Bitte nicht schlagen ;) , ich habe die "Suchen-Funktion" benützt. Will nur noch mal sicher gehen, ob ich alles richtig verstanden habe.
Situation ist die: bei der Scheidung habe ich auf 100% der DT verzichtet, damit der KV seine Finanzen regeln kann. Er hat seinerseits Klage eingereicht, dass er überhaupt keinen KU zahlen muss. Die Kinder bekommen nunmehr seit fast drei Jahren UVG. Die Klage hat er verloren, er muss nun KU in Höhe des UVG bezahlen. Diese wiederum bezahlt er ans JA. Mein Entgegenkommen hat sich zeitlich auf den 12. Geburtstag des ältesten Kindes begrenzt.
Habe ich nun richtig gelesen, dass ICH den Titel beantragen muss? Muss ich das beim JA tun? Gehe ich da einfach hin und sage ich will? Oder wie genau läuft das ab?
Sorry für meine blöde Frage, für mich ist das alles etwas verwirrend
Gruß AJA