Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 04:26:26 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1] 2   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Hilfe! Frage zum Sonderbedarf  (Gelesen 3705 mal)
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« am: 01. Dezember 2009, 08:08:08 »

Guten Morgen an Alle!

Ich bräuchte bitte mal wieder euren kompetenten Rat.

Kurz ein paar Info`s vorneweg: Ich bin entsorgter Vater. Außer meinem Geld werde ich nicht mehr gbraucht und gewünscht. Seit 01.10.09 zahle ich mtl. 102.-€ KU. Meine Ex sitzt noch auf einem Titel über 333.-€ und rückt in nicht raus, obwohl meine RA Frist bis zum 20.11.09n gesetzt hatte. Allerdings läßt sie auch nicht vollstrecken (bis jetzt). 102.- € deshalb, weil meine Tochter seit dem 01.10.09 eine Ausbildung macht. Laut vorläufiger Berechnung erhält sie hier eine Vergütung von brutto: 680.- € und netto: 552,84 €. Ein paar Groschen können hier für WE-Dienst und Nachtschicht noch mit dazu kommen.
Gestern habe ich dann folgenden Brief von der RAttin meiner (H)Exe erhalten:

Kind macht den Führerschein. Bisher wurden 1410,00 € bezahlt. Die Zahlungsquittungen und die Rechnung Nr. 1955 vom 17.10.2009 sind in der Anlage beigefügt.

Der hälftige Betrag in höhe von 705,00 € wird als Sonderbedarf für Kind geltend gemacht. Wir bitten um Überweisung dieses Betrages auf eines der unten aufgeführten Konten.


Der Brief enthält nicht die ansonsten übliche Anmerkung mit Klageandrohung und auch keine Zahlungsfrist, die ansonsten sehr gerne verwendet wurde.

Wie soll oder darf ich mich verhalten? Sicherlich muss meine Tochter doch einen angemessenen Beitrag aus ihrem eigenen Einkommen bestreiten, oder?

Grundsätzlich befürchte ich, dass meine (H)Exe damit anfängt, mir einen Gerichtsvollzieher auf den Hals zu hetzen, wenn sie hier kein Geld sieht. Sie hat ja noch eine Rechnung mit mir offen, als sie im Sommer den Prozess um ihre Anwaltskosten gegen mich verloren hat.

Schon mal vielen Dank für Eure Ratschläge

Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2009, 08:26:18 »

Moin,

das habe ich auch noch nicht gesehn: Führerschein = Sonderbedarf  rofl2

Es hat tatsächlich einer versucht (>hier<) (Leerzeichen im Link dann entfernen) und kam nicht über die PKH-Prüfung hinaus.

Tip für dich: Nichts machen. Knicken, lochen, abheften. Wirklich nichts weiter machen. Kein Schreiben, kein Anruf, nichts!

Wegen der Titelrückgabe wäre Klageeinreichung zu überlegen. Hierbei den Antrag auf Vollstreckungsschutz nicht vergessen.

DeepThought

(edit) Link klickbar gemacht (/edit)
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2009, 09:14:17 von DeepThought » Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #2 am: 01. Dezember 2009, 08:36:34 »

Hallo Deep!

Jetzt probier ich es mal mit meiner bayerischen Zunge, ob ich das auch kann: moieen (Moin,-)

In diese Richtung gehen auch alle Aussagen, die ich beim googeln gefunden habe.
Danke für Deine Info!
Wir haben mit Klage gedroht, wenn der Titel nicht kommt. Ich zögere noch, weil ja bisher auch keine Vollstreckung erfolgte. Außerdem erlischt der Titel mit der Volljährigkeit meiner Tochter im November 2010. Und so wie es dann mit ihrem Einkommen aussieht, erhält sie keinen Unterhalt mehr von mir.

Angenommen, meine Ex läßt irgendwann den Titel (auch gleich noch rückwirkend) vollstrecken. Kann ich mich dann mit einer Vollstreckungsschutzklage ausreichend schützen?

Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2009, 08:41:40 »

Ja, servus, 

ich würde nicht auf Vollstreckungsversuche warten. Wenn du an der Tankstelle stehst und wegen einer Kontenpfändung ist die EC-Karte dicht, dann ist das ein recht erhitzendes Erlebnis. Zudem: Auch wenn dein Kind volljährig ist, kann der zurückliegende Unterhalt noch vollstreckt werden. Der "Vollstrecker" interessiert sich nicht für die Richtigkeit der Angaben im PfÜB. Er hat einen Auftrag und den will er erfüllen.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #4 am: 01. Dezember 2009, 08:43:48 »

Ok! Aber das bedeutet für mich auch Anwaltspflicht und Prozesskosten, oder?
Mein Geldbeutel schaut nämlich im Augenblick so traurig aus wie das Wetter hier.

