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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 04:51:10 *
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Autor Thema: Betreuungsunterhalt probleme mit dem Amt  (Gelesen 992 mal)
StefanKE
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« am: 21. Dezember 2009, 12:20:08 »

Hallo zusammen,

zunächst möchte ich kurz meine Situation schildern. Ich bin Vater eines Sohnes jetzt 7 Monate alt. Mit der Mutter besteht ein gutes Verhältnis aber keine Beziehung oder Bedarfsgemeinschat. Die Mutter bezieht Hartz IV. Ich gehe normal zum arbeiten und Verdiene 1500 EUR Netto im Monat.

Mit der Mutter habe ich einen Kindesunterhalt von 200 EUR i.M. vereinbart dafür bezahle ich diverse Versicherungen für den kleinen (Unfall-,Krankenzusatzversicherung). Die Mutter meinte schon das dass Hartz IV Amt noch eine Prüfung für den sogenannten Betreuungsunterhalt machen wird. Kam dann auch so.

Ich habe natürlich brav alles mitgeiteilt. Heute erhalte ich mit der Weihnachtspost eine Aufforderung zur Nachzahlung vom 650 EUR an das Amt weil ich dazu wohl in der Lage wäre.

Ich wäre wohl in der Lage 28 EUR mehr Unterhalt für meinen Sohn zu bezahlen und 59 EUR für die Mutter Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Nun habe ich auf dem Bescheid gesehen das von meinen 300 EUR Versicherungsbeiträge im Monat nur 137 EUR anerkannt wurden. Könnt ihr mir hier einen Tipp geben ob dies Rechtens ist auch was die Anrechnung der Versicherungen angeht (Ich zahle allein 180 EUR Beiträge für die Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsvorsorge) ?

Auch die Miete an meinen Vater wurde nicht anerkannt (ohne Begründung taucht einfach nicht auf)

Meines Wissens habe ich gegenüber der Mutter 1000 EUR selbstbehalt. Rechne ich die Miete von 230 EUR + 137 EUR Versicherungen und 78 EUR Schulden bleiben die 55 EUR übrig. Wenn ich dann noch 200 EUR Unterhalt für meinen Sohn abziehe komme ich unter die 1000 EUR.

Welche Rechtsmittel kann ich dagegen einlegen ich leider überhaupt keine Ahnung von dem ganzen.

Vorab schon mal vielen Dank für die Hilfe und Antworten ich finde es super das es so ein Forum für die Väter gibt.

Um noch eines klar zu stellen. Ich habe kein Problem das Geld zu bezahlen. Nur sehe ich es nicht ein Sozialamt für die Mutter zu spielen (sieht Sie auch so) ! Sie kann z.Z. nicht arbeiten gehen wegen dem kleinen weil Sie noch keinen Betreuungsplatz gefunden hat.
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.391



« Antwort #1 am: 21. Dezember 2009, 12:32:25 »

Moin Stefan,

der Haupt-Denkfehler Deiner Rechnung liegt in der Miete: Die ist in Deinem Selbstbehalt bereits enthalten und stellt keine "aussergewöhnliche Belastung" o. ä. dar.

Du kannst grob davon ausgehen, dass alles was zwischen Deinem Einkommen abzüglich Kindesunterhalt und Selbstbehalt verbleibt, für den Betreuungsunterhalt für die Mutter einzusetzen ist; ansonsten müsste ja der Steuerzahler für ihren Lebensunterhalt aufkommen.

Grüssles
Martin
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pappasorglos
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.903


« Antwort #2 am: 21. Dezember 2009, 14:16:18 »

Ich wäre wohl in der Lage 28 EUR mehr Unterhalt für meinen Sohn zu bezahlen und 59 EUR für die Mutter Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Hmmm. 200+28 = 228, damit können sie nur KU-Stufe 3 in der ersten Altersklasse meinen. Dann haben sie Dich um 2 Stufen hochgestuft, und dass können sie dann, wenn Du KEINEN Betreuungsunterhalt zahlst. Kann man also so lesen, dass sie selbst nicht an die BU-Forderung glauben.

Rein von der Mechanik ist die Rechnung aber wohl korrekt, die haben 5% Werbungskostenpauschale und 4% Altersvorsorge + die Berufsunfähigkeit gerechnet. Also wenn Du keine höheren Fahrtkosten als diese 5% = 75€, dann stimmt das.

Aber je nachdem, wie Du drauf bist, kannst Du die Kraftprobe durchaus wagen bei diesen kindbezogenen Versicherungen. Das ist ja eine Grauzone und ich kann mir denken, dass wegen den 200-300 € auf diesem Amt auch niemand wirklich die Energie hat den Kampf auszufechten. Und dann bleibt an BU sowenig übrig, dass dieser Rest von der KU-Erhöung ab 2010 dann auch noch aufgefressen wird und das BU Thema vorläufgig zuende ist. Das wäre also eine Strategie: denen die Nachzahlung für diese 7 Monate abzüglich der kindbezogenen Versicherungen überweisen und schreiben, dass Du ab Januar 2010 die "neue Stufe 3" (ca 258€) an KU zahlst und daher zukünftig für BU nicht mehr leistungsfähig bist. Ich kann mir vorstellen, dass das reicht um den Drachen zu besänftigen.
 
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oldie
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #3 am: 22. Dezember 2009, 17:24:07 »

Hi StefanKE

Da es bei Dir auf einen Mangelfall hinaus läuft ist die Berechnung/Festsetzung für den KU definitiv falsch. In den URL steht eindeutig drinne, dass im Mangelfall der KU solange heruntergestuft wird, bis bei allen Bedürftigen der Mindestunterhalt sichergestellt ist. Das heisst bei Dir, dass der KU dem Mindest-KU von derzeit 199€ entspricht. Der Rest wäre dann als BU (steuerl. absetzbar) zu verwenden.

Ob bei der Bereinigung (Berücksichtigung der abzugsfähigen Aufwendungen des eigentlichen Netto's) alles seine Richtigkeit hat, müsstest Du detailiert alle relevanten Punkte angeben und auch eindeutig benennen, da im Mangelfall äusserst scharf gerechnet wird. Die Arge wird sparen wo sie kann.

Gruss oldie
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Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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