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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 04:44:01 *
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Autor Thema: Verhandlung ABR Antrag der KM  (Gelesen 5550 mal)
DavidOL77
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Beiträge: 82


« Antwort #125 am: 05. Juni 2011, 22:05:07 »

Hallo zusammen,

nach langer Zeit möchte ich mich gerne einmal melden,
zum einen um allgemein mal wieder etwas zu berichten,
zum anderen auch, um eure Meinung zu einer aktuellen Problemstellung zu hören.

Der Kleine (mittlerweile fünf Jahre) geht seit Dezember sehr gerne in seinen Kindergarten.
Er ist nach wie vor alle 14 Tage von Do. bis Mo. Bei der KM und die ganzen Ferien.
Vor einiger Zeit stand die Anmeldung zur Schule an.
Ich fragte die KM ob sie dabei sein möchte und sie wollte, allerdings leistete sie keine Unterschrift zur Einwilligung,
holte dies aber einige Wochen später nach.

Seit diesem Zeitpunkt versucht die KM wieder verstärkt, auf das Leben des Kleinen hier Einfluss zu nehmen.
Sie meldete sich plötzlich (nach 6 Monaten) das erste Mal beim KiGa und bat um ein Gespräch mit den Erzieherinnen.
Sie beschwerte sich darüber, dass ich keine Infos weitergeben würde (was allerdings nicht stimmt, Schulanmeldung teilte ich ihr mit, ansonsten lag bis jetzt nichts an).
Sie stellte sich beim KiGa mit den Worten vor: „…ich gelte oft als die böse Mutter aus Hannover…“ o.ä.

Mein Sohn hat hier einen gleichaltrigen  Freund, der nicht mit ihm in den KiGa geht.
Ihn schrieb sie per Post persönlich an und stellte sich als Mutter vor, und dass sie ihn gerne einmal kennen lernen würde.
(Hier hätte die Kontaktaufnahme in meinen Augen eigentlich über mich erfolgen müssen.)

Die Übergaben finden nach wie vor am Bahnhof statt (klein und beschaulich).
Der kleine kennt dies nun mittlerweile seit zwei Jahren so und stellt es nicht in Frage.
Auf einmal will sie die Übergaben wieder bei mir zu Hause, oder auf einem Spielplatz in der Nähe. Ich habe dies abgelehnt.
(Ich habe ursprünglich auf die Übergaben am Bahnhof bestanden, da die KM immer oft der Bahn kam und es vor unserer Haustür
und in unserem Haus zu unschönen Vorkommnissen kam, die ich dem Kleinen ersparen möchte.)
Des Weiteren meint sie plötzlich, der Kleine würde die Momente, in denen er beide Elternteile hat, in sich aufsaugen und genießen.
Ich solle doch nun endlich mit ihnen Eis essen gehen.
Ich empfinde diese Situationen allerdings völlig anders. Bsp.: Schulanmeldung. Der Kleine verhält sich mir gegenüber in solchen Situationen völlig untypisch.
Er weiß nicht richtig, an wen er sich halten soll und hält somit nur an die KM. Man hat das Gefühl, er traut sich nicht, sich mir gegenüber vertraut zu verhalten
(völlig suspekt, da er immerhin hauptsächlich bei mir lebt und ich seit Jahren eine seiner Hauptbezugpersonen bin).
Sein Verhalten zeigt mir somit kein Stück, dass er diese Momente „aufsaugt“. Er ist eher verunsichert.

Mittlerweile hat die KM auch wieder zu alten bekannten KM´s Kontakt aufgenommen und sich zum Kaffee verabredet.
Hier bestand jahrelang kein Kontakt mehr. Jetzt sind sie plötzlich wieder interessant, zumal die Tochter der einen KM bei unserem Sohn in den KiGa geht.

Zum Kleinen: In letzter Zeit redet er sehr viel von der KM. Man kann sagen, die Sonne scheint bei ihr etwas heller.
Er fragt mich in letzter Zeit oft, wann er wieder zu ihr fährt.
Auch sagte er:
 „Mama hat gesagt, wenn ich groß bin, kann ich selbst entscheiden, wo ich wohnen will“.
„…wenn ich groß bin, wohne ich bei Mama…“
„…wenn ich groß bin, erzählt Mama mir mal alles…“
„…ich will wieder zu Mama…“
Man hat sehr das Gefühl, dass die KM die Situation oft zum Thema macht, wenn der Kleine bei ihr ist.
Wenn sie mit ihm spricht, veralbert sie vieles und hampelt mit ihm rum.

