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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 04:44:25 *
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Autor Thema: Verhandlung ABR Antrag der KM  (Gelesen 5550 mal)
DavidOL77
Zeigt sich öfters
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 82


« am: 17. Dezember 2009, 21:12:03 »

Hallo zusammen,

eine kurze Frage zu folgendem Sachverhalt:

in meinem Fall wurde bzgl. des ABR´s für unseren Sohn ein Gutachten erstellt.
Dieses liegt mir nun vor. Gerichtstermin: Anfang Januar
Ich habe bereits während der gemeinsamen Elterngespräche mit der Gutachterin darauf
hingewiesen, dass ich gerne das Gutachten für einen gewissen Zeitraum aussetzen würde, um gemeinsam
mit der KM mediativ eine Lösung zu erarbeiten.
Die KM hat abgelehnt.
Jetzt meine Frage: wenn ich den gleichen Vorschlag vor Gericht bringe (denn ich halte es für dringend notwendig),
könnte der Richter sagen: das ist ein Lösungsansatz.
Also könnt er es uns sogar auferlegen, da die Situation nämlich so ziemlich 50/50 steht,
oder muss er urteilen, wenn der Antragssteller darauf besteht?
Ich vermute allerdings, dass mir die Antwort schon bekannt ist.
Vielen Dank

Grüße

David
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Beppo
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Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 17. Dezember 2009, 21:25:38 »

Moin,
du kannst es vieleicht unter Hinweis auf die FGG-Reform vom 1.9.2009 versuchen, die ja angeblich Züge des Cochemer Modells enthalten soll.
Ich weiß aber auch nicht, wie man das formell macht.
Müsstest du vielleicht mal deinen RA fragen, wenn hier nicht noch einer was weiß.

Bisher galt aber immer, keiner zu einer Mediation gezwungen werden kann. Was eigentlich auch logisch ist, da eine Mediation einen Einigungswillen und Kompromissfähigkeit voraussetzt.

In dem Fall kannst du nur darauf bauen, mit dem Vorschlag deine Friedfertigkeit zu dokumentieren.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
elwu
Gast
« Antwort #2 am: 17. Dezember 2009, 21:32:37 »

Also könnt er es uns sogar auferlegen, da die Situation nämlich so ziemlich 50/50 steht

Hallo,

meinst du mit 50/50 das Gutachten, also wird da keine eindeutige Empfehlung abgegeben?

/elwu
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DavidOL77
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Beiträge: 82


« Antwort #3 am: 17. Dezember 2009, 21:39:23 »

Hallo elwu,

das Gutachten arbeitet eigentlich heraus, dass beide Eltern gleich zu bewerten sind.
Es endet allerdings mit dem Satz:

"...wenn nun eine Entscheidung zw. den Haushalten beider Eltern zu treffen ist, kann diese mit dem wahrscheinlich höheren mütterlichen Zeitanteil für die Versorgung des Jungen begründet werden."

Beppo, vielen Dank für die Antwort.

Grüße

David
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Malachit
Globaler Moderator
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Beiträge: 2.262



« Antwort #4 am: 17. Dezember 2009, 22:25:56 »

Hallo zusammen,

das Gutachten (...) endet allerdings mit dem Satz:

"...wenn nun eine Entscheidung zw. den Haushalten beider Eltern zu treffen ist, kann diese mit dem wahrscheinlich höheren mütterlichen Zeitanteil für die Versorgung des Jungen begründet werden."

Äh, wenn das so ist, dann möchte ich auch Gutachterin werden!!! Denn darüber spekulieren, was wahrscheinlich ist und was nicht, das kann ich auch ohne eine entsprechende Ausbildung ziemlich gut ;-)

Notfalls krame ich mal im Keller, vielleicht liegt da noch eine alte Glaskugel herum ...

Aber im Ernst: Hat die Tussi noch irgendetwas Wesentliches geschrieben über den Grund, warum sie einen höheren mütterlichen Zeitanteil vermutet? Irgendetwas, was über die landesüblichen femifaschistischen Vorurteile hinaus geht? Wenn nicht, dann mach' dich schon mal vorsorglich schlau, wie du dieses pseudo-objektive Machwerk durch ein Gegengutachten in Grund und Boden stampfen lassen kannst.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
Kartoffelkocher
Rege dabei
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Beiträge: 105


Uneinsichtiger Systemversteher


« Antwort #5 am: 18. Dezember 2009, 10:53:14 »

Hallo DavidOL77,

Du solltest unbedingt für die Verhandlung deinen Vorschlag einer Mediation schriftsätzlich über deinen RA in der Akte dokumentieren lassen. Weiterhin natürlich diesen Vorschlag in der Verhandlung nochmals vorbringen und erläutern, warum du es für besser hieltest, zwischen den Elternteilen einen Konsens zu finden.

Bezüglich des Gutachtens sehe ich da etwas schwarz. Mir scheint, aufgrund der zitierten Stelle ("... wahrscheinlich...") das dieses Gutachten, die wissenschaftliche Basis etwas verlassen hat. Dinge können nun mal nur bewießen werden und nicht durch Vermutungen zur Gesetzmäßigkeit erhoben werden. Außerdem hat letzlich das Gericht darüber zu entscheiden und nicht ein Gutachter. Es kommt nun darauf an, wie das Gutachten geschrieben wurde, denn es gelten gewisse Vorschriften für ein Gutachten (da gibt es vom BGH ganz klare Vorgaben). Vielleicht ist ein Gegengutachten hier sinnvoll.

Ich hatte den Fall in meiner ABR Verhandlung, das ich eine Mediation vorschlug und dies von der KM abgelehnt wurden ist. Das Gericht bzw. die Richterin hat dieses auch zur Kenntnis genommen und entsprechend gewertet ("... ich als Gericht habe doch keine Kompetenz über ihr Kind zu entscheiden, das haben nur sie..."). Die KM war aber wahrscheinlich der Meinung, das ihr eh nix passiert, weil ja nun die Kinder zur Muddi gehören und auch immer dahin gegeben werden ...... und hat komplett gemauert.

Sollten alle Dinge wirklich bei euch gleich sein, so kann die Bindungstoleranz und damit auch die Konsensfähigkeit auschlaggebend sein. Darauf schauen Gerichte sehr genau, denn sie müssen in gewisser Weise auch abschätzen können, wo das Kind später ein Umfeld vorfindet, indem die Elternteile eine gleichberechtigte Rolle spielen.

So steht das nun auch in meinem Beschluss vom AG. Nun geht das ganze noch vor das OLG, mal schauen wie die das so sehen.

Übrigens kann eine Mediation, wenn der Antrag nach dem 1.9.09 (neues FGG) eingegangen ist, auch vom Gericht angeordnet werden.

