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Autor Thema: Kindesunterhalt ab 01.01.2010  (Gelesen 26064 mal)
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #25 am: 08. Januar 2010, 14:31:54 »

Ja, sehe ich so.
Irgendjemand ne andere Meinung?
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« Antwort #26 am: 08. Januar 2010, 14:46:38 »

Danke. dann werd ich das mal ab Februar schön brav tun. Man soll sich ja als zahlender Vater treu und brav an die Düsseldorfer Tabelle halten. Hätte ich ja auch getan, wenn ich jetzt mehr hätte zahlen müssen.
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Flieder
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« Antwort #27 am: 10. Januar 2010, 16:40:31 »

 question puzzled question
Hallo an alle Zahler und Empfänger,
ich habe mir jetzt diverse Beiträge zu der neuen DDT und den Auswirkungen durchgelesen, leider kann ich mir selbst nicht helfen, da ich trotz der ganzen Infos nicht durchblicke und dringend eure Hilfe benötige.

Zur Zeit zahle ich 333€ für meine beiden Kids (Junge wird 13 und Mädchen wird 16 Jahre alt im Februar)
Mein zur grunde gelegtes Nettoeinkommen beläuft sich auf 2300,- €.
Die KM bekommt zur Zeit kein Unterhalt, da ich eine Abänderungsklage am laufen habe, wobei am 27. Januar der nächste Termin ist.
Laut damaligem Gerichtsprogrokoll soll ich für beide Kinder 114% des jeweiligen Regelbedarfs bezahlen. Das waren am 30 November 2006 für meinen Sohn damals 257 € (9 Jahre) und für meine Tochter 316 € (12 Jahre).
Ab Februar 2009 zahle ich für beide Kinder 333 € da ich den Unterhalt zu meiner Ex eingestellt habe und meine Anwältin mir geraten hat bei "nur noch" zwei Unterhaltsberechtigten Kindern diese Summe zu bezahlen.
Jedoch musste ich anschließend für meine Ex den Unterhalt von 627 € bis einschl. Oktober nachzahlen.

Nun meine Frage:
1. Ist es richtig, dass ich nun ab Januar 2010 für beide Kinder 377 € bezalen muss (DDT) oder wie berechnet man die 114 % des Regelbetrages Huch
(Ich komme mit der Berechnung von Deep in dem anderen Forum nicht ganz klar,....da komme ich auf einen Betrag von über 400 €)

2. Wird ein Einkommen der KM in irgendeiner Weise auf den Kindesunterhalt angerechnet, oder spielt das "nur" für ihre Bedürftigkeit eine eventuelle Rolle?

Es wäre sehr nett, wenn ihr mir helfen könntet.
Vielen Dank
Flieder


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Flieder
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« Antwort #28 am: 10. Januar 2010, 16:56:53 »

Kurzer Nachtrag zu meinem vorherigen Beitrag: (Mein Junge ist zur Zeit 12, wird im Februar 13, meine Tochter wird im Februar 16 Jahre alt)

Kann es sein, dass die Berechnung richtig ist?

2184 € x 2 : 12= 364€ x 117 % = 426 € x 110% (DDT Altersstufe 3) = 468.60 € - 92€ (Kgeld) = 377 € pro Kind.

Oder gelten in meinem Fall laut Gerichtsurteil die 114 des Regelbedarfs indem ich rechne:

2184 € x 2 : 12 = 364€ x 114 % = 415 € x 110 % (DDT Altersstufe 3 ) = 456,50 € - 92€ (Kgeld) = 364,50 € Pro Kind

Ich habe hier das Rechenbeispiel von Deep aus dem anderen Forum angenommen. Richtig oder falsch ?

LG flieder
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DeepThought
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« Antwort #29 am: 10. Januar 2010, 17:28:25 »

Moin,

konkrete Fragen sind in diesem Topic richtig  

Der Regelbetrag aus deinen Titeln wird durch die Bestimmungen des $ 1612a BGB ersetzt.

Die anzuwendende Formel hast du etwas durcheinandergewürelt. Sie lautet:
2.184 € * 2 / 12 Monate * Prozentsatz gem. § 1612a Abs. 1 BGB * Prozentsatz gem. DT - halbes Kindergeld.

Für deine Kinder ändert sich der KU nur wegen der gesetzlichen Änderungen, weil sie sich bereits in Altersstufe 3 befinden und berechnet sich wie folgt:
2.184 € * 2 / 12 Monate * 117 % gem. $ 1612a BGB * 114 % gem. Titel - 92 € = 394 €

Der Gesamt-KU-Zahlbetrag beträgt somit 2 * 394 € = 788 €.