Aktuell:
Vor einiger Zeit war ich mit dem Kleinen beim Arzt bzgl. seiner Ohrenschmerzen.
Es gab eine Überweisung zum HNO Arzt.
Dieser stellte große Polypen fest und empfahl eine gleichzeitige Entfernung von Polypen und der sehr auffälligen Mandeln.
Ich holte noch einen zweiten Rat ein, der das Gleiche empfahl.
Ich bat die KM somit zum gemeinsamen Gespräch beim HNO Arzt bzgl. Info über eine Operation.
Der HNO Arzt operiert selbst mit Belegbetten in einem KH und machte auf mich einen sehr kompetenten Eindruck.
Ich teilte der KM also meine Entscheidung mit, dass ich eine Operation für angebracht halte. (Auch da er oft nachts Probleme mit dem Atmen hat).
Ich stellte die Möglichkeit einer Operation beim HNO Arzt oder in einer Klinik (welche der andere HNO Arzt empfahl) in Aussicht.
Sie will zwar auch eine Operation, aber in einer dritten Klinik, da hier ja eine Kinderintensiv angeschlossen ist, für den Fall der Fälle.
Da ich mich allerdings an den ärztlichen Rat halten möchte, lehnte ich dies ab und besorgte einen Termin in der von mir vorgeschlagenen Klinik,
mit dem Ergebnis, dass sie mich nun zu einem Gespräch beim JA geladen hat um dies zu besprechen.
Jetzt ist der Kleine allerdings wieder am Ohr erkrankt und es ist mittlerweile Eile geboten, da ich nicht möchte, dass der Kleine nun zum 5. Mal mit Antibiotika behandelt wird.

Zwischenzeitig war ich mit dem Kleinen auch bei der U9. Der Arzt wies auf die Auffrischung der bereits gegebenen MMR und 6-fach Impfung hin.
Auch dies teilte ich ihr mit und sagte, ich wolle alles Weitere in die Wege leiten.
Auch hier wirft sie mir nun vor, ohne Absprache zu handeln, dabei sind die Impfungen nur die logische Fortführung der von ihr begonnenen Impfungen.

Besteht aus eurer Sicht eigentlich die Möglichkeit, hier erfolgreich eine alleinige gesundheitliche Fürsorge zu beantragen?

Beste Grüße

David
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DavidOL77
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Beiträge: 82


« Antwort #126 am: 02. Februar 2012, 17:39:30 »

Hi zusammen!

Es ist wieder soweit, die KM hat einen Antrag beim AG auf Übertragung des ABR´s auf sich gestellt.

In meinem Fall war ja in letzter Zeit etwas Ruhe eingekehrt- das ist nun leider vorbei.

Nachdem mir im Nov.2010 das ABR vom OLG übertragen wurde, lebt mein 5 jähriger Sohn
nun in meinem Haushalt und besucht hier den KiGa.
Im Sommer soll er hier eigentlich eingeschult werden.

Leider muss der Kleine nun bereits zum 2. Mal angehört werden.
Es gibt eine entsprechende Aufforderung des AG´s mit einem späteren Termin zur Erörterung mit den Eltern.

Es handelt sich bei dem Antrag um 24 Seiten mit haarstreubenden Anschuldigungen.
Unteranderem bin ich lt. Antrag der KM von insgesamt sechs Privatpersonen und einem Dedektivbüro
an 15 Terminen beschattet worden, mit dem Ziel, mir nachzuweisen, dass ich mich nicht hauptsächlich
um die Betreuung meines Sohnes kümmere und ihn überwiegend fremd betreuen lasse.

Auch nett: Die KM war zwischenzeitig mit dem Kleinen auch beim Psychologen (ohne meine Zustimmung)
und hat ein Gutachten erstellen lassen, in dem bestätigt wird, dass der Kleine lieber bei der KM leben möchte,
und dass der KV natürlich nie Zeit für ihn hat, da er immer nur arbeiten muß.

Vielleicht weiß ja jemand von euch, ob solche "Beweise" überhaupt zulässig sind
und ob man nicht rechtlich gegen solche Dinge vorgehen kann.