Habe die Ehre
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #5 am: 01. Dezember 2009, 09:15:09 »

Wenn du kein nennenswertes Einkommen hast, dann kannst du doch die wunderbare staatliche Rechtsschutzversicherung namens PKH ausschöpfen.
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #6 am: 01. Dezember 2009, 09:32:38 »

Die werde ich wohl nicht bekommen. Da ist mein Einkommen zu hoch (netto ca. 1800.-). Allerdings sind es halt auf der anderen Seite meine monatlichen Verbindlichkeiten auch.

Auf jeden Fall werde ich auf die Herausgabe des Titel`s bestehen! Evtl. kommt er ja noch. Und zur Not muss ich halt in den sauren Apfel beißen und den Weg zum Gericht suchen.

Mein Trost: Ich werd wohl gewinnen!

Als persönliche Entschädigung denke ich dann ein wenig an meine  gun Ex

Danke nochmal und einen schönen Tag an alle!

Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
82Marco
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.767



« Antwort #7 am: 01. Dezember 2009, 09:52:29 »

Servus Staengler!
Zitat
Die werde ich wohl nicht bekommen. Da ist mein Einkommen zu hoch (netto ca. 1800.-). Allerdings sind es halt auf der anderen Seite meine monatlichen Verbindlichkeiten auch.
Versuche es einfach! Rechne deinem netto alle Kosten (auch für Versichehrungen) und Zinsen gegen und reiche den Antrag ein ... mehr als eine Ablehung des PKH-Antrages kannst Du nicht kriegen!

Grüßung
Marco
Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
elwu
Gast
« Antwort #8 am: 01. Dezember 2009, 09:52:43 »

Wie soll oder darf ich mich verhalten?

Hallo,

auf diese Führerscheinsache überhaupt nicht eingehen, auch nicht via Rechtsanwalt. Wenn überhaupt ein Zuschuss zum Führerschein in Frage kommt, sprich doch direkt mit deiner Tochter, oder habt ihr kein Verhältnis, das diese naheliegendste aller Lösungen ermöglicht? Dein Rechtsanwalt soll aber die Steilvorlage nutzen und die RAin der Ex anschreiben á la

----
Sehr geehrte Frau Kollegin Name,

Ihrem Schreiben vom xx.yy.zzzz an meinen Mandanten, Herrn Vorname Name, entnehme ich, dass Sie seine geschiedene Frau Vorname Name vertreten. Diese wurde von mir mit Schreiben vom xx.yy.2009 unter Fristsetzung zum 20.11.2009 aufgefordert, den Titel vom xx.yy.zzzz über Kindesunterhalt i.H.v. 333€ zurückzugeben, da die Anspruchsvoraussetzungen mit der Aufnahme einer Ausbildung durch Tochtername zum 1.10.2009 erloschen sind. Seither beträgt der geschuldete Kindesunterhalt nur noch 102€, in dieser Höhe wird er auch geleistet. Eine Rückgabe des Titels durch ihre Mandantin ist aber nicht erfolgt. Sie ist hiermit letztmalig aufgefordet, die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde an mich zu senden. Als spätesten Eingangstermin habe ich mir den Datum (zwei Wochen Frist) vorgemerkt. Bei Nichterfüllung wird ohne weitere Mitteilung die Klage eingereicht.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Rechtsanwalt
----

/elwu
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2009, 09:58:16 von elwu » Gespeichert
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #9 am: 01. Dezember 2009, 09:58:26 »

@82Marco
@elwu

Danke für die Hinweise. Ich hoffe, ich brauche sie in Zukunft nicht

DENN (tusch tata..)

Soeben habe ich die Info von meiner RA erhalten, dass der titel da ist. Er liegt Heute in meinem Briefkasten  thumbup

wäre ich Oberbayer statt Oberpfälzer, würde ich jetzt noch ein jodeln einfügen  puzzled

bis dann
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #10 am: 25. Dezember 2009, 20:06:40 »

Hallo zusammen!

Erst mal hoffe ich, dass ihr alle etwas schönes an diesen Weihnachtstagen erleben durftet.

Ich habe doch tatsächlich am 24.12. Post von der RA meiner Ex bekommen.
Sie wollen immer noch Sonderbedarf für den Führerschein geltend machen.
Der Ton wurde leicht verschärft, nämlich Frist bis 12.01. gesetzt. 705.- Euronen soll ich zahlen.

