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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 04:49:11 *
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Autor Thema: Fehler Rechtsanwalt?  (Gelesen 10443 mal)
wedi-
_wedi
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« Antwort #75 am: 23. Februar 2011, 16:54:08 »

Hi und danke

Habe gerade Rücksprache mit meinem Anwalt gehalten, er sagte daselbe wie ihr(hätte mir das Telefonat sparen können. )

Er meinte auch, das in dem Verfahren einige Schwierigkeiten sind, wie z.B. die Blankounterschrift in dem PKH-Antrag, näheres konnte er mir allerdings nicht sagen, da die Akte nicht auf seinen Tisch lag.
Erstmal sei alles ganz normal, so wurden vor ca. 8 Jahren die Verfahren der Kammern auf Einzelrichter übertragen, in einzelnen Fällen kann der Richter den Rechstreit aber wieder auf die Kammer übertragen.
Das einzige was nun anders ist, jetzt sitzen in einer eventuellen mündlichen Verhandlung nicht mehr 1 Richter, sondern 3 Richter in schwarzen Klamotten vor mir.
Also kein Grund zur Sorge, sagte er.
Ich bin ja mal gespannt.

Gruss Wedi
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wedi-
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« Antwort #76 am: 09. März 2011, 15:37:13 »

Hi

Update:

Ein Termin zur Güteverhandlung und ggf. im Anschluss daran mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme ist bestimmt worden.

Das pers. Erscheinen des Klägers(Wedi) und des Beklagten(Rechtsanwalt) ist angeordnet worden.
Ferner hat das Gericht beschlossen, den Beklagten als Partei zu vernehmen.



Gruss Wedi
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« Antwort #77 am: 09. März 2011, 17:33:22 »

Hi

Ferner hat das Gericht beschlossen, den Beklagten als Partei zu vernehmen.[/i]
Mir schwirren da noch ein paar Fragen im Kopf herum.
Wenn der RA als Partei geladen und vernommen wird, kann er sich dann noch selber verteidigen?, oder muss er sich vertreten lassen?
Kann ein anderer Anwalt aus der Kanzlei ihn vertreten oder muss er einen anderen Anwalt nehmen?

Gruss Wedi
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brille007
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« Antwort #78 am: 09. März 2011, 17:37:28 »

Moin wedi,

da das Ganze ein Zivilrechtsverfahren ist, besteht m. W. kein Anwaltszwang; der RA kann sich also selbst "verteidigen". Er kann allerdings nicht als Zeuge in eigener Sache fungieren, und eine Rechnung für seine eigene "Inanspruchnahme" kann er m. W. auch nicht stellen, falls Du unterliegst. Insofern kann es Dir doch nur recht sein, wenn er alleine dort aufläuft.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
wedi-
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« Antwort #79 am: 09. März 2011, 17:41:15 »

Hi

An Amtsgerichten im Zivilrecht ist kein Anwaltzwang, aber am Landgericht schon, oder täusche ich mich da?

Gruss Wedi
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brille007
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« Antwort #80 am: 09. März 2011, 17:49:06 »

Moin wedi,

An Amtsgerichten im Zivilrecht ist kein Anwaltzwang, aber am Landgericht schon, oder täusche ich mich da?
das mit dem LG wusste ich nicht; dort gilt tatsächlich >>>§ 78 ZPO<<<. Allerdings heisst es auch dort:
"(4) Ein Rechtsanwalt, der nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 zur Vertretung berechtigt ist, kann sich selbst vertreten."

Grüssles
Martin
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« Antwort #81 am: 09. März 2011, 18:14:42 »

Hi

Mir geht es darum herauszufinden in wie weit die Gegenpartei kompromissbereit in der vorangehenden Güteverhandlung im Hinblick auf die Selbskosten ist.
Nicht das ich dort einen Vergleich anstrebe, aber die Gesprächsbereitschaft auf der Gegenseite ist höher, wenn sie selber hohe Kosten an der Backe haben.Mit diesem Hintergundwissen ist es leichter für mich die Sache einzustufen, denn wärend der Güteverhandlung kann man vieleicht schon abschätzen in welche Richtung das ganze geht.