Du solltest auch nochmal hier im Forum suchen und schauen das das Gutachten durchleuchtet wird. Es scheint mir nicht hilfreich.

Gruß
KK

P.S. Also so ein Blödsinn: wie kann man denn sagen in der heutigen Zeit, das man Zeiten vorhersehen kann!? Ich schließe mich da malachit an und würde diese Passage dem GA um die Ohren hauen lassen.....
Gespeichert

Milan
_Milan
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #6 am: 18. Dezember 2009, 11:09:17 »

Moin!

Kenne zwar das GA nicht, aber für mich klingt es so, dass es vom inhaltlichen her grundsätzlich "unentschieden" ist. Ihr seid beide gleich "gut". Da die GAerin sich aber in dem Zwang sah, sich für einen von Euch "entscheiden" zu müssen, kramt sie mal eben den allseits beliebten Muttergrundsatz raus. Im Zweifel für die Mutter. Da es dafür nie (!) ein objektives Argument gibt, kramt sie ihre Wahrscheinlichkeitstheorie raus.

Ätzend für Dich. Aber ich glaube nicht ungewöhnlich. Mir ist schon oft ein solcher Wind um die Ohren gefegt.

Greetz,
Milan
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jenpa
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 259



« Antwort #7 am: 18. Dezember 2009, 14:28:54 »

Hallo David 

Wie sind den so die Meinungen vom JA und der VP  ?   
Kannst du mit der KM reden ?   

Nicht umbedingt muß sich das Gericht am GA orientieren.


jenpa
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..dem Kind beide Eltern
DavidOL77
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 82


« Antwort #8 am: 21. Dezember 2009, 14:58:15 »

Hallo zusammen,

vielen dank für eure Antworten.

Nochmal kurz zu den Fakten:
Das Gutachten(Ergänzungsgutachten) umfasst ca. 20 Seiten. Es beinhaltet überwiegend eine chronologische Aufzählung von Sachverhalten, Aussagen der Beteiligten etc.
Was ich vermisse sind Schlagworte wie Bindungstoleranz, Kontinuität, Kooperationsfähigkeit.
Elternkompetenz wird beiden zugesprochen und wie gesagt, die Mutter hat viel Zeit.
Die Aussage des JA (vom Mai/Juni 09) ist eher nebensächlich und nicht ausschlaggebend.
Was allerdings deutlich wird im Gutachten ist, dass die Situation so für den Kleinen nicht gut ist.
Er zeigt bereits erste Anzeichen von Irritation bzgl. der allgemeinen Umstände.
Konkret bedeutet das für mich:

Ich spiele ernsthaft mit dem Gedanken, den Kleinen zur KM zu geben und den Prozeß somit zu verkürzen.
Es gibt für die jetzige Situation keine Akzeptanz. Die KM würde die Situation nie akzeptieren und immer daran arbeiten, diese zu ändern. Seit den vergangenen Herbstferien ist der Kleine verändert.
Er wendet sich von zuvor geliebten Menschen ab (z.B. meine Partnerin oder meine Mutter), er will nicht mehr gerne in den KIGA (hat eindeutige Verlustängste), er hängt sich extrem an mich, wenn die KM da ist bin ich allerdings fast abgeschrieben. z.B. habe ich auch das Gefühl, dass die anderen Mütter im KiGa die Situation nicht akzeptieren.
Er spricht auf einmal häufig davon, dass er Mama vermisst.
Ich kann nicht ganz einschätzen, ob dies ein normaler Entwicklungsprozeß ist, oder ob auf der anderen Seite stark daran gearbeitet wird.
Es steht jedenfalls fest, dass es so nicht weiter geht. Ich sehe mich fast gezwungen, den Kleinen zu seinem Wohl bei der KM zu lassen.

Zusätzlich denke ich natürlich auch, wie ich mir einbilden konnte, dass das ABR weiterhin bei mir bleibt. Die KM hat dazugelernt und sich während der zu begutachtenden Zeit gut benommen. Sie zeigte Verständnis und angebliche Gesprächsbereitschaft. Man nimmt einer Mutter nicht das Kind.
Auch haben wir eine neue Richterin zugewiesen bekommen. Diese Dame kennt den vorangegangen Sachverhalt kaum, d.h. sie kann sich ihre persönliche Meinung nur anhand der Schriftsätze bilden.

Ich hoffe somit, einen Einigungsprozeß anstrengen zu können, mit dem alle Beteiligten leben können.

Liebe Grüße

David
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DeepThought
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« Antwort #9 am: 21. Dezember 2009, 17:37:10 »

Eijeijeijeijei, David, David, David. Ich kann deine Gefühle und Gedanken verstehen. Nur, du wirst dadurch nichts bessern.

Zum Ergänzungsgutachten:
Du hast dir echt ein Ei ins Nest gelegt mit der Äußerung deiner Befürchtung, wegen der aktuellen Situation sei das Kind belastet und du fürchtest, es könne sich von einem Elternteil abwenden. Das denkt man, sagt es aber nicht und einer gerichtlich bestellten Person schon drei Mal nicht.

Über die Vorteile auf deiner Seite müssen wir nicht reden: Kontinuität, umfangreiches und gefestigtes soziales Umfeld, etc. pp.

Die Ex hingegen wird zunächst in der bisherigen Wohnung bleiben wollen. Es stehen also ggf. zwei Wohnortwechsel für den Lütten an. Das ist nicht gut. Ferner ist die berufliche Situation in keinster Weise geklärt. Das Bewerberverfahren wird erst im Januar 2010 abgeschlossen sein. Bis sie dann Infos bekommt, vergeht noch mehr Zeit mit ungewissem Ergebnis und damit ungewissem Wohnort. Recht hübsach hat sie den Dr. ins Spiel gebracht. Das ist ja eine Honoration, das ist was Gediegenes. Er war ja offensichtlich auch bei der Exploration anwesend.

Klar hervortreten die Elternstreitigkeiten. Jeder wirft dem anderen Fehlverhalten vor. Allerdings sehe ich dich gem. Gutachten in einer Verteidigungsposition. Und das muss in der Stellungnahme betont werden. Die Aggression geht von der Ex aus. Auch, dass sie dir vorwirft, keine Beteiligung an ihren Umgangskosten von dir zu erhalten, zeigt ihr wahre Mathematik: Kind = Geld.

Sehr hübsch versteht es die Ex, die Betreuung durch sie in höherem zeitlichen Umfang sicherzustellen als du es kannst. Muttertier = Kindeswohl. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass der Lütte durch die bisherige Betreuung in der Zeit bei dir zu einem selbstständigen Kind herangereift ist und sich im Modell gut zurecht findet.

Mit den gemeinsamen Unternehmungen hat sie dir ein Bein gestellt und du bist voll auf die Nase geplumpst.

