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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 13:45:55 *
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Autor Thema: Kindesunterhalt ab 01.01.2010  (Gelesen 26188 mal)
profesor
aka Strolchdieb
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« Antwort #50 am: 15. Januar 2010, 23:10:36 »

Hallo.

Auch ich hab die unglaubliche Nachricht über die Erhöhung des Unterhalts vernommen, super, mein Kind wird natürlich nicht davon profitieren, eher die Kindesmutter  gun, und das Ende vom Lied, die Väter müssen zusehen wie sie ihr Kind zusätzlich noch beschenken können!

Zum Thema:

Habe einen dynamischen KU Titel  rofl2, 121% des Regelbetrages.

KU-Betrag nach neuer Düsseldorfer Tabelle:
Gehaltseinstufung 3: Kindesalter= 6-11 = 401€ - häftiges Kindergeld = 309€ (gemeinsames Sorgerecht).

Ist der Betrag nun richtig, oder muss ich anders Rechnen nach dem dynamischen Titel (121%)Huch

Wird der KU Betrag u.u. anders Berechnet in einer neuen Ehegemeinschaft + Kind?

Mal ein paar Daten:

Ehegemeinschaft, 1Kind, 2 Verdiener, Stkl.4/4, je 1,5 Kinder auf Karte

Für Tipps bin ich immer Dankbar!

Gruß
Peter
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DeepThought
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« Antwort #51 am: 16. Januar 2010, 11:47:39 »

Moin,

du musst so rechnen, wie meine Formel im Opening dieses Topics.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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profesor
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« Antwort #52 am: 16. Januar 2010, 14:30:45 »

Okay, daraus ergibt sich dann folgender Rechenweg:

2184€ x 2 : 12= 364€ x 110% (Altersstufe) = 368,00€ x 121% (Titel) = 372,45€ - 92€ (hälfte Kindergeld) = 280,45€

Ist das so richtig gerechnet?

Dann hätte ich meiner Ex ja zuviel überwiesen, nämlich 309€

Bitte um Info's welcher Betrag denn zu zahlen ist!

Danke
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Rainer 69
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« Antwort #53 am: 17. Januar 2010, 13:21:17 »

Hallo,

bin gerade im Netz über eine Excel-Datei eines JA gestolpert, welche für den einen oder anderen hilfreich sein könnte.

Sie hilft bei der Umrechnung alter Titel und ermittelt auch gleich den neuen Zahlbetrag.

http://www.derbeistand.de/download/Umrechnung%20%25RB%20in%20%25MU%20Beispiel%202010.xls

Wichtig: Bei Eingabe des bisherigen Zahlbetrages darauf achten, dass man die Daten aus dem Jahr 2007 eingibt
            und als Mindestunterhalt die voreingestellten Sätze ( mit Stand 1.1.2008 ) unverändert lässt.
            Denn der der Prozentsatz alt (nach Regelbetragverordnung) zu neu (Mindestunterhalt nach §1612a BGB)     
            wird nur einmal umgerechnet und bleibt danach fix.

Schönen Sonntag noch
Rainer
       
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soulsister
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« Antwort #54 am: 17. Januar 2010, 14:21:45 »

Hallo,

wenn ich das mache, dann stelle ich mit Verwunderung fest, dass wir die ganze Zeit  73,6 % bezahlt haben, und obwohl der Richter nur 65, 4 % angeordnet hatte.

Und laut unserer Anwältin sollen wir das auch schön brav weiter tun.

Ich werde ihr diese Tabelle mal per Email zukommen lassen.

Aber wie immer, wagt DWH wieder mal nicht, etwas zu ändern. Er zahlt schön brav weiter, wenigstens erhöht er nicht auch noch, sondern zahlt den Betrag weiter wie bisher.

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Unsere Kinder sind unsere Zukunft. Aber was nützt uns die Zukunft ohne unsere Kinder ?
profesor
aka Strolchdieb
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« Antwort #55 am: 17. Januar 2010, 21:43:56 »

Bin immer noch unsicher welcher KU Zahlbetrag seit Januar 2010 richtig ist. Je mehr ich lese, je mehr infos ich sammel, desto unterschiedlichere Rechnungen kommen Zustande!