Gruss Wedi
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Inselreif
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« Antwort #82 am: 09. März 2011, 18:48:42 »

Hi,

der Rechtsanwalt kann sich vor jedem Gericht, an dem er vertretungsberechtigt ist (also meistens AGs, LGs, OLGs) in eigener Sache vertreten. Und kassiert auch das Geld dafür. Dass er während des Verfahrens ein paar Minuten lang als Partei vernommen wird, ändert da auch nichts dran.

Ein vernünftiger Rechtsanwalt beauftragt mit so etwas allerdings in der Regel einen Kollegen.

Gruss von der Insel
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« Antwort #83 am: 09. März 2011, 19:09:44 »

Hi

Ein vernünftiger Rechtsanwalt beauftragt mit so etwas allerdings in der Regel einen Kollegen.
Da ich es mit einem solchem nicht zu tun habe, wird er sich selber vertreten, denke ich.

Gruss und Danke

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wedi-
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« Antwort #84 am: 07. April 2011, 17:53:44 »

Hi

Heute war noch mal ein letzes Gespräch vor den Termin mit meinem Anwalt.

Zusammenfassend gesagt hängt alles von zwei Dingen ab:

1.War die geleistete Unterschrift von mir auf dem Bogen für PKH-Antrag auf einem blanco Zettel, wenn wir das ''glaubhaft'' darlegen können, ist die halbe Miete drin.

2.entscheidend wird nach Feststellung der Unterschrift, der hypothetische Verlauf sein

Da scheiden sich nun die Geister.
Wie hätte das OLG entschieden, wenn dieser Fehler nicht passiert wäre und die Berufung wäre durchgegangen.

Natürlich gehen wir davon aus, das dem Antrag entsprechend entschieden worden wäre, die Gegenseite sagt nun natürlich anderes, obwohl sie sich so für den Prozess eingesetzt haben.
Von deren Seite ist das Grass nun nicht mehr grün, sondern blau.
Alles was mit den EX-Anwälten so detalliert dargelegt wurde in dem Prozess stimmt auf einmal nicht mehr, im Gegenteil, das OLG hätte nach deren jetziger Meinung sogar noch mehr Unterhalt gefordert(ich frage mich nur woher, vor allem Zahle ich schon vollen Unterhalt).
Der Wohnvorteil z.B. wäre nicht wie das 1.Gericht mit 200, oder wie das 2. Gericht mit 300,-Euro zu beziffern, sondern auf weit mehr als 600,- Euro.

Das ist ein ''was wäre wenn'', ''alles oder nichts'' Spiel, mit absolut unklarem Ausgang.

Gruss Wedi



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« Antwort #85 am: 19. April 2011, 11:50:19 »

Hi

Heute war Güteverhandlung mit anschliessender Beweisaufnahme.

Der Gegenanwalt erklärte, das ein Vergleich wegen der Ihm im Rücken sitzenden Haftpflichtversicherung nicht in Betracht kommen kann.

Er wurde als Zeuge belehrt und befragt, im wesentlichen hat er meine Version bestätigt.
Vorrangig ging es erstmal darum, ob der PKH-Antrag von mir blanko unterschrieben wurde, was er bestätigte.
Dann ging es um die Streitpunkte, die natürlich anders gesehen wurden, aber im Grossen und Ganzen war es ein sehr ruhiger und gesitteter Prozessverlauf, wo ich nicht mit gerechnet hatte.

Die drei Richter(ein Richter, zwei Richterinnen)wussten erstmal nichts mit dem anzufangen und sagten schliesslich, das sie sich das in Ruhe anschauen und beraten müssen.

Ein Termin zur Urteilbekanntgabe wurde gemacht und ich durfte gehen.

Und wat kommt nu?


Gruss Wedi
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« Antwort #86 am: 10. Mai 2011, 11:34:57 »

Hi

Mal abgesehen davon, das mein PC absolut einen an der Waffel hat, war heute die Urteilsverkündung.

