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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 04:37:22 *
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Autor Thema: 3.3.2010 - Unverheiratete Väter stellen Anträge auf ein Gemeinsamen Sorgerecht  (Gelesen 4393 mal)
swatonkc
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« am: 07. Dezember 2009, 12:26:22 »

Hallo,
dank des Urteils des Europäischen Gerichtshof vom 3.12.2009, das unverheirateten Väter bestätigt, hier in Deutschland diskriminiert zu werden - weil keine Möglichkeit besteht ein gemeinsames Sorgerecht zu erhalten , und sich (auch hier im Forum) herausgestellt hat, das Bedarf nach einer gemeinsamen Aktion "Gemeinsames Sorgerecht" besteht - fange ich doch einfach mal an:

Ich denke,  um die Amtsgerichte mit Anträgen von nichtverheitateten Männern zum gemeinsamen Sorgerecht für Ihr(e) Kind(er) zu überschwemmen , müssten viele , viele Väter sich einig sein.
Das heißt für mich :
1.Motivation und wachrütteln betroffender Väter ( betroffende Mütter natürlich auch - wenn es die gibt)
2.organisiert mit Stichdatum .... Vorschlag  3.3.2010 ( = Ablauf der Berufungsfrist für Deutschland gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs)
3.gemeinsame Formblätter ( ohne Rechtsfehler),
4.sinnvollen Begründungen die für den Antrag sprechen ( danach fragt z.B. mein zuständiges Gericht) und zwar ohne persönlichen Streithintergrund!!!!
Die wesentlichen Begründungen, die (für mich) für den Antrag sprechen sind sicherlich - Schule und Ausbildung, Vermögensfragen und Gesundheit. Eben alles Themen um unser Kind.
Und natürlich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs .
5.auch die Vorteile, für die/den noch Alleinsorgeberechtigten,die aus einem gemeinsamen Sorgerecht entstehen , sollten dargelegt werden ( weniger psy. Druck, gemeinsames Kindeswohl, .....) . Frage dazu - ist dieser Punkt 5 sinnvoll?

Na denn - los !
Fangen wir bei Punkt 1 an.
Bitte alle betroffenden Väter aus Eurem Umfeld , User anderer Foren ansprechen, anmailen, etc. pp., und auf die geplante Aktion aufmerksam machen . Je mehr wir sind , umso besser .

Datum 3.3.2010 okay ?

Gruß
CS

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WWW
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2009, 13:42:21 »

Moin,

ich denke, mehr Väter würden mit machen, wenn sie "nur bestellen" bräuchten und empfehle aus diesem Grunde, dass Formulierungshilfen veröffentlicht werden sollten.

Ansonsten:
zu 1.: Mütter wird es wohl eher nicht geben. Diesen wurde ggf. das SR aberkannt. Zu Wiedererlangung ist das EMGR-Urteil nicht geeignet.
zu 2.: Wenn keine Termine vorgegeben werden (Meilensteindefinition) wird das nichts. Jeder verläst sich auf den anderen.
zu 3.: Vorschläge erhöhen die Motivation.
zu 4.: siehe zu 3.
zu 5.: Sinnvoll ist dieser Punkt, sollte jedoch argumentativ nur über das Kindeswohl und nicht Mütterwohl definiert werden.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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Jeanswilli
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« Antwort #2 am: 07. Dezember 2009, 14:17:12 »

Hallo! Ich würde mich auf jeden Fall an jeder Aktion beteiligen, die auch nur ein Fünkchen Hoffnung bringt. Vielleicht sollten wir erst einmal hier im Forum nachfragen wie groß das Interesse ist, wer sich beteiligen würde und wer auf welchen anderen Plattformen aktiv ist. Ich bin fest davon überzeugt dass wir bei richtiger Organisation durchaus etwas bewegen könnten. Allerdings würde ich nicht erst am 3.3.2010 damit beginnen. Vielleicht kriegen wir es gemeinsam mit anderen Betroffenen hin, dass an einem oder zwei bestimmten Tagen noch in diesem Jahr ganz viele Vatis an die Justizministerin und auch an das Familienministerium und an Frau Merkel schreiben. Wenn an einem Tag hunderte Anfragen oder Kritiken zum selben Thema dort ankommen kann das ja wohl nicht einfach ignoriert werden.
 
