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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 05:02:25 *
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Autor Thema: "Freillige" Unterschreitung des Selbstbehaltes  (Gelesen 1183 mal)
StillStanding
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 80


« am: 07. Januar 2010, 21:24:32 »

Juhu @all, ich bins schon wieder.

nennt mich blöde und naiv, aber ich bin erst vor kurzem wieder wach geworden, und habe diese verdammte Lähmung abschütteln können die mich seit drei Jahren immer wieder hat auf´s Maul fallen lassen.

Mit Änderung des Unterhaltsrechts habe ich versucht, mich in das Thema reinzulesen, mit mässigem Erfolg, mir liegt dieses juristische BlaBla nicht, ich bin Handwerker.
Was ich wohl herausgefunden habe ist, dass ich in 15 von 24 Monaten durch Unterhaltszahlung weniger als 900 Euro für mich hatte.

Wenn ich mal alles durchrechne, habe ich wohl bis jetzt rund 750 Euro an KM zuviel überwiesen.
Wie sieht das denn aus. Kann ich den Unterhalt kürzen, um mir die 900 Euro zu erhalten?
Nicht falsch verstehen, das habe ich gar nicht vor, ich wüsste nur gern ob ich das könnte.

Nicht uneigennützig, so viel ist klar.
Ich denke dass mich die KM demnächst darauf ansprechen wird, immer wenn sie die Aussicht auf mehr Kohle hat, zeigt sich deutlich, was für eine niederträchtige Hyäne sie ist.
Ich glaube auch nicht, dass sie weiss, das mein Unterhaltstitel auf 404 Euro fixiert ist, und wird einfach mehr verlangen.
Mir geht es nur um Argumente, die ich bei einer entsprechenden Klage vorbringen will, ich will es bei diesem Betrag belassen, und die übrige Kohle lieber gemeinsam mit den Kindern verpulvern.
Da ich auch noch, entgegen der Entscheidung des Gerichtes, alle Fahrten für die Besuchswochenenden übernehme, bleibt mir für mich so gut nichts mehr.
Sie sollte wenigstens einmal im Monat die Kiddies bringen oder abholen, habe aber nicht genügend Geld. Egal, ist mir auch lieber so, nur die Kosten ärgern mich.

Ich denke, ich kann damit dem Gericht verdeutlichen, dass ich bereits über meine Belastungsgrenzen hinaus mich bemühe, den regelmässigen Kontakt zu meinen Kiddies aufrechtzuerhalten. In finanzieller Hinsicht wohlgemerkt.
Damit würde ich dieser Schlange den Kopf zertreten gewalt006

oder wie seht ihr das?
Ich habe mal gehört, wenn man etwas freiwillig auf sich nimmt, sei ihm das auch weiterhin zuzumuten. Oder sollte ich meine Rechte knallhart geltend machen, und riskieren, das zukünftige Besuchswochenenden schikaniert werden?
Komisch, warum gehen einem nie die FRAGEN aus question

Bin immer offen für Anregungen.

Gruß
StillStanding




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Cocktail-Detlef
Zeigt sich öfters
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 54


WWW
« Antwort #1 am: 08. Januar 2010, 15:22:21 »

Es ist schwierig zu sagen, wieviel einem Unterhaltspflichtigen an Geld zu steht. Das liegt irgendwo zwischen 635,-  bis 900,- Euro. Viele Jugendaemter gehen von 770,- Euro aus.

Grundsaetzlich gilt: Wenn Du nicht entsprechend dem Titel bezahlst, dann wird gepfaendet.
Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #2 am: 08. Januar 2010, 15:30:27 »

Wie sieht das denn aus. Kann ich den Unterhalt kürzen, um mir die 900 Euro zu erhalten?

Hallo,

nein, das kannst du nicht. Und wie lautet der Titel über den Unterhalt?

/elwu
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StillStanding
Zeigt sich öfters
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 80


« Antwort #3 am: 08. Januar 2010, 17:41:54 »

Juhu,

ich bin mir nicht sicher, was du meinst.

Der Titel liegt in Form eines Versäumnisurteils vor, und ist auf 202 Euro pro Nase festgesetzt

http://www.vatersein.de/Forum-topic-17838.html

Ich gehe mal von einer bevorstehenden Klage aus

Gruß
StillStanding
Gespeichert
Cocktail-Detlef
Zeigt sich öfters
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 54


WWW
« Antwort #4 am: 09. Januar 2010, 01:41:39 »

Was ist das fuer ein Titel? Vom Jugendamt, dynamisch und lebenslaenglich?
Gespeichert
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