Wenn sich jemand das in meinem Fall mal ansieht:

KU-Betrag nach neuer Düsseldorfer Tabelle:
Gehaltseinstufung 3: Kindesalter= 6-11 = 401€ - häftiges Kindergeld = 309€ (gemeinsames Sorgerecht).

Ist der Betrag nun richtig, oder muss ich anders Rechnen nach dem dynamischen Titel (121%)

Wie ist die Rechnung mit den 121% des dynamischen Titels?
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Rainer 69
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« Antwort #56 am: 17. Januar 2010, 23:52:31 »

Hallo Profesor,

also meiner Meinung nach wäre es richtig, zuerst den dynamischen Titel mit 121 % ( erstellt nach der Regelbetragsverordnung,welche es ja seit 1.1.2008 nicht mehr gibt) nach folgender Formel umzurechnen:

( Zahlbetrag des Jahres 2007+ 1/2 Kindergeld) x 100 / Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe am 1.1.2008 = Prozentsatz neu

Also 254 € + 77 € = 331 € x 100 / 322 = 102,8 % !!!

siehe hierzu auch hier: http://unterhaltsreform-2008.de/kindesunterhalt/neue-prozentsaetze/
oder
hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-11748.html

Aus deinen 121 % nach der Regelbetragsverordnung wurden 102,8 % vom Mindestunterhalt ( siehe Anmerkung E in der Düsseldorfer Tabelle 2010 ) Du musst also 102,8 % vom Mindestunterhalt abzgl.hälftiges Kindergeld bezahlen.

Also Mindestunterhalt in der zweiten Alterstufe in Höhe von 364 € x 102,8% - 92 € = 374 € - 92 € = 282 € Unterhalt

Hoffe, dass dir der Rechenweg einleuchtet.

Rainer



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profesor
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« Antwort #57 am: 18. Januar 2010, 10:29:05 »

Super, exakt!

Hatte eben das JA angerufen, nach deren Rechnung kommen die auf 102,7% Umrechnungskaktor (1,027 x 364 - 92) = 282€

Danke Rainer!
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« Antwort #58 am: 18. Januar 2010, 11:52:49 »

Hallo zusammen!

Ich habe zwei Söhne im Alter von 8 und 13 Jahren. Die beiden leben 650 km von mir entfernt. Die Distanz wurde durch die Mutter meiner Kinder geschaffen. Kann ich die extrem hohen Umgangskosten geltend machen, um mein Einkommen zu bereinigen?

Ein Titel liegt nicht vor.

LG, Lutz
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Beppo
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« Antwort #59 am: 18. Januar 2010, 12:20:49 »

Moin Lutz,

Wenn kein Titel vorliegt, kannst du ja machen was du willst.
Es besteht nur eben die Gefahr, dass sie dann einen fordert.

Allerdings bietet vielleicht gerade diese Erhöhung die Chance, die Umgangskosten geltend zu machen.

Hängt aber auch in hohem Maße davon ab, wieviel Geld dir und ihr übrig bleiben.

Bisher wurden Umgangskosten nämlich nur dann anerkannt, wenn dein SB unterschritten wird.
Und dann auch nur, wenn ihrer dadurch nicht gefährdet wird.
Ein sehr schmaler Pfad!

Ich würde ihr schreiben, dass diese Erhöhung dir den regelmäßigen Umgang unmöglich machen würde, und du deshalb auf ihr Verständnis hoffst, sie nicht leisten zu können. Vieleicht bietest du eine kleine Erhöhung an für den Fall, dass sie zustimmt.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
wirdreibeide
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« Antwort #60 am: 18. Januar 2010, 20:40:37 »

Hallo, bin neu hier im FORUM . . . echt klasse !    yltype

Meine Tochter ist im Oktober 2009  volljährig geworden. Seit dem bezahle ich 5,-€ Unterhalt !
Dieser berechnete sich seit dem sich wir folgt :
- Einkommen 2.Stufe; Kind ab 18 Jahre => 454,- €
- minus 164,- € Kindergeld =>  290 €
- minus 376,- € Ausbildungsvergütung / Anzurechnen 90,- € Ausbildungpauschale =>  4,- € aufgerundet 5,- €

Welcher neue Betrag ergibt sich 2010 durch die Erhöhung der DDT/KG  ?!
(Bin/war nicht nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet. Mit meiner Frau habe ich einen dreij. Sohn. Meine Frau hat "nur" ein geringes Einkommen)
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Beppo
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« Antwort #61 am: 18. Januar 2010, 20:52:00 »

Hallo Wirdreibeide,

guggst du hier.