Bei ausreichend großer Beteiligung würde ich sogar die Medien von der Aktion unterrichten, damit zusätzlich Druck auf die Politiker gemacht wird.
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pappasorglos
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« Antwort #3 am: 07. Dezember 2009, 14:45:54 »

Datum 3.3.2010 okay?

Ich fände den Vatertag (13.5.2010) besser.

Erstens wegen der plakativeren Symbolik und zweitens weil sonst die Zeit zu knapp ist um 1.) eine Medienresonanz zu provozieren und 2.) die Anträge vorzubereiten. Ich würde zum Beispiel jedem raten, der diesen Weg gehen will, vorher beim JA um eine Beratung nach § 18 Abs. 2 SGB VIII zu bitten (auf die man einen Rechtsanspruch hat). Allein das kann 4 Wochen Vorlauf kosten, gerade wenn die Berater nicht so richtig wollen, ist die Terminfindung schwierig, besonders wenn man noch vorschlägt, da ein 6-Augen Gespräch draus zu machen, bei dem ggf. die Sorgeerklärung einfach beurkundet werden kann. Auf jeden Fall aber bei diesem Termin dann mindestens eine einseitige Sorgeerklärung beurkunden, um sie dem Gerichtsantrag beizufügen.

Ich würde diesen Weg aber zunächst nur Vätern empfehlen, die ohne Sorgerecht mit ihren Kindern zusammenleben. Davon gibt es geschätzt knapp ein halbe Million! Dieser Vogel kann fliegen, wenn da ein Medienecho kommt mit dem Tenor:

"Die Justizministerin möchte junge Väter, die sich um ihre Kinder sorgen wollen, vor's Gericht bringen, am Vatertag stellen sie sich freiwillig. "

dann kann das witzig rüberkommen und entsprechend niedrigschwellig erscheinen und nicht als Kriegserklärung gegen die Mütter.
« Letzte Änderung: 07. Dezember 2009, 14:47:57 von pappasorglos » Gespeichert
pappasorglos
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« Antwort #4 am: 07. Dezember 2009, 14:57:17 »

Edit: versehentliche Kopie gelöscht
« Letzte Änderung: 07. Dezember 2009, 14:59:03 von pappasorglos » Gespeichert
swatonkc
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« Antwort #5 am: 07. Dezember 2009, 15:12:33 »

Allerdings würde ich nicht erst am 3.3.2010 damit beginnen. Vielleicht kriegen wir es gemeinsam mit anderen Betroffenen hin, dass an einem oder zwei bestimmten Tagen noch in diesem Jahr ganz viele Vatis an die Justizministerin und auch an das Familienministerium und an Frau Merkel schreiben. Wenn an einem Tag hunderte Anfragen oder Kritiken zum selben Thema dort ankommen kann das ja wohl nicht einfach ignoriert werden.
 
Bei ausreichend großer Beteiligung würde ich sogar die Medien von der Aktion unterrichten, damit zusätzlich Druck auf die Politiker gemacht wird.
Auch da bin ich dabei.
Aber ... Deutschland ist erst ab den 3.3. 2010 in der Pflicht ( wenn keine Berufung eingelegt wird) - und bis dahin schwebt das Urteil über Berlin.
Aber auch hier  sollte folgendes geschehen - wie bei Sache Gemeinsames Sorgerecht
ich denke, mehr Väter würden mit machen, wenn sie "nur bestellen" bräuchten und empfehle aus diesem Grunde, dass Formulierungshilfen veröffentlicht werden sollten.
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« Antwort #6 am: 07. Dezember 2009, 15:22:07 »

Hallo! Mir geht es ja darum, im Vorfeld Aufmerksamkeit zu erregen und die Politiker auf die Schwierigkeiten der nicht sorgeberechtigten Väter hinzuweisen. Nach den Äußerungen der Justizministerin zum Urteil habe ich den Eindruck es geht in Deutschland wieder nicht in erster Linie um die Kinder. Es sollten so viele Väter wie möglich klar machen, dass auch sie ihre Kinde lieben und das es wichtig ist am Leben der Töchter und Söhne beteiligt zu sein. 
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andy99000
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« Antwort #7 am: 07. Dezember 2009, 15:25:15 »