LG

David
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Ingo30
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« Antwort #127 am: 02. Februar 2012, 17:57:05 »

Hi David,

durch eine Beschattung wird natürlich auch in Dein Persönlichkeitsrecht und Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingriffen. Denn wer ständig in der Angst leben muss, beschattet zu werden, wird sein Verhalten so abändern, das kein soziales Leben mehr möglich ist. Wurden sogar Fotos /- und oder Videoaufnahmen von Dir gemacht, greift dieser Verstoß natürlich noch tiefer. Und das natürlich ohne gesetzliche Grundlage. Also wäre ich mal sehr gespannt, was da für "Beweise" kommen bzw. mal mit dem Anwalt sichten ;) 

Aber herrlich finde ich ja das Argument:

Zitat
dass der KV natürlich nie Zeit für ihn hat, da er immer nur arbeiten muß
Wo ist denn der Unterschied zu AE-Müttern, die von Tagesmutter zum Job hetzen und Nachmittags um 17 Uhr abgehetzt ihr Kind wieder aufnehmen? Richtig. Keiner. Kann man das bei KMs auch als Argument aufführen? ;) Gruß Ingo
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brille007
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« Antwort #128 am: 02. Februar 2012, 18:31:04 »

Moin David,

das ist doch eine wundervolle Steilvorlage für Dich: Wer seinen Ex-Partner durch Detektive beschatten lässt, um ihm elterliche "Verfehlungen" nachzuweisen, beweist damit vor allem, dass er selbst kein Interesse an einer verantwortungsvollen Elternebene hat, sondern nur daran, dem anderen unter allen Umständen und mit grossem finanziellem Aufwand einen reinzuwürgen. Wenn sie Einwände gegen Deine Betreuungsmethoden hat, könnte sie diese - bestenfalls - in einem persönlichen Gespräch mit Dir erörtern. Diese Detektivnummer beweist jedenfalls gar nichts, was Dir schaden könnte.

Das ABR zu haben ist keinesfalls gleichbedeutend damit, die eigene Berufstätigkeit weitgehend an den Nagel zu hängen. Auch dass Kinder am besten oder ausschliesslich von ihren leiblichen Eltern betreut werden müssten, ist ein Ammenmärchen; die Betreuung muss lediglich kindgerecht sein. Da leistet fast jeder Kindergarten mehr als solche selbst ernannten Übermütter.

Und ja: Wer das Recht anderer Menschen auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, macht sich selbst dadurch ganz sicher nicht zum besseren Menschen. Und ein Psychologe legt einem 5-Jährigen im Zweifelsfall jede beliebige Aussage in den Mund; das ist kein "Beweis" für irgendwas. Nur bitte: Behalte Dein Wissen und Deine Taktik erst einmal für Dich; Dein Anwalt soll das passend herausarbeiten und vortragen. Ich bin ziemlich sicher, dass Madame sich mit dieser "Beweisführung" keinen Gefallen getan hat. Schon gar keinen erfolgversprechenden.

Grüssles
Martin
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elwu
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« Antwort #129 am: 02. Februar 2012, 22:22:18 »

Nachdem mir im Nov.2010 das ABR vom OLG übertragen wurde, lebt mein 5 jähriger Sohn
nun in meinem Haushalt und besucht hier den KiGa.

Es gibt eine entsprechende Aufforderung des AG´s mit einem späteren Termin zur Erörterung mit den Eltern.

Hallo,

vielleicht verstehe ich hier ja was lfhsa, aber wenn dir das ABR vom OLG übertragen wurde, was hat dann da ein kleines AG zu wollen?

Übrigens werden bei derlei Dingen von den Parteien benannte Zeugen im Regelfall eh nicht vom Gericht gehört, Privatschnüffler ebensowenig. Und was das von einer Partei angeleierte psychologische 'Gutachten' betrifft, ist es im Regelfall ebenso völlig wertlos.

Den Antrag der Gegenseite musst du vor dem Termin schriftlich entgegentreten, natürlich nicht auf jedes Detail eingehen. Sondern kurz und knackig. Hast du einen Anwalt? Ach ja, hat die KM den Antrag selbst gestellt, oder ein Anwalt in ihrem Auftrag?