Einzig der durch Ferien höhere Betreuungsanteil der Ex ist als entscheidungsrelevant erkannt worden. Dies gilt es zu entkräften.

Bis Januar ist nicht mehr lang. Wenn du nicht deine Kräfte zentrierst, wirst du dein Kind verlieren. So schätze ich anhand beider Gutachten die Ex ein.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
DavidOL77
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« Antwort #10 am: 21. Dezember 2009, 22:33:33 »

Hallo Deep,

vielen Dank für deine Einschätzung.

Zunächst: Wieso sollte man nicht erwähnen, dass man befürchtet, dass sich ein Kind abwenden könnte? Ich hatte es hier so aufgefasst, dass man lediglich PAS nicht erwähnen dürfe. Die Befürchtung habe ich ja tatsächlich.
Vor allem wollte ich mich auch in anderen Bereichen gegenüber der GA an den Grundsatz halten: Ehrlichkeit währt am längsten.
Scheinbar eine Fehleinschätzung.

Dem ehemalige Richter war vor allem die Bindungstoleranz am wichtigsten. Wer lässt den anderen mehr zu? Daran habe ich mich gehalten. Auf meiner Fahne steht: Wenn der Kleine bei mir bleibt, dann hat er den maximalen Umgang zu beiden Eltern.
Scheinbar hat die GA das nicht so gesehen. Die Frage ist: wie sieht es die neu betraute Richterin? Lt. Aussage meiner Anwältin kommt sie vom gleichen Gericht, mittleren Alters, bisher keine Familienangelegenheiten.

Umgekehrt zählte für den ehemaligen Richter die Kontinuität nicht.
Da ich ja nun der KM einen sehr großen Umgang gewährt habe, ist der Kleine bei der KM sehr gut integriert. z.B. hat er dort einen gleichaltrigen Freund, der ihm viel bedeutet. Ein Wechsel zur KM wäre also keine große Umstellung für Ihn. Auch der KiGa wäre einfacher für ihn, da sein kleiner Kumpel ebenfalls dort ist. Ein berufsbedingter, angekündigter Wohnungswechsel der KM wäre somit auch kein schlagendes Argument.

Es stimmt allerdings: ihre berufliche Zukunft ist noch nicht festgelegt.

Meine Frage: wie stelle ich meine Verteidigungsposition am besten dar? Es war tatsächlich bis jetzt stets so, dass ich eingentlich alles getan habe, was die KM gewünscht hat bzgl. Umgang, Klamotten, Uhrzeiten, etc.
Lediglich einmal habe ich mich durchgesetzt, dass war beim KiGa- Besuch den die KM vereiteln wollte.
Vom Gericht bin ich darauf gerügt worden. Im Anschluss wurde gleich von der KM das ABR beantragt.
Soviel zu den offiziellen Fakten. Die Beschreibung aller restlichen Störungsaktionen der KM wirkt doch eher wie "schlechtmachen" der KM, dass hat die GA auch nicht beeindruckt.

Zu unseren beiden beruflichen Situationen: KM als Berufsschullehrerin mit angeblichen 15 Stunden. Jeder hat soviel Allgemeinwissen, dass er weiß, dass Lehrer oft halbe Stellen haben, also glaubhaft.
KV: Angestellt im väterlichen Handwerksbetrieb. Insgesamt 8 Mitarbeiter. KV des KV: Ende 50, also nicht mehr unendlich im Unternehmen. Alle im Geiste von mir gesponnenen möglichen Zukunftsaussichten müssen auf einen Aussenstehenden wie Luftschlösser wirken. Jeder weiß, dass Selbstständige oft eine 50 bis 60 Stunden Woche haben.
Zur Zeit geht es sehr gut, aber wie läuft es in fünf Jahren? Jedes Szenario basiert auf Annahmen meinerseits.
Ich weiß nicht, ob mich das als Richter überzeugen würde.
Mit Sätzen wie: in drei Jahren geht der Kleine doch in die Schule und dann wird er Freunde haben und sonstige Interessen und dann ist da ja noch meine Lebensgefährtin.... Für mich etwas zu mau.
Auch hier hatte ich es gegenüber der GA mit der Ehrlichkeit gehalten. "Natürlich ist die Situation für mich anstrengend, aber ich schaffe sie. Ja, ich muß totz Betreuung des Kleinen auch arbeiten."

Fest steht: Die Eltern (also wir) haben ein kommunikatives Problem. Die GA konnte das schon nicht lösen und die Eltern werden auch noch lange damit beschäftigt sein.
Langfristig betrachtet wirkt somit doch die zeitliche Vorteil der KM am größten, oder nicht?

Ich bin halt sehr unentschlossen, jetzt alles auf eine Karte zu setzen, um im Anschluss alles zu verlieren?

Siehtst du (oder ihr) denn eine reelle Chance?

Liebe Grüße

David
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DeepThought
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« Antwort #11 am: 21. Dezember 2009, 22:52:09 »

Moin nochmal, David,

ich schätze die Chancen 50,01 % zu deinen Gunsten ein. Es wurde im Gutachten schon etwas zu Toleranzen und Prinzipen gesagt - paritätisch. Das ist ja der Mist an der Sache. Nur in der Zusammenfassung schlägt die GA sich mit der Ex ein klein wenig gemeinsam in die Büsche.

Sofern du keine Unrichtigkeiten im GA feststellst, kommt es auf die Verhandlung an. Wäre ich Richter, wüsste ich ehrlich gesagt auch nicht, wie richtig zu entscheiden wäre. Ihr müsst vortragen, dass das soziale Umfeld gefestigt ist, die Betreuung ist gleichwertig sichergestellt. Die Ex ist streitwillig, nicht du. Sie will Geld für den Umgang - was völlig unüblich ist.

Versuche in der Verhandlung auf Mediation zu drängen. So gewinnst du Zeit und kannst einwirken.

DeepThought
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« Antwort #12 am: 22. Dezember 2009, 10:19:48 »

Hi David,

ich denke dem Vorschlag von Deep ist nichts hinzuzufügen. Ein paar kleine Tipps möchte ich dir dennoch gerne mit auf deinen Weg
in die durchaus nicht leichte Verhandlung geben.

Zitat
Wäre ich Richter, wüsste ich ehrlich gesagt auch nicht, wie richtig zu entscheiden wäre.

Das ist ja der Kasus Knaxus. Der Richter kann sich praktisch keine objektive Entscheidung treffen, da er beide Parteien nur
etwa 30 Minuten in der Gerichtsverhandlung erlebt. Würde der Richter es objektiv einschätzen können, stünden deine Chancen
bestimmt besser.

Zitat
Versuche in der Verhandlung auf Mediation zu drängen.
Das halte ich für sehr sinnvoll.

