Hi Bernds1971
Habe Deinen Beitrag in einen eigenen Thread verlagert, da der alte immerhin 4 Jahre alt ist und die Situation bei Dir anders gelagert ist.
Was geht die das noch an?
Wenn eine Beistandschaft in UH-Angelegenheiten eingerichtet worden ist - wovon ich mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgehe - vertritt das JA weiterhin die Interessen des Kindes bzgl. KU. Das hat nichts mit der UHV-Kasse zu tun sondern damit, dass das Kind noch nicht volljährig ist und die KM die Beistandschaft nicht von sich aus beendet hat. Du wirst das JA also frühestens mit Volljährigkeit von Tochter los. Allerdings könnte eine andere/weitere Konstellation eintreten. Diese beistandschaft und die UHV-Stelle haben nur bedingt miteinander zu tun. Wenn von der UHV-Stelle nicht Deine leistungsunfähigkeit festgestellt wurde läufst Du gefahr, dass sämtliche Leistungen der UHVK als Schulden auflaufen, welche Du dann irgendwann begleichen musst. Übrigens geht laufender Unterhalt vor Tilgung von UH-Schulden. Hier könnte eine weitere Last auf Dich zukommen.
Zur Frage 2 halte ich es für notwendig, den genauen Wortlaut mal hier einzustellen (anonymisiert). Daher kann ich nichts zur Rechtmäßigkeit der Pfändung sagen.
Gruss oldie