Weder ich noch mein Anwalt waren persönlich dort, aber er hat versucht telefonisch Auskunft zu bekommen.
Demnach wird die Klage abgewiesen.
Es liegt zwar eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Anwalts vor, nur kann dem hypothetischen Verlauf des Verfahrens nicht mit 100 prozentiger Sicherheit gefolgt werden.
So die Aussage der netten Dame vom Landgericht. gun gun gun

Mein Anwalt riet mir erstmal abzuwarten, wie die Begründung aussieht und dann sofort Berufung einzulegen.
Ich habe keine Lust mehr auf diesen Misst. mad

Gruss Wedi
« Letzte Änderung: 10. Mai 2011, 11:38:38 von wedi- » Gespeichert
wedi-
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« Antwort #87 am: 03. Juni 2011, 19:55:47 »

Hi

Nach langem hin und her und das letztlich die Rechtschutz Deckungszusage gegeben hat, habe ich mich entschlossen doch nochmal in Berufung zu gehen.
Da ich das zuständige OLG kenne und auch einige Richter dort(einer ist mein Nachbar, zuständig für's Familiengericht), rechne ich mir zwar keine positiv verlaufende Berufung aus, ich habe es aber wenigstens versucht.

Gruss Wedi
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« Antwort #88 am: 17. November 2011, 22:33:39 »

Hi

Bis jetzt hat sich in der Berufungssache noch nichts wieder getan.

Ich habe heute telefoniert und telefoniert und ...
Ohne Ergebnis.

Warnung: in diesem Thema wurde seit über 60 Tagen nicht mehr geschrieben.
Sollten sie ihrer Antwort nicht sicher sein, starten sie ein neues Thema.


Das stand da gerade, als ich den Faden wieder aus der Versenkung geholt habe.
Vieleicht sollten die Herrschaften das auch mal tun.
Ich hatte eigentlich nicht vor, das zu einer Lebensaufgabe zu machen.

Aber wahrscheinlich wird darauf spekuliert, das sich das Thema von selber erledigt. c

Einmal beim RA, immer da und weg lassen die dich auch nicht wieder.


Gruss Wedi

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« Antwort #89 am: 08. Februar 2012, 20:20:21 »

Moin

Aktuell in der Küche 10 Grad(rekord war 5 Grad), Warmwasser gibt es zur Zeit nicht(eher pipilau), im Wohnzimmer bringt der Kamin es auf 19 Grad(die Türen zu anderen Räumen stehen auf, damit dort Wärme hingelangt).Ein Zimmer habe ich gesperrt, wegen Erfrierungsgefahr.

Jede Stunde muss ich die Zentralheizung entstören, damit auch die entlegensten Räume ein wenig Wärme abbekommen.

Geduscht und gebadet wird zur Zeit bei meinen Eltern.
Die Heizung ist schrott, Reparaturversuche erfolglos.

Und die Herren Richter und Rechtsanwälte sitzen in ihren warmen Stübchen, trinken Wein, rauchen Zigarre und denken nicht einmal darüber nach, was sie wem antun. mad

Wenn die schon einen Wohnvorteil Urteilen, sollten DIE sich auch darüber im Klaren sein, wie die, die diesen ''geniesen'' auch leben müssen.
Lass die Idioten doch mal versuchen die Butze zu vermieten. mad


Bin echt sauer und könnte kotzen.


Nichts tut sich und der Anwalt meint das Druckausüben auf das OLG negativ beurteilt werden könnte.


Ich kann und will das nicht verstehen, sind die alle nicht ganz Dicht?


Puhhhhh, Gruss Wedi


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« Antwort #90 am: 08. Februar 2012, 21:28:10 »

P.S. unter diesen Umständen würde ich meine Kinder auch nicht zu mir lassen. c
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« Antwort #91 am: 09. Februar 2012, 07:41:19 »

sind die alle nicht ganz Dicht?
Damit passen sie dann prima zu Deiner Heizung...  puzzled

Kannst du nicht irgendwo ein paar mobile Elektroheizungen auftreiben?

Gruß, Michael
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« Antwort #92 am: 09. Februar 2012, 08:33:22 »

Hi Michael

Ich hab schon unterstützend zwei Elektroheizungen am laufen, was aber die Stromkosten immens in die Höhe treibt.

Einen Lichtblick habe ich i.M..
Zwei identische Heizungen habe ich gerade unter Beobachtung, vieleicht kann ich eine davon für kleines Geld ergattern.

Der Einbau ist kein Problem, wofür hat man Freunde.

Das geht aber nun mal nicht von Heute auf Morgen.Bis dahin müssen wir uns eben etwas dicker anziehen.

