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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 05:37:19 *
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Autor Thema: Nebenjob nach der Scheidung  (Gelesen 1123 mal)
splifff
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 16


« am: 02. Februar 2010, 17:15:02 »

Mein Rechtsanwalt meinte das ich einen Job den ich nach Erhalt der Scheidungsurkunde antrete nicht mit meiner dann Exfrau teilen muss. Also ich muss zahlen, zahlen, ... KU und EU. Das wird dann festgelegt im Scheidungsurteil.
Nach der Scheidung nehme ich dann einen 400 Euro Job an und sacke die ganze Kohle ein. Davon trete ich keinen Cent ab.  thumbup

Richtig?

.. oder falsch? question
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Aldruper
_Aldruper
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 236


« Antwort #1 am: 02. Februar 2010, 17:17:48 »

Hi splifff,
Nebenjob werden im KU mit Angerechnet.

Aldruper
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #2 am: 02. Februar 2010, 18:48:59 »

Moin,

in Ergänzung: Die Pflicht auf Erteilung der Einkommensauskunft kann auch vor Ablauf von zwei Jahren verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Verpflichtete (oder Berechtigte) über höheres Einkommen verfügt. Die Abänderung kann dann greifen, wenn die Differenz 10% erreicht.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Agent_Zero
_Agent Zero
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.702



« Antwort #3 am: 02. Februar 2010, 20:31:29 »

Moin,

wenn dann die 400 Euro real, also nicht fiktiv, mehr im Geldbeutel sind, besteht u.U. die Gefahr,
dass du auch in der DDT eine Stufe nach oben rutscht und dann ist eventuell mehr KU fällig.

Gruss
Agent
Gespeichert

Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 02. Februar 2010, 21:05:52 »

Moin,
In Ergänzung:

Beim EU hast du, zumindest theoretisch recht.

Es gab mal die Formel, dass KU zwar mit wächst aber für EU nur das eheprägende Einkommen heran gezogen wird.

Das hat der BGH aber schon wieder verwässert und nur noch unerwartete Karrieresprünge davon ausgenommen und hinzu kommt, dass die Gerichte zunehmend davon ausgehen, dass es auch für den EU bzw. das Gesamteinkommen eine Untergrenze geben muss.

Wenn sie also nicht mindestens 1.000,- bei eigener Erwerbstätigkeit bzw. 770,- € ohne, bleiben, könnte das auch noch dafür heran gezogen werden.

Es gibt für Pflichtige kaum etwas, was die nicht haben wollen.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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