/elwu
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wedi-
_wedi
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« Antwort #130 am: 02. Februar 2012, 23:05:08 »

Hi

vielleicht verstehe ich hier ja was lfhsa, aber wenn dir das ABR vom OLG übertragen wurde, was hat dann da ein kleines AG zu wollen?
Ein OLG sorgt bekannterweise bei Familiensachen in Berufungssachen für Ordnung, ein neuer Antrag beim kleinen AG sorgt für neuerliche ''Unordnung''.

Übrigens werden bei derlei Dingen von den Parteien benannte Zeugen im Regelfall eh nicht vom Gericht gehört, Privatschnüffler ebensowenig. Und was das von einer Partei angeleierte psychologische 'Gutachten' betrifft, ist es im Regelfall ebenso völlig wertlos.
Zeugen werden i.d.R. nicht gehöhrt, ist aber immer Richterabhängig.
Wenn der Richter hier ''Futter'' erkennt, wird der Antrag sicher Verhandelt werden.

Das kennen wir doch alle :

Bei Gericht und auf hoher See.


Ach ja, hat die KM den Antrag selbst gestellt, oder ein Anwalt in ihrem Auftrag?
Das würde mich auch interessieren


Gruss Wedi


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DavidOL77
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« Antwort #131 am: 03. Februar 2012, 17:35:41 »

Hi zusammen,

vielen Dank für die Antworten.
Das Urteil von 2010 ist zwar ein OLG Urteil, die KM kann trotzdem jedes Jahr einen
neuen Antrag vor dem AG stellen, was sie jetzt getan hat.

Die KM hat mittlerweile den dritten Anwalt konsultiert, also den Antrag nicht allein gestellt.
Was mich immer stutzig macht:
Wenn sie jemanden findet, der sie mit solch´angewandten Methoden vertritt, dann denke ich immer,
dass diese auch zulässig sein müssen. Wer würde schon Beweise aufführen, die faktisch nicht verwertbar sind?

Übrigens gibt es auch Zeugen, die Telefongespräche von mir und der KM verfolgt haben
und die als Beweis aufgeführt sind. Ich glaube, dass ist auch nicht zulässig.

Heute habe ich Post vom JA bekommen, mit dem Hinweis, dass der bisherige MA nicht mehr zuständig ist
und dass die neue MA bei der kommenden Verhandlung anwesend sein wird.
Sie wies darauf hin, dass ich mich gerne melden kann, falls vorher Beratungsbedarf besteht.

Ich überlege, ob ich mich mal kurz persönlich vorstelle, damit sie schonmal einen ersten Eindruck hat.

Beste Grüße

David
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« Antwort #132 am: 03. Februar 2012, 19:00:39 »

Servus David,

ein Anwalt, der auch unsinnige Klagen durchzieht ist leicht zu finden.
Geld verdienen wollen und müssen schließlich alle.

Ich würde mich beim neuen MA des JA vorstellen. Einfach mal schauen, wer das ist.
Aber nicht beim ersten Aufeinandertreffen gleich alle Gedanken rauslassen.

Spar Dir deine Munition.

Gruß, Michael
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« Antwort #133 am: 03. Februar 2012, 19:28:17 »

Hi David,

Zitat
Übrigens gibt es auch Zeugen, die Telefongespräche von mir und der KM verfolgt haben
und die als Beweis aufgeführt sind.
schön, wenn auch andere Deine Telefonate mitgehört haben. Wurdest Du von der KM nicht informiert, dass auch Dritte mithören, hat sie sich unter Umständen strafbar gemacht. Aus meiner Sicht schießt Deine Ex ein Eigentor nach dem anderen. Gruß Ingo
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DavidOL77
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« Antwort #134 am: 17. Februar 2012, 15:01:34 »

Hallo zusammen!

Bei mir gibt es folgende Entwicklung:
Ich habe ein Gespräch mit der JA-MA geführt, gemeinsam mit meiner Partnerin.
War soweit ganz nett. Ihr Kommentar zur aktuellen Sachlage:
Wenn sie sich die Unterlagen so ansieht, dann erkennt sie zwei Eltern, die beide unbedingt das Kind
bei sich haben möchten...
Danach hatte man etwas das Gefühl, man fängt wieder bei Null an.

Es meldete sich die Verfahrenspflegerin (welche schon damals mit dem Fall betraut war) und bat um eine
Schweigerechtsentbindung für den KiGa. Anschließend fuhr sie sofort in den KiGa um sich mit dem Kleinen
und den Erzieherinnen zu unterhalten.
Vor zwei Tagen fand dann die Anhörung des Kleinen durch Richterin am AG und die Verfahrenspflegerin statt.
Kommentar der V.Pfl.: Er macht es sehr gut und hält sich raus.