Jetzt weiß ich ja schon, dass die Forderung Quatsch ist. Allerdings juckt es mich sehr in den Finger, eine Antwort zu formulieren.

Was meint ihr?

Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.391



« Antwort #11 am: 26. Dezember 2009, 00:03:21 »

Moin staengler,

wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, ist ein Führerschein nicht lebensnotwendig und auch kein "Sonderbedarf": Wer ihn sich nicht leisten kann, macht keinen - so einfach ist das. Und wer ihn haben möchte, geht dafür jobben. Wie im richtigen Leben.

Natürlich kann man wegen allem und jedem mal auf den Busch klopfen und - bescheuerterweise sogar noch per Anwalt - eine Kostenbeteiligung einfordern. Vielleicht kommt dann als nächstes die Forderung nach einer Kostenbeteiligung an einem Auto - denn das Kind muss ja Fahrpraxis sammeln...

Eine anwaltliche Forderung ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn die Gegenseite strohdoof ist - oder natürlich, wenn sie sich ggf. gerichtlich durchsetzen lässt. Und da kann ich Dir versprechen, dass kein deutsches Gericht Dich zur Übernahme von Fahrschulkosten verurteilen würde. Insofern scheint das keine besonders gute Anwältin zu sein; ansonsten hätte sie sich geweigert, sich mit einer solchen Forderung zu blamieren. Ich kann das Jucken in Deinen Fingern verstehen. Wenn Du ein bisschen Spass haben willst, kannst Du die Anwältin ja in einem Zweizeiler freundlich fragen, auf welcher Rechtsgrundlage ihre Forderung beruht (und die Antwort dann hier einstellen...)

Wichtig wäre mir an Deiner Stelle allerdings auch die Lektion für Töchterchen: Dass sie lernt, mit ihrem Vater nicht respektlos per Anwalt zu verkehren, wenn sie etwas von ihm möchte (und ja: Mit 18 darf man hierzu eine eigene Meinung haben; ganz egal, was Muddi sagt), und dass sie in solchen Fragen mit einiger Sicherheit weiter kommt, wenn sie persönlich mit Dir redet und vielleicht auch einmal "bitte" sagt.

Denn unterm Strich ist es ein grosser Unterschied, ob Töchting glaubt, Du hättest Dich auf anwaltlichen Zwang an diesen Kosten beteiligt - oder eben einfach, weil Du das nach einem persönlichen und freundlichen Vater-Tochter-Gespräch ganz freiwillig wolltest. Und dass man für eigene Anliegen werben muss, ist eine Erkenntnis, die Volljährige durchaus haben dürfen.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #12 am: 27. Dezember 2009, 11:57:17 »

@brille007

Hallo,

Danke für Deine Anmerkungen!  Kurz anmerken möchte ich, dass Töchterchen noch 17 ist, und deshalb Muddi da noch mitmischt. Hintergrund sind wohl immer noch Rachegedanken in Hülle und Fülle gegen mich.

Als Reaktion auf das erste Schreiben der RA habe ich meiner Tochter persönlich geschrieben, dass sie mich doch einfach selbst fragen soll, wenn sie Kohle für den Führerschein braucht. Die Reaktion war nun dieses 2te Schreiben der RA.

Meine Ex ist stur und ihre RA geschäftstüchtig. Somit kommt sicherlich noch ein 3tes Schreiben, weil die Einsicht nicht kommen wird. Damals bei der Scheidung hat diese Null z.B. Unterhalt für meine Ex eingeklagt, weil diese wegen des Hundes nur 75% arbeiten kann. Vor Gericht hat sie dann dem Richter erklärt, diese schriftlich formulierte Aussage sei nur "als Scherz gedacht gewesen..."

Jetzt könnt ich mir den Spass machen und gelassen zusehen, wie meine Ex sinnlos ihr Geld ausgiebt, was sie eh nicht hat (wohl auch ein Grund, warum sie versucht mich zu melken). Allerdings spür ich auch, dass ich bis dahin ein Magengeschwür haben werde, weil sie mich trotzdem damit zur Weißglut bringt und ich ihr allzu gerne mal ein paar Worte der besonderen Art sagen möchte  c .

Ich find es auch nur Schade, dass mein Kind wohl aufgrund dessen auf einige Dinge verzichten muss, weil die Kohle für diesen Schwachsinn draufgeht.

Ich werde die RA jetzt einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen. die Antwort stell ich hier ein....