Habe am Sonntag ca. 90 Faxe an Gerichte, Jugendämter, Parteien, Verbände, Interessengruppen, Glaubensgemeinschaften verschickt, in denen ich mit einem Artikel aus der FAZ auf die Menschenrechtsverletzung hingewiesen habe. Petitionen gab es bisher sehr viele zu dem Thema und selbst die Grünen haben bereits ca. 2007 den Gesetzesänderungsantrag eingereicht. Jetzt wird es höchste Zeit, dieses Urteil als Anlass zu nehmen und den Spieß rumzudrehen. Die die streiten, boykottieren und das andere Elternteil ausgrenzen, sind der Sorge um Ihr gemeinsames Kind nicht würdig. Wenn Gleichberechtigung herrscht, ist Frieden zwischen den Eltern eher zu erwarten, als wenn einer den anderen und das Kind zerstören kann. Das Kind ist dort besser aufgehoben, wo Eltern mit Respekt voreinander eine gute Lösung für Ihr Kind finden. Ziel muss immer die Elternebene und nicht die zerstörte Beziehungsebene sein auf der gearbeitet wird.
Mann muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. In den Ländern der EU ist es für alle Kinder Normalität, wenn sich beide Eltern die Verantwortung teilen, ob verheiratet oder nicht, spielt ja auch keine Rolle denn es sind die gleichen Kinder. Deutschland ist so Menschenverachtend und tritt die eigenen Kinder mit Füßen, indem Sie erst letztes Jahr ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, obwohl es bereits 2003 hätte tun müssen. Wir machen Gutachten, während jeden Tag Kinder Ihre Väter verlieren. Die Gutachten haben doch bereits die anderen EU Mitgliedstaaten gemacht, vor Jahren!!! Das es den Kindern dadurch besser geht ist erwiesen. Was für Nachtwächter arbeiten in den Familienministerien?
Ich halte die Aktion für äußerst sinnvoll, da ich selbst darüber nachgedacht habe die Regierung bis zum 1.4.2010, mit entsprechender "Verstärkung", aufzufordern diesen Menschenrechtsverstoß per Gesetz sofort abzuschaffen. Letzte Frist und Schmerzgrenze wäre der 1.6.2010 zum Kindertag gewesen. Aber wir wissen ja wie es ist. Heute hat man ein Umgangsrecht, muss aber 5 Jahre dafür prozessieren, 4 Tausend Euro für Anwälte, Gerichte und Gutachter ausgeben, um 14 Tage am Wochenende sein Kind zu haben. Der größte Teil der Männer hat die Kraft und das Geld vermutlich nicht und verlieren ihre Kinder. Es muss was passieren!!! Jedoch nicht in der Weihnachtszeit, weil unser Anliegen zu wichtig ist, als das es im Stress und Kommerz untergeht. Der 3.3. ist ein gutes Datum und 3 Monate vor dem Kindertag. Vatertag wäre natürlich auch gut, nachdem am 3.3. eingereicht wurde um dann ganz offiziell und in ganz Deutschland nachzufragen was seit dem 3.3. passiert ist. Also erst vorwarnen, dann schießen!
Jedes dritte Kind, in den neuen Bundesländern sind es die Hälfte aller Kinder leben in getrennten Beziehungen. Diese Kinder sind nicht 2. Wahl! Weder ein Doktorkind, noch ein Harz4 Kind darf diskriminiert werden, weil seine Eltern unverheiratet sind oder waren.
Es ist sein Menschenrecht beide Eltern lieb haben zu können. Kämpfen wir dafür!!!
 thumbup
« Letzte Änderung: 07. Dezember 2009, 15:30:15 von andy99000 » Gespeichert

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« Antwort #8 am: 07. Dezember 2009, 15:33:04 »

moin, moin,
hier ein Antrag - der (verändert) als Muster dienen könnte:
www.vaeternotruf.de/sorgerecht-antrag.htm
Gruß
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« Antwort #9 am: 07. Dezember 2009, 16:25:13 »

Hallo! Genau so eine Aktion währe in meinem Sinne, die zuständigen Behörden und Ministerien geballt in einem bestimmten Zeitraum mit Briefen, Faxen, E-Mails und- keine Ahnung vielleicht symbolisch mit Kinderschuhen zu überhäufen, das ganze als Mail an Akte oder Stern-TV und die Redaktionen zu beauftragen bei den entsprechenden Stellen auf Reaktionen nachzufragen. Die Schreiben müssten natürlich von vielen Vätern und nicht 90 Stück von einem geschickt werden.
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« Antwort #10 am: 07. Dezember 2009, 22:36:08 »

Hi,
Allerdings würde ich nicht erst am 3.3.2010 damit beginnen.