Heute war dann nochmal ein persönliches Gespräch zwischen mir und der V.pfl..
Das Gespräch lief eigentlich sehr gut. Demnach erkennt auch sie einen normalen familiären Tagesablauf
in dem von der KM "skandalös" beschriebenen Vorgängen hier bei mir.
Sie ist allerdings auch der Meinung, dass ich meinem Sohn mit meinem Gang vor das OLG keinen Gefallen getan hätte,
da er danach wieder zu mir wechseln mußte.

Jetzt habe ich folgendes Problem:
Wir beabsichtigen gerade, ein Haus zu bauen, in der Nachbar-Gemeinde, ca. 6km entfernt. Mitten in die ersten Planungen fällt jetzt der Antrag der KM, die davon noch keine Kenntnis hat.
Wir hatten den Umzug eigentlich so geplant, dass der Kleine zum Sommer in seine neue Schule kommt, damit es nicht zuviele Wechsel gibt.
Gleichzeitig werde ich nochmal Vater, was auch noch keiner weiß.

Es war uns klar, dass die KM ausrasten wird, wenn sie dies erfahren wird, dager haben wir uns bedeckt gehalten.

In dem Gespräch heute fragte mich V.pfl. nach dem KiGa und auch andere Kinder mit meinem Sohn zusammen eingeschult werden, was ich bejahte.

Jetzt mache ich mir Gedanken, wie und wann ich anbringe, dass es ist, wie es ist.

Offene Karten in der Verhandlung?
Nach der Verhandlung?
Wird mir grobe Täuschung vorgeworfen?
Könnte das Verfahren danach wieder aufgenommen werden?

Unter normalen Umständen hätte ich es ja auch noch nicht erzählt, da die Zeit dafür eigentlich noch zu früh ist.

Vielen Dank für eure Ratschläge

David


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jenpa
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« Antwort #135 am: 17. Februar 2012, 18:09:45 »

Hallo David 

Ganz ehrlich, über diese hirnlosen Aktionen der KM kannste nur lachen. Du hast vom OLG bestätigt das ABR.

Jetzt muss die Mutter beweisen warum es besser für eueren Kleinen ist,das er bei ihr lebt. Das ist verdammt schwierig,wenn nicht unmöglich wenn bei dir alles okay ist,wovon ich ausgehe. Ich kenne das genauso,meine EX gibt bis heute keine Ruhe. Sie sucht nach Fehlern bei mir,jedoch ohne erfolg. Gehe deinen Weg weiter. Siehe zu das UG regelmäßig stattfindet und informiere die KM schriftlich über wichtige Angelegenheiten des kleinen. Desweiteren arbeite mit dem JA zusammen auch wenn hier einige dieses verteufeln.

Was das neue Gutachten deiner EX betrifft, damit kommt sie nicht durch.Ich hoffe du hast einen fähigen RA.
Gehe nicht auf jede Anschuldigung ein. Nur pauschal verneinen und lieber mit dem Blick aufs Kind agieren.

jenpa
 
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brille007
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« Antwort #136 am: 17. Februar 2012, 18:51:23 »

Moin David,

die Entscheidung des OLG basierte mit Sicherheit auf einer Gesamtschau aller vorliegenden Umstände - und genauso sicher enthält sie keinen Passus, nach dem sie unwirksam wird, sobald Du ein Haus baust, umziehst oder nochmal Vater wirst. Die Kontinuität ist weiterhin gegeben; Du hast die höhere Bindungstoleranz, betrachtest Euren Sohn nicht als Dein Eigentum und behinderst den Umgang nicht. Juristisch hat sich also nichts geändert; auch wenn Deine Ex sich auf den Kopf stellt und mit dem Hintern wackelt.

Die anstehende Schulwahl wird im Wesentlichen durch den >>>Schulsprengel<<< bestimmt und nicht durch den Willen der Eltern. Da Sohnemann seinen Lebensmittelpunkt bei Dir hat, muss das auch nicht diskutiert werden. Allerdings wäre es tatsächlich taktisch unklug, bereits jetzt die Information über Hausbau & Co herauszugeben; Du hättest dann das nächste halbe Jahr eine Menge Stress. Da der Umzug den Umgang nicht beeinträchtigt, musst Du darüber derzeit aber auch keine Mitteilung machen. Und auch ein weiteres Kind ist ganz sicher kein Grund, die OLG-Entscheidung in Frage zu stellen; die "Prinzenrolle" als Einzelkind ist nirgends gesetzlich vorgesehen.