Mediation kann natürlich auch bedeuten, dass die Verhandlung auf einen Vergleich hinausläuft. Das solltest du, wenn es geht, vermeiden.
Denn damit nimmst du dir selbst die Rechtsmittel.

"Herr Richter" mein Vorschlag für eine besseres Miteinander wäre eine Mediation, z.b. bei einem Familientherapeuten. Somit besteht die
Möglichkeit, die Spannungen zu deeskalieren und es fördert gleichwohl das Kindeswohl.

*klick*

Dann sollte sich normalerweise der Augenmerk des Richters auf die Ex richten. Dann müsste sie erst einmal darlegen, was dagegen spricht.

Versuche (sachlich) das Licht von Dir auf die Ex zu richten. Je mehr der Richter sich mit der Ex beschäftigen muss, desto verunsicherter dürfte sie sein.

Das schwierige ist, dass keiner vorhersehen kann, wie die Verhandlung laufen wird. Ich kann gerne mal kramen, wie der Beschluss mit der
UP bei mir lautet. Evtl. kann dein RA ans Gericht vor der Verhandlung noch einen Schriftsatz richten (Anregung).

Gruss
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
DavidOL77
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« Antwort #13 am: 22. Dezember 2009, 10:52:50 »

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

Während der "Gutachterzeit" ist mir auch sehr klar geworden, dass dem Kleinen und uns ein Mediationsprozess
mit einem einvernehmlichen Ergebnis am besten wäre.
Ich habe bereits während der gemeinsamen Elterngespräche bei der Gutachterin darauf gedrängt.
Die KM wollte zwar gemeinsame Gespräche in Form einer Mediation, aber trotzdem das Gutachten, somit kam ich an diesem Punkt nicht weiter.
Wir einigten uns auf einen von ihr vorgeschlagenen Mediator einer öffentlichen Einrichtung in Hannover, bei dem wir mitlerweile schon 1x waren.
Als dieser nach seinem Auftrag fragte, stellte ich nochmal dar, dass ich das Gutachten gerne aussetzen würde, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Auch hier lehnte die KM ab.
Der Mediator unterstrich schon, dass es durchaus hilfreich ist, wenn man sich nicht gleichzeitig vor Gericht auseinandersetzt, konnte aber auch verstehen, dass die KM sehr gespannt auf das Ergebnis des Gutachtens ist.
Wir einigten uns letztendlich allerdings nur darauf, weiter mit dem Mediator in Hannover zusammenzuarbeiten, um zumindest im Dialog zu bleiben.

Die beste Lösung wäre in meinen Augen nach wie vor eine mediative Lösung, die ich auch gerne vortragen werde.
Wie steht es denn mit dem hier vorgeschlagenen Bezug auf das neue FGG?
Ich habe bis jetzt diesbezüglich erst wenig Infos auftreiben können.

Das Gutachten stellt ja fest:

"... Die elterliche Förder- und Erziehungskompetenz ist weiterhin gegeben. Ihre eingeschränke Kooperationsfähigkeit und Bereitschaft, eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten (bei der KM) wirken sich als Belastung der Gesamtsituation aus."

Dies bedeutet doch, dass die KM nicht an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist, oder nicht?
Könnte uns die Richterin nun in Bezug auf das o.g. FGG dazu anhalten, uns zu einigen?

Immerhin wird der Konflikt zw. uns als Eltern auch nach einem Wechsel des Kleinen noch gegeben sein.

Die KM wird auf meinen Vorschlag einer Mediation vor Gericht wie folgt reagieren:
"auch ich möchte eine Mediation, jedoch wünsche ich mir zunächst ein Urteil, um die Situation für den Kleinen zu festigen. Jeder muss wissen woran er ist und der Kleine muss endlich zur Ruhe kommen."

Nochmal kurz zu der Forderung der KM, das ich mich an den Umgangskosten beteiligen soll.
Im beisein der Gutachterin habe ich der KM vorgeschlagen, dass ich zwar nicht die Hälfte der Fahrtenübernehmen kann, aber ich kann ihr anbieten die Hälfte der Kosten zu tragen und eine Fahrt von vier Fahrten im Monat.
Die KM hatte nur wiederwillig zugestimmt.

Beste Grüße

David
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« Antwort #14 am: 22. Dezember 2009, 12:19:51 »

Hallo David!!

Hast Du schon mal überlegt, Deinen Thread ins geschlossene Forum stellen zu lassen? Die KM kann hier jedes Detail mitlesen, was sicherlich nicht in Deinem Sinne ist.

Ich wünsche Euch alles Gute.

LG, Lutz
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
DavidOL77
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« Antwort #15 am: 04. Januar 2010, 21:52:08 »

Hallo zusammen,

zunächst einmal ein frohes neues Jahr und Deep, vielen Dank für die Einrichtung dieses Forums.

In Anbetracht meiner bevorstehenden Verhandlung am 11. Januar bzgl. des ABR´s für unseren Sohn
möchte ich hier gerne ein paar strategische Gesichtspunkte besprechen, ohne das jeder es lesen kann.

Wie einige von euch evtl. wissen, wurde mir im Mai 2008 das ABR für unseren (mittlerweile 3,5 Jahre)
Sohn übertragen. Als Hauptargument galt vor allem meine offensichtlich höhere Bindungstoleranz und die
zeitliche Belastung der KM aufgrund ihres Referendariats. Eine Gutachterin gab damals die Empfehlung
und bestätigte damit Vermutung des Richters.
Hinweis damals: Nach Abschluss des Referendariats solle die Situation neu beleuchtet werden.
Seitdem habe ich mich stets für einen maximalen Umgang des Kleinen mit der KM eingesetzt. Jedes 2. WE,
die kompletten Ferien und viele zusätzliche WE´s.
Nachdem ich den Kleinen mit 3 Jahren Anfang 2009 im KiGa anmeldete sperrte sich die KM dagegen.
Sie wollte, dass der Kleine ab Mai 2008 wieder zu ihr wechselt, da ihr Referendariat so gut wie beendet war (offizielles Ende Nov.2008).
Nachdem ich den KiGa- Besuch gerichtlich durchsetzte, beantragte die KM im März 2008 das ABR für sich.
1. Verhandlung Juni 2009. Der Richter entschied sich für ein weiteres Gutachten und für die gleiche Gutachterin.
Das Gutachten stellte wie bereits erwähnt einen nach wie vor großen Konflikt zw. den Eltern dar. Des Weiteren,
dass beide Eltern geeignet sind und endet mit dem Fazit, dass der Junge aus zeitlichen Gründen langfristig von der KM besser betreut werden könne (wahrscheinlich).
Weiterer folgender Umstand: die Richter haben gewechselt. Nun ist eine Richterin eingesetzt.
Während der gemeinsamen Gespräche bei der Gutachterin habe ich mich stark für eine aussergerichtliche Lösungsfindung eingesetzt.
Die KM lehnte ab. Sie wollte das Gutachten und mediative Gespräche, vor allem über den Kleinen.
Es fand ein erstes mediatives Gespräch in Hannover (Wohnort der KM)statt. Auch hier versuchte ich nochmal den aussergerichtlichen Lösungsansatz ohne Erfolg. Das Gutachten war noch nicht fertig, wir einigten uns auf weitere Gespräche im Januar, um im Gespräch zu bleiben.
Es gab nun Hinweise aus diesem Forum, dass ich mich evtl. auf das FGG beziehen könne - Anordnung einer Mediation.
Nach Rücksprache mit meiner Anwältin sagte diese, dass das FGG komplett geändert wurde und es gäbe einen kleinen Paragraphen, auf den man sich beziehen könne, allerdings würde jeder Richter mit realistischer Sicht erkennen, dass uns eine Einigung in den letzten zwei Jahren auch nicht gelungen wäre. Ein Antrag wäre somit nicht unbedingt zu empfehlen.
Ich habe somit mit ihr vereinbart, der Gegenseite nun ein weiteres Mal eine Mediation vorzuschlagen,
da bereits mit einem Mediationsprozeß begonnen wurde und da die berufliche Zukunft der KM nach wie vor noch nicht fest steht, in der Hoffnung, dass der gegnerische Anwalt der KM eine solche Lösung nahe legt. Eine Antwort steht noch aus, allerdings mache ich mir nicht zu große Hoffnungen.
Sollte die Antwort negativ sein, möchte ich gerne meine weitere Vorgehensweise hier besprechen.