Sehe ich genau so.
Vielleicht ist es am besten, wenn "alle" guten Termine genutzt werden...
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Ich ziehe nicht aus.
swatonkc
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« Antwort #11 am: 08. Dezember 2009, 11:59:55 »

Genau so eine Aktion währe in meinem Sinne, die zuständigen Behörden und Ministerien geballt in einem bestimmten Zeitraum mit Briefen, Faxen, E-Mails und- keine Ahnung vielleicht symbolisch mit Kinderschuhen zu überhäufen,
moin, moin,
Fakt ist : Faxe , Mails etc landen zu 98 % ( Huch?) im Papierkorb (eigene Erfahrungen).
Meines Erachtens das sinnvollste für solch eine Aktion wäre:
Schreib Deinen Bundestagsabgeordneten einen Brief - versuch Ihn damit für dieses Thema zu sensibilisieren und interessieren , spreche Deine Situation an, lade Ihn zu einem Gespräch bei Dir oder bei Ihm im Büro ein. Mal gucken was passiert.
Ich habe gestern und heute - auf telefonischen Anfragen + Ratschlagnachfragen an das jeweilige Bundestagsabgeordnetenbüro hier im Landkreis -  positive Reaktionen , viel Verständnis und Motivationsbekundungen von Kreis- und Landtagspolitikern ( leider nicht die wirklich richtigen Ansprechpartner) bekommen. Das bestärkt mich trotzdem.
Überhäufen - sagt an sich schon - zu viel des Guten !
So long
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« Antwort #12 am: 09. Dezember 2009, 09:24:01 »

Eine Antwort auf meine Faxaktion habe ich erhalten:
Sehr geehrter Herr ...,
die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat Ihr an die CDU gerichtetes Fax vom 4. Dezember zum Sorgerecht für Väter erreicht. Sie verweisen am eigenen Beispiel und anhand verschiedener Internet-Beiträge auf das vom Europäischen Menschengerichtshof nun entschiedene Thema und fordern die CDU zum Handeln auf. Da es sich um eine Materie handelt, die der Landtag nicht entscheiden kann, können wir Ihrem Wunsch nicht unmittelbar entsprechen. Ich gehe aber davon aus, dass die Bundestagsfraktion der CDU/CSU ganz in Ihrem Sinne zügig ein Gesetzgebungsverfahren einleiten wird. Ich verweise dazu auf den angehängten Text einer Pressemitteilung der Bundestagsfraktion vom 2. Dezember.

Rechte lediger Väter gestärkt
Wir sehen uns durch das Urteil bestätigt

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer MdB und die zuständige Berichterstatterin, Ute Granold MdB begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Sorgerecht und kündigen eine schnelle Umsetzung an:

Das Gericht hat das Sorgerecht von Vätern nicht ehelicher Kinder in Deutschland gestärkt. Die bisher geltende Rechtslage, nach der unverheiratete Väter in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter erlangen können, stellt danach eine nicht zulässige Diskriminierung der betroffenen Väter dar.

Seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat sich die gesellschaftliche Realität stark verändert. Mit der Herausbildung neuer Formen des familiären Zusammenlebens hat sich auch die Rolle der Väter erheblich gewandelt. Immer mehr Väter nicht ehelicher Kinder wollen ebenso wie die Mütter Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und sich an der Erziehung der Kinder beteiligen. Auch diese Väter haben ein natürliches Elternrecht.

Wir sehen uns durch das Urteil bestätigt, da wir uns vor diesem Hintergrund be¬reits in der vergangenen Legislaturperiode für eine entsprechende gesetzliche Regelung ausgesprochen haben.