Also: Relax.

Grüssles
Martin
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DavidOL77
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« Antwort #137 am: 18. Februar 2012, 11:21:19 »

Hallo zusammen!

Vielen Dank für die Antworten!

Eigentlich ist mir ja klar, dass es keine stichhaltigen Argumente für einen Wechsel gibt, aber man hat ja mittlerweile Einiges erlebt...

Ich werde jetzt erstmal die Verhandlung am kommenden Do. abwarten.

Was mich aber wirklich ärgert und mich ständig wieder darüber nachdenken läßt ob ich das "Richtige" mache und mit meinem
Gewissen vereinbaren kann, ist die Tatsache, dass man immer wieder versucht, meine intensive Beziehung zu meinem Sohn
und meine Vaterrolle in Frage zu stellen.
Sei es durch die KM, die in ihrem Antrag darstellt, wie schlecht es unserem Sohn mit seinen Lebensumständen geht,
oder auch durch die Verfahrenspflegerin.

Im gestrigen Gespräch hat sie mir z.B. erzählt, dass mein Sohn (fast 6 Jahre) sich zwar raushält und keine Priorität für einen Lebensmittelpunkt
äußert, aber wenn er sich auf Nachfrage zu seinen Eltern äußert, dann nennt er immer zuerst die KM und dann den KV, ungefähr so:
"MAMA!....äh.......und papa". Sie meint darin schon eine Präferenz zu erkennen, die aber ja alle Kinder haben.
Die Mutter wird immer zuerst genannt und hier besteht einfach eine festere Bindung.
Was bitte soll mir das sagen? Natürlich stellt man dann die Intensität der eigenen Beziehung zu seinem Sohn in frage und ist sich plötzlich nicht mehr sicher,
ob man seinem Sohn emotional schadet.

Auch die Tatsache, dass ich nach dem Urteil des AG im August 2010 und der Zustimmung zum EA-Verfahren der KM für einen sofortigen Wechsel
wieder vor das OLG gezogen bin, hat meinem Sohn nach ihrer Ansicht geschadet, da er nach dem OLG Urteil wieder wechseln mußte (zurück in meinem Haushalt).
Die von den Erzieherinnen beschriebenen anfänglichen Probleme im KiGa würden das bestätigen.
Die V.pfl. hatte nach dem OLG Urteil deshalb auch schriftlich Einspruch eingelegt.

In meinen Augen war der häufige Wechsel auch schädlich, allerdings ausgelöst durch die überflüssige Zustimmung zum EA-Antrag der KM.
Es war bekannt, dass ich die Sache überprüfen lassen wollte.

Was ich damit sagen will: Als Vater hat man einfach eine Außenseiter-Rolle.
Ich glaube, eigentlich würden sich alle Beteiligten wünschen, dass mein Sohn zur KM wechselt, es gibt nur leider keine Argumente dafür.

Beste Grüße

David
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Malachit
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« Antwort #138 am: 18. Februar 2012, 11:54:07 »

Hallo David,

Sei es durch die KM, die in ihrem Antrag darstellt, wie schlecht es unserem Sohn mit seinen Lebensumständen geht, oder auch durch die Verfahrenspflegerin.

Ich sage da: Viel Feind, viel Ehr' ;-)

Du machst das schon richtig - und bist insbesondere nicht verantwortlich für den Mist, den die Gegenseite in der Vergangenheit verzapft hat!

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
Lausebackesmama
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Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #139 am: 18. Februar 2012, 12:03:41 »

Hallo,

unabhängig davon, wer nun Schuld an dem Wechsel und Hin- und Her trägt, wäre das nicht auch ein Argument, dem erneuten drohenden Wechsel Einhalt zu gebieten?

Es ist jetzt Ruhe eingekehrt und das ist auch gut so. Spricht etwas dagegen, das Kind an der Schule einzuschulen, wo auch die Kindergartenkinder hingehen? Die 6km sind ja nun kein Beinbruch.

LG LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
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