Liebe Grüße

David
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DavidOL77
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« Antwort #16 am: 05. Januar 2010, 23:06:55 »

Hallo zusammen!

Nachdem es nach wie vor keine Stellungnahme bzgl. einer Mediation gibt, habe ich meinen Standpunkt einmal so
schriftlich verfasst, wie ich ihn wahrscheinlich vortragen  -oder schriftlich an die Richterin verfassen- würde.
Über eine kurze Stellungnahme bzgl. meiner Argumentation würde ich mich sehr freuen.

...
Welche Lösung bzgl. des Aufenthaltes unseres Sohnes (Bx) entspricht am ehesten dem Kindeswohl?

Im Interesse Bx´s muß es auch in Zukunft zw. uns als Eltern unabhängig von Bx´s Lebensmittelpunkt zu Kompromissen kommen, um in gemeinsamen Angelegenheiten auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu kommen und Bx somit in seiner ohnehin schwierigen Situation zu unterstützen.
Gleichzeitig müsen wir als Eltern mit dieser Situation leben und sie ertragen können.

Für mich lag deshalb eine große Hoffnung darin, noch vor Erstellung des Gutachtens, bzw. vor einem Urteil, in einen Lösungsprozeß einzusteigen, um gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, aus der alle Beteiligten und besonders Bx als Gewinner hervortreten.
Leider habe ich den ehrlichen Wunsch eines gemeinsamen Weges und der damit verbundenen Kooperationsbereitschaft bei der KM bis heute nicht erkennen können.
Nachdem es uns nach der letzten Gerichtsverhandlung im Juni 09 endlich gelungen ist, eine gemeinsame Beratung zu realisieren, nutzte die KM diese Treffen vor allem dazu, ihrem Unmut über mein Verhalten zu äußern. Die angestrebten konstruktiven Gespräche auf Sachebene waren nicht möglich. (Zeugin: Frau Hinrichs von der Beratungsstelle des JA)
Während der anschließenden gemeinsamen Elterngespräche im Beisein der Gutachterin lehnte die KM einen gemeinsamen, Gutachten-ersetzenden Lösungsprozeß ab. Dies tat sie bereits zwei Jahre zuvor (siehe Gutachten 1), kurz nachdem wir uns mit der Gutachterin im Nov. 2007  auf einen gemeinsamen, Gutachten-ersetzenden Lösungsprozeß einigten (siehe Ergebnisprotokoll vom Nov. 2007). Letztendlich haben wir seitdem zwei Jahre verloren und sind am gleichen Punkt wie damals.

Nach wie vor ist Bx für die Km "ihr" Kind. Diese Grundhaltung wurde bereits im ersten Gutachten festgestellt und mir von Seiten der KM nochmal im Juni und Aug. 2009 während der gemeinsamen Gespräche bei der Beratungsstelle des JA durch folgende Aussagen der KM bestätigt:
- was tut der KV für sein Kind?
- der KV kümmert ich nicht
- Bx will seit einem Jahr zur KM und äußert es auch
- Bx will nicht zu seinem Vater
- Die Bindung der KM zu Bx ist sehr stark, sie habe ihn gestillt und der KV hatte anfänglich keine Bindung zum Kind gehabt
- Die KM kann nicht verstehen, wieso ein Kind von seiner Hauptbezugsperson entfernt wird

Diese Aussagen lassen mich unter anderem auch an der notwendigen Bindungtoleranz der KM zweifeln.
Ich habe diese Bindungstoleranz (entsprechend der 1. gutachterlichen Empfehlung) in den vergangenen 1,5 Jahren bewiesen, indem ich über den vorgegebenen Rahmen hinaus den Umgang zw. der KM und Bx stets gefördert und gewährt habe, denn ieser Kontakt ist mir sehr wichtig.

Die KM hingegen hat stets ihre "Vor-Stellung" geltend gemacht und sich im Gegensatz bzgl. meiner geäußerten Wünsche immer ablehnend verhalten. Sei es bei den terminlichen Absprachen während der Sommer- oder Weihnachtsferien, bei Vorschlägen meinerseits zur Verknüpfung beider Lebensmittelpunkte von Bx, sei es bei Vorschlägen zu geeigneten Mediatoren und Beratern, oder letzendlich auch beim KiGa- Besuch von Bx.

Bzgl. der Kontinuität kann ich sagen, dass Bx in einem strukturell gefestigten Umfeld groß wird, welches sich bewährt hat. Im Gegensatz dazu hat die KM noch keine feste Stelle. Die Bewerbungsverfahren beginnen im Januar.
Wie bereits im 1. und 2. Gutachten fesgestellt, wird es bei der KM Veränderungen in der beruflichen  und Wohnsituation geben, da eine langfristige Stelle noch nicht angetreten wurde, oder in Aussicht steht.

Was die "wahrscheinliche" zeitliche Belastung beider Eltern betrifft, so läßt sich hier sicher keine klare Präferenz festlegen. Wie bereits im 1. Gutachten festgestellt wurde (s.26), haben beide Eltern ein großes Maß an beruflichen Aufgaben zu bewältigen, mit dem Unterschied, dass ich als KV bereits bewiesen habe, dass sich mein berufliches Engagement mit der gleichzeiten Betreuung Bx´s sehr gut verenbaren läßt.
Die im Gutachten festgestellte positive Entwicklung Bx´s ist der Beweis dafür.