Eine moderate Lösung im Interesse der Kinder könnte es sein, dass das gemeinsame Sorgerecht künftig nicht nur durch übereinstimmende Sorgeerklärungen der Eltern, sondern auch durch gerichtliche Entscheidung begründet werden kann. Väter sollten demnach einen rechtlichen Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht er¬halten, wenn die gemeinsame Sorge im jeweiligen Einzelfall im Interesse des Kindes liegt. Anhaltspunkt könnte hierfür wie im aktuellen Fall etwa sein, wenn der Vater über einen längeren Zeitraum gezeigt hat, dass er Willens und in der Lage dazu ist, für das Kind zu sorgen.

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« Antwort #13 am: 09. Dezember 2009, 10:15:39 »

Hallo Andy,

Eine Antwort auf meine Faxaktion habe ich erhalten:

Na da bist du ja großzügig zu den Damen und Herren der CDU, dass du ihnen diesen sprachlichen Heißluftballon als "Antwort" durchgehen lässt ;-)

Wir sehen uns durch das Urteil bestätigt, da wir uns vor diesem Hintergrund be¬reits in der vergangenen Legislaturperiode für eine entsprechende gesetzliche Regelung ausgesprochen haben.

Ah ja, die Union war also schon immer dafür. Seltsamerweise kann ich mich an nichts Konkretes erinnern, was diese Bande in die Wege geleitet hätte ...

Väter sollten demnach einen rechtlichen Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht er¬halten, wenn die gemeinsame Sorge im jeweiligen Einzelfall im Interesse des Kindes liegt. Anhaltspunkt könnte hierfür wie im aktuellen Fall etwa sein, wenn der Vater über einen längeren Zeitraum gezeigt hat, dass er Willens und in der Lage dazu ist, für das Kind zu sorgen.

Oh ja, Einzelfallentscheidung. Das hat sich auch an anderer Stelle bereits bestens bewährt, um bei einer scheinbar halbwegs fortschrittlichen Gesetzgebung trotzdem alles beim Alten zu belassen.

Und wie war das auch gleich wieder mit der

Diskriminierung der betroffenen Väter

Aha. Und muss die Frau jetzt eigentlich auch erst mal über einen längeren Zeitraum hinweg beweisen, dass sie Willens und in der Lage ist, sich um ihr eigenes Kind zu kümmern?

Nix für ungut,

Malachit.
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« Antwort #14 am: 09. Dezember 2009, 10:40:54 »

Moin,

Und muss die Frau jetzt eigentlich auch erst mal über einen längeren Zeitraum hinweg beweisen, dass sie Willens und in der Lage ist, sich um ihr eigenes Kind zu kümmern?
genau deshalb schrieb ich dieser Tage schon, dass das vor allem ein neues und weites Feld für honorargeile Anwälte werden wird: Dann wird eben in den Raum gestellt, dass Männe sich nie um das Kind gekümmert, sondern nur vor dem Fernseher oder mit seinen Kumpels abgehangen hat (deshalb hat frau sich ja von ihm getrennt). Oder dass frau sich und ihr Kind bedroht fühlt. Oder dass Männe "so komische Videos" auf seinem Computer hatte. Oder dass das Kind nach dem Umgang mal Schnupfen hatte. Lauter Dinge, für die es keine belastbaren Beweise gibt, weshalb dann das Prinzip "Beweis durch Behauptung" zur Anwendung kommt.

Unterm Strich ändert sich dadurch nichts: Gegen eine vernünftige Mutter muss man als nichtehelicher Vater das GSR nicht einklagen, weil vernünftige und verantwortungsvolle Mütter gerne eine Sorgeerklärung unterschreiben. Bei einer unvernünftigen, egoistischen Kinderbesitzerin, die das nicht möchte, steigert sich notfalls eben die Dreckmenge, mit der der Vater beworfen wird, wenn er versucht, das GSR einzuklagen. Und die Hürde namens
Anhaltspunkt könnte hierfür wie im aktuellen Fall etwa sein, wenn der Vater über einen längeren Zeitraum gezeigt hat, dass er Willens und in der Lage dazu ist, für das Kind zu sorgen.
lässt sich mit anwaltlicher Hilfe beliebig hochlegen. So wie ein Vorarbeiter in der Fabrik, der einfach das Band schneller laufen lässt, wenn er beweisen will, dass die Arbeiter ihren Akkord nicht schaffen.

