Hi Tina,
Der Schwarze Peter liegt beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, das die Tabelle erstellt und ihr dadurch ihren Namen gibt.
Dies meinte ich... (es war eher zweideutig gemeint). Natürlich hat die Tabelle keine Gesetzeskraft, jedoch ist das OLG Düsseldorf ja der Ur-
heber sozusagen.

Das es tausende Richter dennoch tun ist keine Straftat, ebensowenig wie das pure rumrechnen nach Einkommen, Alter, Kinderzahl und Tagesform.
Das stimmt allerdings. Ich konnte heute noch K***en wenn ich an meine Verhandlung zurückblicke und trotz bereinigtem Nettoeinkommen und einen
normalen Netto von 1.050 Euro zur Zahlung von 100 % des Regelbetrages nach DDT für 2 Kinder verdonnert wurde.

Gruss
Agent
(der auf die Terminierung seiner Unterhalts- Abänderungsklage wartet)