513,- minus 184,- = 329,- minus 286,- = 45,-.

Also eine Steigerung um Satte 800%!

Das solltest du mal deinem Abgeordneten schreiben!

Aber vielleicht kannst du ja die Mutter an dieser Last beteiligen.

Gruss Beppo
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midnightwish
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« Antwort #62 am: 19. Januar 2010, 08:00:13 »

Dazu wäre auch mal über die eigene Leistungsfähigkeit zu überdenken.

Das Kind ist volljährig und in der Ausbildung, d.h. es ist nicht mehr priveligiert und rutscht somit aus dem Rang 1 in den Rang 3 hinter dem 3-jährigen Kind und hinter der Ehefrau.

Das kleine Kind hat seinen Anspruch und da verheiratet auch die Ehefrau sich durch ihre geringfügige Beschäftigung nicht selbst unterhalten kann steht ihr ebenfalls Unterhalt zu. Ja auch über das dritte Lebensjahr hinaus, da ja zusammenlebend  

Bleibt da nach Bereinigung und errechneten Ansprüchen überhaupt noch Platz für 45 €?

Tina

Nachtrag: Falsche Rechnung:

Bis Dez 2009: Stufe 2 der DDT 3 Unterhaltsberechtigte
Ab Januar 2010: Rückstufung in Stufe 1, da 3 Unterhaltsberechtigte, aber DDT geht nur noch von 2 Berechtigten aus.

Also ist der Betrag der DDT nicht 513 €, sondern 488 €

488 € -184 € - 286 € = 18 €
« Letzte Änderung: 19. Januar 2010, 08:06:46 von midnightwish » Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Pfadisultan
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« Antwort #63 am: 21. Januar 2010, 22:36:27 »

Hallo zusammen,

eine Frage: habe ich eigentlich eine Möglichkeit, den neuen erhöhten Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle 2010 beim Betreuungsunterhalt für die Ehefrau abzuziehen? Laut Tabelle muss ich jetzt 80 EUR mehr KU bezahlen.

Vielen Dank für eine Antwort!

Bin noch ganz neu hier...
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Beppo
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« Antwort #64 am: 21. Januar 2010, 22:44:42 »

Hallo Phadisultan,

Wie so oft!
Im Prinzip ja, in der Praxis kommt es darauf an, ob und mit welcher Formulierung die Unterhaltsansprüche tituliert sind.

Das wäre auch wichtig für die Frage, ob es wirklich 80,- mehr sind oder vielleicht doch weniger.

Gruss Beppo
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papaaufpapier
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« Antwort #65 am: 22. Januar 2010, 07:53:53 »

Zitat
Nachfolgende Hinweise sind ausschließlich für Kindesunterhaltsverpflichtungen maßgeblich, wenn:
1) ein Titel vorliegt und
2) dieser Titel dynamisch ist.

Guten Morgen,

Bei mir treffen Nr 1 und Nr 2 zu. Den Titel habe ich im Januar 2009 aktualisiert auf dem Jugendamt und gilt eigentlich für 2 Jahre. Heisst dass ich jetzt innerhalb der eigentlich 2 fixierten Jahre den Titel schon wieder gemäß der neuen Richtlinie jetzt im Januar erneut abändern muß? Wie gesagt, ich gehe davon aus dass ich erst im Januar 2011 den Titel anpassen muss? Also nach Abllauf der 2 fixierten Jahre.

Vielen Dank für Rückinfo und viele Grüße
papaaufpapier
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« Antwort #66 am: 22. Januar 2010, 08:04:57 »

Moin,

dynamische Titel müssen nicht geändert/angepasst werden. Das gibt der Begriff "dynamisch" ja schon mit.

DeepThought
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Malachit
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« Antwort #67 am: 22. Januar 2010, 09:24:31 »

Hallo zusammen,

Heisst dass ich jetzt innerhalb der eigentlich 2 fixierten Jahre den Titel schon wieder gemäß der neuen Richtlinie jetzt im Januar erneut abändern muß?

dynamische Titel müssen nicht geändert/angepasst werden. Das gibt der Begriff "dynamisch" ja schon mit.