Schönen Tag euch allen

Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.391



« Antwort #13 am: 27. Dezember 2009, 13:06:31 »

Moin staengler,

kein Grund für Magengeschwüre bei Dir. Eltern mit ständigem Kontakt zu ihren Kindern führen durchaus ähnliche Diskussionen; da ist die "Argumentation" vielleicht, dass alle anderen aus der Klasse viel mehr Taschengeld kriegen, unlimited Ausgang haben und zum 18. Geburtstag ein Auto bekommen.

Deine Tochter ist in einem Alter, in dem sie beginnen muss, sich auch mit ein paar unbequemen Wahrheiten zu befassen. Dazu gehört beispielsweise, dass Muddi nicht immer recht hat. Dass es nicht für alles im Leben einen Sponsor zur sofortigen, stressfreien Wunscherfüllung gibt. Dass man keinen Anwalt braucht, um mit seinem Vater zu reden. Dass man für eigene Anliegen werben muss und dabei mit einem freundlichen "bitte" immer weiterkommt als mit einem zornigen "du musst".

Betrachte das Ganze einfach als "erzieherische Massnahme aus der Ferne". Und sage Dir dabei, dass Du Deiner Tochter damit vielleicht ersparst, bei der eigenen Partnerwahl die falschen Prioritäten zu setzen: Der "richtige" ist nicht unbedingt der, der auf Pfiff alles bezahlt...

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #14 am: 27. Dezember 2009, 13:17:50 »

Hallo Martin,

ich gebe Dir vollkommen recht.

Das Fax an die Anwältin ist raus. Und an meine Tochter habe ich auch soeben einen zweiten Brief geschrieben, dass sie mich immer noch gerne selbst um einen Zuschuss bitten darf, weil es Sonderbedarf dafür einfach nicht gibt.

Einen Hinweis, dass die RA-Kosten ihrer Mutter für diese Aktion den Führerschein auch schon zu einem nicht unwesentlichen Teil finanzieren würden, konnte ich mir zudem auch nicht verkneifen.

Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #15 am: 14. Januar 2010, 20:49:08 »

man möchte es kaum glauben, aber sie geben nicht auf.
Tatsächlich hier noch ein Brief der RA meiner Ex zum Führerschein:

Führerscheinkosten können als Sonderbedarf gemäß § 1613 BGB oder als Mehrbedarf nach § 1610 BGB geltend gemacht werden.

Die Unterscheidung liegt darin, dass Sonderbedarf überaschend ist und nicht vorher planbar ist. Dazu gehören aber auch planbare Kosten, die die Finanzierungsmöglichkeit des betreuungspflichtigen elternteils übersteigen. Beim Sonderbedarf ist lediglich der hälftige Betrag vom barunterhaltspflichtigen Elternteil zu erstatten.

Qualifiziert man Führerscheinkosten nicht als Sonderbedarf, handelt es sich um Mehrbedarf, der mit dem normalen Unterhalt vom barunterhaltspflichtigen Elternteil in voller höhe auszugleichen ist. wir haben die Kosten entgegenkommenderweise als Sonderbedarf aufgewiesen und lediglich den hälftigen Betrag geltend gemacht.

Wir bitten um ausgleich unter Fristsetzung zum 25.01.2009.


Also so einen Schmarrn habe ich ja noch gar nicht gehört. Die Frist außerdem ins Jahr 2009 zu legen ist an Dummheit kaum mehr zu überbieten.
Das einzig positive ist, dass ich als Elternteil bezeichnet werde.

Oh, helft mir bitte bei der Formulierung für ein mehr als gesalzenes Antwortschreiben

Danke schon mal

Michael




Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #16 am: 14. Januar 2010, 21:17:23 »

Hai,

kam denn von Deiner Tochter was?

LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #17 am: 14. Januar 2010, 21:21:43 »

Hi staengler

Verweise die Ratte doch mal auf diesen >>Beschluss des KG Berlin<< (mit dem Hinweis: Lesen bildet). Und bei Bedarf finden sich bestimmt noch weitere Beschlüsse oder Urteile.
Kleiner Hinweis: den Link kopieren, in die Adresszeile einfügen und das Sternchen entfernen, dann funktioniert er auch

Gruss oldie

Edit: Sorry Deep. Sehe gerade, dass Du schon vor laaaanger Zeit diesen Beschluss eingestellt hast. mad3
« Letzte Änderung: 14. Januar 2010, 21:49:09 von oldie » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #18 am: 14. Januar 2010, 21:26:18 »

Ich finde, man soll Anwälte nie daran hindern, einen Prozess zu verlieren!
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #19 am: 14. Januar 2010, 21:39:12 »

Hi

Ein Hinweis muss aber sein: Falls der Führerschein notwendiger Bestandteil einer berufl. Ausbildung ist (z.B. Berufskraftfahrer), fällt zwar kein Sonderbedarf an (da absehbar und planbar), allerdings kann einzelfallabhängig ein Mehrbedarf entstehen. Doch dies ist die Ausnahme, die ständige Rechtssprechung verneint ansonsten eine Beteiligung an den FS-Kosten klar. Einfach mal die Worte "Führerschein" und "Sonderbedarf" in die Suchmaschine eintippen und man wird faktisch erschlagen.

