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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 05:04:41 *
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Autor Thema: Bei uns kommt der Stein ins rollen  (Gelesen 1040 mal)
Quarki123
aka Joerg99
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« am: 29. August 2003, 10:25:25 »

Hallo,

wir haben uns gerade entschlossen uns Scheiden zu lassen,
Tochter ist 3 J.
Da wir vor ein paar Jahren ein Haus gekauft haben, Schiegereltern leben im Dachgeschoss, haben wir uns dazu entschlossen, sie bekommt das Haus, wegen des Kindes und wir trennen uns gütlich, ich nehme einen Anwalt, sie nicht.
Hausabwicklung machen wir über den Notar. Sie wird die Hypothek weiter abzahlen, ich ausbezahlt.

Sie will auf ihren Unterhalt verzichten, da sie das Haus bekommt und ist auch nicht in der nächsten Zeit von Arbeitslosigkeit betroffen.

Ansich läuft alles super, gibt es noch irgendwelche Fallstrike ?

Quarki
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« Antwort #1 am: 29. August 2003, 10:30:08 »

Moin Quarki,

ich finde, ihr bekommt das prima gelöst. Wäre schön, wenn alle so handeln würden.

Der Unterhaltsverzicht ist so eine Sache. Wenn Deine Frau nämlich später der Staatskasse anheim fällt (Arbeitslos, Krankheit u.ä.) wird diese Klausel als rechtlich unwirksam erklärt und Du müsstest an Sie Unterhalt zahlen. Ausschließen kannst Du diese Sachverhalte vertraglich nicht.

Mach weiter so, ich finde es toll.

Viele Grüße

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Quarki123
aka Joerg99
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Beiträge: 42


« Antwort #2 am: 29. August 2003, 11:06:49 »

Hallo,

mit dem Unterhaltsverzicht ist es meiner Meinung nach so,
das es nicht absehbar sein darf, das sie z.B. zum Sozialhilfeempf. wird.
Wenn die Sache 1 jahr oder so gut geht, besteht kein Anspruch.

Die Gerichte haben diese Klausel nur dann außer Kraft gesetzt, wenn weine Erwerbsunfähigkeit bei Vertragsschluß absehbar war.

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« Antwort #3 am: 29. August 2003, 11:44:14 »

Hallo Quarki,

folgende Urteile werden Dir sicherlich helfen, die rechtliche Situation einzuschätzen:

Zitat
Kein Unterhaltsverzicht auf Kosten des Kindes

Ein geschiedener Ehegatte ist berechtigt, auf seinen nachehelichen Unterhalt zu verzichten. Dieses Recht zum Unterhaltsverzicht hat nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz jedoch Grenzen, wenn dadurch die Interessen eines von der Frau betreuten Kleinkindes beeinträchtigt sind. Droht durch den Unterhaltsverzicht der Mutter eine Verarmung, die sich auch auf die Betreuung des minderjährigen Kindes auswirken könnte, so muss der Vater trotz des Verzichts den Unterhalt weiterzahlen.

Urteil des OLG Koblenz

13 UF 540/99


Ein weiteres Urteil hier.

Zitat
Der generelle Verzicht eines geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners auf Unterhalt darf nicht auf Kosten des Steuerzahlers geschehen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor. Ein solcher Verzicht ist demnach dann sittenwidrig und nichtig, wenn der verzichtende Partner anschließend auf Sozialhilfe angewiesen ist (Az.: 4 UF 108/02).

Das Gericht erklärte den Unterhaltsverzicht einer getrennt lebenden Ehefrau für nichtig. Die Frau hatte in einer schriftlichen Erklärung ohne Einschränkung auf ihr zustehende Unterhaltsansprüche verzichtet. Wegen schulischer Probleme des gemeinsamen Sohnes war ihr eine Erwerbstätigkeit nicht zumutbar, und sie beantragte Sozialhilfe.
Das OLG betonte zwar, dass ein genereller Verzicht auf Unterhalt rechtlich grundsätzlich zulässig ist. Dies gelte jedoch nicht, wenn sich der Verzicht als «Verstoß gegen die guten Sitten» erweise.


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Quarki123
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« Antwort #4 am: 29. August 2003, 12:07:54 »

Meiner Meinung nach, geht es bei den Urteilen um eine nach der Scheidung zu erwartende Armut z.B. der Mutter.
Die Frage ist, was ist dann, wenn es eine Zeit z.B.1-5 Jahre gut gelaufen ist.
Es kann doch nicht sein, ich danach noch zahlen muß ?
:DOK wir leben in Deutschland, dann vielleicht doch!:(
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« Antwort #5 am: 29. August 2003, 12:10:45 »

Du wirst immer zur Kasse gebeten, bevor der Staat zahlt. Selbst wenn der Unterhaltsanspruch ausglaufen ist, weil Ex zig-Jahre berufstätg war und die Kinder auf eigenen Beinen standen. Stößt ihr etwas zu (Berufs-, Erwerbsunfähigkeit, Krankheit, usw.) bist Du wieder an der Reihe.
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Quarki123
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« Antwort #6 am: 29. August 2003, 12:16:06 »

Ja Ja, es könnte alles so einfach sein.
Sie soll lediglich verzichten und ich lasse mich nicht für das gemeinsame Haus auszahlen und nehme kaum etwas mit.
Es hätte so Schön sein können.
Mal schauen was der Anwalt sagt.

Quarki
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