Einen wirklichen Fortschritt gibt es erst, wenn das GSR automatisch besteht; egal, in welcher Lebensform die Eltern leben. Alles andere ist heisse Luft.

Grüssles
Martin
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« Antwort #15 am: 09. Dezember 2009, 16:56:01 »

Tachchen,
"Die Justizministerin möchte junge Väter, die sich um ihre Kinder sorgen wollen, vor's Gericht bringen, am Vatertag stellen sie sich freiwillig. "
.
Meine Veränderung dazu:
"Die Justizministerin möchte junge Väter, die sich um ihre Kinder sorgen wollen, vor's Gericht bringen, am Vatertag stellen sie freiwillig Ihre Personalausweise zur Verfügung. "

Jeder Aktionsteilnehmer schickt seinen Personalausweis an die Justizministerin. Für solch eine Aktion ist der Vatertag richtig passend.
Entweder mit Rückporto oder ohne ( Adresse steht ja auf den Ausweis ).
Was meint Ihr?

So long
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« Antwort #16 am: 09. Dezember 2009, 18:20:51 »

 mad Ihr habt Recht. Eine Frechheit. Eine totale Enttäuschung diese Aussage. Die sind fern jeglicher Realität. Allen Ernstes schreibt die CDU: Wir wissen das Sie Diskriminiert wurden, damit Sie es nicht mehr werden, zahlen Sie 3000€ auf das Konto unserer Gerichts, Gutachter und Anwaltsabzocker, vernichten Sie die letzte Kommunikationsbasis zur Mutter, quälen Sie sich 2 1/2 Jahre bei Gerichten und Oberlandesgerichten, die eh feststellen werden, das Sie sich ja nicht ausreichend um das Kind vorher gekümmert haben, wie auch, wenn der Umgang boykottiert wurde und das Amtsgericht nur einen Mindestumgang von Freitag nach dem Kindergarten bis Montag zum Kindergarten alle 14 Tage zugelassen hat.
Mit anderen Worten, wir wissen das Ihre Menschenrechte mit Füßen getreten werden, wenn Sie das nicht wollen, kümmern Sie sich selber drum.
Es gibt darauf nur eine Antwort. Keine Kompromisse. Es ist unser Recht und das unserer Kinder von Geburt an füreinander da zu sein.

Wir fordern das gemeinsame Sorgerecht für alle Väter.

Nur auf Antrag und nur in Begründeten Fällen, kann das andere Elternteil von diesem Menschenrecht ausgeschlossen werden.
« Letzte Änderung: 09. Dezember 2009, 18:23:32 von andy99000 » Gespeichert

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« Antwort #17 am: 29. März 2010, 18:17:14 »

 thumbup Werte Leidensgenossen, liebe Kinder!

So nun ist es soweit. Seit dem 3.3.2010 besteht Rechtskraft im Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Sorgerecht.
Schluss mit dem Kinder und Väterdiskriminierenden § 1626a BGB !!!

Jetzt macht sich Deutschland an jedem Kind strafbar, dessen unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht von Geburt an nicht bekommen bzw. an den Vätern, denen das Sorgerecht bisher versagt worden ist, die Regelmäßigen Umgang mit Ihren Kindern pflegen oder pflegen wollen.

Von 2003 bis heute hat sich das Familienministerium Zeit gelassen diesen Mißstand per Gesetz zu beseitigen, ohne Ergebnis.
In den anderen Europäischen Ländern ist das gemeinsame Sorgerecht von nicht verheirateteten Eltern die Regel und Gesetz.

Länger können wir diese Demütigungen nicht mehr ertragen und lassen uns nicht einen einzigen Tag mehr dazu zwingen unsere Kinder zu vernachlässigen.

Deshalb rufe ich alle Väter und Mütter dazu auf, etwas dagegen zu unternehmen. Ich bitte um Vorschläge und Meinungsäußerungen, wie wir innerhalb kürzester Zeit die Abschaffung des "Sorgerechtsverbotes" für Väter erreichen und das Gesetz für das gemeinsame Sorgerecht rechtskräftig erwirken.

Per Eilverfahren Entwurf bis zum Vatertag 13.5.2010 fordern. Für die Rechtskraft zum 1. Juni 2010 dem Tag des Kindes kämpfen !!! 