Gruss oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #20 am: 14. Januar 2010, 21:48:11 »

Hallo Michael,

Falls der Führerschein notwendiger Bestandteil einer berufl. Ausbildung ist (...)

Genau das ist der Punkt. So lange nicht dargelegt ist, dass der Führerschein notwendig ist, kannst du dich gepflegt zurücklehnen. Davon war aber offenbar bislang nicht die Rede - was macht Töchterchen denn für eine Ausbildung?

Aussagen im Stile von "Nachbars Tochter hat den Lappen aber auch gemacht" fallen übrigens nicht unter die Definition von "notwendig". Daher:

Oh, helft mir bitte bei der Formulierung für ein mehr als gesalzenes Antwortschreiben

Nimm ein leeres Blatt Papier, zerknülle es genüßlich, und werfe es in aller Seelenruhe in die große Rundablage.

Wenn ein Anwalt wie in diesem Fall an mentaler Diarrhoe leidet, dann ist das nicht einmal die 55 Cent Porto für ein Antwortschreiben wert.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #21 am: 15. Januar 2010, 07:39:30 »

@ all

Vielen Dank für Eure Anmerkungen dazu.
Töchterchen macht eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin (Krankenschwester).Schulort und Einsatzorte sind natürlich nicht am Wohnort. Aber das allein begründet natürlich nichts. ÖPNV gibt es ja auch in Bayern...
Meiner Tochter habe ich bereits 2 mal durch einen persönlichen Brief die Brücke gebaut, durch ein ordentliches Bitte an mich einen Zuschuss zu erhalten. Bislang keine Antwort. Schade!
Schluss jetzt damit. Ich werde kurz antworten, verbunden mit dem freundlichen Hinweis, dass im Rest der Republik bereits das Kalenderjahr 2010 angebrochen ist.

Bin gespannt ob ich hier nochmals was reinschreiben muss.....


Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #22 am: 20. Januar 2010, 19:50:56 »

Schönen Abend zusammen, ich bin es schnell

Es kam tatsächlich noch ein Brief zum Thema.
Im ersten Schreiben machten sie Sonderbedarf für den Führerschein geltend.
Im zweiten Schreiben war es eine Mischung aus Sonder- und Mehrbedarf.
Jetzt wollen sie nur noch Mehrbedarf.....

Die sind verrückt, oder?

Bin gespannt was als nächstes kommt.
Hat noch irgendwer eine Idee dazu?

Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #23 am: 20. Januar 2010, 20:11:27 »

Hi

Nein, m.E. ist das Thema ausdiskutiert. Nur weil die gegenseite nicht locker lässt muß Dir doch nicht was neues einfallen? Warum? Deine Position sollte klar sein, dass hast Du hier doch getan:
Zitat
Meiner Tochter habe ich bereits 2 mal durch einen persönlichen Brief die Brücke gebaut, durch ein ordentliches Bitte an mich einen Zuschuss zu erhalten. Bislang keine Antwort. Schade!
Eben - Schade, nun geht sie leer aus. Für falschen Stolz, Ignoranz oder Überheblichkeit kannst Du nichts. Vielleicht möchtest Du noch einen blumigen und erklärenden Brief schreiben. Mein Vorschlag wäre:

Liebes Töchterchen

Nein.

LG staengler


Gruss oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #24 am: 21. Januar 2010, 07:37:18 »

oldie, Danke!

Ist mir klar, dass die sache ausdiskutiert ist. Trotzdem steigt mein Blutdruck enorm an bei jedem Brief zu diesem Thema und das macht den Abend nicht schöner......
Eine kurze Antwort an die RA habe ich gleich gefaxt und eben dann noch hier kurz ein paar Zeilen getippt. Dass nimmt mir etwas Druck!
Begründung war übrigens noch, das ich immer erst nach Belegvorlage zahle und außerdem der Führerschein für die Fahrt zur Arbeit gebraucht wird, weil der Nahverkehr so schlecht ist. Töchti wohnt übrigens ca. 300m von zentralen Busbahnhof für den gesamten Landkreis entfernt.

Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Seiten: [1] 2   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Hilfe! Frage zum Sonderbedarf
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team