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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 05:36:35 *
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Autor Thema: Ehegattenunterhalt  (Gelesen 929 mal)
splifff
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 16


« am: 02. Februar 2010, 13:41:30 »

Auch ich habe ein Problem und ich hoffe ich finde hier eine möglichst gute Antwort. Erstmal viel Text um die Situation zu erklären. yltype

Ich möchte mich scheiden lassen, nachdem meine Frau seinerzeit die Konsequenzen gezogen hatte. Ich war dann ausgezogen und nun ist es soweit.
Ich habe 3 Kids (4-9 Jahre) und müsste dann ca. 1000 Euro KU bezahlen. mad3 Soweit okay.
Nun werden alle Kids ganztägig betreut und doch muss die Mutter länger arbeiten. Teils bis 20:00 Uhr.
In dieser Zeit passe ich auf die Kids auf, was ich ja großteils auch gerne mache.
Wenn ich mich scheide möchte ich mein Restgehalt nicht weiter mit Ihrem Gehalt verrechnen. Der Unterschied von 100.- Euro zwischen den Gehältern ist mir egal. Wenn sie zustimmt geht dies ja.
Meine Frage ist nun die folgende:
Was passiert wenn meine Frau nach der Scheidung arbeitslos wird. Eventuell auch weil ich der Betreuung der Kinder nicht mehr vollständig nachkommen kann. Sie würde dann ja arbeitslos und so auch Arbeitslosengeld beziehen. Erst später Hartz4. Das kann ich aber nicht ändern. Muss ich dann wieder mehr bezahlen? Fordert das Arbeits(losen)amt dann Geld bei mir ein. Wie ist es mit Hartz4. Das gibt es dann nach 12 Monaten, meine ich. Werde ich dann belangt und muss auf einmal bezahlen doch wieder für sie bezahlen oder ist das alles dann nicht mehr mein Problem. Fragen über Fragen question
Wer kennt sich damit aus?

Besten Dank für eine zeitnahe Antwort.
Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #1 am: 02. Februar 2010, 15:25:01 »

Hallo splifff,

Werde ich dann belangt und muss auf einmal bezahlen doch wieder für sie bezahlen oder ist das alles dann nicht mehr mein Problem.

Ich denke, damit genau das nicht passiert, muss in euer Scheidungsurteil ein Passus rein, dass ihr für die Zeit nach der Scheidung gegenseitig auf Unterhalt verzichtet, und zwar ausdrücklich auch für Zeiten der Not.

Aber dazu können andere vermutlich mehr sagen als ich ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #2 am: 02. Februar 2010, 15:28:32 »

Zitat
Aber dazu können andere vermutlich mehr sagen als ich ...

Nö Malachit. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Bei mir steht auch genau dieser Satz im Scheidungsurteil und gut is....

Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.391



« Antwort #3 am: 02. Februar 2010, 20:07:52 »

Moin,

wenn das Faktum der Arbeitslosigkeit (und in Folge der Unterhaltsbedürftigkeit) zum Zeitpunkt der Vereinbarung absehbar ist, ist dieser Ausschluss namens "auch in Zeiten der Not" nichtig, denn er würde einen Vertrag zu Lasten Dritter (nämlich des Steuerzahlers) begründen, und das funktioniert auch mit notarieller Beglaubigung nicht.

Dass man da mit drei Kindern zwischen 4 und 9 Jahren den Überraschten spielen kann ("...das hätte ich jetzt wirklich nicht gedacht...") ist vor diesem Hintergrund schwer vorstellbar. Schon gar nicht, wenn ein
Eventuell auch weil ich der Betreuung der Kinder nicht mehr vollständig nachkommen kann.
bereits heute im Raum steht.

Wenn Du den nachehelichen Unterhalt dauerhaft loswerden möchtest (was bei drei kleinen Kindern nicht sehr wahrscheinlich ist), solltest Du alles daran setzen, dass Deine DEF in Lohn und Brot bleibt; ggf. auch durch Ausweitung (und eben nicht durch Einschränkung) Deiner persönlichen Betreuungsleistung.

Grüssles
Martin
Gespeichert

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