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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 04:57:02 *
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Autor Thema: ......umgangsrechtsurteil  (Gelesen 730 mal)
midenkgolenk
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 108


« am: 06. Januar 2010, 13:09:50 »

hai ihr,........

also es besteht ein Umgangsrechtsurteil,......bla bla bla papa darf alle zwei wochen mal der übliche kram eben.
morgen ist allerdings termin beim jugendamt und dort soll das kind zum dritten male entscheiden wo es bleiben will und wo nicht. er wohnt jetzt seit knapp drei monaten bei mir und ich gehe mal davon aus das er bei mir bleibt,........
gesetzt den fall er bleibt bei mir muss ich dann neue umgangsrechtsklage einreichen um die alte nichtig zu machen HuchHuchHuch???oder besteht die möglichkeit das die ex selber eine nichtigkeitserklärung unterschreibt?Huch???um Kosten zu sparen,......oder welches ist der beste und schlauste weg?

und meine ex hat natürchlich auch noch nen Titel was ist nun mit dem?HuchHuch?klagen oder fragen ob sie ihn freiwillig rausrückt oder wie?HuchHuch
danke für eure hilfe
 
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Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 06. Januar 2010, 13:19:08 »


Moin,
wegen der Umgangsregelung musst du dir sicher keinen Kopp machen, wegen des Titels schon.
Ihn musst du zurück fordern. Ggf. gerichtlich.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
JP
Zeigt sich öfters
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Beiträge: 76


« Antwort #2 am: 06. Januar 2010, 20:35:44 »

Hallöchen
Mal ne dumme Frage, meint ihr nen Unterhaltstitel? Denn mein Sohn (7) lebt seid knapp 4 Jahren bei mir, die Ex hat jedoch immer noch einen KU Titel gegenüber mir, ich absurder weise aber nicht gegenüber ihr! Desshalb meine Frage! Kann sie mit dem Titel noch etwas Anfangen obwohl der kleine bei mir lebt?
MfG
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Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 06. Januar 2010, 20:38:49 »

Moin,
Sie könnte jederzeit einen Gerichtsvollzieher los schicken, der bei dir den Unterhalt vollstrecken würde.

Ob das berechtigt ist, prüft er nicht.

Gruss Beppo
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Beiträge: 76


« Antwort #4 am: 06. Januar 2010, 20:49:11 »

Hi
Boa ich bin schockiert! Ich kram gleich mal den Titel raus! Dass hat mir noch kleiner gesagt!
Mal abgesehen davon dass jeder Vater eines unehelichen Kindes so nen Titel abgeben muss und die Mutter nicht! Ich versuche seid knapp 4 Jahren einen zu erwirken leider erfolglos!
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jenpa
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 259



« Antwort #5 am: 06. Januar 2010, 21:52:15 »

@ Beppo

Der Gerichtsvollzieher kann zwar kommen und versuchen aus dem Titel zu pfänden,aber
man kann dem direktauch beim GVZ wiedersprechen.

pajens


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..dem Kind beide Eltern
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