Allerdings, wenn der Titel aus 2009 stammt, dann ergibt sich die Einsortierung in die richtige Zeile der Düsseldorfer Tabelle doch sicher noch nach der alten Regelung, die von drei Unterhaltsberechtigten ausging - und demzufolge zahlt papaaufpapier gemäß Titel vermutlich mehr als er nach der neuen Regelung in der DT 2010 müsste. Die Dynamik bezieht sich ja üblicherweise "nur" auf Änderungen an den Euro-Beträgen in der Tabelle sowie das Alter der Kinder, während die Zuordnung zur Zeile (bzw. der zugehörige Prozentsatz) im Titel fest vorgegeben ist. Daher, wenn durch den Titel mehr zu zahlen ist als der Mindestunterhalt (Zeile 1): Es geht um die altbekannte Frage, ob man gegenüber den Zahlbeträgen von 2009 jetzt 13% mehr (Wortlaut des Titels) oder "nur" 5% mehr (Neuregelung mit zwei Berechtigten) abzuliefern hat.

Insofern: Nein, er muss das Ding nicht ändern ... aber vielleicht sollte er es trotzdem versuchen ;-)

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #68 am: 28. Januar 2010, 16:42:57 »

Hallo,

das ist ein statischer Titel. Du brauchst solange keinen Cent darüber hinaus zu zahlen, bis der von dir freiwillig odre von einem Gericht per Urteil abgeändert wird. Einer Klage der KM würde ich übrigens an deiner Stelle sehr gelassen entgegensehen.

/elwu

Wenn ich euch Profis noch etwas fragen darf?!
Bin seit Januar in einer neuen Firma und gestern hat eine Frau angerufen, ob ich dort arbeite und aufgelegt. Wer wird das wohl sein...  question

Jetzt kommt bestimmt bald wieder ein Brief vom Anwalt, wegen meinem Lohnzettel.  Den und die Steuerunterlagen hat er schon ein paarmal angefordert. Kann der Anwalt das dauernd? Muß ich dem immer alles schicken?

Danke!
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Beppo
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« Antwort #69 am: 28. Januar 2010, 16:45:00 »

Nein, das kann er nur alle 2 Jahre.

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« Antwort #70 am: 28. Januar 2010, 16:46:30 »

Zitat
Bin seit Januar in einer neuen Firma und gestern hat eine Frau angerufen, ob ich dort arbeite und aufgelegt. Wer wird das wohl sein...  

Das kenne ich. Meine (H)exe hat damals auch beim Steuerberater meine Eltern (selbständig) angerufen und wollte Auskünfte über mich usw.  men_ani

Die Lohnzettel können die glaube ich alle 2 Jahre verlangen.

Gruss
Agent

(Edit: Beppo war schneller)
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Malachit
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« Antwort #71 am: 28. Januar 2010, 16:50:08 »

Moment!

Nein, das kann er nur alle 2 Jahre.

Alle zwei Jahre sowieso, aber meines Wissens auch, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Neuer Job könnte durchaus in letztere Kategorie fallen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #72 am: 28. Januar 2010, 16:53:49 »

Danke  thumbup
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« Antwort #73 am: 28. Januar 2010, 17:27:07 »

@all,

hallo ich bin der Rednex aus Berlin und neu hier.
Ich hoffe das Ihr mir wegen der neuen Unterhaltsreglung 2010 helfen könnt.

Mein Kind ist 6 Jahre alt,
110 % Mindestunterhalt, abzüglich 92,00 € KG
Mein Netto ist circa 1400 € im Monat.
Mein zu zahlender Betrag ist ab Januar  309,00 €

Kann das richtig sein?

Kenne mich mit der ganzen Thematik nicht wirklich aus, also wenn dann bitte für einen Dummy erklären.

Vielen Dank
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Beppo
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« Antwort #74 am: 28. Januar 2010, 17:29:17 »

Hallo rednex,

wo hast du die 110% her?

Gibt es einen Titel, also ein von dir unterschriebenes Dokument, in dem du dich zu den 110% verpflichtest?
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