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« Antwort #18 am: 29. März 2010, 19:43:21 »

Moin,

So nun ist es soweit. Seit dem 3.3.2010 besteht Rechtskraft im Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Sorgerecht.
nein, da ist nur die Einspruchsfrist abgelaufen. Eine neue Sorgerechts-Regelung und/oder ein Klagerecht gegen die bestehende Regelung gibt es deswegen noch lange nicht.

Jetzt macht sich Deutschland an jedem Kind strafbar, dessen unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht von Geburt an nicht bekommen bzw. an den Vätern, denen das Sorgerecht bisher versagt worden ist, die Regelmäßigen Umgang mit Ihren Kindern pflegen oder pflegen wollen.
das mag eine moralisch-persönliche Definition sein; eine juristische ist es nicht. Ein souveräner Staat kann sich nicht "strafbar" machen. Der EMGR hat die deutsche Gesetzgebung in diesem Punkt als diskriminierend bezeichnet und dem deutschen Gesetzgeber aufgegeben, diesen Zustand zu beseitigen. Er hat jedoch weder einen Zeitpunkt vorgegeben, bis zu dem der § 1626a des BGB geändert werden muss noch Sanktionen für den Fall der Zuwiderhandlung angedroht.

In den anderen Europäischen Ländern ist das gemeinsame Sorgerecht von nicht verheirateteten Eltern die Regel und Gesetz.
die europaweite Harmonisierung sämtlicher nationaler Gesetze ist nicht vorgesehen; insofern hat die Gesetzgebung anderer Länder bestenfalls "Indizwirkung", aber keinen bindenden Charakter.

Ich bitte um Vorschläge und Meinungsäußerungen, wie wir innerhalb kürzester Zeit die Abschaffung des "Sorgerechtsverbotes" für Väter erreichen
wie sind denn Deine eigenen Vorschläge? Und was ist aus >>>DIESER<<< Aktion geworden (ausser der einen erwähnten Textbaustein-Nachricht)?

Grüssles
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« Antwort #19 am: 29. März 2010, 23:38:08 »

Hi,

die KV können zwischen zwei Wegen wählen.

Einer der beiden Wege bedeutet, dass die KV - ganz im Sinne der KM und Frauenlobby - nichts weiter unternehmen und aus der Distanz zusehen, wie die Kinder wachsen und gedeihen. Dieses ist der einfachere Weg. Keine Verantwortung übernehmen müssen, kein Kampf, kein Streß, keine Kritik seitens der KM. Also weiterschlafen.

Ich persönlich halte die weiter oben beschriebene Fax-Aktion für wesentlich sinnvoller als das weiterschlafen. Hier hat jemand mit einfachsten Mitteln begonnen Flagge zu zeigen. Wer eine bessere Idee hat, möge diese bitte benennen. Bisher habe ich hier noch nicht viel wahr genommen ...

Sorry für die offenen Worte.


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« Antwort #20 am: 30. März 2010, 10:10:49 »

Hi,

als KV - als vollzeitbeschäftigter dazu - kann man versuchen so gut wie es eben geht, Vater zu
sein, sich um seine Kinder zu kümmern, für sie da zu sein und sie eben nicht nur der KM
zu überlassen. Das bestehende Umgangsrecht - im Gegensatz zum Sorgerecht - lässt sich in den
meisten Fällen auch vernünftig durchsetzen. Indem Väter sich konsequent um ihre Kinder kümmern
und ebenso konsequent ihr Umgangsrecht einfordern, tun sie sehr viel. Sie nehmen nämlich auch
den Gegnern des GSR das Hauptargument, dass Väter sich nicht kümmern. Und diese Väter gibt es
leider auch.

@hamburg 2000
Es kann hier keine gute Idee geben. Wenn Du ein bestehendes Gesetze ändern willst, wählst die Partei,
die Dir verspricht, genau dieses Gesetz zu ändern oder wenn es die nicht gibt, oder diese keine Mehrheit
hat, gründest Du selbst eine Partei.

Im allgemeinen wird das Sorgerecht überschätzt. Zwar fühle ich mich diskriminiert, als engagierter Vater
kein Sorgerecht zu haben, die praktischen Auswirkungen sind jedoch gering.   

