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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 05:09:22 *
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Autor Thema: Deutschland gegen Europa  (Gelesen 546 mal)
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« am: 20. Oktober 2004, 10:44:45 »

Der Fall Gögülü ist der Szene hinlänglich bekannt. Nun ist die Klage auf Umgang durch das BVerfG behandelt worden ( >hier< ).

Was kam dabei heraus?

Deutschland als tragender Finanzgeber der EU hat auch hier seine Muskeln spielen lassen und die EMRK dem Grundgesetz untergeordnet. Letztlich steht nichts drin und das auch noch geschickt formuliert. Meinen Glückwunsch für diese wirklich herausragende Leistung.

Besonders auf der Zunge zergehen lassen muss man sich diesen Passus aus der Presseerklärung:
Zitat
e. Nach diesen Maßstäben verstößt die angegriffene Entscheidung des OLG
gegen Art. 6 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip. Das OLG hätte
sich nachvollziehbar damit auseinander setzen müssen, wie Art. 6 GG in
einer der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik
Deutschland entsprechenden Art und Weise hätte ausgelegt werden können.

Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass der vom EGMR festgestellte
Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen Art. 8 EMRK andauert, weil
der Bf weiterhin keinen Umgang mit seinem Kind hat. Das OLG hätte sich
mit den Gründen des Urteils des Gerichtshofs besonders deshalb
auseinander setzen müssen, weil die Entscheidung, mit der ein Verstoß
der Bundesrepublik Deutschland gegen die Konvention festgestellt wurde,
zu dem Gegenstand ergangen war, mit dem das OLG sich erneut zu befassen
hatte. Die Berücksichtigungspflicht beeinträchtigt das OLG weder in
seiner verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit noch zwingt sie
das Gericht zu einem unreflektierten Vollzug der Entscheidung des
Gerichtshofs.

(Fettschrift durch den Autor eingesetzt)


Auf gut Deutsch: Hätte das OLG die EMRK zitiert und ausgeführt, warum es auf diese pfeifft, wäre die Welt ganz prima kunterbunt und rosarot. Und als Nascherle fürs Wochenende haben die Richter noch draufgepackt, das OLG kann seiner Eitelkeit, Inkompetenz und Kinderverachtung freien lauf lassen. Die EMRK gelten ja nicht und dafür kann auch niemand angegriffen werden.

Mag sein, dass das OLG Naumburg nun doch den Umgang ermöglicht, schließlich ist der Vater Türke und die Türkei soll ja in die EU.

Wahrscheinlicher ist, dass das OLG Naumburg nunmehr den Karlsruher Freibrief, ups, das Urteil aus Karlsruhe zum Anlass nimmt, sich schlicht eine neue Begründung einfallen zu lassen. Wie ich einem anderen Forum entnahm, soll es OLG-Urteile geben, denen der Zusatz verpast wurde: "Unter ausdrücklicher Nichtanerkennung der EMRK entscheiden wir wie folgt..."

Es ist so traurig...

DeepThought

[Editiert am 20/10/2004 von DeepThought]
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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