Diese Erhöhung ist in der EU-Verhandlung zu berücksichtigen.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Schmusepapa
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« Antwort #30 am: 11. Januar 2010, 13:18:23 »

Hallo Flieder,

oder wie berechnet man die 114 % des Regelbetrages Huch

Nach meiner Ansicht muss gem. > Düsseldorfer Tabelle 2010 < Anmerkung E. erst eine Umrechnung vorgenommen werden der 114% gem. Regelbeitragsverordnung:

(316 € (Zahlbetrag f. Kind 12 - 17 Jahre) + 77 € (hälftiges Kindergeld)) / 365 € (Tabellenbetrag Stufe 1 Altersstufe 12 - 17 Jahre DDT 01.01.2008)

ergibt einen Prozentsatz von

107,7%.

Der Faktor müsste gem. Titel daher nicht 114%, sondern 107,7% betragen.

Ich komme bei meiner Berechnung auf (426 € (Mindestunterhalt DDT 01.01.2010) * 107,7%) - 92 € hälftiges Kindergeld = 366,80 € Zahlbetrag je Kind ab 01.01.2010.

Gruß

Martin
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vanruescherl
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« Antwort #31 am: 12. Januar 2010, 17:37:52 »

Hallo!

Mich drückt jetzt auch mal eine Unterhaltsfrage.
Ich habe mich letztes Jahr Scheiden lassen. Meine Kleinen sind noch 2 und 5 Jahre. Die Dame beim Jugendamt hat mir aber den
Titel nicht auf 100%, sondern auf den zu zahlenden Betrag von 199 € je Kind geschrieben.

Meine Ex will jetzt die 225 € von Stufe 1. Muß ich da zahlen, oder braucht sie erst eine Änderungsklage? Ich bin eh schon unter meinem
Selbstbehalt mit rund 1200 € netto und zweimal 199€. Da noch Miete und Auto und so weg, da is nicht mehr viel.

Sollte ich vielleicht auf eine Änderungsklage warten, und schaun, das mir auch mein Selbstbehalt bleibt? Dann würde sie wohl noch weniger bekommen. Mir reicht schon, das sie nach der Scheidung über 300 km weggezogen ist und ich jetzt 6-7 Stunden fahr, wenn ich die Kinder hole. Von den Spritkosten gar nicht zu reden.... Ich liebe meine Kinder, will aber auch leben.
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Beppo
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« Antwort #32 am: 12. Januar 2010, 17:43:36 »

Moin,

da kannst getrost auf die Klage warten.

Du musst nur das zahlen, was im Titel steht.

Der Erfolg einer Klage hängt davon ab, ob es bei dir noch Ansätze für fiktives Einkommen gibt, z.B. durch Streichung von abzugsfähigen Kosten oder Auflage von Zusatzjobs aber so musst du vermutlich nicht viel befürchten.

Da du vermutlich VKH bekommst, kostet dich ne Klage auch nix.
Also relax.

Gruss Beppo
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elwu
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« Antwort #33 am: 12. Januar 2010, 17:43:52 »

Ich habe mich letztes Jahr Scheiden lassen. Meine Kleinen sind noch 2 und 5 Jahre. Die Dame beim Jugendamt hat mir aber den
Titel nicht auf 100%, sondern auf den zu zahlenden Betrag von 199 € je Kind geschrieben.

Hallo,

wie lautet der Titel *genau*, steht da vielleicht was von 'derzeit'?

/elwu
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(Harald Schmidt)
vanruescherl
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« Antwort #34 am: 12. Januar 2010, 18:00:11 »

Es heißt genau:


Ich verpflichte mich

x   ab 01.04.09 Unterhalt als feststehenden Betrag in Höhe von 199 € mtl zu zahlen.


Mehr ist nicht angekreuzt.


Muß eh mal schaun, gibts da nicht was, wenn die Frau weiter weg zieht, das sie sich an den Fahrkosten beteiligen muß? Entgegekommen zur Hälfte
will sie nicht. Wobei so die Kinder schneller bei mir wären.
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vanruescherl
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« Antwort #35 am: 12. Januar 2010, 18:00:45 »

Ach ja, schon mal vielen, lieben Dank für die Antworten!  thumbup
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Beppo
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« Antwort #36 am: 12. Januar 2010, 18:08:25 »

Muß eh mal schaun, gibts da nicht was, wenn die Frau weiter weg zieht, das sie sich an den Fahrkosten beteiligen muß? Entgegekommen zur Hälfte

Ja, gibt es!

Gibt nur keine Rechtsgrundlage dafür und die Gerichte fassen das nur mit ganz spitzen Fingern an und nur wenn du völlig pleite und sie gut bei Kasse ist.

