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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Scheidung in Sicht
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Autor Thema: Scheidung in Sicht  (Gelesen 1036 mal)
Quarki123
aka Joerg99
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 42


« am: 29. August 2003, 10:29:11 »

Meine Frau und ich wollen uns einvernehmlich scheiden lassen. Meine Junge 3 J, alles wird 50/50 geregelt.
Sie sagt, das ich ihn jederzeit sehen kann, so lange ich nicht jeden Abend vor der Türe stehe.

Gibt es darüber hinaus etwas, was ich beim Notar regeln kann, das mir dieses sichert.
Was könnte ich laut eurer Meinung noch noteriell oder so regeln, damit es später kein böses Erwachen gibt?

Wir sind uns zwar einig, aber sicher ist sicher, oder ?

Quarki
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Beiträge: 12.054



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« Antwort #1 am: 29. August 2003, 10:35:30 »

Es ist eine Gratwanderung, denn Verträge zeugen immer auch von Misstrauen dem Beteiligten gegenüber. Notariell geregelt wird die Eigentumsübertragung des Hauses, aber das ist, denke ich, klar.

Meintest Du mit der 50/50-Regelung, dass Euer Sohn sowohl bei Dir als auch Deiner Frau wohnen wird? Ansonsten solltet ihr eine Elternvereinbarung treffen den Umgang betreffend.

Im weiteren hat ein Gläubiger immer ein Recht auf einen vollstreckbaren Titel. Du wirst also entweder um die Jugendamtsurkunde, in der Du Dich zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtest nicht herumkommen. Anderenfalls würde dieser Sachverhalt vom Richter aufgegriffen und geregelt werden.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Quarki123
aka Joerg99
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Beiträge: 42


« Antwort #2 am: 29. August 2003, 11:01:51 »

Hallo,
erst einmal Danke für die schnelle Nachricht.
50/50 bedeutet bei uns, das treffen von Entscheidungen.
Mein Sohn wird bei meiner Frau bleiben.
Wo kann ich mehr zur Elternvereinbarung finden, Tips usw.
Wie verbindlich ist diese Vereinbarung, ich will es Wasserdicht.
Schwarz auf Weiss ist besser als nur Worte.
Vertrauen hin, Vertrauen her.

Quark

Die Zahlung des Unterhaltes meines Sohns ist OKund selbstverständlich.
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Beiträge: 12.054



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« Antwort #3 am: 29. August 2003, 11:21:07 »

Hallo Quark,

50/50 also im Sinne von gemeinsames Sorgerecht (=GSR). Das ist normal und gesetzlich erst einmal so vorgesehen. Du wirst allerdings bei den Dingen des sog. täglichen Bedarf nicht gefragt werden müssen. Viel wichtiger ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht (=ABR). Hier musst Du darauf achten, dass auch dieses bei euch beiden liegt.Hat einer das ABR alleine, kann er hinziehen wo immer er will.

Soweit zu dem, was rechtlich vorgesehen ist. Nun die Praxis:

Hinsichtlich des Umgangs ist eine Vereinbarung eigentlich das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Wenn der Umgang, warum auch immer, boykottiert wird, hast Du außer vor Gericht zu ziehen, keine Chance. Kommt es zum Umgangsboykott bleibt Dir nur der Weg über das Jugendamt (=JA) und eine richterliche Einstweilige Anordnung (=EA).

Auch das ABR taugt nicht, um den Wegzug des Kindes mit dem betreuenden Elternteil zu verhindern. Es reicht hier Gründe anzuführen, wie Arbeitsmarktsituation und kein Richter wird sich dagegen stellen .Leider ist die Rechtsprechung derart Mütterlastig, dass Recht und Gerechtigkeit nicht in einem Atemzug genannt werden dürfen.

Ich wünsche Dir innigst, Du mußt diese Erfahrung nicht machen.

DeepThought
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Quarki123
aka Joerg99
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Beiträge: 42


« Antwort #4 am: 29. August 2003, 11:26:27 »

Erst einmal Danke.

Ich weiß, dass man als Vater keine Chancen hat, wenn die Mutter nicht will.
Ich dachte, ich könnte alles notariell regeln, aber anscheinend nicht.

Noch mal danke
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