Aus diesen Gründen ist ein Wechsel B's in den mütterlichen Haushalt mit dem Argument eines "wahrscheinlich" höheren Zeitanteils sicher nicht zu begründen.
...

Zu meinen Fragen:
Ist die Argumentation stichhaltig genug?
wirkt es zu kontra-KM?
wird meine berufliche zeitliche Belastung zu groß dargestellt? (Das ist mein Problem, denn die Betreuung durch mich, meine Mutter und den KiGa funktioniert gut, aber ich habe immer das Gefühl, das glaubt mir keiner so richtig)

Liebe Grüße

David


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« Letzte Änderung: 23. März 2011, 20:19:02 von DeepThought » Gespeichert
DavidOL77
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« Antwort #17 am: 12. Januar 2010, 13:09:40 »

Hallo zusammen!

Gestern war die 2. Verhandlung bzgl. des ABR Antrages der KM.
Ergebnis:

Die neue Richterin drängte darauf, dass wir nach wie vor versuchen, die Angelegenheit aussergerichtlich zu klären.
Diesen Vorschlag hatte ich ja bereits vor der Verhandlung schriftlich an die KM gegeben, die es ablehnte.
Gestern gab es dann vor Gericht eine Zusage der KM.

Die Richterin sah beide Eltern als geeignet. 3 bis 4 weitere Monate würden jetzt auch nicht schmerzen. Sie äußerte ganz klar, dass sie der Meinung ist, dass diese Lösung für den Kleinen das beste wäre.
Nachdem sie die KM zunächst fragte, wie es denn jetzt beruflich um sie steht, sagte sie, dass der einzige Grund, warum  der Kleine nach Hannover wechseln solle der wäre, dass die KM mit der Situation schlechter leben kann und somit mehr Unruhe ins Boot käme, da die Gutachterin bereits von ersten Irritationen des Kleinen sprach.
Sie sagte mir, dass es ihr leid täte, dass ja nun mein Vorteil, dass ich mit der Situation gelassener umginge, mir im Endeffekt "zum Verhängnis" würde.
Die Seite der KM gab zu bedenken, dass wir ja bereits mit der Kontinuität argumentieren würden und somit ein weiterer zeitverlust gegen sie spielen würde. Dies wurde von der Richterin allerdings neutralisiert, da er ja sonst auch damals nicht zu mir hätte wechseln dürfen.
Die neue Verhandlung ist nun im Mai. Wir werden eine Mediation im 14. tägigen Rhythmus in Hannover beginnen, wo wir bereits einmal waren.

Liebe Grüße

David
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« Antwort #18 am: 28. März 2010, 23:39:43 »

Hallo David,

falls Du hier ab und an reinliest, gibt es von den Mediationen etwas zu berichten? Sind ja nun schon fast drei Monate vergangen seit dem Gerichtstermin.

LG LBM
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« Antwort #19 am: 03. April 2010, 08:59:57 »

Hallo Lausebackesmama,

vielen Dank für deine Nachfrage.
Bzgl. der Mediation gibt es einiges zu berichten.

Die nächste Verhandlung ist Anfang Mai, bis dahin haben wir noch drei Mediationstermine.
Ziel soll es im Idealfall sein, sich über einen Verbleib des Kleinen zu einigen.
Dieses Ziel sehe ich noch nicht, allerdings hoffe ich, die KM zu einer Verlängerung der Mediation
bewegen zu können, d.h., dass zunächst kein Urteil gesprochen wird, sondern wir nach wie vor versuchen,
an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.
Ihr Verhalten kann man bis jetzt auch als Aussitzen beschreiben. Wenig konstruktives beitragen und Wünsche
von mir mit Sätzen wie: "...wenn du es so möchtest..." beantworten.
Gleichzeitig stellt sie sich als Opfer dar, von mir, von der Justiz...

Ihre Argumentation wird wenig aus Sicht des Kleinen geführt.
Beim letzten Mal schloss Sie die Sitzung mit der Äußerung, dass sie mir kein Stück vertraue. Ich würde immer nur so tun, als wenn ich der nette Typ wäre, in Wirklichkeit würde ich ihr den Kleinen mehr und mehr entziehen.
Begründung: Sie glaube mir nicht, dass der Kleine nach dem Skypen irritiert reagiert. Das sage ich nur, um es zu unterbinden.
Dabei übernehme ich mittlerweile die Hälfte der Fahrten, Er ist die kompletten Ferien bei ihr und jedes zweite WE von Do. bis Mo.  Mir bleibt der Alltag und ein WE.
Auch setze ich mich für regelmäßigen und guten telefonischen Kontakt ein, was man von ihr nicht gerade behaupten kann. Von aktiver Unterbindung kann hier somit glaube ich keine Rede sein.

Im Anschluss an den "kein Vertrauen"- Ausspruch (was lt. Aussage Mediator auch ihm etwas den Boden unter den Füßen wegzog), gab sie in der nächsten Sitzung eine Stellungnahme ab, warum sie mir nicht vertrauen würde. Überwiegend waren das alte Kamellen, die vor allem unsere Trennung und die damit einhergehenden Ereignisse betreffen.
Aktuelle Ereignisse inkl. Begründung waren nicht dabei. Es hatte allerdings den Effekt, dass der Mediator denken mußte: Der gute Herr ist ja ein ganz schönes A....
Ich habe gebeten, zu den von Ihr genannten Punkten beim kommenden Mal Stellung zu nehmen und gleichzeitig einmal Punkte zu nennen, warum mein Vertrauen auch nicht das beste ist.
Gleichzeitig wollen wir das erste Mal über Lösungsansätze bzgl. einer Einigung sprechen.
Mein Kompromiss wäre, dass er bis zur Schule bei mir bleibt und anschließend zu ihr nach Hannover wechselt.
Somit kann sie sich beruflich finden, die Mediation wird fortgeführt und es besteht vielleicht die Möglichkeit, alles auf gefestigte Fundamente zu stellen. Ich glaube ein kompletter Aufenthalt in meinem Haushalt würde nie akzeptiert werden und uns alle letztendlich zerstören.
Ein jetziger Wechsel nach Hannover wäre allerdings zu früh, denn die Dame ist bzgl. des gemeinsamen Elterngedankens noch nicht so weit.
Nach dem nächsten Mediationstermin in der kommenden Woche werde ich mal genauer berichten.

Liebe Grüße

David
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« Antwort #20 am: 03. April 2010, 09:55:14 »

Hallo David,

das was Du beschreibst, hört sich für meine Ohren bedrohlich an. Ich hätte gedacht, dass Du aus der Situation mehr Vorteile hast. Gleichzeitig wäre der KM doch auch vorzuschlagen, dass sie beim Dienstherren eine Versetzung an den "Wohnort" des Kindes beantragen kann oder einen Tauschpartner suchen? Ist da gar nichts möglich?