Mir geht es aber auf den Keks, das sogenannte Richter sagen können wo es langeht und nicht wissen, was die mit Ihrem Urteilspruch anrichten.
Es geht mir ja noch verhältnismässig gut, da meine LG mich sehr unterstützt, aber richtig finde ich das nicht.

Und so allmählig könnten die ja auch mal in die Socken kommen, ob es gut oder schlecht für mich beim OLG aussieht ist mir mittlerweile auch egal.Ich will aber wenigstens Gewissheit.

Gruss Wedi


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« Antwort #93 am: 09. Februar 2012, 09:02:16 »

Hallo Wedi,

wir beide wohnen ja in einem Schloss 
Ich habe sehr gute Erfahrungen mit einem Katalytofen gemacht (Als Zwischenlösung gedacht).
Die gibt es gebraucht schon um die 40 Euro und eine Füllung für die 11 Kilo Gasbuddel kostet
im Baumarkt um die 16 Euro (+ 10 Euro Leihgebühr für die Buddel).
Damit kann man eine Heizleistung von bis zu 5 KWH erreichen. Das wird wirklich mollig warm.
Im Dauerbetrieb kann man die max. eine Woche fahren, bei gelegentlicher Nutzung Wochen
oder gar Monate.

Gruß Debugged
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Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
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« Antwort #94 am: 09. Februar 2012, 09:15:56 »

Hi,

bei Dauerbetrieb wär ich höllisch vorsichtig wegen des Wassers (18 Liter pro Buddel !!), das bei der Verbrennung mit entsteht, dann in der Luft hängt und irgendwann kondensiert.
Die Folgeschäden könnten teurer sein als die Heizungsreparatur.

Gruss von der Insel
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« Antwort #95 am: 09. Februar 2012, 09:18:57 »

Und so allmählig könnten die ja auch mal in die Socken kommen
Hi wedi,

ist natürlich schon ein wenig hinkend, wenn man seine kaputte Heizung mit den Richtern am OLG in Verbindung bringen will.

Aber trotzdem ist dein Frust verständlich.
Denn wer viel Geld ausgibt, ohne eine halbwegs akzeptable Gegenleistung dafür zu bekommen, dem entsteht sicherlich keine Zufriedenheit mit diesem Zustand.
Da können viele hier mit Unterschreiben.

Gruß, Michael
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« Antwort #96 am: 09. Februar 2012, 09:49:18 »

Hi

ist natürlich schon ein wenig hinkend, wenn man seine kaputte Heizung mit den Richtern am OLG in Verbindung bringen will.
Ich bringe das direkt in Verbindung mit den Richtern.

Wenn die mir schon einen Wohnvorteil anrechnen, der überhöht ist, mir den SB um 20% kürzen, weil ich mit meiner LG zusammenlebe(mit Kleinkind) und sich dann auch noch zu meinem Nachteil verrechnen, dann sollen die sich doch mal anschauen, wie ich das alles bewerkstelligen soll.

Ich Zahle gerne KU für meine Kinder, aber auch nur so, das ich mich auch noch unterhalten kann und nicht andere dafür einstehen müssen.

Die Folgeschäden könnten teurer sein als die Heizungsreparatur.
Das ist auch ein Faktor, den ich zu befürchten habe.
Durch die regelmässige Abkühlung und das erneute Aufheizen setzt sich die Feuchtigkeit an den Wänden ab und führt letztlich zu Schimmel.
Ich versuche deswegen, wenn auch etwas kälter, die Temparatur gleichmässig zu halten.

Na ja, es soll nun ja wieder etwas wärmer werden.

Gruss Wedi
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« Antwort #97 am: 09. Februar 2012, 11:37:40 »

  MoinWedi

Geh´ mal ein Stück an die Seite, ich stell dir gerade mal einen dicken Sack warme Grüße in deine kalte Butze.

Stells hin , wo du´s  gerade brauchst!
 

Aufmunternde Grüße
Robert
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« Antwort #98 am: 27. März 2012, 20:43:57 »

Hi

Kleines Update:

Bisher keinerlei Regung, alles schläft, nur ich nicht,.... da ich gerade dies schreibe. puzzled

Gruss Wedi
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