LG,
Mux





 

 
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« Antwort #21 am: 30. März 2010, 10:21:53 »

Moin,

die vieldiskutierte Problematik ist doch, dass es heute keine Rechtsgrundlage gibt. Auch wenn der EGMR klar Stellung bezog und die Politik in fahriger Eile irgendwas faselt: Es gibt keine rechtliche Handhabe. Dies hat ein Vater just als Erfahrung machen dürfen und muss dafür auch noch zahlen (>hier<).

Ich halte es für sinnvoller an das BVerfG zu schreiben, denn die brüten in diesem Jahr noch über einem Verfahren (>hier<).

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« Antwort #22 am: 30. März 2010, 11:01:15 »

Moin,

ich stelle keineswegs die Notwendigkeit von Veränderungen in Frage - aber den Sinn von wildem Aktionismus. "Irgendwas" zu tun ist da keineswegs zielführender als das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten, das der EMGR dem deutschen Gesetzgeber aufgegeben hat. Und "gut gemeint" ist oft das genaue Gegenteil von "gut gemacht".

Ich persönlich halte die weiter oben beschriebene Fax-Aktion für wesentlich sinnvoller als das weiterschlafen. Hier hat jemand mit einfachsten Mitteln begonnen Flagge zu zeigen.
neben jedem Faxgerät steht ein Papierkorb. Dort landen solche Faxe nach kurzem Querlesen als "Papier-Spam". Eine Verpflichtung zur Bearbeitung, Archivierung oder gar Beantwortung durch die jeweilige Behörde besteht nicht. Was also hat man damit gewonnen?

Wer eine bessere Idee hat, möge diese bitte benennen. Bisher habe ich hier noch nicht viel wahr genommen ...
Die meisten dieser Ideen beruhen ja auch auf der Annahme, dass jetzt einmal die anderen "etwas" tun sollten. Personalausweise nach Berlin schicken? Tolle Wurst. Klagen auf GSR? Siehe obigen Link von Deep Thought. Und selbst wenn jemand eine Demo organisiert und mit Mühe und Not ein paar Teilnehmer dazu bekommt, sich mit Transparenten vor dem Kanzleramt oder sonstwo zu versammeln, lautet das Ergebnis in der Aussenwirkung nicht "Wow, die deutschen Väter setzen sich für ihre und die Rechte ihrer Kinder ein", sondern nur "ach, da waren gerade mal ein paar hundert Hanseln, also kann das Problem ja wirklich nicht gross  sein."

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Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
andy99000
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« Antwort #23 am: 30. März 2010, 11:22:54 »

Ich habe die Institutionen nur von der Tatsache in Kenntnis gesetzt, jedoch nicht um Stellungnahme gebeten. Da meine Kontaktdaten nur aus der Faxnummer bestanden, hat dies auch deshalb niemand genutzt.
Per Email habe ich auch einer CDU Landtagsabgeordneten meine Situation geschildert in die ich durch dieses menschenverachtende Gesetz gekommen bin.
Sie hat Verständnis für die Situation gezeigt und versprochen sich für die Gesetzesänderung persönlich einzusetzen.
Ich hätte gern das Schreiben als PNG Bild oder Anhang anfgefügt, wofür es hier scheinbar keine Funktion gibt.  cry_smile
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Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall:  Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.
Dibaa
_dibaa
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« Antwort #24 am: 30. März 2010, 11:49:30 »

Hi,

wenn ich jetzt so vorgehen würde dann hätte ich riesige Probleme.

Klar müßte man was machen, aber in den meisten fällen würde so ein Antrag mehr Schaden verursachen als es nutzen würde.

Was vielleicht helfen könnte wäre:

In der Fernsehwerbung läuft gerade dieser Trailer [ url=www.handwerk.de] Trailer [ /url]
mit dem "Handwerk", wo am Ende die Menschen zu sehen sind wenn es das Handwerk nicht geben würde.
Wenn man diese Werbung jetzt mal so gestalten würde, was passieren würde wenn es keine Rechte für den nicht Sorgeberechtigten Elternteil gibt.

Es ist nur eine Idee!!!

MfG Dibaa
« Letzte Änderung: 30. März 2010, 11:56:20 von Dibaa » Gespeichert
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