Aber das solltest du wohl nur vorbringen, wenn sie dich verklagt.

Für eine eigene Klage ist das zu dünn.

Obwohl, mit VKH...

Gruss Beppo
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« Antwort #37 am: 12. Januar 2010, 18:08:49 »

Ich verpflichte mich

x   ab 01.04.09 Unterhalt als feststehenden Betrag in Höhe von 199 € mtl zu zahlen.

Hallo,

das ist ein statischer Titel. Du brauchst solange keinen Cent darüber hinaus zu zahlen, bis der von dir freiwillig odre von einem Gericht per Urteil abgeändert wird. Einer Klage der KM würde ich übrigens an deiner Stelle sehr gelassen entgegensehen.

/elwu
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« Antwort #38 am: 13. Januar 2010, 14:29:54 »

@ Deep @ Martin
Danke für die Antworten
LG Flieder
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« Antwort #39 am: 13. Januar 2010, 14:40:23 »

Hallo,

unsere Anwältin sagt, es sei nicht richtig das hälftige Kindergeld vom Prozentbetrag abzuziehen. Man müsse vom Tabellenbetrag das halbe Kindergeld abziehen und davon dann die Prozent berechnen.

Das wäre dann bei uns 364-92= 272/100*64,424 = 177,95 Euro.

Was ist nun richtig Huch?

Und steht das irgendwo in der DT oder im Gesetz ?

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Beppo
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« Antwort #40 am: 13. Januar 2010, 14:54:41 »

Ich weiß es nicht.
Das würde aber wieder heißen dass unterhalb der 100% anders gerechnet als oberhalb.

Und genau sowas ist doch eigentlich 2008 beseitigt worden.

Hat eure RAin nicht gesagt, wo das steht?

Was mich stutzig macht:

Es wäre total unlogisch und ungerecht und genau das ist meistens der beste Beleg, dass es genauso gemacht wird.

Besserwisser vor!

Gruss Beppo
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« Antwort #41 am: 13. Januar 2010, 16:52:17 »

Doch, sie sagt, das stände so in den Unterhalts-Leitlinien des OLG Nürnberg. Ich konnte es aber nicht finden-
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Bonnie 2


« Antwort #42 am: 13. Januar 2010, 18:45:54 »

Hi

@ soulsister

Wenn dem so wäre, dann dürfte zw. DT selbst und ihrer Anlage A zw. den jeweils zutreffenden Feldern nicht jedesmal das hälftige KG als Differenz auftauchen.
Es ist korrekt, die Prozente aus dem Titel auf die DT anzuwenden, anschliessend wird das KG (= Differenz ) abgezogen. So sollte es auch in den dyn. Titeln drinne stehen. Ansonsten würde entsprechend der Prozentsätze unterschiedliche Differenzen auftauchen.

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« Antwort #43 am: 13. Januar 2010, 18:54:44 »

Oldie, in diesem Fall geht es um einen Mangelfall unter 100%.
Siehst du einen Grund, das da anders zu machen?

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Bonnie 2


« Antwort #44 am: 13. Januar 2010, 19:37:41 »

Nein. Auch im Mangelfall verhält es sich so grundsätzlich. So wird nun mal der Zahlbetrag ermittelt.
Allerdings ist dem entgegen zu halten, dass man lediglich nach seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet ist. Da auf der Einkommensseite keine Änderung aufgetreten ist müsste eigentlich alles in allem beim Alten verbleiben. Das wäre jedenfalls bei einer heutigen Titulierung so. Da fällt mir doch glatt das GG ein und alle sind vor dem Gesetz gleich.
Wie in den "Altfällen" verfahren werden soll/wird - keine Ahnung. Doch irgendwie habe ich lau im Ohr, dass der SB keinesfalls das Existenzminimum darstellt sondern eigentlich viel zu hoch ist. Bei korrekter Anwendung des dyn. Mangelfall-Titels kommt es jedenfalls zu einer Erhöhung des Zahlbetrages und Unterschreitung des SB.

Gruss oldie
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« Antwort #45 am: 13. Januar 2010, 19:44:41 »

Da auf der Einkommensseite keine Änderung aufgetreten ist müsste eigentlich alles in allem beim Alten verbleiben. Das wäre jedenfalls bei einer heutigen Titulierung so.

Das habe ich auch gedacht, als ich den Titel gelesen habe.

Wie kann man überhaupt im Mangelfall einen dynamischen Titel erstellen?

Im Mangelfall ist man doch nur für einen bestimmten Betrag Leistungsfähig und das ändert sich weder durch durch andere Altersstufen, noch durch geänderte Freibeträge.

