit dem gedanken gespielt. Ich würde meine gesamten Schulden los, nur der unterhalt und die forderungen bleiben bestehen. Würden ja dann viele so machen, lach.
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nrw74
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 60



« Antwort #5 am: 08. Februar 2010, 07:38:07 »

Moin


Was mir bekannt ist, der biologische Vati kann keine Privatinsolvenz angehen, da er z.Z. selbstständig ist.

Das ist nicht richtig, auch ein Selbstständiger kann in die Insolvenz gehen, unter 19 Gläubigern Privatinso,mehr als 19 nennt sich das Regelinsolvenz.

Meines erachtens, aber dies ist nur eine waage vermutung, kann der keine Privatinsolvenz anmelden, da er für das kind zahlen muss.

Gerade deswegen werden unterhaltspflichtige Personen oft in die Privatinso gedrängt, weil KU eben vor anderen Verbindlichkeiten geht.
Alle Schulden, KU usw. werden bis Verfahrenseröffnung mit in die Inso genommen.(Mit Ausnahmen)  Alle Forderungen nach Eröffnung laufen wieder als neue Schulden auf und werden von der Inso nicht mehr gedeckt.
Auch bei einer Inso unterliegt der Schuldner einer erhöhten Erwerbsobliegenheit.

LG NRW
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Agent_Zero
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Beiträge: 1.702



« Antwort #6 am: 08. Februar 2010, 08:13:46 »

Moin,

Unterhalt steht im Rang immer an erster Stelle. Der TH richtet ein eigenes Konto für Pfändbares usw. ein.

Sollte er eine Gerichtskosten Stundung bekommen, bzw. beantragen, werden durch Pfändbares (Einkommen
usw.) primär als erstes die Gerichtskosten für das Verfahren gedeckt. Der Unterhalt steht allem voran. Sollte
dann noch etwas zur Verfügung stehen, kann dies aufgeteilt werden.

Jedoch ist die Pfändungstabelle bei UH Pflichtigen in der Insolvenz weitaus höher, als bei normalen UH Zahlern.

>>Pfändungstabelle<< Hier kannst du mal nachlesen, bezüglich Pfändungsfreigrenzen.

Gruss
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Siggi_73
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #7 am: 08. Februar 2010, 21:30:42 »

Danke Euch allen,
die Tabelle war hilfreich. Ich hoffe mein Anwalt meldet sich dann bald.
Ich denke der KV wird schon das Vermögen beiseite schaffen.

Gute Nacht.

Siggi_73
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Agent_Zero
_Agent Zero
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.702



« Antwort #8 am: 08. Februar 2010, 22:01:46 »

Moin Siggi_73,

sooo einfach ist das nicht. Sollte er in die Inso gehen, will der Treuhänder (TH) alle Kontobewegungen,
Lohnzettel usw. der letzten 3 Monate sehen.

Auch Lastschriften der letzten 3 Monate kann der TH zurückholen. Wichtige Versicherungen usw, die
gezahlt wurden, wird er nicht antasten. Was jedoch Vermögen ist, Sparbuch usw. fliesst alles mit ein.

Beispiel:

Vom Sparbuch können pro Kalendermonat nur 2.000 Euro verfügt werden. Die Kündigungsfrist für das
Sparbuch beträgt jedoch 3 Monate. Sind beispielsweise 6.000 Euro drauf und er macht jetzt Inso, sind
4.000 Euro Insolvenzmasse (wenn er schnell noch 2.000 Euro holen würde).

Also einfach mal alles schnell verschwinden lassen und Inso anmelden is nich.

Gruss
Agent
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NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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