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Autor Thema: Binationale Scheidung,  (Gelesen 726 mal)
elwu
Gast
« am: 29. November 2009, 21:19:49 »

vielleicht hat ja jemand Ahnung. Eine Bekannte, deutsche Staatsbürgerin, hat vor vier Jahren in der Türkei nach türkischem Recht einen türkischen Staatsbürger geheiratet. Beide leben seither in Deutschland. Sie hat sich vor einiger Zeit vom Gatten getrennt und lebt seither mit einem deutschen Staatsbürger zusammen. Offiziell getrennt vom Ehemann ist sie erst seit einer Woche, was noch ein Problem werden könnte, da die Ausländerbehörde inzwischen am rumforschen ist wg. Scheinehe.

Die Scheidung von ihrem Ehegatten läuft wohl so, dass beide gemeinsam auf dem türkischen Konsulat die nötigen Dokumente unterzeichnen, die dann in die Türkei geschickt werden wo sich ein Anwalt darum kümmert und übers Gericht die Scheidung erwirkt, diese Unterlagen gehen dann wieder ans türkische Konsulat hier, werden übersetzt, gehen ans deutsche Standesamt, die Scheidung ist durch. Dauer ist ca. drei Monate, Wartejahr gibt es nicht.

Angenommen, der Gatte geht auch brav mit und unterschreibt, die beiden werden also einvernehmlich und bald geschieden - wie sieht das mit dem Rentenausgleich aus? Gibt es dann überhaupt einen, und wenn ja, wie wird der veranlasst und von wem durchgeführt? Andere Aspekte sind derzeit nicht in Sicht, da es keine Kinder gibt, Unterhalt und Zugewinn ebensowenig thematisiert sind, und von ihr aus soll das auch so bleiben. Sofern der Nochgatte vor der Scheidung noch ins ALG II fällt, was nicht ganz unmöglich ist, wird eh erst mal aufs Schreiben der ARGE meine Standardantwort leicht angepasst und verschickt...

/elwu
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