Ich finde Dein Entgegenkommen schon fast zu viel, auch die Zeiten, die der Junge bei Mama verbringt. Zumindest, um Deine Chancen zu wahren, dass er bei Dir bleibt. Im Grunde ist es ja vorbildlich, dass Du nicht an ihm klammerst, aber ihn gehen zu lassen, um ihn nicht zu verlieren scheint mir in dem Fall dazu zu führen, ihn ganz gehen lassen zu müssen. Und bei der Art, die KM hat, wird sie wohl niemals Dein Entgegenkommen an den Tag legen, wenn sie ihn erst mal in den Klauen hat.

Mich beschleicht einfach ein ganz schlechtes Gefühl bei Deinen Worten. Traurig

Aber vielen Dank fürs Feedback.

LG LBM
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« Antwort #21 am: 03. April 2010, 18:29:59 »

@DavidOL77,

ich halte es nicht für zielführend, in der Mediation so ausführlich, wie es sich andeutet, über Vergangenes zu sprechen. Darüber vergeht die Zeit in der Mediation, die gedacht war/ist, um Lösungen für die Zukunft zu finden.

Kannst Du den Mediator nicht darauf ansprechen, damit wieder die "richtige" Richtung bei den Gesprächen eingeschlagen wird?

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« Antwort #22 am: 29. April 2010, 21:52:31 »

Hallo zusammen,

ich wollte euch gerne einmal den aktuellen Stand bzgl. meines Falles melden.
Nach richterlichem Wunsch haben sich die KM und ich im Januar in eine Mediation bzgl. unseres Sohnes begeben, mit der Zielsetzung,
im gegenseitigen Einvernehmen eine Lösung bzgl. des Lebensmittelpunktes unseres 4 jährigen Sohnes zu erarbeiten.

Zur Mediation ist zu sagen, dass sie insoweit von Vorteil war, dass wir endlich einen Ort gefunden haben, um uns über aktuelle
Belange des Kleinen auszutauschen. Der KM hat dies allerdings nicht ganz gepasst, denn sie warf mir vor, dass ich keine Absprachen
mehr mit ihr ausserhalb der Mediation treffen würde.
Die Mediation fand 14 tägig in Hannover statt. Insgesamt sollten es 8x mit einer Stunde werden. Es sind aber mittlerweile bestimmt 9x
mit ca. 12 Std., da ich zum Schluss nach Möglichkeit um Doppelstunden bat, damit wir mehr Zeit haben. Die Med. sollte jeden 2. Freitag statt finden,
wobei ich den Kleinen zum WE Umgang mit zur KM brachte. Auf Wunsch der KM verlegten wir die Termine jedoch auf Mittwochs vor, somit verlängerte
sich auch ihr Umgang. Zunächst fuhren wir gemeinsam (ich holte sie ab), später bat ich allerdings darum, getrennt zu fahren, was die KM nicht gut fand.
Der Mediator legte fest, dass inhaltlich nicht vor Gericht verwendet werden dürfe. Er könne und werde auch nicht aussagen.

Zum allgemeinen Inhalt:
Ich versuchte, eine Kleiderliste durchzusetzen, da es hier oft Ärger mit der KM gab. Die KM lehnte ab. Sie meinte, wir wären erwachsene Menschen, die das
auch so regeln können. Also keine Liste.
Ich bat darum, die Übergaben nur noch an festen Punkten stattfinden zu lassen. Bei mir der Bahnhof, bei ihr die Haustür. Gleichzeitig sagte ich, dass ich nicht
mehr ihre Wohnung betreten möchte und sie meine auch nicht, da es hier oft zu Auseinandersetzungen kam, sie die Distanz nicht wahrt und ich mich
oft vorgeführt fühle. Dies hat sie akzeptiert, jedoch einige Male versucht, es als völlig unpraktisch darzustellen.

Zum speziellen Inhalt:
Wie bereits erwähnt, nannte sie einmal ihre Punkte, warum sie mir nicht vertrauen könne.
Ich nahm dazu Stellung und versuchte, ihr mein Verhalten zu erläutern. Traf auf wenig Verständnis.
Der Mediator bat darum, es sich unkommentiert anzuhören, was der KM sehr schwer viel.
Darauf nannte ich die Puntke, warum mein Vertrauen auch nicht das beste ist. Hier verhielt die KM sich gegenteilig.
Sie schaute nicht auf und malte auf ihrem Block. Eine Seite rein, andere raus.
Im Anschluss stellte ich mein Fazit dar.
Ich sagte, dass fast alle von uns genannten Punkte die Bez.ebene beträfen und dass das weitere Vorgehen auch davon abhinge,
ob man hier weiteren Gesprächsbedarf sähe, oder ob man sich ggf. sogar verzeihen könne, einen Strich zöge und versuche,
gemeinsam in die Zukunft zu blicken. Dies beantwortete die KM nicht genau.
Der Mediator bat darum , dann doch einfach mal über Lösungsansätze zu reden.
Ich trug meinen vor.

Mein Vorschlag war, dass der Kleine bis zur Schule bei mir bliebe. Er kommt mit den jetzigen Strukturen gut zurecht.
Die KM könne sich beruflich finden, ggf. nochmal umziehen.
Bedingung: Wir machen weiterhin Mediation und das ABR bleibt bei mir.
Von KM abgelehnt.
Sie fragte danach, wieviel und wie lange Mediation ich mir vorstelle. Ich sagte, wenn nötig bis zum 18. Geburtstag.
so ungefähr 1x im Monat. Auch hier machte sie dicke Backen. (Meine Befürchtung hier: Sie bricht die Med. ab, wenn der Kleine erstmal bei ihr wäre).
Der Mediator warf ungünstiger Weise ein, dass sicher kein Mediator mit uns 2 Jahre Mediation machen würde. (warum nicht?)

Standpunkt der KM: Das Verhalten des KV ist eine reine Hinhalte-Taktik. Sie habe den ABR Antrag bereits im vergangenen März (09) gestellt und es ist
jetzt mehr als ein Jahr vergangen. Sie hat jetzt eine Stelle. Sie hat 215 Tage frei im Jahr. Sie will, dass der kleine sofort wechselt. Das einzige, was sie mit
mir in dieser Mediation bereden möchte ist, was ich mir dabei wünschen würde. Was ich quasi dafür bräuchte, damit dies ginge.