@Soulsister, ihr greift wirklich überall in die braune stinkende Masse.

Und mit eurer RAin anscheinend auch.
Vermutlich will die mit ihrer Aussage nur vertuschen, dass sie bei der Erstellung des Titels gepennt hat. Oder war sie da gar nicht dabei?
Auf jeden Fall würde ich da mal nach bohren, an welcher Stelle der URL das denn wohl genau stehen soll.

Immerhin hat sich der Standpunkt, dass ihr nicht mehr, sondern weniger bezahlen müsst nun verfestigt.


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Bonnie 2


« Antwort #46 am: 13. Januar 2010, 19:47:21 »

Wie kann man überhaupt im Mangelfall einen dynamischen Titel erstellen?
Ganz genau - ergibt überhaupt keinen Sinn.

Gruss oldie
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« Antwort #47 am: 13. Januar 2010, 20:39:59 »

Heute wurden von mir erneut Texte gelöscht und ich erinnere an meinen Text im Opening:
Voweg: Dies ist kein "Ach wie ist das alles schlimm"-Topic. Hierin soll es ausschließlich um die Situation ab 01.01.2010 gehen. Wer über das Thema an sich diskutieren möchte, begebe sich >hier hin<. Daher werden Texte und/oder Textpassagen, die sich nicht um die Erörterung der individuellen Neuberechnung drehen, gelöscht.
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« Antwort #48 am: 13. Januar 2010, 22:49:13 »

Hallo,

wie es zu dem dynamischen Titel gekommen ist, kann ich mir auch nicht erklären.

Bei der Verhandlung damals wurde ewig hin und her diskutiert, wieviel mein Mann zahlen könne. Wie ihr wisst, ist bei uns alles etwas durcheinander, weil ja eine Tochter von ihm bei uns lebt und er für sie keinen Unterhalt bekommt. Ausserdem hat er einen sehr weiten Weg zur Arbeit, was ihm ja angerechnet werden müsste. Damals hat der Richter sich erst auf stur gestellt und verlangt, dass mein Mann näher zur Arbeit zieht. Das war aber nicht realisierbar, da meine Kinder und auch die Tochter meines Mannes nicht einfach wieder aus dem gewohnten Umfeld gerissen werden konnten. Der Richt war damals in einer ziemlichen Zwickmühle.

Unsere Anwältin hat einen Unterhalt in Höhe von 124 Euro pro Kind ausgerechnet, die gegnerische Anwältin wollte fast 350 Euro pro Kind. Da der Richter überhaupt nicht mehr klar kam, hat er versucht zu verhandeln. Die Ex hat dann ziemlich viel Blödsinn gequatscht ( von wegen mein Mann müsse für ihre Fahrtkosten aufkommen, weil sie ja jetzt die Tochter bei uns abholen müsse und solche Dinge ), darüber hat der Richter sich dann ziemlich geärgert und plötzlich gesagt, er schlage einen Betrag von 160 Euro vor und den sollen die beiden nun einfach so annehmen.
Was dann auch getan wurde.

Als wir dann den Vergleich zugesandt bekamen, stand dann plötzlich diese dynamische Berechnung drin, warum auch immer.Wir haben nicht so besonders darauf geachtet, da ja im Endeffekt genau das bezahlt werden musste, was ausgemacht war. Dass dann so kurz nacheinander zwei Kindergelderhöhungen und eine Unterhaltserhöhung stattfinden würde, hat damals ja niemand ahnen können. Es ist allerdings auch festgelegt worden, dass der Unterhaltsanspruch sich aufgrund dass ein Kind in eine andere Altersstufe kommen würde sich nicht ändern solle, und zwar bis 01.10.2011. Was bedeutet, dass wir bis dahin in der Alterstufe 5-11 bleiben, obwohl eines der Kinder bereits 12 Jahre alt geworden ist.

Begründet hat der Richter diese Anordnung damals damit, dass er es satt habe, von unserer Ex ständig belästigt zu werden. " Ich mache dass, damit sie nicht in ein paar Monaten schon wieder mit einer Änderungsklage hier bei mir stehen "  hat er damals zu ihr gesagt.

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« Antwort #49 am: 14. Januar 2010, 22:09:04 »

Hallo,

nach reiflicher Überlegung haben wir nun beschlossen erstmal gar nichts zu machen. Wir zahlen ganz einfach das weiter, was wir bisher auch bezahlt haben.

Warten wir ab ob Ex dagegen etwas macht. Denn mit dem was wir bisher zahlen, können wir ganz gut leben.

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