Zu den allgemeinen Fakten:
Seit der Mediation trage ich die hälftigen Umgangsbelastungen (Fahrten). Ich war bereit für eine Mediation in Hannover (180km entfernt), damit wir endlich ins Gespräch kommen.
Ich habe ein weiteres Mal auf ihren Wunsch hin auf Unterhalt verzichtet (wegen Ferien).
Ich habe mich völlig flexibel auf ihre terminlichen Wünsche eingelassen. Der Kleine war seit Jan. von 116 Tagen 56 in Hannover. Er war von 16 Wochenden 11 in Hannover.
Somit fast 50 % der gesamten Zeit und sie spricht davon, ein Wechselmodell wäre nicht gut.
Ich habe einen Einigungsvorschlag gemacht, der von ihr abgelehnt wurde.
Ich weiß nicht, was ich noch hätte mehr tun können.

Sie hingegen hat sich als völlig unkooperativ und nicht kompromissbereit gezeigt. Sie wies auf, dass sie keine Akzeptanz für das Leben des Kleinen in meinem Haushalt hat
und dass sie nicht erkennt, was zwischen mir und dem Kleinen eigentlich existiert.
Für mich wirkte ihr Verhalten wie ein unverbindliches Absitzen. Nichts was wir besprochen hatten, war wirklich eine Einigung, die aus einer von beiden gewollten
Diskussion entstand. Es gab keinen konstruktiven Austausch.

Wir haben jetzt noch einen Termin in der kommenden Woche, bevor es dann in die Verhandlung geht.

Es kann doch nicht sein, dass ich alles gebe was ich kann, der KM entgegen komme wo ich kann und sie mit ihrem unkooperativen Verhalten letztendlich den Kleinen
zugesprochen bekommt, da sie evtl. mehr Zeit hat und da sie mit der Situation schlechter klar kommt und dies für den Kleinen schlecht wäre (O-Ton Richterin).

Das erste Urteil basierte ja gerade auf diesem nicht kooperativen Verhalten der KM.

Zum Schluss möchte ich noch sagen, dass der Kleine sich zur Zeit sehr Wohl fühlt. Er zeigt keine Anzeichen mehr von Irritation und die Übergaben klappen gut.
Vielleicht ist dies ein Ergebnis davon, dass wir uns in der Med. befinden und somit einen Ort zum Austausch haben, die KM somit vielleicht etwas ruhiger ist.
Vielleicht liegt es auch nur daran, dass die KM sich zur Zeit einfach nichts erlauben will.

Ich brauche eine gute Strategie. Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns einigen. Unter den gegebenen Umständen kann ich es allerdings nicht vertreten,
den Kleinen nach Hannover zu geben. Die KM signalisiert in keinster Weise Kooperationsbereitschaft, Willen zur weiteren Mediation, Verständnis für meine Lage.
Schon gar nicht eine Lösungsfindung im Sinne des Kleinen.

Beste Grüße

David
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« Antwort #23 am: 29. April 2010, 22:29:10 »

Hallo David,

die KM zeigt ganz klar, dass sie Dich zum Umgangsvater degradieren will. In einer umgekehrten Rollenverteilung wäre das undenkbar, man denke sich an Begriffe wie Kontinuität, usw.

Ich sehe ehrlich gesagt keinerlei Handlungsspielraum für Dich. Du hast Dich so kooperativ gezeigt, wie es nur geht und es bleibt nur zu hoffen, dass die Richterin erkennt, wohin für euer Kind die Reise geht, wenn KM das ABR erhält und wohin, wenn Du es erhältst.

Sie wird für die Erreichtung ihrer Ziele über Leichen gehen, ist mein Eindruck. Die Frage ist, was Du dagegen halten kannst. Das WM funktioniert ja nun nachgewiesenermaßen eigentlich gut. Das einzige ist, dass sie es nur so macht, weil Du derzeit noch einen Vorsprung beim Bestimmen der Spielregeln hast. Hat sie ihn, ist es vorbei damit. Es bleibt nur zu hoffen, dass vor Gericht jemand das bemerkt.

LBM
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« Antwort #24 am: 06. Mai 2010, 21:27:01 »

Hallo zusammen,

hier nochmal ein kleines Update nach dem letzten Mediationstermin.
Es gibt nach wie vor kein Interesse der KM auf eine Einigung. Sie hat nochmal bestätigt, dass sie zu meinem Vorschlag
keine weiteren Ergänzungen, Fragen etc. hat, somit also nicht über weitere Einigungsansätze sprechen möchte.
Sie möchte das Kind jetzt bei sich. Der KV spielt aus ihrer Sicht nur auf Zeit.
Sie musste jetzt seit März 09 auf ein Urteil warten und die Zeit läuft uns davon.
Einen Wechsel des Kleinen zu ihr zum Schulbeginn hält sie nicht für sinnvoll.
Es ist für seine Entwicklung besser, wenn er schon jetzt mit den Kindern zusammen ist, mit denen er dann auch
die Schule besuchen wird. Ein späterer Wechsel wäre eine zu große Umstellung.
Meine Frage, ob sie mir bei einem Wechsel zu ihr den gleichen Umgang gewähren würde beantwortete sie nicht klar.
Je nachdem wie es bei mir beruflich passt.
Sie betonte nochmal die Höherwertigkeit einer Betreuung durch sie selbst anstatt z.B. durch meine Partnerin
mit welcher der Kleine nun mittlerweile auch schon über ein Jahr in  einem Haushalt lebt.
Meinem Wunsch schon jetzt einen Beratungstermin für die Zeit nach dem Urteil zu machen entsprach sie auch nicht.
Ich möchte gerne regelmäßige Beratungen damit wir im Gespräch bleiben. Sie will lieber wieder mehr Kontakt
per Telefon und Email und Beratungen nur nach Bedarf.

Wir werden nun am Montag unsere Verhandlung haben. Es gibt wieder eine neue Richterin. Soll sehr jung sein,
gut, aber in Familienangelegenheiten eher unerfahren.
Meine Anwältin kennt sie und hat schon mal zur Aufmunterung erwähnt, dass die Chemie zwischen ihnen nicht ganz stimmt.
Nichts desto trotz sieht zumindest meine Anwältin keinen Grund, warum der Kleine wechseln sollte.
Ich habe noch einen Entwicklungsbericht aus dem Kindergarten besorgt, der nun wirklich durchweg positiv ausfällt.
(Ich wußte gar nicht, wie selbstständig der Kleine schon ist ;-) )
Die Richterin hat heute bereits mit meiner Anwältin telefoniert und ihr berichtet, dass die Gegenseite auf jeden Fall auf ein
Urteil drängt. Also kein Vergleich.
Ich habe meiner Anwältin zur Information eine DIN A4 Seite mit meinem Fazit der Mediation zukommen lassen und
sie bat mich, diesen Schriftsatz an ihrem statt an das Gericht weiterzuleiten. Ich habe dem zugestimmt.

Ab jetzt liegt es nicht mehr in meiner Hand.

Beste Grüße

David

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